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   BAG, 19.02.2004 - 6 AZR 664/02   

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https://dejure.org/2004,2773
BAG, 19.02.2004 - 6 AZR 664/02 (https://dejure.org/2004,2773)
BAG, Entscheidung vom 19.02.2004 - 6 AZR 664/02 (https://dejure.org/2004,2773)
BAG, Entscheidung vom 19. Februar 2004 - 6 AZR 664/02 (https://dejure.org/2004,2773)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung zur Rückzahlung eines überzahlten Ortszuschlags; Vorübergehende Aufnahme in eine Wohnung nach dem Tarifrecht des Öffentlichen Dienstes; Anderweitige Unterbringung im Sinne des Tarifrechts des Öffentlichen Dienstes ; Umfang der arbeitsrechtlichen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Öffentlicher Dienst; Ausschlussfrist - Fälligkeit eines Rückzahlungsanspruchs aus Überzahlung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Fälligkeit eines Rückzahlungsanspruchs aus Überzahlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Arbeitsentgelt - Anspruch auf Rückerstattung von zuviel gezahltem Entgelt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2004, 1120 (Ls.)
  • DB 2004, 1946
 
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Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 16.11.1989 - 6 AZR 114/88

    Arbeitsentgelt: Ortszuschlag - Rückforderung der Überzahlung

    Auszug aus BAG, 19.02.2004 - 6 AZR 664/02
    Fehler bei der Berechnung der Löhne fallen im Normalfall in seine Sphäre und können von ihm eher durch Kontrollmaßnahmen entdeckt werden als vom Empfänger der Leistung (st. Rspr. 16. November 1989 - 6 AZR 114/88 - BAGE 63, 246, 253).

    Das ist insbesondere der Fall, wenn die rechtsbegründenden Tatsachen in der Sphäre des Schuldners liegen und der Gläubiger es nicht durch schuldhaftes Zögern versäumt hat, sich Kenntnis von den Voraussetzungen zu verschaffen, die er für die Geltendmachung benötigt (BAG 16. November 1989 - 6 AZR 114/88 - BAGE 63, 246, 254).

    Halbjährliche oder jährliche Nachfragen in Form eines dauerhaften Kontrollsystems neben regelmäßigen Hinweisen auf den Umfang den einen Arbeitnehmer treffenden Mitteilungspflicht sind nicht geboten (vgl. BAG 16. November 1989 - 6 AZR 114/88 - BAGE 63, 246, 255).

  • BAG, 07.03.2001 - GS 1/00

    Zinsen auf Bruttolohn

    Auszug aus BAG, 19.02.2004 - 6 AZR 664/02
    Die arbeitsrechtliche Vergütungspflicht erstreckt sich nicht nur auf die Nettoauszahlung, sondern umfasst auch die Leistungen, die nicht in einer unmittelbaren Auszahlung an den Arbeitnehmer bestehen (BAG 7. März 2001 - GS 1/00 - BAGE 97, 150).

    Denn der Arbeitnehmer ist zwar Gläubiger der Bruttolohnforderung, jedoch richtet sie sich hinsichtlich der auf die Gesamtsozialversicherungsbeiträge und die Steuer entfallenden Teile auf Zahlung an das Finanzamt und die Sozialversicherungsträger (vgl. BAG 7. März 2001 - GS 1/00 - BAGE 97, 150).

  • BAG, 18.09.1986 - 6 AZR 517/83

    Rückzahlung von Bezügen - Ausschluß des Entreicherungseinwands - Leistung des

    Auszug aus BAG, 19.02.2004 - 6 AZR 664/02
    Dies gilt auch bei überzahltem Lohn oder Gehalt (BAG 18. September 1986 - 6 AZR 517/83 - BAGE 53, 77; 18. Januar 1995 - 5 AZR 817/93 - BAGE 79, 115).
  • BAG, 18.01.1995 - 5 AZR 817/93

    Gehaltsüberzahlung - Entreicherung - Anscheinsbeweis

    Auszug aus BAG, 19.02.2004 - 6 AZR 664/02
    Dies gilt auch bei überzahltem Lohn oder Gehalt (BAG 18. September 1986 - 6 AZR 517/83 - BAGE 53, 77; 18. Januar 1995 - 5 AZR 817/93 - BAGE 79, 115).
  • BAG, 21.01.1988 - 6 AZR 560/87

    Ortszuschlag nach dem Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT) - Anspruch auf

    Auszug aus BAG, 19.02.2004 - 6 AZR 664/02
    Der Ortszuschlag ist nach § 26 Abs. 1 BAT-O Teil der einem Angestellten zustehenden Vergütung (vgl. BAG 21. Januar 1988 - 6 AZR 560/87 - AP BAT § 29 Nr. 7).
  • LAG Sachsen-Anhalt, 14.03.2002 - 9 Sa 856/01
    Auszug aus BAG, 19.02.2004 - 6 AZR 664/02
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 14. März 2002 - 9 Sa 856/01 - in der Kostenentscheidung und insoweit aufgehoben, als die Beklagte verurteilt wurde, an die Klägerin 2.597, 96 DM brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen.
  • BAG, 29.03.2001 - 6 AZR 653/99

    Überzahlte Sozialversicherungsbeiträge

    Auszug aus BAG, 19.02.2004 - 6 AZR 664/02
    Fehlt es an einer entsprechenden Leistungspflicht des Arbeitgebers, erlangt der Arbeitnehmer nicht nur die Auszahlung des entsprechenden Nettolohns und im Umfang der abgeführten Steuern eine entsprechende Befreiung einer gegenüber dem Fiskus bestehenden Steuerschuld, sondern auch durch die Abführung der Arbeitnehmeranteile an die Sozialversicherung eine Leistung ohne Rechtsgrund (BAG 29. März 2001 - 6 AZR 653/99 - AP SGB IV § 26 Nr. 1 = EzA BGB § 812 Nr. 7).
  • BAG, 10.03.2005 - 6 AZR 217/04

    Überzahltes Gehalt - Verfall des Rückzahlungsanspruchs

    Ansprüche des Arbeitgebers auf Rückzahlung überzahlter Vergütung sind Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und unterliegen der Ausschlussfrist des § 70 BAT (st. Rspr., vgl. BAG 19. Februar 2004 - 6 AZR 664/02 - AP BAT-O § 70 Nr. 3 = EzA TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 174, zu I 4 a der Gründe; 23. Mai 2001 - 5 AZR 374/99 - BAGE 98, 25, 32; 1. Juni 1995 - 6 AZR 912/94 - BAGE 80, 144, 148; 25. Februar 1993 - 6 AZR 334/91 - BAGE 72, 290, 296; 16. November 1989 - 6 AZR 114/88 - BAGE 63, 246, 252).

    a) Berechnet der Arbeitgeber die Vergütung fehlerhaft, obwohl ihm die maßgeblichen Berechnungsgrundlagen bekannt waren oder hätten bekannt sein müssen, entsteht sein Rückzahlungsanspruch bei überzahlter Vergütung im Zeitpunkt der Überzahlung und wird auch zugleich fällig (BAG 19. Februar 2004 - 6 AZR 664/02 - AP BAT-O § 70 Nr. 3 = EzA TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 174, zu I 4 b aa der Gründe).

    Sind dem Arbeitgeber die Grundlagen der Berechnung bekannt, fallen Fehler bei der Berechnung der Vergütung regelmäßig in seine Sphäre, weil sie von ihm eher durch Kontrollmaßnahmen entdeckt werden können als vom Empfänger der Leistung (st. Rspr., BAG 19. Februar 2004 - 6 AZR 664/02 - aaO, zu I 4 b aa der Gründe; 1. Juni 1995 - 6 AZR 912/94 - BAGE 80, 144, 149; 16. November 1989 - 6 AZR 114/88 - BAGE 63, 246, 253).

    Teilt dieser Änderungen in seinen persönlichen Verhältnissen, die sich auf die Höhe der Vergütung auswirken, dem Arbeitgeber nicht mit, wird der Rückzahlungsanspruch erst dann fällig, wenn der Arbeitgeber von den rechtsbegründenden Tatsachen Kenntnis erlangt (BAG 19. Februar 2004 - 6 AZR 664/02 - AP BAT-O § 70 Nr. 3 = EzA TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 174, zu I 4 b bb der Gründe; 14. September 1994 - 5 AZR 407/93 - AP TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 127 = EzA TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 106, zu II 3 b der Gründe; 16. November 1989 - 6 AZR 114/88 - BAGE 63, 246, 254).

  • BGH, 25.04.2017 - XI ZR 108/16

    Wirksamer Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrages: Berücksichtigung der

    Soweit das Bundesarbeitsgericht eine Aufrechnung mit einer und gegen eine Bruttolohnforderung teilweise an der Gegenseitigkeit (§ 387 BGB) mit Geldforderungen des die Aufrechnung Erklärenden hat scheitern lassen (BAG, Urteile vom 22. März 2000 - 4 AZR 120/99, juris Rn. 12 und vom 19. Februar 2004 - 6 AZR 664/02, juris Rn. 28), steht dem die Rechtsprechung sowohl des Bundesgerichtshofs als auch des Großen Senats des Bundesarbeitsgerichts zur Zulässigkeit und Begründetheit von auf einen Bruttobetrag gerichteten Zahlungsklagen entgegen.
  • BAG, 21.01.2015 - 10 AZR 84/14

    Provisionsvorschüsse - Rückzahlung

    Lediglich in diesem Falle kann der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer Zahlung verlangen (BAG 9. April 2008 - 4 AZR 164/07 - Rn. 57; 11. Oktober 2006 - 5 AZR 755/05 - Rn. 20; 19. Februar 2004 - 6 AZR 664/02 - zu I 2 der Gründe) .
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