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   BAG, 20.02.1997 - 6 AZR 713/95   

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https://dejure.org/1997,2680
BAG, 20.02.1997 - 6 AZR 713/95 (https://dejure.org/1997,2680)
BAG, Entscheidung vom 20.02.1997 - 6 AZR 713/95 (https://dejure.org/1997,2680)
BAG, Entscheidung vom 20. Februar 1997 - 6 AZR 713/95 (https://dejure.org/1997,2680)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anrechnung von Beschäftigungszeiten eines Feuerwehrmannes bei Wegfall des bisherigen Arbeitgebers infolge des Beitritts der DDR - Anforderungen an das Tatbestandsmerkmal desselben Arbeitgebers im Sinne des § 19 Abs. 1 des Tarifvertrages zur Anpassung des Tarifrechts ...

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschäftigungszeit - Übernahme einer Dienststelle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1997, 1121
  • BB 1997, 103
  • BB 1997, 1316
  • DB 1997, 2027
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 28.03.1996 - 6 AZR 561/95

    Beschäftigungszeit - Übernahme von Aufgaben bzw. Aufgabenbereichen

    Auszug aus BAG, 20.02.1997 - 6 AZR 713/95
    Daraus folgt, daß es für die Anrechnung einer Tätigkeit bei einer nicht überführten Einrichtung als Beschäftigungszeit darauf ankommt, daß der Angestellte in dem übernommenen Bereich tätig war (BAG Urteil vom 28. März 1996 - 6 AZR 561/95 - AP Nr. 5 zu § 19 BAT-O, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen und Urteil vom 25. Juni 1996 - 6 AZR 673/95 - AP Nr. 11 zu § 19 BAT-O; Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese, BAT-O, ATB-Ang, Erl.
  • BAG, 18.01.1990 - 6 AZR 386/89

    Beginn und Ende der Arbeitszeit im öffentlichen Dienst

    Auszug aus BAG, 20.02.1997 - 6 AZR 713/95
    Danach ist unter einer Dienststelle ein untergeordneter Teil einer Behörde zu verstehen, der zur Wahrnehmung der der Behörde obliegenden Aufgaben an einem bestimmten Ort eingerichtet ist, sofern dieser untergeordnete Teil als abgrenzbare Verwaltungseinheit Aufgaben der Verwaltung mit einer gewissen Selbständigkeit erledigt (BAG Urteil vom 18. Januar 1990 - 6 AZR 386/89 - BAGE 65, 1 [BAG 18.01.1990 - 6 AZR 386/89] = AP Nr. 16 zu § 15 BAT unter Bezugnahme auf BAG Urteil vom 11. Juni 1963 - 4 AZR 189/62 - AP Nr. 1 zu § 26 MTB).
  • BAG, 11.06.1963 - 4 AZR 189/62

    Dienststelle - Untergeordneter Teil einer Behörde - Abgrenzbare

    Auszug aus BAG, 20.02.1997 - 6 AZR 713/95
    Danach ist unter einer Dienststelle ein untergeordneter Teil einer Behörde zu verstehen, der zur Wahrnehmung der der Behörde obliegenden Aufgaben an einem bestimmten Ort eingerichtet ist, sofern dieser untergeordnete Teil als abgrenzbare Verwaltungseinheit Aufgaben der Verwaltung mit einer gewissen Selbständigkeit erledigt (BAG Urteil vom 18. Januar 1990 - 6 AZR 386/89 - BAGE 65, 1 [BAG 18.01.1990 - 6 AZR 386/89] = AP Nr. 16 zu § 15 BAT unter Bezugnahme auf BAG Urteil vom 11. Juni 1963 - 4 AZR 189/62 - AP Nr. 1 zu § 26 MTB).
  • BAG, 25.07.1996 - 6 AZR 673/95

    Beschäftigungszeit - Aufgabenübernahme

    Auszug aus BAG, 20.02.1997 - 6 AZR 713/95
    Daraus folgt, daß es für die Anrechnung einer Tätigkeit bei einer nicht überführten Einrichtung als Beschäftigungszeit darauf ankommt, daß der Angestellte in dem übernommenen Bereich tätig war (BAG Urteil vom 28. März 1996 - 6 AZR 561/95 - AP Nr. 5 zu § 19 BAT-O, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen und Urteil vom 25. Juni 1996 - 6 AZR 673/95 - AP Nr. 11 zu § 19 BAT-O; Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese, BAT-O, ATB-Ang, Erl.
  • BAG, 01.06.1995 - 6 AZR 792/94

    Anerkennung von Zeiten als Beschäftigungszeiten - Anwendung des Tarifvertrags zur

    Auszug aus BAG, 20.02.1997 - 6 AZR 713/95
    Das setzt voraus, daß das Arbeitsverhältnis mit derselben Person im Rechtssinne bestanden hat (vgl. BAG Urteil vom 1. Juni 1995 - 6 AZR 792/94 - nicht veröffentlicht).
  • BAG, 08.05.2003 - 6 AZR 183/02

    Beschäftigungszeit - Übernahme eines Dienststellenteils

    Sie stellt nur auf Zeiten ab, die der Angestellte in der übernommenen Dienststelle verbracht hat (BAG 20. Februar 1997 - 6 AZR 713/95 - AP BAT-O § 19 Nr. 13, zu II 1 b bb der Gründe).

    Deshalb ist davon auszugehen, daß sie ihn in § 19 Abs. 2 BAT-O in seiner allgemeinen rechtlichen Bedeutung verstanden und angewendet wissen wollen (BAG 20. Februar 1997 - 6 AZR 713/95 - AP BAT-O § 19 Nr. 13, zu II 1 b aa der Gründe).

    Danach ist unter einer Dienststelle ein untergeordneter Teil einer Behörde zu verstehen, der zur Wahrnehmung der der Behörde obliegenden Aufgaben an einem bestimmten Ort eingerichtet ist, sofern dieser untergeordnete Teil als abgrenzbare Verwaltungseinheit Aufgaben der Verwaltung mit einer gewissen Selbständigkeit erledigt (BAG 20. Februar 1997 - 6 AZR 713/95 - aaO; 18. Januar 1990 - 6 AZR 386/89 - BAGE 65, 1, 11).

  • BAG, 27.01.2022 - 6 AZR 564/20

    Anerkennung von Zeiten im Feuerwehrdienst der DDR

    Das hat der Senat wiederholt klargestellt (BAG 20. Februar 1997 - 6 AZR 713/95 - zu II 1 a der Gründe; 1. Juni 1995 - 6 AZR 792/94 - zu II 1 a der Gründe mwN) .
  • BAG, 19.06.1997 - 6 AZR 140/96

    Beschäftigungszeit: Errechnung - "anderer" Betrieb

    Das setzt voraus, daß das Arbeitsverhältnis mit derselben Person im Rechtssinne bestanden hat (BAG Urteil vom 20. Februar 1997 - 6 AZR 713/95 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt).

    Nach der Übergangsvorschrift Nr. 2 Buchst. a bis c sind Zeiten bei nicht überführten Einrichtungen nur anzurechnen, soweit der Arbeitgeber deren Aufgaben bzw. Aufgabenbereiche derselben ganz oder überwiegend übernommen hat und der Arbeitnehmer im übernommenen Bereich tätig war (vgl. BAG Urteil vom 20. Februar 1997 - 6 AZR 713/95 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt).

  • BAG, 24.06.1999 - 6 AZR 641/97

    Beschäftigungszeit - Überführung von Einrichtungen

    Das setzt voraus, daß das Arbeitsverhältnis mit derselben Person im Rechtssinne bestanden hat (Senatsurteile 1. Juni 1995 - 6 AZR 792/94 - nv., zu II 1 a der Gründe; 20. Februar 1997 - 6 AZR 713/95 - AP BAT-O § 19 Nr. 13, zu II 1 a der Gründe; 20. Februar 1997 - 6 AZR 772/95 - nv., zu II 1 a der Gründe; 1. Oktober 1998 - 6 AZR 123/97 - nv., zu II 1 a der Gründe zur gleichlautenden Bestimmung in § 6 Abs. 1 MTArb-O).
  • BAG, 20.02.1997 - 6 AZR 772/95

    Übernahme der Aufgaben der Kindereinrichtungen des Landkreises durch die

    Danach ist unter einer Dienststelle ein untergeordneter Teil einer Behörde zu verstehen, der zur Wahrnehmung der der Behörde obliegenden Aufgaben an einem bestimmten Ort eingerichtet ist, sofern dieser untergeordnete Teil als abgrenzbare Verwaltungseinheit Aufgaben der Verwaltung mit einer gewissen Selbständigkeit erledigt (BAG Urteil vom 18. Januar 1990 - 6 AZR 386/89 - BAGE 65, 1 [BAG 18.01.1990 - 6 AZR 386/89] = AP Nr. 16 zu § 15 BAT unter Bezugnahme auf BAG Urteil vom 11. Juni 1963 - 4 AZR 189/62 - AP Nr. 1 zu § 26 MTB und Senatsurteil vom 20. Februar 1997 - 6 AZR 713/95 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • LAG Thüringen, 09.07.1997 - 4 Sa 416/95

    Anerkennung von Beschäftigungszeiten beiÜberführung der Dienststelle auf neuen

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  • BAG, 11.12.1997 - 6 AZR 266/96

    Anrechnungsfähigkeit von Beschäftigungszeiten - Voraussetzungen für das Vorliegen

    Nach der Rechtsprechung des Senats kommt es insoweit darauf an, daß der Arbeitsvertrag mit derselben Person im Rechtssinne bestanden hat (vgl. BAG Urteil vom 20. Februar 1997 - 6 AZR 713/95 - AP Nr. 13 zu § 19 BAT-O m.w.N.).
  • BAG, 01.10.1998 - 6 AZR 123/97
    Dies setzt nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. z.B. BAG Urteile vom 1. Juni 1995 - 6 AZR 792/94 - n.v., zu II 1 a der Gründe; vom 20. Februar 1997 - 6 AZR 772/95 - n.v., zu II 1 a der Gründe; vom 11. De-zember 1997 - 6 AZR 266/96 - n.v.; vom 20. Februar 1997 - 6 AZR 713/95 - AP Nr. 13 zu § 19 BAT-O, m.w.N.) voraus, daß das Arbeitsverhältnis mit derselben Person im Rechtssinne bestanden hat.
  • LAG Sachsen, 20.03.2002 - 2 Sa 474/01

    Dienstzeitberechnung durch das vormalige Staatliche Schulamt Chemnitz/Bindung der

    Sämtliche Entscheidungen betreffen lediglich die Frage, ob eine Anerkennung oder Bestätigung von Vordienstzeiten vor Inkrafttreten des § 19 BAT-O nach dessen Inkrafttreten wirksam sein sollte; in einem Fall war sogar ein Vorbehalt des Inhalts erklärt worden, wonach eine neue tarifvertragliche Regelung abgewartet werden solle (vgl. die von der Beklagten angezogenen Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 08.04.1996 - 6 AZR 623/95 - AP Nr. 12 zu § 19 BAT-O; vom 20.02.1997 - 6 AZR 713/95 -, AP Nr. 13 zu § 19 BAT-O; vom 19.06.1997 - 6 AZR 140/96 -, dokumentiert in JURIS).
  • BAG, 20.03.1997 - 6 AZR 703/95
    Das setzt voraus, daß das Arbeitsverhältnis mit derselben Person im Rechtssinne bestanden hat (BAG Urteil vom 1. Juni 1995 - 6 AZR 792/94 - nicht veröffentlicht; Urteil vom 18. Januar 1996 - 6 AZR 346/95 - nicht veröffentlicht; Urteil vom 20. Februar 1997 - 6 AZR 713/95 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt).
  • ArbG Hannover, 23.07.1997 - 9 Ca 28/97

    Wirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung; Voraussetzungen der

  • ArbG Kiel, 05.09.1997 - 4 Ca 3376c/96

    Betriebsbedingte Kündigung; Vermutung der dringenden betrieblichen Erfordernisse;

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