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   BAG, 26.07.2012 - 6 AZR 701/10   

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https://dejure.org/2012,27932
BAG, 26.07.2012 - 6 AZR 701/10 (https://dejure.org/2012,27932)
BAG, Entscheidung vom 26.07.2012 - 6 AZR 701/10 (https://dejure.org/2012,27932)
BAG, Entscheidung vom 26. Juli 2012 - 6 AZR 701/10 (https://dejure.org/2012,27932)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Strukturausgleich

  • openjur.de

    Anrechnung des Unterschiedsbetrags auf Strukturausgleich; vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit; persönliche Zulage

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Anrechnung des Unterschiedsbetrags auf Strukturausgleich - vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit - persönliche Zulage

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 12 Abs 5 TVÜ-Bund, § 14 Abs 3 TVöD, Art 3 Abs 1 GG
    Anrechnung des Unterschiedsbetrags auf Strukturausgleich - vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit - persönliche Zulage

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer
  • rewis.io

    Anrechnung des Unterschiedsbetrags auf Strukturausgleich - vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit - persönliche Zulage

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tarifrecht [Öffentlicher Dienst]; Anspruch auf Strukturausgleich; Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit nach Inkrafttreten des TVÜ-Bund; Keine Anrechnung der Zulage auf den Strukturausgleich

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Strukturausgleich und Höhergruppierung im öffentlichen Dienst

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Strukturausgleich und Höhergruppierung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2012, 669
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 14.04.2011 - 6 AZR 726/09

    Anspruch auf Strukturausgleich

    Auszug aus BAG, 26.07.2012 - 6 AZR 701/10
    Ausnahmen von diesem Grundsatz bedürfen nach dem Willen der Tarifvertragsparteien einer ausdrücklichen Regelung (vgl. BAG 14. April 2011 - 6 AZR 726/09 - Rn. 15, AP TVÜ § 12 Nr. 1 = EzTöD 300 TVÜ-Bund § 12 Nr. 2) .

    Wenn die Tarifvertragsparteien in § 12 Abs. 5 TVÜ-Bund nur bei späteren Höhergruppierungen eine Anrechnung der Entgeltsteigerung auf den Strukturausgleich vorgesehen haben, nicht aber in den Fällen der vorübergehenden Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit, zeigt dies, dass Änderungen des Einkommens durch die Ausübung bloßer höherwertiger Tätigkeiten ohne Änderung der Eingruppierung für den Anspruch auf Strukturausgleich und die Höhe des Ausgleichsbetrags auch dann ohne Bedeutung sein sollen, wenn sie zu den von den Tarifvertragsparteien in Kauf genommenen überproportional positiven Folgen führen (vgl. BAG 14. April 2011 - 6 AZR 726/09 - Rn. 19, AP TVÜ § 12 Nr. 1 = EzTöD 300 TVÜ-Bund § 12 Nr. 2) .

    Bei der vorübergehenden Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit wird im Unterschied zu der Höhergruppierung der fiktive Verlauf der Vergütungsentwicklung, wie sie sich nach dem BAT entwickelt hätte, noch nicht unterbrochen, so dass es bei den typisierend auszugleichenden Expektanzverlusten verbleibt (vgl. zu dieser Funktion des Strukturausgleichs BAG 14. April 2011 - 6 AZR 726/09 - Rn. 25, AP TVÜ § 12 Nr. 1 = EzTöD 300 TVÜ-Bund § 12 Nr. 2) .

  • BAG, 27.01.2011 - 6 AZR 578/09

    Stufenlaufzeit nach Höhergruppierung

    Auszug aus BAG, 26.07.2012 - 6 AZR 701/10
    (2) In all diesen Vorschriften ist der Begriff der "Höhergruppierung" entsprechend dem allgemeinen Wortgebrauch im Sinne einer dauerhaften Übertragung von Tätigkeiten einer höheren Entgeltgruppe verwendet worden (vgl. BAG 27. Januar 2011 - 6 AZR 578/09 - Rn. 21, AP TVG § 1 Tarifverträge: Versorgungsbetriebe Nr. 2 = EzTöD 600 TV-V § 5 Stufenzuordnung Nr. 4; vgl. auch Breier/Dassau/Kiefer/Lang/Langenbrinck TVöD Stand Juni 2008 § 17 TVöD Rn. 51; Felix in Bepler/Böhle/Meerkamp/Stöhr TVöD Stand September 2011 § 17 TVöD-AT Rn. 34) .

    Die Stufenlaufzeit beginnt vielmehr gemäß § 17 Abs. 4 Satz 4 TVöD mit dem Tag der Höhergruppierung neu zu laufen (vgl. zu § 5 Abs. 2 Satz 2 TV-V BAG 27. Januar 2011 - 6 AZR 578/09 - Rn. 27, 42, AP TVG § 1 Tarifverträge: Versorgungsbetriebe Nr. 2 = EzTöD 600 TV-V § 5 Stufenzuordnung Nr. 4) .

  • BAG, 23.09.2010 - 6 AZR 338/09

    Undifferenziertes Leistungsentgelt nach § 18 TVöD

    Auszug aus BAG, 26.07.2012 - 6 AZR 701/10
    Zum einen gibt dieses Schreiben nicht die Auffassung einer Tarifvertragspartei, sondern lediglich die Meinung seiner Verfasser wieder (vgl. BAG 23. September 2010 - 6 AZR 338/09 - Rn. 18, BAGE 135, 318) .
  • BAG, 28.06.2012 - 6 AZR 745/10

    Besitzstandszulage nach § 25 TV-Fleischuntersuchung

    Auszug aus BAG, 26.07.2012 - 6 AZR 701/10
    Es lassen sich keine hinreichend sicheren Anhaltspunkte feststellen, wie die Tarifvertragsparteien die Lücke geschlossen hätten (zu den Anforderungen an die Schließung einer unbewussten Regelungslücke durch die Gerichte zuletzt BAG 28. Juni 2012 - 6 AZR 745/10 - Rn. 30) .
  • BAG, 14.12.2005 - 4 AZR 474/04

    Eingruppierung - Mitarbeiter einer Ratsfraktion

    Auszug aus BAG, 26.07.2012 - 6 AZR 701/10
    Zu einer höheren Eingruppierung im rechtlichen Sinne führt die vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit gerade nicht, sondern nur zum Anspruch auf die persönliche Zulage nach § 14 TVöD (vgl. zum BAT: BAG 14. Dezember 2005 - 4 AZR 474/04 - Rn. 17, BAGE 116, 319) .
  • BAG, 18.12.2008 - 6 AZR 287/07

    Kinderbezogene Besitzstandszulage nach Elternzeit

    Auszug aus BAG, 26.07.2012 - 6 AZR 701/10
    Dabei kommt den Tarifvertragsparteien als selbstständigen Grundrechtsträgern allerdings aufgrund der durch Art. 9 Abs. 3 GG geschützten Tarifautonomie ein weiter Gestaltungsspielraum zu (BAG 18. Dezember 2008 - 6 AZR 287/07 - Rn. 21, BAGE 129, 93) .
  • BAG, 23.09.2010 - 6 AZR 180/09

    Berücksichtigung von Vorbeschäftigungszeiten im TV-L

    Auszug aus BAG, 26.07.2012 - 6 AZR 701/10
    Dabei ist es grundsätzlich dem Normgeber überlassen, die Merkmale zu bestimmen, nach denen Sachverhalte als hinreichend gleich anzusehen sind, um sie gleich zu regeln (BAG 23. September 2010 - 6 AZR 180/09 - Rn. 14, BAGE 135, 313) .
  • BAG, 16.12.2010 - 6 AZR 437/09

    Überleitung in den TV-BA - Gleichheitswidriger Begünstigungsausschluss

    Auszug aus BAG, 26.07.2012 - 6 AZR 701/10
    bb) Art. 3 GG untersagt zwar auch einen gleichheitswidrigen Begünstigungsausschluss, bei dem eine Begünstigung einem Personenkreis gewährt, einem anderen Personenkreis aber vorenthalten wird (BAG 16. Dezember 2010 - 6 AZR 437/09 - Rn. 19, AP TVG § 1 Tarifverträge: Bundesagentur für Arbeit Nr. 4) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 08.10.2010 - 6 Sa 1086/10

    Strukturausgleich - Anrechnung - persönliche Zulage bei vorübergehender

    Auszug aus BAG, 26.07.2012 - 6 AZR 701/10
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 8. Oktober 2010 - 6 Sa 1086/10 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 16.04.2015 - 6 AZR 242/14

    Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit nach § 14 TVöD-AT -

    Wird einem Beschäftigten nur vorübergehend eine höherwertige Tätigkeit übertragen, liegt keine Höhergruppierung vor (BAG 26. Juli 2012 - 6 AZR 701/10 - Rn. 19) .
  • BAG, 03.07.2014 - 6 AZR 1067/12

    Stufenzuordnung bei Höhergruppierung im Anschluss an eine vorübergehende

    a) Nach dem eindeutigen Wortlaut des § 17 Abs. 4 Satz 4 TVöD-AT beginnt die Stufenlaufzeit in der höheren Entgeltgruppe ausnahmslos erst mit dem Tag der Höhergruppierung und folglich auch in dem Fall, dass ein Beschäftigter vor der Höhergruppierung dieselbe Tätigkeit im Rahmen der Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit verrichtet hat (vgl. BAG 26. Juli 2012 - 6 AZR 701/10 - Rn. 27) .

    Die vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit führt nur zum Anspruch auf die persönliche Zulage nach § 14 TVöD-AT (vgl. BAG 26. Juli 2012 - 6 AZR 701/10 - Rn. 19; 27. Juli 2011 - 10 AZR 484/10 - Rn. 20; zum BAT vgl. BAG 14. Dezember 2005 - 4 AZR 474/04 - Rn. 17, BAGE 116, 319) .

  • BAG, 24.10.2013 - 6 AZR 964/11

    Stufenzuordnung bei Einstellung eines zuvor befristet Beschäftigten auf einer

    Der von § 17 Abs. 4 TV-L geregelte Tatbestand der "Eingruppierung in eine höhere Entgeltgruppe" setzt die dauerhafte Übertragung von Tätigkeiten einer höheren Entgeltgruppe voraus (vgl. BAG 26. Juli 2012 - 6 AZR 701/10 - Rn. 18) .
  • BAG, 17.12.2015 - 6 AZR 432/14

    Stufenzuordnung nach dem TV-L - befristetes Arbeitsverhältnis - unbefristete

    Eine "Eingruppierung in eine niedrigere Entgeltgruppe" setzt die dauerhafte Übertragung von entsprechenden Tätigkeiten in einem bestehenden Arbeitsverhältnis voraus (vgl. zu § 17 Abs. 4 Satz 1 TV-L: BAG 24. Oktober 2013 - 6 AZR 964/11 - Rn. 12; 26. Juli 2012 - 6 AZR 701/10 - Rn. 17 f.) .
  • BAG, 21.12.2017 - 6 AZR 790/16

    Stufenzuordnung bei Überleitung in die Entgeltordnung zum TV-L

    § 29a Abs. 3 Satz 2 TVÜ-Länder verweist im Klammerzusatz dabei ausdrücklich auf § 17 Abs. 4 TV-L. Folglich kommen die Vorgaben zur Stufenzuordnung bei Höhergruppierung in § 17 Abs. 4 Satz 1 bis Satz 3 TV-L zur Anwendung, obwohl die Einordnung in eine höhere Entgeltgruppe nicht auf eine Veränderung der Tätigkeit zurückzuführen ist (zum Normalfall der Höhergruppierung nach § 17 Abs. 4 TV-L wegen Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit vgl. BAG 24. Oktober 2013 - 6 AZR 964/11 - Rn. 12; vgl. auch 26. Juli 2012 - 6 AZR 701/10 - Rn. 18) .
  • BAG, 21.05.2015 - 6 AZR 254/14

    Anrechnung des Unterschiedsbetrags zum bisherigen Entgelt auf den

    Maßgeblich ist die dauerhafte Übertragung von Tätigkeiten einer höheren Entgeltgruppe (so zu § 12 Abs. 5 TVÜ-Bund: BAG 26. Juli 2012 - 6 AZR 701/10 - Rn. 14 f.; zustimmend Karb öAT 2012, 254; ebenso zu § 17 Abs. 4 TV-L: BAG 24. Oktober 2013 - 6 AZR 964/11 - Rn. 12) .

    Wird einem Beschäftigten nur vorübergehend eine höherwertige Tätigkeit übertragen, liegt keine Höhergruppierung vor (vgl. BAG 26. Juli 2012 - 6 AZR 701/10 - Rn. 19) .

    Eine Anrechnung auf den Strukturausgleich erfolgt aber nicht (BAG 26. Juli 2012 - 6 AZR 701/10 - Rn. 14) .

  • BAG, 20.11.2019 - 5 AZR 21/19

    Besitzstandszulage - Überleitung in neue Entgeltordnung

    Zwar wird der Begriff der Höhergruppierung in den Tarifverträgen vor allem des öffentlichen Dienstes, an denen sich der TVÜ-DRK orientiert, entsprechend dem allgemeinen Wortgebrauch meist im Sinne einer dauerhaften Übertragung von Tätigkeiten einer höheren Entgeltgruppe verwendet (vgl. BAG 24. Oktober 2013 - 6 AZR 964/11 - Rn. 12; 26. Juli 2012 - 6 AZR 701/10 - Rn. 18) .
  • BAG, 15.11.2018 - 6 AZR 240/17

    Stufenzuordnung im Bereich der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens -

    § 47a Abs. 3 KDVO ist eine Spezialvorschrift des Überleitungsrechts und regelt in Verbindung mit § 47a Abs. 2 Satz 1 KDVO gerade den Fall, dass sich nach Inkrafttreten der neuen Eingruppierungsordnung bei unveränderter Tätigkeit nach § 12 KDVO eine höhere Eingruppierung ergibt (ebenso zu der vergleichbaren Tarifregelung des § 29a TVÜ-Länder BAG 21. Dezember 2017 - 6 AZR 790/16 - Rn. 16; zum Normalfall der Höhergruppierung wegen Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit vgl. zu § 17 Abs. 4 TV-L BAG 24. Oktober 2013 - 6 AZR 964/11 - Rn. 12; vgl. auch 26. Juli 2012 - 6 AZR 701/10 - Rn. 18) .
  • BAG, 07.02.2019 - 6 AZR 44/18

    Höhergruppierungsgewinn - Anrechnung auf persönliche Zulage

    aa) Zwar wird der Begriff der Höhergruppierung in den Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes entsprechend dem allgemeinen Wortgebrauch meist im Sinne einer dauerhaften Übertragung von Tätigkeiten einer höheren Entgeltgruppe verwendet (vgl. BAG 24. Oktober 2013 - 6 AZR 964/11 - Rn. 12; 26. Juli 2012 - 6 AZR 701/10 - Rn. 18) .
  • StGH Hessen, 13.03.2013 - P.St. 2344

    1. In einem konkreten Normenkontrollverfahren kann der Staatsgerichtshof das

    - Vgl. BAG, Urteil vom 26.07.2012 - 6 AZR 701/10 -, juris; BGH, Urteil vom 12.07.1990 - I ZR 62/89 -, NVwZ 1991, 298 [299]; BVerwG, Beschluss vom 19.03.1996 - 4 B 30/96 -, juris; Beschluss vom 20.02.2002 - 4 B 12/02 -, NuR 2003, 351 [352]; Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 08.11.2012 - OVG 12 B 6.12 -, juris; s. auch BAG, Beschluss vom 19.09.2006 - 1 ABR 53/05 -, NJW 2007, 1018 [1020 f.]; als Gegenbeispiel s. BAG, Urteil vom 18.10.2011 - 1 AZR 335/10 -, NZA 2012, 221 [222]; vgl. ferner zum unterschiedlichen Inhalt des Begriffes "öffentliche Gewalt" in Art. 19 Abs. 4 GG einerseits und in Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG andererseits Detterbeck, Öffentliches Recht, 9. Aufl. 2013, Rdnr. 597 mit Fußn. 36 -.
  • ArbG Berlin, 26.05.2014 - 59 Ca 1567/14

    Eingruppierung einer Erzieherin - Umgruppierungsantrag - § 29a Abs 4 S 1 TVÜ-L

  • OLG Frankfurt, 18.06.2013 - 15 U 4/12

    Streu- und Räumpflicht der Gemeinde auf Fußgängerweg

  • ArbG Berlin, 13.03.2014 - 59 Ca 13394/13

    Eingruppierung einer Erzieherin - Antrag nach § 29a Abs 4 S 1 TVÜ-L auf Änderung

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