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   BAG, 19.12.1991 - 6 AZR 72/90   

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https://dejure.org/1991,6305
BAG, 19.12.1991 - 6 AZR 72/90 (https://dejure.org/1991,6305)
BAG, Entscheidung vom 19.12.1991 - 6 AZR 72/90 (https://dejure.org/1991,6305)
BAG, Entscheidung vom 19. Dezember 1991 - 6 AZR 72/90 (https://dejure.org/1991,6305)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Berechnung des Stundenlohns von Orchestermusikern für die Feststellung der Höhe des Lohnausfalls für einen Streik - Lohnabzug bei Streik - Regelung der Arbeitszeit der Musiker in § 15 Tarifvertrag für Musiker in Kulturorchestern (TVK) - Häusliches Proben und Üben ist ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 21.03.1984 - 4 AZR 375/83

    Künstlergage

    Auszug aus BAG, 19.12.1991 - 6 AZR 72/90
    Das Landesarbeitsgericht folgt damit der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Höhe der Vergütung für unzulässige Mehrarbeit bei Proben (BAGE 38, 383 ff. = AP Nr. 20 zu § 611 BGB Bühnenengagementvertrag) und zur Höhe des Abzugs von der Tagesgage bei einem Streik, der sich nur auf einen Teil eines Arbeitstages erstreckt hat (BAG Urteil vom 21. März 1984 - 4 AZR 375/83 - BAGE 45, 238 = AP Nr. 22 zu § 611 BGB Bühnenengagementvertrag).

    Der Rückgriff auf die Regelungen über die wöchentliche und die tägliche Arbeitszeit, die sich in anderen Tarifverträgen des öffentlichen Rechts befinden, kommt nicht in Betracht, weil darin ein unzulässiger Eingriff in die Rechtssetzungsautonomie der Tarifvertragsparteien des TVK läge (so auch BAG Urteil vom 21. März 1984 - 4 AZR 375/83 - a.a.O.).

    Da die AZO auch auf die Arbeitsverhältnisse der Musiker in Kulturorchestern Anwendung findet (vgl. § 18 TVK; Meisel/Hiersemann, AZO, 2. Aufl. 1977, § 1 Rz 3), ist dies möglich und führt zur Gewinnung brauchbarer Kriterien (vgl. BAG Urteil vom 21. März 1984 - 4 AZR 375/83 - a.a.O.).

  • BAG, 12.05.1982 - 4 AZR 510/81

    Aufhebungsklage - Schiedsgericht - Normen eines Tarifvertrages - Fehlerhafte

    Auszug aus BAG, 19.12.1991 - 6 AZR 72/90
    Das Landesarbeitsgericht folgt damit der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Höhe der Vergütung für unzulässige Mehrarbeit bei Proben (BAGE 38, 383 ff. = AP Nr. 20 zu § 611 BGB Bühnenengagementvertrag) und zur Höhe des Abzugs von der Tagesgage bei einem Streik, der sich nur auf einen Teil eines Arbeitstages erstreckt hat (BAG Urteil vom 21. März 1984 - 4 AZR 375/83 - BAGE 45, 238 = AP Nr. 22 zu § 611 BGB Bühnenengagementvertrag).
  • BAG, 31.07.1986 - 6 AZR 146/85

    Freizeitausgleich für Betriebsratstätigkeit außerhalb der Arbeitszeit

    Auszug aus BAG, 19.12.1991 - 6 AZR 72/90
    Der Orchestermusiker schuldet somit nicht nur die Ableistung der in § 15 TVK genannten Dienste, sondern außerdem für seine häuslichen Vorbereitungen so viel an Arbeitszeit, wie er individuell benötigt, um dem Qualitätsstandard des Orchesters zu genügen (vgl. bereits Senatsurteil vom 31. Juli 1986 - 6 AZR 146/85 - nicht veröffentlicht).
  • BAG, 01.06.2022 - 5 AZR 28/22

    Annahmeverzugsvergütung - Verpflichtung zur Teilnahme an Tests auf eine Infektion

    Aus dem arbeitsvertraglich in Bezug genommenen § 7 Abs. 1 Satz 1 iVm. § 12 Abs. 1 TVK idF vom 1. Oktober 2019 ist nicht abzuleiten, dass arbeitsvertraglich nur die Mitwirkung bei den tarifvertraglich geregelten "Diensten", den Aufführungen und Proben, geschuldet ist (vgl. zum TVK aF BAG 19. Dezember 1991 - 6 AZR 72/90 - zu II 2 der Gründe) .

    Die Tarifvertragsparteien setzen vielmehr voraus, dass es zur ordnungsgemäßen Ausführung der tarifvertraglich geregelten Dienste auch der individuellen Vorbereitung durch häusliches Proben und Üben bedarf (vgl. BAG 19. Dezember 1991 - 6 AZR 72/90 - aaO; ebenso zum Normalvertrag Chor 21. März 1984 - 4 AZR 375/83 - BAGE 45, 238) .

    Der Orchestermusiker schuldet somit nicht nur die Ableistung der in § 12 TVK geregelten Dienste, sondern außerdem für seine häuslichen Vorbereitungen so viel an Arbeitszeit, wie er individuell benötigt, um dem Qualitätsstandard des Orchesters zu genügen (vgl. zum TVK aF BAG 19. Dezember 1991 - 6 AZR 72/90 - aaO; 31. Juli 1986 - 6 AZR 146/85 - zu B II der Gründe) .

    Nur hierzu bedarf es der individuellen Vorbereitung durch häusliches Proben und Üben (vgl. BAG 19. Dezember 1991 - 6 AZR 72/90 - zu II 2 der Gründe; 31. Juli 1986 - 6 AZR 146/85 - zu B II der Gründe) , nicht als Selbstzweck.

  • BAG, 27.05.1993 - 6 AZR 359/92

    Berechnung der Überstundenvergütung für Orchestermusiker - Auswirkungen fehlender

    Tariflich nicht zulässige Überarbeit ist nach den Grundsätzen gesetzlich unzulässiger Mehrarbeit zu vergüten (vgl. BAG Urteil vom 12. Mai 1982 - 4 AZR 510/81 - BAGE 38, 383, 392 = AP Nr. 20 zu § 611 BGB Bühnenengagementsvertrag; Senatsurteile vom 17. September 1987 - 6 AZR 560/84 - AP Nr. 32 zu § 611 BGB Bühnenengagementsvertrag, zu II 1 der Gründe; vom 19. Dezember 1991 - 6 AZR 72/90 - nicht veröffentlicht; vom 13. August 1992 - 6 AZR 22/91 - nicht veröffentlicht).

    Deshalb geht der Senat in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß nur die Grundsätze des in der AZO geregelten staatlichen Arbeitszeitrechts heranzuziehen sind (BAG Urteile vom 19. Dezember 1991 - 6 AZR 72/90 - und vom 13. August 1992 - 6 AZR 22/91 - beide unveröffentlicht).

  • BAG, 27.05.1993 - 6 AZR 654/92

    Überstundenvergütung für Orchestermusiker - Vergütung tarifwidrig angeordneter

    Rechtsfehlerfrei hat das Landesarbeitsgericht angenommen, daß tariflich nicht zulässige Dienste nach den Grundsätzen gesetzlich unzulässiger Mehrarbeit zu vergüten sind (vgl. BAG Urteil vom 12. Mai 1982 - 4 AZR 510/81 - BAGE 38, 383, 392 = AP Nr. 20 zu § 611 BGB Bühnenengagementsvertrag; Senatsurteile vom 17. September 1987 - 6 AZR 560/84 - AP Nr. 32 zu § 611 BGB Bühnenengagementsvertrag, zu II 1 der Gründe; vom 19. Dezember 1991 - 6 AZR 72/90 - nicht veröffentlicht; vom 13. August 1992 - 6 AZR 22/91 - nicht veröffentlicht, und zuletzt vom 27. Mai 1993 - 6 AZR 359/92 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).

    Deshalb geht der Senat in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß nur die Grundsätze des in der AZO geregelten staatlichen Arbeitszeitrechts heranzuziehen sind (Senatsurteile vom 19. Dezember 1991 - 6 AZR 72/90 -, vom 13. August 1992 - 6 AZR 22/91 - beide unveröffentlicht, und zuletzt vom 27. Mai 1993 - 6 AZR 359/92 -).

  • BVerwG, 08.07.2003 - 6 P 5.03

    Dienstdauer; dienstliche Inanspruchnahme; Mitbestimmung des Personalrats;

    Zu solchen Beschäftigten sind, wie das Oberverwaltungsgericht unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 19. Dezember 1991 - 6 AZR 72/90 - ZTR 1993, 74) zutreffend ausgeführt hat, auch die Orchestermusiker zu zählen, weil bei diesen zur Ausführung der im Tarifvertrag vorgesehenen Dienste die individuelle Vorbereitung durch häusliches Proben und Üben sowie Pflege der Instrumente hinzutritt.
  • OVG Hamburg, 20.01.2003 - 8 Bf 34/02

    Mitbestimmung des Personalrats bei Musikern in Kulturorchestern; Beeinflussung

    Wie das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 19. Dezember 1991 (6 AZR 72/90, ZTR 1993, S. 74) - dem der Fachsenat folgt - festgestellt hat, geht der Tarifvertrag für die Musiker in Kulturorchestern als selbstverständlich davon aus, dass neben der dienstlichen Inanspruchnahme der Musiker bei Proben und Aufführungen, die in § 15 TVK geregelt ist, die Musiker für ihre häusliche Vorbereitung so viel an Arbeitszeit schulden, wie sie individuell benötigen, um dem Qualitätsstandard des Orchesters zu genügen.
  • LAG Düsseldorf, 23.06.2004 - 1 Sa 415/04

    Kein Instrumentengeld in Kulturorchester bei gestelltem Kontrabass

    d) Die Tatsache, dass der Musiker nach dem Inhalt des Arbeitsvertrages nicht die Ableistung einer bestimmten Arbeitszeit, sondern jedenfalls für seine häuslichen Vorbereitungen soviel an Arbeitszeit schuldet, wie er individuell benötigt, um dem Qualitätsstandard des Orchesters zu genügen (BAG Urteil vom 31.07.1986 ­ 6 AZR 146/85 ­ n. v. ­ zitiert nach iuris; vgl. auch BAG Urteil vom 19.12.1991 ­ 6 AZR 72/90 ­ ZTR 1993, 74), führt zu keinem anderen Ergebnis.
  • BAG, 13.08.1992 - 6 AZR 22/91

    Rechtliche Ausgestaltung eines Anspruchs auf Mehrarbeitsvergütung bei einer

    Bei dieser Sach- und Rechtslage kann sich der Senat nur auf die allgemeinen Grundsätze des in der Arbeitszeitordnung (AZO) geregelten staatlichen Arbeitszeitrechts stützen (vgl. BAGE 45, 238, 247 = AP Nr. 22 zu § 611 BGB Bühnenengagementsvertrag; zuletzt Urteil des Senats vom 19. Dezember 1991 - 6 AZR 72/90 - nicht veröffentlicht).
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