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   BAG, 20.01.2016 - 6 AZR 742/14   

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BAG, 20.01.2016 - 6 AZR 742/14 (https://dejure.org/2016,3977)
BAG, Entscheidung vom 20.01.2016 - 6 AZR 742/14 (https://dejure.org/2016,3977)
BAG, Entscheidung vom 20. Januar 2016 - 6 AZR 742/14 (https://dejure.org/2016,3977)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 9 Abs 1 DWArbVtrRL, Anl 8 Abschn A Abs 1 DWArbVtrRL, Anl 8 Abschn A Abs 3 DWArbVtrRL, Anl 8 Abschn A Abs 4 DWArbVtrRL, Anl 8 Abschn A Abs 5 DWArbVtrRL
    Freizeitausgleich für Bereitschaftsdienst - Anrechnung auf Sollarbeitszeit

  • IWW

    § 87 Abs. 1 Alt. 2 ZPO, § ... 89 Abs. 2 ZPO, § 321 ZPO, § 321 Abs. 1 ZPO, § 321 Abs. 2 ZPO, § 308 Abs. 1 ZPO, § 7 Abs. 3 TVöD, § 10 Abs. 3 Satz 2 TVöD, § 15 Abs. 6a Unterabs. 1 Satz 1 BAT, § 92 Abs. 2 Nr. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Anordnung von Bereitschaftsdiensten nach den AVR; Zulässigkeit des Freizeitausgleich; Voraussetzungen der Wirksamkeit der Kündigung des Mandatsverhältnisses des Prozessbevollmächtigten; Voraussetzungen einer Urteilsergänzung

  • Betriebs-Berater

    Freizeitausgleich in Form der Verrechnung mit der Sollarbeitszeit bei Bereitschaftsdienst

  • bag-urteil.com

    Freizeitausgleich für Bereitschaftsdienst - Anrechnung auf Sollarbeitszeit

  • rewis.io

    Freizeitausgleich für Bereitschaftsdienst - Anrechnung auf Sollarbeitszeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kirchliches Arbeitsvertragsrecht; Prozessrecht - Freizeitausgleich für Bereitschaftsdienst; Anrechnung auf Sollarbeitszeit; Kündigung der Prozessvollmacht; Wirksamwerden gegenüber dem Gericht; Urteilsergänzung

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit der Anordnung von Bereitschaftsdiensten nach den AVR

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Freizeitausgleich für Bereitschaftsdienst - und die Anrechnung auf die Sollarbeitszeit

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Bereitschaftsdienst - Freizeitausgleich - Verrechnung mit Sollarbeitszeit - Kündigung der Prozessvollmacht - Wirksamwerden gegenüber dem Gericht - Urteilsergänzung

  • arbrb.de (Kurzinformation)

    Erfurt locuta, causa finita?

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Freizeitausgleich muss nicht zwingend im Vorfeld der Arbeitspflicht gewährt werden

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2016, 1015
  • BB 2016, 755
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (27)

  • BAG, 22.07.2010 - 6 AZR 78/09

    Bereitschaftsdienst - Abgeltung durch Freizeit

    Auszug aus BAG, 20.01.2016 - 6 AZR 742/14
    Ebenso wenig muss er entscheiden, welche Bedeutung insoweit der teilweise - zT nur bei Einrichtung eines Arbeitszeitkontos - eröffneten Möglichkeit des Freizeitausgleichs (vgl. zB § 9 Abs. 2 Satz 5 TV-Ärzte (Länder), § 8 Abs. 6 Satz 3 TV-L, § 41 Nr. 5 Ziff. 4 Abs. 6 Satz 6 TV-L, § 12 Abs. 6 TV-Ärzte/VKA, § 10 Abs. 3 Satz 2 TVöD, § 8.1 Abs. 7 TVöD-K) zukommt (vgl. für eine dadurch faktisch eröffnete Anrechnung von Bereitschaftsdienstzeiten auf die regelmäßige Arbeitszeit BeckOK TV-L/Dannenberg aaO Rn. 15; zur Möglichkeit der Gewährung des Freizeitausgleichs nach § 12 Abs. 4 Satz 1 TV-Ärzte/VKA aF in der gesetzlichen Ruhezeit BAG 22. Juli 2010 - 6 AZR 78/09 - BAGE 135, 179) .

    Der Mitarbeiter erhält bezahlte Freizeit statt arbeiten zu müssen (vgl. BAG 22. Juli 2010 - 6 AZR 78/09 - Rn. 12, BAGE 135, 179; Schlottfeldt/Kutscher NZA 2009, 697, 698) .

    Er soll die Einhaltung der Regelarbeitszeit erleichtern, wenn der Dienstgeber Bereitschaftsdienst anordnet (vgl. BAG 22. Juli 2010 - 6 AZR 78/09 - Rn. 18, aaO) .

    Freizeit ist im arbeitsrechtlichen Sinn lediglich das Gegenteil von Arbeitszeit (BAG 22. Juli 2010 - 6 AZR 78/09 - Rn. 20, BAGE 135, 179) .

    Am Ende des festgelegten Zeitraums wird ein etwaiges Minus bei der durch die Normaldienste geleisteten Sollarbeitszeit durch die nach Anlage 8 Abschn. A Abs. 3 iVm. Abs. 5 AVR faktorisierten Bereitschaftsdienststunden abgedeckt und die Bereitschaftsdienststunden auf diese Weise abgegolten, die verbleibenden Stunden werden ausbezahlt (vgl. BAG 22. Juli 2010 - 6 AZR 78/09 - Rn. 19, aaO; Schlottfeldt/Kutscher NZA 2009, 697, 699) .

    Insoweit kommt ihm eine Ersetzungsbefugnis zu (vgl. BAG 22. Juli 2010 - 6 AZR 78/09 - Rn. 11, BAGE 135, 179; Meinel Anm. AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 14 zu 2.) .

  • BAG, 07.12.1989 - 6 AZR 129/88

    Überstundenvergütung: Verhältnis zum Anspruch auf Freizeitausgleich bei einem

    Auszug aus BAG, 20.01.2016 - 6 AZR 742/14
    Das genügt den Anforderungen der Anlage 8 Abschn. A Abs. 5 AVR (vgl. BAG 7. Dezember 1989 - 6 AZR 129/88 - zu II 2 a der Gründe) .

    Anlage 8 Abschn. A AVR gewährt den davon erfassten Mitarbeitern weder einen Rechtsanspruch auf Freizeitausgleich noch einen Anspruch auf Zahlung des Überstundenentgelts für die geleisteten Bereitschaftsdienste, sondern überlässt es dem Dienstgeber, sein ihm insoweit zukommendes Wahlrecht in die eine oder die andere Richtung auszuüben, soweit er die ihm durch Anlage 8 Abschn. A Abs. 1 AVR auferlegten Beschränkungen beachtet (vgl. BAG 7. Dezember 1989 - 6 AZR 129/88 - zu II 2 a der Gründe; Schlottfeldt/Kutscher NZA 2009, 697, 700) .

  • BAG, 16.10.2013 - 10 AZR 9/13

    Oberarzt - Bereitschaftsdienst

    Auszug aus BAG, 20.01.2016 - 6 AZR 742/14
    In jedem Fall führt Abs. 1 damit zu einer Verringerung der zeitlichen Inanspruchnahme der Mitarbeiter in der Summe von Normal- und Bereitschaftsdiensten und erfüllt darum den damit offenkundig verfolgten arbeitsschutzrechtlichen Zweck, die Arbeitszeiten zu begrenzen und die Mitarbeiter vor Überlastung zu schützen (vgl. zu diesem Zweck BAG 16. Oktober 2013 - 10 AZR 9/13 - Rn. 58) .

    Diese geringere Arbeitsintensität rechtfertigt die im Ergebnis durch die Faktorisierung abgesenkte Vergütung (vgl. BAG 16. Oktober 2013 - 10 AZR 9/13 - Rn. 58; 17. Juli 2008 - 6 AZR 505/07 - Rn. 20; Meinel Anm. AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 14 zu 2.) .

  • BAG, 17.11.1960 - 2 AZR 29/57

    Berufungsbegründungsfrist - Verspätete Beweisanträge - Zurückweisung -

    Auszug aus BAG, 20.01.2016 - 6 AZR 742/14
    Hat es dagegen im Tenor über den Antrag positiv oder negativ erkannt, schweigen jedoch die Gründe dazu, warum dies geschehen ist, liegt kein Fall des § 321 ZPO vor (BAG 17. November 1960 - 2 AZR 29/57 - zu III der Gründe; MüKoZPO/Musielak 4. Aufl. § 321 Rn. 6; Thomas/Putzo/Reichold 36. Aufl. § 321 Rn. 2) .

    Allein der Urteilstenor bestimmt das Maß der Zu- oder Aberkennung des geltend gemachten Anspruchs (vgl. Baumgärtel Anm. AP ArbGG 1953 § 67 Nr. 1) .

  • BAG, 17.07.2008 - 6 AZR 505/07

    Arbeitszeit - Pauschalvergütung von Kraftfahrern des Berliner Senats

    Auszug aus BAG, 20.01.2016 - 6 AZR 742/14
    Diese geringere Arbeitsintensität rechtfertigt die im Ergebnis durch die Faktorisierung abgesenkte Vergütung (vgl. BAG 16. Oktober 2013 - 10 AZR 9/13 - Rn. 58; 17. Juli 2008 - 6 AZR 505/07 - Rn. 20; Meinel Anm. AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 14 zu 2.) .
  • BAG, 12.12.1990 - 4 AZR 269/90

    Vergütung von Bereitschaftsdienst der Krankenhausärzte

    Auszug aus BAG, 20.01.2016 - 6 AZR 742/14
    Zur Ausübung dieser Ersetzungsbefugnis ist lediglich eine Erklärung erforderlich, durch die er auf sein vertragliches Recht auf Leistung der geschuldeten Dienste in einem bestimmten Umfang verzichtet und damit die entsprechende Dienstleistungspflicht zum Erlöschen bringt (vgl. BAG 12. Dezember 1990 - 4 AZR 269/90 -) .
  • BAG, 17.12.2009 - 6 AZR 716/08

    Bereitschaftsdienst - Abgeltung durch Freizeit

    Auszug aus BAG, 20.01.2016 - 6 AZR 742/14
    Dies hätte einer entsprechenden unzweideutigen Anordnung bedurft (vgl. BAG 17. Dezember 2009 - 6 AZR 716/08 - Rn. 15) .
  • BAG, 25.04.2007 - 6 AZR 799/06

    Abgrenzung Bereitschaftsdienst - Überstunden

    Auszug aus BAG, 20.01.2016 - 6 AZR 742/14
    Abweichend von der früheren Regelung in § 15 Abs. 6a Unterabs. 1 Satz 1 BAT, die vorsah, dass sich der Angestellte auf Anordnung des Dienstgebers außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit an einer vom Dienstgeber bestimmten Stelle aufzuhalten hatte, um im Bedarfsfalle die Arbeit aufzunehmen (Bereitschaftsdienst), verlangt die Anmerkung Nr. 1 mit dem Abschluss der noch zur Zeit der angeordneten Vollarbeit begonnenen Tätigkeit eine Zäsur zwischen Vollarbeit und Bereitschaftsdienst (vgl. zur abweichenden Rechtslage nach dem BAT BAG 25. April 2007 - 6 AZR 799/06 - Rn. 19, BAGE 122, 225) .
  • BAG, 12.12.2012 - 5 AZR 877/12

    Arbeitsbereitschaft - Bereitschaftsdienst - Zeitzuschläge - Arbeitszeitkonto

    Auszug aus BAG, 20.01.2016 - 6 AZR 742/14
    Eine besondere Entgeltregelung für unterschiedliche Formen der Arbeit wie Vollarbeit, Bereitschaftsdienst oder Rufbereitschaft kann nicht nur durch Tarifvertrag, sondern auch durch Arbeitsvertrag und damit wie vorliegend durch zum Bestandteil des Arbeitsvertrags gewordene kirchliche Arbeitsrechtsregelungen getroffen werden (vgl. BAG 12. Dezember 2012 - 5 AZR 877/12 - Rn. 23) .
  • LAG Sachsen-Anhalt, 05.06.2014 - 3 Sa 353/12

    Anrechnung von Bereitschaftsdienststunden - Annahmeverzug

    Auszug aus BAG, 20.01.2016 - 6 AZR 742/14
    Auf die Revision der Beklagten wird unter Verwerfung der Revision im Übrigen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 5. Juni 2014 - 3 Sa 353/12 - teilweise aufgehoben.
  • ArbG Halle, 28.06.2012 - 1 Ca 3579/09

    Unterschiedliche Arbeitsvergütung für Bereitschaftsdienst und Vollarbeit

  • BAG, 19.11.1996 - 3 AZR 461/95

    Abgrenzung unterschiedlich langer Verdienstsicherungen

  • BAG, 08.12.1981 - 7 AZN 441/81

    Vertretungsmacht

  • BGH, 26.01.2006 - III ZB 63/05

    Wirksamkeit der Prozesshandlungen eines Rechtsanwalts nach Verlust der Zulassung

  • BAG, 15.11.2012 - 6 AZR 373/11

    Verringerung der vollen kinderbezogenen Besitzstandszulage iSv. § 11 Abs. 1 Satz

  • BVerwG, 20.11.2012 - 4 AV 2.12

    Antrag auf Bestellung eines Notanwalts; zuständiges Prozessgericht; Begründung

  • BAG, 21.11.2006 - 9 AZR 176/06

    Schwerbehinderter Arbeitnehmer - Freistellung von Mehrarbeit

  • BAG, 18.11.2010 - 6 AZR 273/10

    Versetzungszulage

  • BGH, 10.01.1995 - X ZB 11/92

    "Aluminum-Trihydroxid"; Einreichung der Vollmacht des Patentanwalts;

  • BAG, 29.01.2014 - 6 AZR 943/11

    Vereinbarkeit eines tariflichen Anspruchs auf Höhergruppierungsgewinn mit Art. 3

  • BAG, 19.12.2013 - 6 AZR 190/12

    HIV-Infektion - Behinderung - AGG und Wartezeitkündigung

  • BAG, 05.06.2003 - 6 AZR 114/02

    Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit; Vergütungspflicht

  • BAG, 25.04.2013 - 6 AZR 800/11

    Überstunden bei Wechselschicht- und Schichtarbeit im TVöD

  • BAG, 18.02.2003 - 1 ABR 2/02

    Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit

  • BAG, 21.11.1991 - 6 AZR 551/89

    Bereitschaftsdienst nichtvollbeschäftigter Angestellter

  • EuGH, 03.10.2000 - C-303/98

    DIE GEMEINSCHAFTSRECHTLICHEN VORSCHRIFTEN ÜBER BESTIMMTE ASPEKTE DER

  • EuGH, 09.09.2003 - C-151/02

    BEI EINEM BEREITSCHAFTSDIENST, DER AN EINEM VOM ARBEITGEBER BESTIMMTEN ORT

  • BAG, 27.02.2018 - 9 AZR 167/17

    Anspruch auf Erhöhung der Arbeitszeit nach § 9 TzBfG - Schadensersatz

    Denn es ist allein der Urteilstenor, der das Maß der Zu- oder Aberkennung des geltend gemachten Anspruchs bestimmt (vgl. BAG 20. Januar 2016 - 6 AZR 742/14 - Rn. 18) .

    bb) Zwischen beiden Streitgegenständen besteht keine rechtliche Abhängigkeit, die eine gesonderte Auseinandersetzung mit den Gründen der Klageabweisung entbehrlich gemacht hätte (vgl. BAG 20. Januar 2016 - 6 AZR 742/14 - Rn. 20) .

    geltend machen müssen, dass die Klage hinsichtlich eines prozessualen Anspruchs abgewiesen worden ist, ohne dass sich aus den Gründen ergibt, warum dies geschehen ist (vgl. für den Fall der Zuerkennung eines Anspruchs BAG 20. Januar 2016 - 6 AZR 742/14 - Rn. 20) .

  • LAG Berlin-Brandenburg, 25.08.2017 - 3 Sa 233/17

    Umfang der Vergütung von Bereitschaftsdienstzeiten im Bereich des Diakonischen

    Das Bundesarbeitsgericht habe in der Entscheidung vom 20. Januar 2016 - 6 AZR 742/14 - darauf hingewiesen, dass eine Faktorisierung, wie sie in Anlage 8 Abschnitt A Abs. 3 AVR erfolgt sei, entgeltrechtlich wirksam sei.

    Er kann entweder gemäß Anlage 8 Abschn. A Abs. 4 iVm. Abschn. C AVR DD Ost für die nach Abs. 3 errechnete (also für die faktorisierte) Arbeitszeit das Überstundenentgelt nach der Anlage 9 zahlen, oder er kann gemäß Anlage 8 Abschn. A Abs. 5 iVm. Abschn. C AVR DD Ost die nach Abs. 3 errechnete (also faktorisierte) Arbeitszeit bis zum Ende des dritten Kalendermonats durch entsprechende Arbeitsbefreiung abgelten (vgl. zum Wahlrecht BAG 20. Januar 2016 - 6 AZR 742/14 -, Rn. 33, ZTR 2016, 255 ).

    Er soll die Einhaltung der Regelarbeitszeit erleichtern, wenn der Dienstgeber Bereitschaftsdienst anordnet (vgl. BAG 20. Januar 2016 - 6 AZR 742/14 -, Rn. 25, ZTR 2016, 255 ).

    Bereitschaftsdienst ist durch die Entgeltregelung in Anlage 8 Abschn. A Abs. 10 AVR bei Anordnung von Freizeitausgleich entgeltrechtlich dem Erfüllen der Sollarbeitszeit gleichgestellt (vgl. BAG 20. Januar 2016 - 6 AZR 742/14 - Rn. 26, aaO.).

    Am Ende des festgelegten Zeitraums wird ein etwaiges Minus bei der durch die Normaldienste geleisteten Sollarbeitszeit durch die nach Anlage 8 Abschn. A Abs. 3 iVm. Abs. 5 iVm. Abschn. C AVR DD Ost faktorisierten Bereitschaftsdienststunden abgedeckt und die Bereitschaftsdienststunden auf diese Weise abgegolten, die verbleibenden Stunden werden ausbezahlt (vgl. BAG 20. Januar 2016 - 6 AZR 742/14 -, Rn. 32, ZTR 2016, 255 ).

    Zur Ausübung der sich aus Anlage 8 Abschn. A Abs. 5 iVm. Abschn. C AVR DD Ost ergebenden Ersetzungsbefugnis ist lediglich eine Erklärung erforderlich, durch die er auf sein vertragliches Recht auf Leistung der geschuldeten Dienste in einem bestimmten Umfang verzichtet und damit die entsprechende Dienstleistungspflicht zum Erlöschen bringt (vgl. (vgl. BAG 20. Januar 2016 - 6 AZR 742/14 -, Rn. 33, aaO.).

    (d) Die von dem Beklagten vorgenommene Saldierung führte nicht zu einer Annahmeverzugssituation (vgl. hierzu BAG 20. Januar 2016 - 6 AZR 742/14 -, Rn. 27, ZTR 2016, 255 ).

    Eine besondere Entgeltregelung für unterschiedliche Formen der Arbeit wie Vollarbeit, Bereitschaftsdienst oder Rufbereitschaft kann nicht nur durch Tarifvertrag, sondern auch durch Arbeitsvertrag und damit wie vorliegend durch zum Bestandteil des Arbeitsvertrags gewordene kirchliche Arbeitsrechtsregelungen getroffen werden (vgl. hierzu ausdrücklich BAG 20. Januar 2016 - 6 AZR 742/14 -, Rn. 35, ZTR 2016, 255 ; 12. Dezember 2012 - 5 AZR 877/12 - Rn. 23).

    Diese geringere Arbeitsintensität rechtfertigt die im Ergebnis durch die Faktorisierung abgesenkte Vergütung (vgl. BAG 20. Januar 2016 - 6 AZR 742/14 -, Rn. 35, aaO.; 16. Oktober 2013 - 10 AZR 9/13 - Rn. 58; 17. Juli 2008 - 6 AZR 505/07 - Rn. 20; Meinel Anm. AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 14 zu 2.).

    Das gilt auch, soweit Anlage 8 Abschn. A iVm. Abschn. C AVR DD Ost für den Fall des Freizeitausgleichs in Abs. 10 als lex specialis zu Abs. 4 die Vergütung der faktorisierten Bereitschaftsdienststunden lediglich mit dem für die Sollarbeitszeit geschuldeten Entgelt und nicht mit dem Überstundenentgelt regelt (vgl. BAG 20. Januar 2016 - 6 AZR 742/14 -, Rn. 35, aaO.).

    Mit der Erbringung von Bereitschaftsdiensten selbst erbringt der Arbeitnehmer aber nicht seine gemäß § 1 des Arbeitsvertrages geschuldete regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit von 40 Stunden (vgl. hierzu auch BAG 20. Januar 2016 - 6 AZR 742/14 - Rn. 28, ZTR 2016, 255 ).

    Nach den AVR DD Ost sind, wie ausgeführt, auch die Bereitschaftsdienststunden zum Zweck des Freizeitausgleichs zu faktorisieren und damit auch nur mit dem faktorisierten Wert in das Arbeitszeitkonto einzustellen (vgl. auch BAG 20. Januar 2016 - 6 AZR 742/14 - Rn. 35, ZTR 2016, 255 ).

  • BAG, 17.01.2019 - 6 AZR 17/18

    Bereitschaftsdienst in einer Betreuungseinrichtung

    Bereits vor Abschluss des TVöD-B am 1. August 2006 war allerdings anerkannt, dass der Bereitschaftsdienst nunmehr auch während seiner inaktiven Zeiten als Arbeitszeit iSd. Arbeitszeitrechts anzusehen ist (vgl. hierzu BAG 20. Januar 2016 - 6 AZR 742/14 - Rn. 23; 18. Februar 2003 - 1 ABR 2/02 - zu B IV 3 b der Gründe, BAGE 105, 32) .

    Bezüglich der übrigen Beschäftigtengruppen der Krankenhäuser verlangt § 8.1 Abs. 8 TVöD-K für einen Freizeitausgleich dessen Erforderlichkeit zur Einhaltung der Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes, eine entsprechende Regelung in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung oder eine Zustimmung des betroffenen Beschäftigten (vgl. BAG 17. Dezember 2009 - 6 AZR 716/08 - Rn. 15 ff.; zum Freizeitausgleich nach Anlage 8 Abschn. A Abs. 5 AVR DW EKD vgl. BAG 20. Januar 2016 - 6 AZR 742/14 - Rn. 24 ff.) .

    Dies bringt § 8.1 Abs. 6 TVöD-B zum Ausdruck, indem er die Abgeltung des Bereitschaftsdienstentgelts im Falle der Faktorisierung "im Verhältnis 1:1" vorsieht (anders zB Anlage 8 Abschn. A Abs. 5 Satz 1 AVR DW EKD: Abgeltung der Arbeitszeit, vgl. BAG 20. Januar 2016 - 6 AZR 742/14 - Rn. 25) .

  • BAG, 06.09.2018 - 6 AZR 204/17

    Arbeitszeit von arbeitsvertraglich bei der Berliner Feuerwehr angestellten

    Hierin liegt auch unter Berücksichtigung des Umstands, dass vom Rechtsmittelführer nicht mehr an Begründung verlangt werden kann als vom Gericht seinerseits aufgewendet (BAG 20. Januar 2016 - 6 AZR 742/14 - Rn. 20) , kein hinreichender Berufungsangriff.
  • BAG, 17.11.2016 - 6 AZR 465/15

    Feiertagszuschlag - Ausweisung des Freizeitausgleichs im Dienstplan

    Der Arbeitnehmer erhält dann bezahlte Freizeit, statt arbeiten zu müssen (st. Rspr., zuletzt BAG 20. Januar 2016 - 6 AZR 742/14 - Rn. 25) .
  • BAG, 20.10.2016 - 6 AZR 715/15

    Arbeitszeit einer an einem Berufskolleg in Nordrhein-Westfalen eingesetzten

    Deshalb scheidet ein Ausgleich iSv. § 2 Abs. 4 Satz 3 VO zu § 93 Abs. 2 SchulG durch Verrechnung der im ersten Schulhalbjahr zusätzlich geleisteten mit den im zweiten Schulhalbjahr ausgefallenen Pflichtstunden aus (zum Wesen des Freizeitausgleichs BAG 20. Januar 2016 - 6 AZR 742/14 - Rn. 32) .
  • LAG Hamm, 16.11.2017 - 17 Sa 898/17

    Bereitschaftsdienst in Pflege- und Betreuungseinrichtungen auch für die Zeit

    Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 20.01.2016 (6 AZR 742/14) zur Auslegung des Merkmals "außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit" widerspreche dem gefundenen Ergebnis nicht.

    Er kann auch bedeuten, dass während des Bereitschaftsdienstes nicht dauerhaft die volle Arbeitsleistung erbracht werden muss (BAG 20.01.2016 - 6 AZR 742/14 - Rdnr. 23, ZTR 2016, 255).

    Das Tatbestandsmerkmal "außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit" geht auf das frühere Verständnis der Bereitschaftszeit als Ruhezeit im Sinne des § 5 ArbZG zurück (BAG 20.01.2016 a. a. O. Rdnr. 23; 18.02.2003 - 1 ABR 2/02- Rdnr. 55, BAGE 105, 32).

    Angestoßen durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (03.10.2000 - C 303/98 (Siema); 09.09.2003 - C 151/02 (Jaeger)) ist nach der geltenden Rechtslage Bereitschaftsdienst auch währen der inaktiven Zeit Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitrechts (BAG 20.01.2016 a. a. O. Rdnr. 23).

  • LAG Baden-Württemberg, 19.06.2017 - 1 Sa 3/17

    Feiertagszuschlag - Freizeitausgleich - regelmäßige Arbeitszeit - Feiertagsarbeit

    Freizeitausgleich wird dadurch gewährt, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer von seiner vertraglichen Pflicht zur Arbeitsleistung freistellt (BAG 20. Januar 2016 - 6 AZR 742/14 - Rn 25).
  • LAG Hamm, 22.11.2018 - 18 Sa 995/18

    Zulässigkeit der nur teilweisen Bewertung von Bereitschaftsdienstzeiten als

    Das Bundesarbeitsgericht hat insbesondere zu Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes bereits ausgeführt, die Formulierung "außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit" gehe auf das frühere Verständnis des Bereitschaftsdienstes als Ruhezeit zurück; mit dieser Formulierung sei verdeutlicht worden, dass Bereitschaftsdienst nicht als regelmäßige Arbeitszeit betrachtet worden sei (BAG, Urteil vom 20.01.2016 - 6 AZR 742/14).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 27.10.2022 - 21 Sa 317/22

    Entschädigungsanspruch nach AGG - Stellenbesetzungsverfahren - Diskriminierung -

    An einer Urteilslücke im Sinne des § 321 Absatz 1 ZPO fehlt es auch dann, wenn der Urteilstenor den gesamten Streitstoff erfasst und lediglich die Urteilsgründe dahinter zurückbleiben (vergleiche BAG 27. Februar 2018 - 9 AZR 167/17 - Rn. 12; BAG 20. Januar 2016 - 6 AZR 742/14 - Rn. 18; BGH 29. Oktober 2020 - V ZR 300/19 - Rn. 12).
  • LAG Hamm, 25.04.2019 - 18 Sa 95/19

    Verurteilung zur Zahlung eines Bruttobetrages bei eingefordertem Nettobetrag

  • LAG Hamm, 22.11.2017 - 3 Sa 1094/17

    Tarifliche Vergütung von Bereitschaftsdienst in einem Pflegeheim bei Wechsel von

  • LAG Hamm, 22.11.2017 - 3 Sa 1275/17

    Tarifliche Vergütung von Bereitschaftsdienst in einem Pflegeheim bei Wechsel von

  • OLG Stuttgart, 21.03.2019 - 2 U 29/18

    Erstinstanzliche Feststellung der Schadensersatzverpflichtung wegen Verletzungen

  • LAG Sachsen, 15.06.2016 - 8 Sa 129/16

    Höhe der Vergütung für Bereitschaftsdienst eines Rettungssanitäters; Anspruch auf

  • LAG Sachsen, 23.03.2016 - 8 Sa 683/15

    Voraussetzungen von Wechselschichtzulage und Mehrarbeitsvergütung nach den AVR -J

  • ArbG Bocholt, 12.05.2017 - 2 Ca 1501/16

    Die Anordnung von Bereitschaftsdienst i. S. v. § 7 IV TVöD-B setzt voraus, dass

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