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   BAG, 21.11.2002 - 6 AZR 77/01   

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https://dejure.org/2002,5074
BAG, 21.11.2002 - 6 AZR 77/01 (https://dejure.org/2002,5074)
BAG, Entscheidung vom 21.11.2002 - 6 AZR 77/01 (https://dejure.org/2002,5074)
BAG, Entscheidung vom 21. November 2002 - 6 AZR 77/01 (https://dejure.org/2002,5074)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse

  • baublatt.de PDF (Kurzinformation)

    Betriebliche Fortbildung: Rückzahlung der Kosten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2003, 991 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 21.11.2001 - 5 AZR 158/00

    Ausbildungskosten eines Copiloten - Vertragskontrolle

    Auszug aus BAG, 21.11.2002 - 6 AZR 77/01
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sind einzelvertragliche Vereinbarungen, nach denen ein Arbeitnehmer sich zur Zurückzahlung von Ausbildungskosten verpflichtet, soweit er vor Ablauf einer bestimmten Frist das Arbeitsverhältnis beendet, grundsätzlich zulässig (21. November 2001 - 5 AZR 158/00 - AP BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 31 = EzA BGB § 611 Inhaltskontrolle Nr. 9, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, mwN).

    Allerdings darf die damit einhergehende Bindung des Arbeitnehmers nicht zu einer unverhältnismäßigen Beeinträchtigung seines Grundrechts auf freie Wahl des Arbeitsplatzes (Art. 12 Abs. 1 GG) führen (BAG 21. November 2001 - 5 AZR 158/00 - aaO, zu I 2 a der Gründe).

  • BAG, 19.03.1980 - 5 AZR 362/78

    Unzumutbarkeit der Rückzahlung von Ausbildungskosten

    Auszug aus BAG, 21.11.2002 - 6 AZR 77/01
    Der Arbeitnehmer muß die Folgen, die sich für ihn aus dem Abschluß einer solchen Vereinbarung ergeben, erkennen können (BAG 19. März 1980 - 5 AZR 362/78 - AP BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 5 = EzA BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 2).
  • LAG Sachsen-Anhalt, 17.11.2000 - 2 Sa 281/00

    Streitigkeit über einen Anspruch auf Rückzahlung von Fortbildungskosten;

    Auszug aus BAG, 21.11.2002 - 6 AZR 77/01
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 17. November 2000 - 2 Sa 281/00 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 18.02.1992 - 9 AZR 611/90

    Verhältnis von Musterprozeßvereinbarung und tariflicher Ausschlußfrist

    Auszug aus BAG, 21.11.2002 - 6 AZR 77/01
    Die Überprüfung durch das Revisionsgericht unterliegt allein, ob bei der Auslegung dieser Verträge und Willenserklärungen die Rechtsvorschriften über die Auslegung, §§ 133, 157 BGB, richtig angewandt worden sind, ob der Tatsachenstoff vollständig verwertet oder dabei gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstoßen wurde (st. Rspr. BAG 26. Mai 1992 - 9 AZR 27/91 - AP HGB § 74 Nr. 63 = EzA HGB § 74 Nr. 54) oder eine gebotene Auslegung unterlassen worden ist (BAG 18. Februar 1992 - 9 AZR 611/90 - AP TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 15 = EzA TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 98).
  • BAG, 16.03.1994 - 5 AZR 339/92

    Ausbildungskosten - Rückzahlungsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 21.11.2002 - 6 AZR 77/01
    Im Hinblick darauf hat das Bundesarbeitsgericht Rückzahlungsklauseln für wirksam gehalten, wenn sie bei Abwägung aller Einzelumstände dem Arbeitnehmer nach Treu und Glauben zumutbar sind und vom Standpunkt eines verständigen Betrachters aus einem begründeten und zu billigendem Interesse des Arbeitgebers entsprechen (BAG 16. März 1994 - 5 AZR 339/92 - BAGE 76, 155 mwN).
  • BAG, 26.05.1992 - 9 AZR 27/91

    Wettbewerbsverbot - Geltung vor Aufnahme der Tätigkeit

    Auszug aus BAG, 21.11.2002 - 6 AZR 77/01
    Die Überprüfung durch das Revisionsgericht unterliegt allein, ob bei der Auslegung dieser Verträge und Willenserklärungen die Rechtsvorschriften über die Auslegung, §§ 133, 157 BGB, richtig angewandt worden sind, ob der Tatsachenstoff vollständig verwertet oder dabei gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstoßen wurde (st. Rspr. BAG 26. Mai 1992 - 9 AZR 27/91 - AP HGB § 74 Nr. 63 = EzA HGB § 74 Nr. 54) oder eine gebotene Auslegung unterlassen worden ist (BAG 18. Februar 1992 - 9 AZR 611/90 - AP TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 15 = EzA TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 98).
  • BAG, 23.10.2008 - 2 AZR 131/07

    Kleinbetriebsklausel - Darlegungslast - Kündigungsfrist - Zusammenrechnung von

    Der Überprüfung durch das Revisionsgericht unterliegt allein, ob die Rechtsvorschriften über die Auslegung, §§ 133, 157 BGB, richtig angewandt worden sind, ob der Tatsachenstoff vollständig verwertet worden oder dabei gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstoßen wurde (st. Rspr. BAG 21. November 2002 - 6 AZR 77/01 - EzA BGB 2002 § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 2; 26. Mai 1992 - 9 AZR 27/91 - AP HGB § 74 Nr. 63 = EzA HGB § 74 Nr. 54) oder eine gebotene Auslegung unterlassen worden ist (BAG 18. Februar 1992 - 9 AZR 611/90 - AP TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 115 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 98).
  • LAG Niedersachsen, 11.05.2004 - 13 Sa 1765/03

    Rückzahlungsvereinbarungen für Ausbildungskosten; Anerkennung von

    Genügt die Klausel nicht den Bestimmtheitsanforderungen, so ist sie unwirksam (z.B. BAG vom 21.11.2002, 6 AZR 77/01, EzA § 611 BGB 2002 Ausbildungsbeihilfe Nr. 2; BAG vom 16.01.2003, 6 AZR 384/01, EzA § 611 BGB 2002 Ausbildungsbeihilfe Nr. 4).
  • LAG Düsseldorf, 08.05.2003 - 11 Sa 1584/02

    Rückzahlung von Ausbildungskosten

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der sich die erkennende Kammer anschließt, sind einzelvertragliche Abreden, wonach vom Arbeitgeber aufgewendete Ausbildungskosten vom Arbeitnehmer zurückzuzahlen sind, wenn dieser das Arbeitsverhältnis vor Ablauf einer bestimmten Frist beendet, grundsätzlich zulässig (vgl. nur BAG 21.11.2002 - 6 AZR 77/01 - EzA § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe Nr. 2; BAG 05.12.2002 - 6 AZR 539/01 - EzA § 611 BGB 2002 Ausbildungsbeihilfe Nr. 1 m. w. N.).
  • LAG Köln, 08.05.2006 - 14 (4) Sa 48/06

    Rückzahlung von Ausbildungskosten

    Damit läge ein Verstoß gegen die Bestimmbarkeit und die Transparenz entsprechender Vereinbarungen vor (siehe BAG Urteil vom 21.11.2002 - 6 AZR 77/01 -, EzA § 611 BGB 2002 Ausbildungsbeihilfe Nummer 2).
  • ArbG Krefeld, 01.08.2007 - 3 Ca 1125/07

    Rückzahlung von Ausbildungskosten - AGB - Kontrolle

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sind einzelvertragliche Vereinbarungen, nach denen ein Arbeitnehmer sich zur Zurückzahlung von Ausbildungskosten verpflichtet, soweit er vor Ablauf einer bestimmten Frist das Arbeitsverhältnis beendet, grundsätzlich zulässig (BAG, 23.01.2007, 9 AZR 482/06, BeckRS 2007 4; 21.11.2002, 6 AZR 77/01, EzA § 611 BGB 2002 Ausbildungsbeihilfe Nr. 2).

    Der Arbeitnehmer muss die Folgen, die sich für ihn aus dem Abschluss einer solchen Vereinbarung ergeben, erkennen können (BAG, 21.11.2002, 6 AZR 77/01, EzA § 611 BGB 2002 Ausbildungsbeihilfe Nr. 2).

  • LAG Niedersachsen, 11.08.2006 - 10 Sa 1278/05
    Danach ist die Rückzahlungsklausel hier bereits deshalb unwirksam, weil die Klägerin die Höhe der vom Beklagten zurückzuzahlenden Kosten im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses diesem nicht hinreichend erkennbar offen gelegt hat und der Beklagte in diesem Zeitpunkt die Folgen, die sich für ihn aus dem Abschluss der Vereinbarung ergaben, nicht ausreichend erkennen konnte (vgl. bereits zum Recht vor der Schuldrechtsreform BAG, 21.11.2002, 6 AZR 77/01 , EzA Nr. 2 zu § 611 BGB 2002 - Ausbildungsbeihilfe ).
  • ArbG Herne, 23.09.2003 - 2 Ca 1811/03

    Anspruch einer Sicherheitsfachkraft auf Entgeltfortzahlung wegen Krankheit;

    Der Arbeitnehmer muss die Folgen erkennen können, die sich für ihn aus dem Abschluss einer solchen Vereinbarung ergeben (BAG Urteil vom 21.11.2002 - 6 AZR 77/01).
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