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   BAG, 24.06.2010 - 6 AZR 75/09   

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https://dejure.org/2010,4245
BAG, 24.06.2010 - 6 AZR 75/09 (https://dejure.org/2010,4245)
BAG, Entscheidung vom 24.06.2010 - 6 AZR 75/09 (https://dejure.org/2010,4245)
BAG, Entscheidung vom 24. Juni 2010 - 6 AZR 75/09 (https://dejure.org/2010,4245)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 TVG
    Höhe der Ausgleichszahlung nach dem TV UmBw

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Höhe der Ausgleichszahlung nach dem Tarifvertrag über sozialverträgliche Begleitmaßnahmen im Zusammenhang mit der Umgestaltung der Bundeswehr (TV UmBw); Berücksichtigung des für Mehrarbeit gezahlten Entgelts; Konkludente Vereinbarung einer Vollzeitbeschäftigung

  • bag-urteil.com

    Höhe der Ausgleichszahlung nach dem TV UmBw

  • rewis.io

    Höhe der Ausgleichszahlung nach dem TV UmBw

  • ra.de
  • rewis.io

    Höhe der Ausgleichszahlung nach dem TV UmBw

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Höhe der Ausgleichszahlung nach dem TV UmBw; [Keine] Berücksichtigung des für Mehrarbeit gezahlten Entgelts; Konkludente Vereinbarung einer Vollzeitbeschäftigung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2011, 368
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 17.12.2009 - 6 AZR 716/08

    Bereitschaftsdienst - Abgeltung durch Freizeit

    Auszug aus BAG, 24.06.2010 - 6 AZR 75/09
    Revisionsrechtlich ist sie nur dahin zu überprüfen, ob die Auslegungsregeln der §§ 133, 157 BGB verletzt worden sind, gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstoßen oder Umstände, die für die Auslegung von Bedeutung sein können, außer Betracht gelassen worden sind (st. Rspr., vgl. Senat 17. Dezember 2009 - 6 AZR 716/08 - Rn. 19 mwN, EzTöD 120 TVöD-K § 8.1 Nr. 3).

    Voraussetzung ist jedoch, dass der Handelnde bei Anwendung pflichtgemäßer Sorgfalt erkennen konnte, dass sein Verhalten als Willenserklärung aufgefasst werden durfte und der andere Teil es auch tatsächlich so verstanden hat (Senat 17. Dezember 2009 - 6 AZR 716/08 - Rn. 20 mwN, EzTöD 120 TVöD-K § 8.1 Nr. 3).

  • BAG, 18.03.2010 - 6 AZR 918/08

    Ausschluss eines Abfindungsanspruchs

    Auszug aus BAG, 24.06.2010 - 6 AZR 75/09
    Auch eine sinngemäße Anwendung des § 26 BAT/BAT-O lässt § 2 Abs. 4 TVÜ-Bund nicht zu (vgl. Senat 18. März 2010 - 6 AZR 918/08 - Rn. 25 zur Verweisung auf § 29 Abschn. B Abs. 7 BAT in § 9 Abs. 3 Buchst. b TV UmBw aF, ZTR 2010, 316).
  • LAG Hamm, 04.12.2008 - 17 Sa 1147/08

    Berechnung tarifvertraglicher Ausgleichszahlung bei regelmäßiger Mehrarbeit einer

    Auszug aus BAG, 24.06.2010 - 6 AZR 75/09
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 4. Dezember 2008 - 17 Sa 1147/08 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 25.04.2007 - 5 AZR 504/06

    Annahmeverzug - Konkludente Vertragsänderung

    Auszug aus BAG, 24.06.2010 - 6 AZR 75/09
    Bei einem Arbeitseinsatz handelt es sich um ein tatsächliches Verhalten des Arbeitnehmers, dem nicht notwendig ein bestimmter rechtsgeschäftlicher Erklärungswert in Bezug auf den Inhalt des Arbeitsverhältnisses zukommt (BAG 25. April 2007 - 5 AZR 504/06 - AP BGB § 615 Nr. 121 = EzA BGB 2002 § 615 Nr. 20).
  • BAG, 21.01.2010 - 6 AZR 449/09

    Ruhegehaltfähiger Zuschuss nach der 2. BesÜV - technische Laufbahn

    Auszug aus BAG, 24.06.2010 - 6 AZR 75/09
    Es kann erwartet werden, dass das beklagte Land als Körperschaft des öffentlichen Rechts einem stattgebenden Feststellungsurteil nachkommen wird (Senat 21. Januar 2010 - 6 AZR 449/09 - Rn. 14; 13. August 2009 - 6 AZR 330/08 - Rn. 13, AP BGB § 241 Nr. 4).
  • BAG, 09.11.1999 - 9 AZR 922/98

    Freistellung unter Fortzahlung der Vergütung und Anrechnung von Urlaub - Anspruch

    Auszug aus BAG, 24.06.2010 - 6 AZR 75/09
    Das gilt auch für die Frage, ob überhaupt eine Willenserklärung vorliegt (BAG 9. November 1999 - 9 AZR 922/98 -).
  • BAG, 13.08.2009 - 6 AZR 330/08

    Beschäftigungsanspruch leistungsgeminderter Arbeitnehmer

    Auszug aus BAG, 24.06.2010 - 6 AZR 75/09
    Es kann erwartet werden, dass das beklagte Land als Körperschaft des öffentlichen Rechts einem stattgebenden Feststellungsurteil nachkommen wird (Senat 21. Januar 2010 - 6 AZR 449/09 - Rn. 14; 13. August 2009 - 6 AZR 330/08 - Rn. 13, AP BGB § 241 Nr. 4).
  • BAG, 09.06.2011 - 6 AZR 687/09

    Zugang einer Kündigung - Ehegatte als Empfangsbote

    Kann eine solche Feststellung nicht getroffen werden, so sind die jeweiligen Erklärungen bzw. das Verhalten einer Partei jeweils aus der Sicht des Erklärungsempfängers bzw. der anderen Partei so auszulegen, wie sie nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Verkehrssitte verstanden werden durften (vgl. Senat 24. Juni 2010 - 6 AZR 75/09 - ZTR 2010, 646) .

    Vom Revisionsgericht ist sie nur dahin zu überprüfen, ob die Auslegungsregeln der §§ 133, 157 BGB verletzt worden sind, gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstoßen oder Umstände, die für die Auslegung von Bedeutung sein können, außer Betracht gelassen worden sind (st. Rspr., vgl. Senat 24. Juni 2010 - 6 AZR 75/09 - aaO; 17. Dezember 2009 - 6 AZR 716/08 - Rn. 19 mwN, EzTöD 120 TVöD-K § 8.1 Nr. 3) .

  • BAG, 14.06.2016 - 9 AZR 181/15

    Lebensmittelindustrie - Reinigungskosten - Hygienekleidung

    aa) Ob ein Verhalten als konkludente Willenserklärung ausgelegt werden kann, ist danach zu beurteilen, wie der Erklärungsempfänger dies nach Treu und Glauben und unter Berücksichtigung aller Begleitumstände verstehen durfte (vgl. BAG 24. Juni 2010 - 6 AZR 75/09 - Rn. 23; BGH 7. Juni 1984 - IX ZR 66/83 - zu I 1 a der Gründe, BGHZ 91, 324) .
  • BAG, 23.11.2017 - 6 AZR 43/16

    Zusatzurlaub nach § 27 TVöD-K

    Das gilt auch bei konkludenten Willenserklärungen (vgl. BAG 24. Juni 2010 - 6 AZR 75/09 - Rn. 23) .
  • BAG, 25.06.2015 - 6 AZR 380/14

    Höhe der arbeitgeberseitigen Beiträge zur Rentenversicherung bzw. zur VBL im

    Allerdings nimmt sie nach § 11 Abs. 2 Satz 3 TV UmBw an den allgemeinen Erhöhungen des Entgelts teil (vgl. BAG 24. Juni 2010 - 6 AZR 75/09 - Rn. 15) .
  • BAG, 10.12.2014 - 4 AZR 991/12

    Sachliche Reichweite einer Bezugnahmeklausel bei Ausgliederung -Einwand der

    b) Diese Auslegung des Verhaltens der Parteien durch das Landesarbeitsgericht, die ebenso wie die Auslegung einer ausdrücklichen nichttypischen Willenserklärung nur einer eingeschränkten revisionsrechtlichen Kontrolle unterliegt ( BAG 24. Juni 2010 - 6 AZR 75/09 - Rn. 22 mwN) , lässt Rechtsfehler nicht erkennen.
  • LAG Köln, 14.04.2011 - 6 Sa 1499/10

    Vollzeit/Teilzeit; Mehrarbeitsanordnung

    Dies hat das Arbeitsgericht im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 24.06.2010 - 6 AZR 75/09 -, NZA 2011, 368) zutreffend erkannt und dargelegt.

    Ohne das Hinzutreten besonderer Umstände wird die Vereinbarung über die Teilzeitbeschäftigung grundsätzlich selbst dann nicht konkludent abgeändert, wenn die Mehrarbeit längere Zeit stattfindet (BAG, 24.06.2010 - 6 AZR 75/09 -, juris, Randnummer 25).

  • BAG, 31.07.2014 - 6 AZR 955/12

    Ausgleichszahlung nach dem TV UmBw

    Im Übrigen hat der Senat für langjährige Mehrarbeit einer Teilzeitbeschäftigten entschieden, dass das durch die Mehrarbeit erzielte Entgelt nicht in die Berechnung der Ausgleichszahlung nach § 11 TV UmBw einzubeziehen ist (BAG 24. Juni 2010 - 6 AZR 75/09 -) .
  • BAG, 24.06.2010 - 6 AZR 18/09

    Härtefallregelung nach dem TV UmBw - Berechnung der Einkommenssicherung für

    Ungeachtet des Umstands, dass § 6 Abs. 2 Unterabs. 2 Buchst. b TV UmBw in der Fassung vom 27. Juli 2005 noch an den Monatstabellenlohn nach § 21 Abs. 3 MTArb knüpfte, war aufgrund der Regelung in § 2 Abs. 4 TVÜ-Bund bereits vor der Änderung des TV UmBw zum 1. Januar 2008 durch den Änderungstarifvertrag Nr. 2 vom 4. Dezember 2007 bei der Berechnung der Einkommenssicherung § 15 TVöD entsprechend anzuwenden (vgl. Senat 24. Juni 2010 - 6 AZR 75/09 - Rn. 20).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.08.2011 - 3 Sa 57/11

    Härtefallregelung nach § 11 TV UmBw - Berechnung der Ausgleichszahlung für

    Es kann erwartet werden, dass das beklagte Land als Körperschaft des öffentlichen Rechts einem stattgebenden Feststellungsurteil nachkommen wird ( BAG 24. Juni 2010 - 6 AZR 75/09 - ZTR 2010, 646, zu I der Gründe ).
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