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   BAG, 23.11.2017 - 6 AZR 739/15   

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https://dejure.org/2017,44484
BAG, 23.11.2017 - 6 AZR 739/15 (https://dejure.org/2017,44484)
BAG, Entscheidung vom 23.11.2017 - 6 AZR 739/15 (https://dejure.org/2017,44484)
BAG, Entscheidung vom 23. November 2017 - 6 AZR 739/15 (https://dejure.org/2017,44484)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Bindung nichtkirchlicher Betriebserwerber an arbeitsvertragliche dynamische Verweisung auf AVR-Caritas (Juris: DCVArbVtrRL)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 611 Abs 1 BGB, § 613a Abs 1 S 1 BGB, § 4 Abs 1 TVG, DCVArbVtrRL
    Bindung nichtkirchlicher Betriebserwerber an arbeitsvertragliche dynamische Verweisung auf AVR-Caritas (Juris: DCVArbVtrRL)

  • IWW

    § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB, § ... 611 Abs. 1 BGB, § 158 Abs. 2 BGB, § 3 Abs. 3 TVG, § 4 Abs. 1 TVG, Richtlinie 2001/23/EG, § 613a Abs. 1 Satz 2 BGB, § 613a Abs. 1 Satz 3 BGB, § 613a Abs. 1 Satz 4 BGB, § 613a BGB, § 613a Abs. 1 Satz 2 bis Satz 4 BGB, Art. 3 der Richtlinie 2001/23/EG, § 2 KSchG, Art. 4 GG, § 288 Abs. 1, § 286 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB, § 187 Abs. 1 BGB, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen auch bei kirchlichen Regelwerken; Weitergeltung kirchlicher Regelwerke auch bei Entfall der arbeitgeberseitigen Kirchenzugehörigkeit; Betriebsübergang und Weitergeltung kirchenrechtlicher Arbeitsrechtsregelungen; ...

  • Betriebs-Berater

    Betriebsübergang - Bindung des Erwerbers an Caritas-Arbeitsvertragsrichtlinien über Bezugnahmeklauseln

  • bag-urteil.com

    Bindung nichtkirchlicher Betriebserwerber an arbeitsvertragliche dynamische Verweisung auf AVR-Caritas (Juris: DCVArbVtrRL)

  • rewis.io

    Bindung nichtkirchlicher Betriebserwerber an arbeitsvertragliche dynamische Verweisung auf AVR-Caritas (Juris: DCVArbVtrRL)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kirchliches Arbeitsvertragsrecht; Betriebsübergang - Bindung nichtkirchlicher Betriebserwerber an arbeitsvertragliche dynamische Verweisung auf AVR -Caritas

  • rechtsportal.de

    BGB § 611 Abs. 1 ; BGB § 613a Abs. 4 ; BGB § 242
    Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen auch bei kirchlichen Regelwerken

  • datenbank.nwb.de

    Bindung nichtkirchlicher Betriebserwerber an arbeitsvertragliche dynamische Verweisung auf AVR-Caritas (Juris: DCVArbVtrRL)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die arbeitsvertragliche dynamische Verweisung auf AVR-Caritas - und die Bindung nichtkirchlicher Betriebserwerber

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verwirkung - und das Umstandsmoment

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2018, 301
  • BB 2018, 307
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (31)

  • BAG, 28.06.2012 - 6 AZR 217/11

    Dynamische Verweisung im kirchlichen Arbeitsvertrag

    Auszug aus BAG, 23.11.2017 - 6 AZR 739/15
    Typischerweise liegt es im Interesse beider Vertragsparteien, dass das kirchliche Arbeitsrecht durch eine dynamische Bezugnahmeklausel in seiner jeweiligen Fassung zur Anwendung gebracht wird (vgl. BAG 28. Juni 2012 - 6 AZR 217/11 - Rn. 44 ff., BAGE 142, 247) .

    Diese dynamische Bezugnahmeklausel wurde zu einem wirksamen Vertragsbestandteil (vgl. BAG 28. Juni 2012 - 6 AZR 217/11 - Rn. 38 ff., BAGE 142, 247) .

    Die folgende Inbezugnahme der AVR in § 2 des Arbeitsvertrags entspricht der Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse (vgl. BAG 28. Juni 2012 - 6 AZR 217/11 - Rn. 34, BAGE 142, 247) .

  • BAG, 20.03.2002 - 4 AZR 101/01

    Kirchliche Arbeitsrechtsregelung - normative Wirkung

    Auszug aus BAG, 23.11.2017 - 6 AZR 739/15
    c) Die mit einem kirchlichen Arbeitgeber vereinbarte Inbezugnahme kirchlicher Arbeitsrechtsregelungen behält im Fall eines Betriebsübergangs als vertragliche Regelung gemäß § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB gegenüber dem Betriebserwerber ihre Wirkung (vgl. bereits BAG 20. März 2002 - 4 AZR 101/01 - zu III 3 b der Gründe, BAGE 101, 9) .

    Das Regelungssystem des § 613a Abs. 1 Satz 2 bis Satz 4 BGB ist weder direkt noch analog auf vertraglich in Bezug genommene kirchliche Arbeitsrechtsregelungen anwendbar, da diese vor dem Betriebsübergang keine normative Wirkung hatten (vgl. BAG 20. März 2002 - 4 AZR 101/01 - aaO) .

  • BAG, 16.02.2012 - 6 AZR 573/10

    Arbeitsrechtsregelung über Einmalzahlungen

    Auszug aus BAG, 23.11.2017 - 6 AZR 739/15
    Diese sind grundsätzlich dahin auszulegen, dass sie dem kirchlichen Arbeitsrecht im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis umfassend Geltung verschaffen (vgl. BAG 16. Februar 2012 - 6 AZR 573/10 - Rn. 29 mwN, BAGE 141, 16) .

    Dies gilt auch dann, wenn ein kirchlicher Betriebserwerber nicht mehr ein Anstellungsträger im Sinne der in Bezug genommenen Dienstvertragsordnung ist (BAG 16. Februar 2012 - 6 AZR 573/10 - Rn. 31, BAGE 141, 16) oder der Betriebserwerber nicht mehr der Kirche zuzuordnen ist (vgl. Bepler jurisPR-ArbR 34/2016 Anm. 2; Richardi Arbeitsrecht in der Kirche 7. Aufl. § 5 Rn. 31; Krings Der Betriebsübergang gem. § 613a BGB im kirchlichen Arbeitsrecht S. 118) .

  • BAG, 22.07.2010 - 6 AZR 847/07

    Inhaltskontrolle kirchlicher Arbeitsvertragsregelungen

    Auszug aus BAG, 23.11.2017 - 6 AZR 739/15
    Diese Grundsätze finden auch auf die Auslegung von Bezugnahmeklauseln auf kirchliche Regelungswerke wie die AVR Anwendung (vgl. BAG 22. Juli 2010 - 6 AZR 847/07  - Rn. 12 , BAGE 135, 163; 10. Dezember 2008 - 4 AZR 801/07 - Rn. 17, BAGE 129, 1) .

    Dies lässt sich auch nicht aus der Funktion kirchlicher Arbeitsrechtsregelungen, welche einheitliche Arbeitsbedingungen bezwecken (BAG 22. Juli 2010 - 6 AZR 847/07 - Rn. 27, BAGE 135, 163) , ableiten.

  • EuGH, 18.07.2013 - C-426/11

    Alemo-Herron u.a. - Übergang von Unternehmen - Richtlinie 2001/23/EG - Wahrung

    Auszug aus BAG, 23.11.2017 - 6 AZR 739/15
    Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) habe in der Rechtssache Alemo-Herron ua. (- C-426/11 -) am 18. Juli 2013 entschieden, dass die dynamische Inbezugnahme eines Tarifvertrags einen Betriebserwerber nicht binde, der keine Möglichkeit habe, an den künftigen Tarifvertragsverhandlungen teilzunehmen.

    Der nichtkirchliche Betriebserwerber wird durch die Bindung an die dynamische Bezugnahmeklausel nicht unter Verstoß gegen unionsrechtliche Vorgaben in seiner unternehmerischen Freiheit beeinträchtigt (vgl. hierzu EuGH 11. September 2014 - C-328/13  - [Österreichischer Gewerkschaftsbund] Rn. 29; 18. Juli 2013 -  C-426/11  - [Alemo-Herron ua.] Rn .  33  ff.) .

  • BAG, 05.07.2017 - 4 AZR 867/16

    Bezugnahmeklausel als Gleichstellungsabrede

    Auszug aus BAG, 23.11.2017 - 6 AZR 739/15
    Gegen die Vereinbarung einer auflösenden Bedingung iSd. § 158 Abs. 2 BGB spricht auch, dass es keinen vertraglich vereinbarten früheren Rechtszustand gäbe, welcher ex nunc wieder eintreten könnte (vgl. demgegenüber zur nach § 3 Abs. 3 TVG gesetzlich angeordneten Nachbindung an einen Tarifvertrag BAG 5. Juli 2017 - 4 AZR 867/16 - Rn. 31) .

    Eine individualvertragliche Klausel, die ihrem Wortlaut nach ohne Einschränkung auf einen bestimmten Tarifvertrag in seiner jeweiligen Fassung verweist, ist im Regelfall nunmehr dahingehend auszulegen, dass dieser Tarifvertrag in seiner jeweiligen Fassung gelten soll und dass diese Geltung nicht von Faktoren abhängt, die nicht im Vertrag genannt oder sonst für beide Parteien ersichtlich zur Voraussetzung gemacht worden sind (vgl. BAG 5. Juli 2017 - 4 AZR 867/16 - Rn. 22 f.; 18. April 2007 - 4 AZR 652/05 - Rn. 29, BAGE 122, 74) .

  • BAG, 22.02.2012 - 4 AZR 24/10

    Arbeitsvertragliche Bezugnahme auf AVR - Verhältnis zu Haustarifverträgen

    Auszug aus BAG, 23.11.2017 - 6 AZR 739/15
    Mangels normativer Geltung der AVR in privatrechtlichen Arbeitsverhältnissen kann ihnen nur über Bezugnahmeklauseln Wirkung verschafft werden (vgl. BAG 20. November 2012 - 1 AZR 179/11 - Rn. 107, BAGE 143, 354; 22. Februar 2012 - 4 AZR 24/10 - Rn. 18) .

    Folglich gilt die vereinbarte Inbezugnahme der AVR als grundlegende Regelung des Vertragsinhalts auch bei einer Veränderung der Verhältnisse auf Arbeitgeberseite (vgl. zur Weitergeltung einer Inbezugnahme der AVR bei Gesellschafterwechsel BAG 22. Februar 2012 - 4 AZR 24/10 - Rn. 20 ff.) .

  • BAG, 22.03.2017 - 5 AZR 424/16

    Mindestlohn - Treueprämie - Schichtzulage

    Auszug aus BAG, 23.11.2017 - 6 AZR 739/15
    bb) Eine Verwirkung scheidet zudem aus, weil von der Beklagten keine Umstände vorgebracht wurden, welche die Annahme rechtfertigten, der Beklagten sei es aufgrund eigener Dispositionen unzumutbar geworden, die Ansprüche der Klägerin zu erfüllen (vgl. BAG 22. März 2017 - 5 AZR 424/16 - Rn. 24) .
  • BAG, 12.09.2013 - 6 AZR 512/12

    Stufenzuordnung nach Betriebsübergang - zwischenzeitliche Beschäftigung außerhalb

    Auszug aus BAG, 23.11.2017 - 6 AZR 739/15
    Diese bezieht sich nur auf vor dem Betriebsübergang normativ geltende Regelungen (vgl. BAG 12. September 2013 - 6 AZR 512/12 - Rn. 24; 16. Mai 2012 - 4 AZR 320/10 - Rn. 21 mwN) .
  • BAG, 27.04.2017 - 6 AZR 459/16

    Stufenaufstieg nach § 16 Abs. 3 TVöD-V

    Auszug aus BAG, 23.11.2017 - 6 AZR 739/15
    Verzugszinsen sind nach § 187 Abs. 1 BGB ab dem Tag nach dem in den AVR bestimmten Zahltag zu entrichten (vgl. zu tariflichen Ansprüchen BAG 27. April 2017 - 6 AZR 459/16 - Rn. 37) .
  • BAG, 26.10.2016 - 5 AZR 168/16

    Umkleidezeiten - Schätzung

  • BAG, 21.10.2015 - 4 AZR 649/14

    Vertragsauslegung - Verweisung auf Tarifvertrag

  • BAG, 28.07.2016 - 2 AZR 746/14

    Kündigung eines katholischen Chefarztes wegen Wiederverheiratung - Aussetzung

  • BAG, 20.06.2012 - 4 AZR 656/10

    Betriebsübergang - "im Zeitpunkt des Übergangs

  • BAG, 16.05.2012 - 4 AZR 320/10

    Betriebsübergang - keine beiderseitige normative Tarifgebundenheit im Zeitpunkt

  • LAG Berlin-Brandenburg, 24.02.2012 - 6 Sa 1943/11

    Betriebsübergang auf einen nicht kirchlichen Arbeitgeber - arbeitsvertragliche

  • BAG, 22.04.2009 - 4 AZR 100/08

    Betriebsübergang - Transformation tariflicher Normen

  • BAG, 17.11.2010 - 4 AZR 391/09

    Bezugnahme auf Tarifvertrag und Betriebsübergang

  • EuGH, 11.09.2014 - C-328/13

    Österreichischer Gewerkschaftsbund - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie

  • BAG, 17.06.2015 - 4 AZR 61/14

    EuGH-Vorlage - dynamische Bezugnahmeklausel - Betriebsübergang

  • EuGH, 27.04.2017 - C-680/15

    Asklepios Kliniken Langen-Seligenstadt - Vorlage zur Vorabentscheidung -

  • BAG, 30.08.2017 - 4 AZR 95/14

    Dynamik einer Verweisungsklausel nach Betriebsübergang

  • BAG, 07.12.2016 - 4 AZR 414/14

    Insolvenzforderung - Zulässigkeit der Berufung - Wert des Beschwerdegegenstands -

  • BAG, 23.03.2017 - 6 AZR 705/15

    AGB - Kündigungsfrist in der Probezeit - Auslegung

  • BAG, 24.02.2016 - 4 AZR 990/13

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel - Gleichstellungsabrede -

  • BAG, 25.06.2015 - 6 AZR 383/14

    Herkunftssprachlicher Unterricht - Gleichbehandlung

  • BAG, 20.11.2012 - 1 AZR 179/11

    Arbeitskampf in kirchlichen Einrichtungen - Dritter Weg

  • BAG, 23.02.2011 - 4 AZR 536/09

    Bezugnahme auf Tarifvertrag durch Arbeitsvertrag und Personal-überleitungsvertrag

  • BAG, 10.12.2008 - 4 AZR 801/07

    Auslegung einer Verweisungsklausel - AVR Diakonie - Vertragskontrolle

  • BAG, 18.04.2007 - 4 AZR 652/05

    Bezugnahmeklausel - Auslegung - Vertrauensschutz

  • LAG Hamm, 23.07.2015 - 8 Sa 542/15
  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.04.2018 - 5 Sa 295/17

    Bindung nichtkirchlicher Betriebserwerber an arbeitsvertragliche dynamische

    Typischerweise liegt es im Interesse beider Vertragsparteien, dass das kirchliche Arbeitsrecht durch eine dynamische Bezugnahmeklausel in seiner jeweiligen Fassung zur Anwendung gebracht wird (vgl. zuletzt BAG 23.11.2017 - 6 AZR 683/16 - Rn. 12 mwN, zu den AVR-Diakonisches Werk; 23.11.2017 - 6 AZR 739/15 - Rn. 18 mwN, zu den AVR-Caritas).

    Diese dynamische Bezugnahmeklausel wurde zu einem wirksamen Vertragsbestandteil (vgl. BAG 23.11.2017 - 6 AZR 683/16 - Rn. 13 mwN; 23.11.2017 - 6 AZR 739/15 - Rn. 19 mwN).

    Die Auffassung, wonach ein Wegfall der kirchlichen Trägerschaft ein Ende der dynamischen Geltung der AVR nach sich ziehen müsse, weil der Geltungsgrund für die Dynamik die Qualität des Arbeitgebers als kirchlicher Arbeitgeber sei, dem der sog. "Dritte Weg" als Instrument für die Gestaltung der Arbeitsbedingungen eröffnet sei, ist mit dem Wortlaut der hier zu beurteilenden Vertragsregelungen daher nicht vereinbar (vgl. BAG 23.11.2017 - 6 AZR 683/16 - Rn. 18 mwN; 23.11.2017 - 6 AZR 739/15 - Rn. 24 mwN).

    Die Geltung des BAT-KF gründet sich allein auf die dargestellte vertragliche Inbezugnahme (vgl. BAG 23.11.2017 - 6 AZR 683/16 - Rn. 22, 23 mwN; 23.11.2017 - 6 AZR 739/15 - Rn. 28, 29 mwN).

    Weder das nationale Recht noch die Richtlinie 2001/23/EG des Rates vom 12.03.2001 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer bei Übergang von Unternehmen, Betrieben oder Unternehmens- oder Betriebsteilen privilegieren den Erwerb eines Betriebs- bzw. Betriebsteils von einem kirchlichen Träger (vgl. BAG 23.11.2017 - 6 AZR 683/16 - Rn. 24 ff mwN; 23.11.2017 - 6 AZR 739/15 - Rn. 30 ff mwN).

    Sie werden auch nicht nach § 613a Abs. 1 Satz 3 BGB durch einen beim Betriebserwerber geltenden Tarifvertrag abgelöst, weil sich diese Vorschrift nur auf § 613a Abs. 1 Satz 2 BGB bezieht (vgl. BAG 23.11.2017 - 6 AZR 683/16 - Rn. 26 mwN; 23.11.2017 - 6 AZR 739/15 - Rn. 32 mwN).

    Auch nach einem Betriebsübergang auf einen sog. weltlichen Betriebserwerber bestehen die ursprünglich mit dem kirchlichen Arbeitgeber vereinbarten einheitlichen Arbeitsbedingungen (vgl. BAG 23.11.2017 - 6 AZR 683/16 - Rn. 27 mwN; 23.11.2017 - 6 AZR 739/15 - Rn. 33 mwN).

    Solche Möglichkeiten bietet die deutsche Rechtsordnung in Form der einvernehmlichen Vertragsänderung und der Änderungskündigung nach § 2 KSchG (vgl. BAG 23.11.2017 - 6 AZR 683/16 - Rn. 28 mwN; 23.11.2017 - 6 AZR 739/15 - Rn. 34 mwN; 30.08.2017 - 4 AZR 95/14 - Rn. 55).

  • BAG, 21.06.2018 - 6 AZR 38/17

    Intransparenz eines Verzichts auf Entgeltsteigerungen nach kirchlichen

    Art. 3 der Richtlinie 2001/23/EG des Rates vom 12. März 2001 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen, Betrieben oder Unternehmens- oder Betriebsteilen in Verbindung mit Art. 16 GRC steht dem nicht entgegen, weil der Betriebserwerber eine Anpassung des Arbeitsvertrags an veränderte Umstände durch eine einvernehmliche Vertragsänderung oder eine Änderungskündigung nach § 2 KSchG erreichen kann (vgl. BAG 23. November 2017 - 6 AZR 683/16 - Rn. 17 ff.; 23. November 2017 - 6 AZR 739/15 - Rn. 33 ff.; 30. August 2017 - 4 AZR 95/14 - Rn. 44 ff., BAGE 160, 87; zustimmend: Klein ArbRAktuell 2018, 69; Laber öAT 2018, 56; kritisch: HWK/Roloff 8. Aufl. Anh. §§ 305 - 310 BGB Rn. 22; Trebeck ArbRB 2018, 101, 102) .
  • BAG, 16.05.2018 - 4 AZR 209/15

    Auslegung einer Bezugnahmeklausel - Betriebsübergang -

    In beiden Fällen blieb es - bei "Obsiegen" des Arbeitgebers - im Ergebnis bei der statischen Anwendung des "unternehmensfremden" Tarifvertrags (vgl. für die Anwendbarkeit von AVR nach dem Betriebsübergang auf einen nichtkirchlichen Erwerber BAG 23. November 2017 - 6 AZR 739/15 - und 23. November 2017 - 6 AZR 683/16 -) .
  • LAG Düsseldorf, 19.12.2017 - 3 Sa 964/16

    Verweisungsklausel; Gleichstellungsabrede; Ausschlussfrist; Geltendmachung

    Eine dynamische Bezugnahmeklausel geht als vertragliche Vereinbarung zwischen dem Veräußerer und dem Arbeitnehmer regelmäßig auf das nach dem Betriebsübergang bestehende Arbeitsverhältnis mit dem Erwerber nach § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB unter Aufrechterhaltung der Dynamik über (BAG vom 23.11.2017 - 6 AZR 739/15, juris, Rz. 30 ff.; BAG vom 30.08.2017 - 4 AZR 95/14, juris, Rz. 43; BAG vom 23.09.2009 - 4 AZR 331/08, juris, Rz. 14 ff.).

    Das hat das Bundesarbeitsgericht inzwischen bereits in mehreren Entscheidungen ausdrücklich in Umsetzung der Vorgaben des Urteils des EuGH vom 27.04.2017 festgestellt (BAG vom 23.11.2017 - 6 AZR 739/15, juris, Rz. 34; BAG vom 30.08.2017 - 4 AZR 95/14, juris, Rz. 46 ff.) und dem schließt sich auch die erkennende Berufungskammer an.

  • BAG, 25.01.2018 - 6 AZR 687/16

    Dienstvertragliche Bezugnahme auf kirchlichen Tarifvertrag

    Diese Grundsätze finden auch bei der Bezugnahme auf kirchliche Arbeitsrechtsregelungen Anwendung (vgl. BAG 23. November 2017 - 6 AZR 739/15 - Rn. 29) .
  • BAG, 25.11.2021 - 6 AZR 141/21

    Einkommenssicherung nach dem TV UmBw

    Der Kläger war weder verpflichtet, die sich aus der von der Beklagten vorgenommenen Verringerung ergebenden Differenzbeträge zu fordern, noch ergibt sich aus der vorübergehenden Hinnahme der Verringerung eine vertrauensbegründende Verhaltensweise (vgl. BAG 23. November 2017 - 6 AZR 739/15 - Rn. 39) .
  • LAG München, 06.08.2020 - 2 Sa 69/20

    Betriebliche Altersversorgung: Auslegung eines Frühpensionierungsvertrages

    Der Anspruchsberechtigte muss mithin unter Umständen untätig geblieben sein, aus denen der Eindruck hatte entstehen können, er werde sein Recht nicht mehr geltend machen (BAG v. 23.11.2017 - 6 AZR 739/15 - NZA 2018, 301).
  • LAG Sachsen-Anhalt, 01.03.2018 - 2 Sa 304/15

    Bezugnahmeklausel - Abführung der Arbeitsvergütung an die betriebliche

    Hingegen begründet eine solche Klausel in einem nach dem 01.01.2002 geschlossenen "Neuvertrag" eine dynamische Fortgeltung der in Bezug genommenen Tarifverträge auch bei einem Betriebserwerber, für den diese Tarifverträge nicht einschlägig sind (BAG 18.11.2009 - 4 AZR 514/08 - sowie 30.08.2017 - 4 AZR 95/14; 23.11.2017 - 6 AZR 739/15 - Rn. 26, 27 im Anschluss an EuGH 27.04.2017 - C-680/15).
  • BGH, 19.02.2019 - XI ZR 326/17

    Rechtsstreit um die Wirksamkeit des Widerrufs der auf den Abschluss von drei

    Dem setzt die Revisionserwiderung mit dem Zitat eines Urteils des V. Zivilsenats vom 16. März 2007 (V ZR 190/06, WM 2007, 1940 Rn. 8) und einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (NZA 2018, 301 Rn. 39 f.), die mit der Rechtsprechung des Senats nicht in Widerspruch stehen, Erhebliches nicht entgegen.
  • BAG, 23.11.2017 - 6 AZR 851/15

    Bindung nichtkirchlicher Betriebserwerber an arbeitsvertragliche dynamische

    Parallelentscheidung zu führender Sache - 6 AZR 739/15 - ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe.
  • LAG Sachsen-Anhalt, 01.03.2018 - 2 Sa 303/15

    Bezugnahmeklausel - Abführung der Arbeitsvergütung an die betriebliche

  • BAG, 23.11.2017 - 6 AZR 852/15

    Bindung nichtkirchlicher Betriebserwerber an arbeitsvertragliche dynamische

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