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   BAG, 25.09.1997 - 6 AZR 77/96   

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https://dejure.org/1997,2282
BAG, 25.09.1997 - 6 AZR 77/96 (https://dejure.org/1997,2282)
BAG, Entscheidung vom 25.09.1997 - 6 AZR 77/96 (https://dejure.org/1997,2282)
BAG, Entscheidung vom 25. September 1997 - 6 AZR 77/96 (https://dejure.org/1997,2282)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verhandlungsanspruch auf Einbeziehung anderer Arbeitsbedingungen (z.B. der Arbeitszeit) in die tarifliche Anpassungsregelung des Tarifvertrages für die Musiker in Kulturorchestern vom 1. Juli 1971 - Anpassung an die Änderung im BAT - Erfordernis weiterer tariflicher ...

  • archive.org
  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Vergütung Musiker

  • Judicialis

    TVG § 1 Tarifverträge Musiker; ; BGB § ... 139; ; BGB § 157; ; ZPO § 256; ; TVK Tarifvertrag für die Musiker in Kulturorchestern vom 1. Juli 1971 (TVK) § 21; ; TVK Tarifvertrag für die Musiker in Kulturorchestern vom 1. Juli 1971 (TVK) § 23; ; TVK Tarifvertrag für die Musiker in Kulturorchestern vom 1. Juli 1971 (TVK) § 26; ; TVK Tarifvertrag für die Musiker in Kulturorchestern vom 1. Juli 1971 (TVK) § 55; ; TVK Tarifvertrag für die Musiker in Kulturorchestern vom 1. Juli 1971 (TVK) § 59

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anpassung von Grundvergütungen und Tätigkeitszulagen

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Tarifliche Pflicht zur "sinngemäßen" Anpassung von Grundvergütungen und Tätigkeitszulagen (hier: für Musiker in Kulturorchestern an Vergütungserhöhungen im öffentlichen Dienst)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Anpassung der Grundvergütungen und Tätigkeitszulagen für Musiker in Kulturorchestern an Vergütungserhöhungen im öffentlichen Dienst

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1998, 381
  • BB 1997, 2660
  • DB 1997, 2078
  • ZUM 1998, 328
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 07.11.1995 - 3 AZR 952/94

    Anspruch auf tarifvertragliche Anpassungen der Gagen

    Auszug aus BAG, 25.09.1997 - 6 AZR 77/96
    Die begehrte Feststellung ist geeignet, diesen Streit der Parteien beizulegen und zu einer abschließenden Klärung des Inhalts der Anpassungsregelung in § 55 TVK auch für die Zukunft zu führen (vgl. auch BAG Urteil vom 7. November 1995 - 3 AZR 952/94 - AP Nr. 1 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bühnen zu einer entsprechenden Anpassungsregelung für Bühnenmitglieder).
  • LAG Köln, 07.12.1995 - 5 (3) Sa 589/95

    BAT : sinngemäße Anwendung - Unzulässigkeit der Verquickung von

    Auszug aus BAG, 25.09.1997 - 6 AZR 77/96
    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 7. Dezember 1995 - 5 (3) Sa 589/95 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 25.09.2013 - 4 AZR 173/12

    Anspruch auf Abschluss eines Tarifvertrags

    Fraglich kann im Übrigen auch sein, inwieweit Änderungen in anderen Bereichen auch als Änderungen des Arbeitsentgelts gelten (verneint für Arbeitszeitänderungen im Zusammenhang mit Vergütungserhöhungen BAG 25. September 1997 - 6 AZR 77/96 - und für zusätzliche freie Arbeitstage 15. November 1990 - 6 AZR 112/89 -) .

    Der Entscheidung vom 25. September 1997 (- 6 AZR 77/96 -) , auf die sich der Kläger besonders intensiv bezieht, lag die Frage zugrunde, welche Faktoren bei der "sinngemäßen Anpassung" einzubeziehen seien.

  • LAG Köln, 06.01.2012 - 4 Sa 776/11

    Kann eine Gewerkschaft auf Abschluss eines Tarifvertrages klagen?

    Auch in der Entscheidung des BAG vom 25.09.1997 (6 AZR 77/96) zu § 55 TVK a. F. war - ohne dass das BAG dieses ausdrücklich geprüft hätte - eine solche Eindeutigkeit deshalb gegeben, weil sich die Klägerin dort nicht allein auf § 55 TVK a. F. berief (in welchem Bundesarbeitsgericht einen "Verhandlungsanspruch" begründet sah - II. 1. der Gründe), sondern weil die Tarifparteien in Ausführung des § 55 TVK a. F. bereits vollständig ausformulierte Tarifverträge vereinbart hatten, diese aber unter die Bedingung gestellt hatten, dass rechtskräftig festgestellt werde, dass der Beklagte zur Anpassung verpflichtet sei, ohne dies von einer Verlängerung des Ausgleichszeitraums auf 26 Wochen mit entsprechender Erhöhung der Anzahl der 10-Dienste-Wochen in § 15 TVK a. F. abhängig machen zu können.
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