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   BAG, 15.10.1987 - 6 AZR 74/86   

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BAG, 15.10.1987 - 6 AZR 74/86 (https://dejure.org/1987,5018)
BAG, Entscheidung vom 15.10.1987 - 6 AZR 74/86 (https://dejure.org/1987,5018)
BAG, Entscheidung vom 15. Oktober 1987 - 6 AZR 74/86 (https://dejure.org/1987,5018)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Neuregelung der wöchentlichen Arbeitszeit durch den Arbeitgeber - Ausmaß des arbeitgeberrechtlichen Weisungsrechts - Anhebung der Unterrichtszeit zum Ausgleich für die den Urlaubsanspruch übersteigende Freizeit während der Schulferien - Grundsätze für die Auslegung von ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 07.11.1984 - 5 AZR 378/82

    Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfalle

    Auszug aus BAG, 15.10.1987 - 6 AZR 74/86
    Das Gesetz definiert diesen Begriff ebenfalls nicht (vgl. BAGE 47, 160 = AP Nr. 59 zu § 1 LohnFG).

    So hat der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts (BAGE 47, 160 = AP Nr. 59 zu § 1 LohnFG = DB 1985, 603) im Zusammenhang mit dem Lohnfortzahlungsgesetz unter dem zeitlichen Begriff "regelmäßig" ein Geschehen verstanden, das nach einer bestimmten festen Ordnung in gleichmäßigen Abständen und in gleichförmiger Aufeinanderfolge wiederkehrt.

  • BAG, 10.06.1987 - 4 AZR 68/87
    Auszug aus BAG, 15.10.1987 - 6 AZR 74/86
    Der Vierte Senat hat die Anwendung der "Saisonregelung" im Geltungsbereich der AVR für vergleichbare Erzieher, die in von Kirchen unterhaltenen Schulen tätig sind, verneint, weil die Schwankungen im Arbeitsanfall nicht auf der Jahreszeit, sondern auf dem Schuljahresrhythmus und den Schulferien der staatlichen Schulen beruhen (BAG Urteil vom 10. Juni 1987 - 4 AZR 68/87 - nicht veröffentlicht), die allein an dem Erholungsbedürfnis der Lehrer und Schüler ausgerichtet sind.

    Dies bedeute, daß innerhalb eines Zeitraums von acht Wochen die Arbeitszeit durchschnittlich 40 Stunden wöchentlich erreichen dürfe (vgl. BAG Urteil vom 10. Juni 1987 - 4 AZR 68/87 - nicht veröffentlicht).

  • BAG, 10.12.1975 - 4 AZR 41/75

    Eingruppierung: Begriff der "schwierigen Tätigkeit in Büchereien"

    Auszug aus BAG, 15.10.1987 - 6 AZR 74/86
    Das Revisionsgericht kann insoweit nur prüfen, ob das Landesarbeitsgericht dabei von dem zutreffenden Rechtsbegriff ausgegangen ist, ob es diesen bei der Subsumtion beibehalten hat, ob ihm dabei Verstöße gegen die Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze unterlaufen sind und ob alle erheblichen Tatumstände Berücksichtigung gefunden haben (BAGE 46, 292, 306 = AP Nr. 93 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAGE 32, 203, 206 f. = AP Nr. 1 zu § 72 a ArbGG 1979 Grundsatz; BAG Urteil vom 6. Juni 1984 - 4 AZR 218/82 - AP Nr. 90 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82

    Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung

    Auszug aus BAG, 15.10.1987 - 6 AZR 74/86
    Bei der Auslegung von Tarifverträgen ist entsprechend den Grundsätzen der Gesetzesauslegung zunächst von dem Tarifwortlaut auszugehen (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. BAGE 46, 308 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung m.w.N.; Neumann, Zur Auslegung von Tarifverträgen, ArbuR 1985, 320 ff.).
  • BAG, 20.04.1983 - 4 AZR 497/80

    Tarifl. Bandzulage - Tarifauslegung - Prozeßvergleich-Zinsen

    Auszug aus BAG, 15.10.1987 - 6 AZR 74/86
    Sind Zweifel auch dann nicht vollends ausgeräumt, ist derjenigen Tarifauslegung der Vorzug zu geben, die zu einer vernünftigen, gerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (BAGE 40, 86, 94 = AP Nr. 9 zu § 1 TVG Auslösung; BAGE 42, 86, 89 [BAG 09.03.1983 - 4 AZR 61/80] = AP Nr. 128 zu § 1 TVG Auslegung; BAGE 42, 244, 253 f. = AP Nr. 2 zu § 21 TVAL II).
  • BAG, 06.06.1984 - 4 AZR 218/82

    Brückenbau - Eingruppierung eines technischen Angestellten - Niedrigere

    Auszug aus BAG, 15.10.1987 - 6 AZR 74/86
    Das Revisionsgericht kann insoweit nur prüfen, ob das Landesarbeitsgericht dabei von dem zutreffenden Rechtsbegriff ausgegangen ist, ob es diesen bei der Subsumtion beibehalten hat, ob ihm dabei Verstöße gegen die Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze unterlaufen sind und ob alle erheblichen Tatumstände Berücksichtigung gefunden haben (BAGE 46, 292, 306 = AP Nr. 93 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAGE 32, 203, 206 f. = AP Nr. 1 zu § 72 a ArbGG 1979 Grundsatz; BAG Urteil vom 6. Juni 1984 - 4 AZR 218/82 - AP Nr. 90 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 01.02.1983 - 3 AZR 408/80

    Zulage bei Radiumbestrahlung - Pflegepersonal - Besonders belastende Tätigkeit -

    Auszug aus BAG, 15.10.1987 - 6 AZR 74/86
    Der Dritte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat im Zusammenhang mit von bestimmten Pflegepersonen verlangten Zulagen den Begriff "regelmäßig" im Sinne eines "sich wiederholenden Vorkommens ohne Rücksicht auf den Rhythmus der Wiederholung" verwandt (BAG Urteil vom 1. Februar 1983 - 3 AZR 408/80 - AP Nr. 5 zu § 33 BAT).
  • BAG, 05.12.1979 - 4 AZN 41/79

    Nichtzulassungsbeschwerde - Bezeichnung des Rechtsbegriffs - Falsche Anwendung -

    Auszug aus BAG, 15.10.1987 - 6 AZR 74/86
    Das Revisionsgericht kann insoweit nur prüfen, ob das Landesarbeitsgericht dabei von dem zutreffenden Rechtsbegriff ausgegangen ist, ob es diesen bei der Subsumtion beibehalten hat, ob ihm dabei Verstöße gegen die Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze unterlaufen sind und ob alle erheblichen Tatumstände Berücksichtigung gefunden haben (BAGE 46, 292, 306 = AP Nr. 93 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAGE 32, 203, 206 f. = AP Nr. 1 zu § 72 a ArbGG 1979 Grundsatz; BAG Urteil vom 6. Juni 1984 - 4 AZR 218/82 - AP Nr. 90 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 25.08.1982 - 4 AZR 1072/79

    Montagearbeiter - Besondere Arbeitsbedingungen - Fernauslösung - Nahauslösung -

    Auszug aus BAG, 15.10.1987 - 6 AZR 74/86
    Sind Zweifel auch dann nicht vollends ausgeräumt, ist derjenigen Tarifauslegung der Vorzug zu geben, die zu einer vernünftigen, gerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (BAGE 40, 86, 94 = AP Nr. 9 zu § 1 TVG Auslösung; BAGE 42, 86, 89 [BAG 09.03.1983 - 4 AZR 61/80] = AP Nr. 128 zu § 1 TVG Auslegung; BAGE 42, 244, 253 f. = AP Nr. 2 zu § 21 TVAL II).
  • BAG, 09.03.1983 - 4 AZR 61/80

    Einschlägige Lehrabschlußprüfung - Tarifauslegung - Öffentlicher Dienst -

    Auszug aus BAG, 15.10.1987 - 6 AZR 74/86
    Sind Zweifel auch dann nicht vollends ausgeräumt, ist derjenigen Tarifauslegung der Vorzug zu geben, die zu einer vernünftigen, gerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (BAGE 40, 86, 94 = AP Nr. 9 zu § 1 TVG Auslösung; BAGE 42, 86, 89 [BAG 09.03.1983 - 4 AZR 61/80] = AP Nr. 128 zu § 1 TVG Auslegung; BAGE 42, 244, 253 f. = AP Nr. 2 zu § 21 TVAL II).
  • BAG, 29.08.1984 - 4 AZR 309/82

    Eingruppierung: Amtlicher Landwirtschaftlicher Sachverständiger bei einem

  • BAG, 26.08.1987 - 4 AZN 274/87

    Vorruhestand in der Textilindustrie - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache

  • LAG Nürnberg, 24.03.1992 - 6 Sa 555/89

    Vergütungsanspruch; Differenzvergütung; Arbeitsverhältnis; Arbeitszeit;

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  • BAG, 13.02.1992 - 6 AZR 426/90

    Regelmäßige Arbeitszeit - Durchschnittsberechnung

    Die Bestimmung des § 15 Abs. 1 Satz 2 BAT hat der Senat in den Urteilen vom 15. Oktober 1987 (- 6 AZR 530/85 - ZTR 1988, 300, - 6 AZR 74/86 - EzBAT § 15 Nr. 12, sowie - 6 AZR 417/85 -, - 6 AZR 531/85 -, - 6 AZR 619/85 -, - 6 AZR 620/85 -, - 6 AZR 711/85 - und - 6 AZR 712/85 - nicht veröffentlicht) dahingehend ausgelegt, daß der Begriff der regelmäßigen Arbeitszeit keinen eindeutigen Inhalt habe, sondern seine Verwendung davon abhänge, auf welcher rechtlichen Gestaltungsebene er eingesetzt werde und in welchem konkreten Kontext er stehe.

    Dieser Auffassung hat sich der erkennende Senat für den Bereich des BAT im Urteil vom 15. Oktober 1987 (- 6 AZR 74/86 - EzBAT § 15 Nr. 12 - das Aktenzeichen ist in dieser Fundstelle fehlerhaft mit 530/85 angegeben) angeschlossen.

    Soweit der Senat im Urteil vom 15. Oktober 1987 - 6 AZR 74/86 - ausgeführt hat, daß auch eine zwischen den Parteien getroffene Nebenabrede unwirksam sei, soweit sie eine Überschreitung von 320 Stunden im Achtwochenzeitraum zulasse, beruhte dies darauf, daß die Nebenabrede nur im Umfange einer einseitigen Anordnungsbefugnis getroffen werden sollte.

  • BAG, 13.02.1992 - 6 AZR 427/90

    Anspruch eines Lehrers auf Überstundenvergütung - Berechnung des Durchschnitts

    Die Bestimmung des § 15 Abs. 1 Satz 2 BAT hat der Senat in den Urteilen vom 15. Oktober 1987 (- 6 AZR 530/85 - ZTR 1988, 300, - 6 AZR 74/86 - EzBAT § 15 Nr. 12, sowie - 6 AZR 417/85 -, - 6 AZR 531/85 -, - 6 AZR 619/85 -,- 6 AZR 620/85 -, - 6 AZR 711/85 - und - 6 AZR 712/85 - nicht veröffentlicht) dahingehend ausgelegt, daß der Begriff der regelmäßigen Arbeitszeit keinen eindeutigen Inhalt habe, sondern seine Verwendung davon abhänge, auf welcher rechtlichen Gestaltungsebene er eingesetzt werde und in welchem konkreten Kontext er stehe.

    Dieser Auffassung hat sich der erkennende Senat für den Bereich des BAT im Urteil vom 15. Oktober 1987 (- 6 AZR 74/86 -EZ- BAT § 15 Nr. 12 - das Aktenzeichen ist in dieser Fundstelle fehlerhaft mit: 530/85 angegeben) angeschlossen.

    Soweit der Senat im Urteil vom 15. Oktober 1987 - 6 AZR 74/86 - ausgeführt hat, daß auch eine zwischen den Parteien getroffene Nebenabrede unwirksam sei, soweit sie eine Überschreitung von 320 Stunden im Achtwochenzeitraum zulasse, beruhte dies darauf, daß die Nebenabrede nur im Umfange einer einseitigen Anordnungsbefugnis getroffen werden sollte.

  • BAG, 13.02.1992 - 6 AZR 428/90
    Die Bestimmung des § 15 Abs. 1 Satz 2 BAT hat der Senat in den Urteilen vom 15. Oktober 1987 (6 AZR 530/85 - ZTR 1988, 300, - 6 AZR 74/86 - EzBAT § 15 Nr. 12, sowie - 6 AZR 417/85 -;, - 6 AZR 531/85 -;, - 6 AZR 619/85 -;,-; 6 AZR 620/85 -;, - 6 AZR 711/85 - und - 6 AZR 712/85 - nicht veröffentlicht) dahingehend ausgelegt, daß der Begriff der regelmäßigen Arbeitszeit keinen eindeutigen Inhalt habe, sondern seine Verwendung davon abhänge, auf welcher rechtlichen Gestaltungsebene er eingesetzt werde und in welchem konkreten Kontext er stehe.

    Dieser Auffassung hat sich der erkennende Senat für den Bereich des BAT im Urteil vom 15. Oktober 1987 (6 AZR 74/86 - EzBAT § 15 Nr. 12 - das Aktenzeichen ist in dieser Fundstelle fehlerhaft mit 530/85 angegeben) angeschlossen.

    Soweit der Senat im Urteil vom 15. Oktober 1987 - 6 AZR 74/86 - ausgeführt hat, daß auch eine zwischen den Parteien getroffene Nebenabrede unwirksam sei, soweit sie eine Überschreitung von 320 Stunden im Achtwochenzeitraum zulasse, beruhte dies darauf, daß die Nebenabrede nur im Umfange einer einseitigen Anordnungsbefugnis getroffen werden sollte.

  • BAG, 13.01.2016 - 10 AZR 672/14

    Heilpädagogische Förderlehrerin - allgemeinbildende Schule

    Die Vermittlung schulbezogener Arbeitsinhalte ist dabei von erzieherischen und betreuenden Tätigkeiten abzugrenzen (BAG 24. März 2010 - 4 AZR 721/08 - Rn. 18 mwN [pädagogische Mitarbeiterin an einer Grundschule]; 5. Juli 2006 - 4 AZR 555/05 - [pädagogische Unterrichtshilfe an einer Schule für geistig Behinderte]; 8. August 2002 - 8 AZR 647/00 - [pädagogische Unterrichtshilfe an einer Schule für geistig Behinderte]; 27. Januar 1999 - 4 AZR 88/98 - BAGE 91, 8 [pädagogische Unterrichtshilfe an einer Blindenschule]; 27. Januar 1999 - 4 AZR 476/97 - zu II 2 b cc der Gründe [pädagogische Unterrichtshilfe an einer Förderschule]; 15. Oktober 1987 - 6 AZR 74/86 - [pädagogische Mitarbeiterin]; 18. September 1986 - 6 AZR 446/83 - [Erzieherin an einer Sonderschule]; 15. November 1985 - 7 AZR 334/83 - [Sozialpädagogin an einer Sonderschule]; 21. März 1984 - 4 AZR 42/82 - BAGE 45, 233 [Lehrmeister]) .
  • LAG Niedersachsen, 14.03.2002 - 4 Sa 966/01

    Anspruch auf Zahlung einer pauschalen Vergütung ; Durchschnittliche wöchentliche

    Diese Vorschrift enthält einen allgemein gültigen Grundsatz, nach dem alle nicht durch Sonderregelungen abweichend geregelten Arbeitsverhältnisse zu beurteilen sind, gleichgültig, ob einzelne Arbeitnehmer oder eine Berufsgruppe betroffen sind (BAG Urt. v. 15.10.1987 - 6 AZR 530/85 - 2 TR 1988, 301; Urt. v. 15.10.1987 - 6 AZR 74/86 - EzBAT Kr. 12).
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