Rechtsprechung
| BAG, 18.03.2004 - 6 AZR 670/02 |
Volltextveröffentlichungen
- lexetius.com
Stichtagsbezogener Wegfall einer kinderbezogenen persönlichen Zulage
Kurzfassungen/Presse
- Jurion(Abodienst) (Verschiedene Textarten)
Zu den Ausführungsbestimmungen des § 7 Abs. 1 ÜTV
Verfahrensgang
- ArbG Frankfurt/Main, 16.01.2001 - 5 Ca 5640/99
- LAG Hessen, 28.08.2002 - 6 Sa 843/01
- BAG, 18.03.2004 - 6 AZR 670/02
Wird zitiert von ... (3)
- LAG Baden-Württemberg, 08.05.2007 - 14 Sa 54/06
Inkrafttreten des TVöD - Anwendung der Überleitungsvorschrift - § 11 TVÜ-VKA …
Die damit verbundene Härte zur Abgrenzung des begünstigten oder belasteten Personenkreises ist hinzunehmen, wenn sich die Wahl des Stichtags an dem zu regelnden Sachverhalt orientiert und die Interessenlage der Betroffenen angemessen erfasst wird (vgl. im Einzelnen BAG, Urteil vom 18.03.2004 - 6 AZR 670/02, m. w. N.).Insoweit erscheint es sachgerecht, die vom BAG für eine ähnliche und im Wesentlichen vergleichbare Fallkonstellation angestellten Überlegungen heranzuziehen (vgl. BAG, Urteile vom 18.03.2004 - 6 AZR 670/02 und vom 01.10.1998 - 6 AZR 119/97 zum stichtagsbezogenen Wegfall einer kinderbezogenen persönlichen Zulage (PZÜ-K) im Rahmen der Überleitung von Arbeitsverhältnissen zur Deutschen Bahn AG).
- ArbG Dortmund, 22.01.2009 - 6 Ca 2696/08
Kein Anspruch auf Zahlung einer tariflichen Leistungszulage gem. § 18 TVöD-VKA i. …
Die damit verbundenen Härte zur Abgrenzung eines begünstigten oder belasteten Personenkreises ist hinzunehmen, wenn sich die Wahl des Stichtages an dem zu regelnden Sachverhalt orientiert und die Interessenlage der Betroffenen angemessen erfasst (BAG, 18.03.2004 - 6 AZR 670/02 - juris; LAG Baden-Württemberg, 08.05.2007 - 14 Sa 54/06 - EzTöD 320 § 11 Abs. 1 TVÜ-VKA Nr. 8). - ArbG München, 07.05.2008 - 29b Ca 559/07
Wiederaufleben von Besitzstandszulagen
Damit verbundene Härten zur Abgrenzung des begünstigten oder belasteten Personenkreises sind hinzunehmen, wenn sich die Vorschrift an dem zu regelnden Sachverhalt orientiert und die Interessenlage der Betroffenen angemessen erfasst wird (vgl. BAG, Urteil vom 18.03.2005, 6 AZR 670/02).
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