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   BAG, 08.08.1996 - 6 AZR 771/93 (A)   

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BAG, 08.08.1996 - 6 AZR 771/93 (A) (https://dejure.org/1996,1584)
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BAG, Entscheidung vom 08. August 1996 - 6 AZR 771/93 (A) (https://dejure.org/1996,1584)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Verbot der Diskriminierung - Staatsangehörigkeit - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Auslegung des EG-Vertrags - Recht des beschäftigenden Mitgliedstaats

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Freizügigkeit der Arbeitnehmer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 84, 11
  • NJW 1997, 2195 (Ls.)
  • MDR 1997, 580
  • EuZW 1997, 351
  • NZA 1997, 434
  • BB 1997, 997
  • JR 1997, 308
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 23.06.1994 - 6 AZR 771/93

    Europäische Union - Freizügigkeit der Arbeitnehmer

    Auszug aus BAG, 08.08.1996 - 6 AZR 771/93
    Durch Beschluß vom 23. Juni 1994 (BAGE 77, 117 = AP Nr. 18 zu Art. 48 EWG-Vertrag) hat der Senat das Verfahren ausgesetzt und den Europäischen Gerichtshof zur Auslegung von Gemeinschaftsrecht angerufen.

    Auf seine dortigen Ausführungen (vgl. BAGE 77, 117 = AP Nr. 18 zu Art. 48 EWG-Vertrag, zu I 1 der Gründe) nimmt der Senat zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug.

    Diese vertragliche Gestaltung des Arbeitsverhältnisses der Parteien hat den erkennenden Senat veranlaßt, in dem genannten Beschluß vom 23. Juni 1994 (aaO) dem Europäischen Gerichtshof die Frage vorzulegen, ob Art. 48 Abs. 2 EGV und Art. 7 Abs. 1 und 4 der Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 dahingehend auszulegen sind, daß eine unterschiedliche Behandlung wegen der Staatsangehörigkeit in Bezug auf Arbeitsbedingungen unterbleiben muß, wenn das Arbeitsverhältnis einer ständig in Algier lebenden belgischen Staatsangehörigen, die als Paßstellenhilfskraft an der Deutschen Botschaft in Algier tätig ist, dort begründet wurde und ausschließlich und dauernd dort erfüllt wird.

  • EuGH, 30.04.1996 - C-214/94

    Boukhalfa / Bundesrepublik Deutschland

    Auszug aus BAG, 08.08.1996 - 6 AZR 771/93
    Der Europäische Gerichtshof hat die Auslegungsfrage mit Urteil vom 30. April 1996 - Rs C-214/94 - Ingrid Boukhalfa/Bundesrepublik Deutschland beantwortet.

    In dem genannten Urteil vom 30. April 1996 (aaO) hat der Europäische Gerichtshof unter Bezugnahme auf den Inhalt des Arbeitsvertrags die Frage des Senats wie folgt beantwortet:.

  • BAG, 10.05.1962 - 2 AZR 397/61

    Telegrafische Klageerhebung - Gesetzliche Formvorschriften - Dienstvertrag -

    Auszug aus BAG, 08.08.1996 - 6 AZR 771/93
    Es gehört aber weiterhin zum Staatsgebiet des Empfangsstaates Algerien und nicht zu dem des Entsendestaates Bundesrepublik Deutschland (vgl. BAG Urteil vom 10. Mai 1962 - 2 AZR 397/61 - AP Nr. 6 Internationales Privatrecht, Arbeitsrecht; Menzel/Ipsen, Völkerrecht, 2. Aufl., S. 272 f.; Seidl-Hohenveldern, Völkerrecht, 7. Aufl., Rz 1016).
  • EuGH, 12.02.1974 - 152/73

    Sotgiu / Deutsche Bundespost

    Auszug aus BAG, 08.08.1996 - 6 AZR 771/93
    Unerheblich ist, daß die tarifvertragliche Diskriminierung durch §§ 32 und 33 GAD gesetzlich vorgegeben war (vgl. EuGH Urteil vom 12. Februar 1974 - Rs 152/73 Sotgin/Deutsche Bundespost - EuGHE 1974, 153, 166).
  • EuGH, 27.09.1989 - 9/88

    Lopes da Veiga / Staatssecretaris van Justitie

    Auszug aus BAG, 08.08.1996 - 6 AZR 771/93
    b) Für berufliche Tätigkeiten, die teilweise oder vorübergehend außerhalb des Hoheitsgebiets der Mitgliedstaaten ausgeübt werden, hat der Europäische Gerichtshof in seinen Urteilen vom 12. Dezember 1974 (- Rs 36/74 - EuGHE 1974, 1405), vom 12. Juli 1984 (- Rs 237/83 - EuGHE 1984, 3153) und vom 27. September 1989 (- Rs 9/88 - EuGHE 1989, 2989, 3005, 3010) festgestellt, daß Personen, die diese Tätigkeiten ausüben, die Eigenschaft von im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaates beschäftigten Arbeitnehmern besitzen, sofern das Arbeitsverhältnis einen räumlichen Bezug zum Gebiet der Gemeinschaft oder doch eine hinreichend enge Verbindung mit diesem Gebiet aufweist.
  • EuGH, 12.12.1974 - 36/74

    Walrave und Koch / Association Union Cycliste Internationale u.a.

    Auszug aus BAG, 08.08.1996 - 6 AZR 771/93
    b) Für berufliche Tätigkeiten, die teilweise oder vorübergehend außerhalb des Hoheitsgebiets der Mitgliedstaaten ausgeübt werden, hat der Europäische Gerichtshof in seinen Urteilen vom 12. Dezember 1974 (- Rs 36/74 - EuGHE 1974, 1405), vom 12. Juli 1984 (- Rs 237/83 - EuGHE 1984, 3153) und vom 27. September 1989 (- Rs 9/88 - EuGHE 1989, 2989, 3005, 3010) festgestellt, daß Personen, die diese Tätigkeiten ausüben, die Eigenschaft von im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaates beschäftigten Arbeitnehmern besitzen, sofern das Arbeitsverhältnis einen räumlichen Bezug zum Gebiet der Gemeinschaft oder doch eine hinreichend enge Verbindung mit diesem Gebiet aufweist.
  • EuGH, 12.07.1984 - 237/83

    Prodest / Caisse primaire d'assurance maladie de Paris

    Auszug aus BAG, 08.08.1996 - 6 AZR 771/93
    b) Für berufliche Tätigkeiten, die teilweise oder vorübergehend außerhalb des Hoheitsgebiets der Mitgliedstaaten ausgeübt werden, hat der Europäische Gerichtshof in seinen Urteilen vom 12. Dezember 1974 (- Rs 36/74 - EuGHE 1974, 1405), vom 12. Juli 1984 (- Rs 237/83 - EuGHE 1984, 3153) und vom 27. September 1989 (- Rs 9/88 - EuGHE 1989, 2989, 3005, 3010) festgestellt, daß Personen, die diese Tätigkeiten ausüben, die Eigenschaft von im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaates beschäftigten Arbeitnehmern besitzen, sofern das Arbeitsverhältnis einen räumlichen Bezug zum Gebiet der Gemeinschaft oder doch eine hinreichend enge Verbindung mit diesem Gebiet aufweist.
  • EuGH, 03.02.1977 - 52/76

    Benedetti / Munari

    Auszug aus BAG, 08.08.1996 - 6 AZR 771/93
    An diese vom Europäischen Gerichtshof getroffene Auslegung des Gemeinschaftsrechts ist der Senat im vorliegenden Rechtsstreit gebunden (vgl. EuGH Urteil vom 3. Februar 1977 - Rs 52/76 Benedetti/Munari - EuGHE 1977, 163; Grabitz/Hilf, KEU, Stand Oktober 1995, Art. 177 EGV Rz. 70; Groeben/Boeckh/Thiesing/Ehlermann, EWG-Vertrag, 4. Aufl., 177 EGV Rz 86).
  • BAG, 19.11.2002 - 3 AZR 631/97

    Diskriminierungsverbot aus Art. 141 EG auch für Pensionskassen

    Die nach Maßgabe des Art. 234 EG ergangenen Urteile sind für die mit dem Ausgangsverfahren befaßten Gerichte bindend (BVerfG 8. April 1987 - 2 BvR 687/85 - BVerfGE 75, 223, 234; EuGH 3. Februar 1977 - Rs 52/76 - "Benedetti" Slg. 1977, 163; BAG 8. August 1996 - 6 AZR 771/93 (A) - BAGE 84, 11, 16; ErfK/Wißmann 2. Aufl. Art. 234 Rn. 36; Krück in von der Groeben/Thiesing/Ehlermann EU-/EG-Vertrag 5. Aufl. Artikel 177 Rn. 89 mwN).
  • LAG Köln, 20.09.2016 - 12 Sa 161/16

    Berücksichtigung von Vorbeschäftigungszeiten bei der Stufenzuordnung nach dem

    Das deutsche Arbeitsrecht differenziert grds. nicht nach der Staatsangehörigkeit (vgl. BAG, Urteil vom 08.08.1996, 6 AZR 771/93; im Anschluss an EuGH 30.04.1996, C-214/94, Ingrid Boukhalifa ./. Bundesrepublik Deutschland; Schmidt, in: Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, Art. 3 Grundgesetz, Rn 71).
  • BAG, 29.06.2004 - 1 ABR 32/99

    Auskunftsanspruch nach § 5 Abs. 1 EBRG gegen fingierte zentrale Leitung

    Diese Auslegung der Richtlinie ist für den Senat verbindlich (vgl. BAG 8. August 1996 - 6 AZR 771/93 (A) - BAGE 84, 11, 16, zu I 2 c der Gründe).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.09.2019 - L 11 KR 232/17
    Eine positive Kenntnis über eine Verpflichtung zur Beitragszahlung vermittelten die Entscheidungen des EuGH vom 30. April 1996 (C-214/94) und des BAG vom 8. August 1996 (6 AZR 771/93) entgegen der sozialgerichtlichen Würdigung nicht.

    In diesem wird unter dem Betreff "Anwendung des deutschen Tarifrechts auf nichtdeutsche Ortskräfte an den Auslandsdienststellen des Bundes, die Staatsangehörige eines EU-Staates sind" unter besonderer Bezugnahme auf die "Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 08.08.1996 (Az. 6 AZR 771/93) - Boukhalfa -Urteil" dargelegt, dass nichtdeutsche Ortskräfte nicht der deutschen Sozialversicherung unterliegen.

  • LAG Niedersachsen, 09.08.2018 - 4 Sa 982/17

    Berechnung einer Betriebsrente bei vorzeitiger Inanspruchnahme

    cc) Die im Urteil des Gerichtshofs vom 13. Juli 2017 enthaltene Antwort ist für alle mit dem Ausgangsverfahren befassten Gerichte bindend (EUGH 5. April 2016 - C - 689/13; BVerfG 8. April 1987 - 2 BvR 687/85 ; BAG 8. August 1996 - 6 AZR 771/93; ErfK/Wißmann, 18. Auflage, Art. AEUV 267, Rn. 42-45).
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Rechtsprechung
   BAG, 23.06.1994 - 6 AZR 771/93   

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BAG, 23.06.1994 - 6 AZR 771/93 (https://dejure.org/1994,2002)
BAG, Entscheidung vom 23.06.1994 - 6 AZR 771/93 (https://dejure.org/1994,2002)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 77, 117
  • MDR 1994, 1127
  • NZA 1994, 1135
  • BB 1994, 1644
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 21.05.1992 - 2 AZR 449/91

    Betriebsübergang (§ 613 a BGB ) und Widerspruchsrecht des Arbeitnehmers

    Auszug aus BAG, 23.06.1994 - 6 AZR 771/93
    Dabei sind die besonderen Auslegungsschwierigkeiten des Gemeinschaftsrechts zu beachten, die in der autonomen Begriffsbildung und den verschiedenen - gleichverbindlichen - sprachlichen Fassungen bestehen (EuGH Urteil vom 6. Oktober 1982 - Rs 283/81 - EuGHE 1982, 3415, 3428 = AP Nr. 11 zu Art. 177 EWG-Vertrag; BAGE 70, 238 = AP Nr. 96 zu § 613 a BGB, a. E.).
  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

    Auszug aus BAG, 23.06.1994 - 6 AZR 771/93
    Dabei sind die besonderen Auslegungsschwierigkeiten des Gemeinschaftsrechts zu beachten, die in der autonomen Begriffsbildung und den verschiedenen - gleichverbindlichen - sprachlichen Fassungen bestehen (EuGH Urteil vom 6. Oktober 1982 - Rs 283/81 - EuGHE 1982, 3415, 3428 = AP Nr. 11 zu Art. 177 EWG-Vertrag; BAGE 70, 238 = AP Nr. 96 zu § 613 a BGB, a. E.).
  • EuGH, 12.12.1974 - 36/74

    Walrave und Koch / Association Union Cycliste Internationale u.a.

    Auszug aus BAG, 23.06.1994 - 6 AZR 771/93
    b) Für berufliche Tätigkeiten, die teilweise oder vorübergehend außerhalb des Gebiets der Gemeinschaft ausgeübt werden, hat der Europäische Gerichtshof in seinen Urteilen vom 12. Dezember 1974 in der Rechtssache 36/74 (EuGHE 1974, 1405) und vom 12. Juli 1984 in der Rechtssache 237/83 (EuGHE 1984, 3153) festgestellt, daß Personen, die diese Tätigkeiten ausüben, die Eigenschaft von im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaates beschäftigten Arbeitnehmern besitzen, sofern das Arbeitsverhältnis einen räumlichen Bezug zum Gebiet der Gemeinschaft oder doch eine hinreichend enge Verbindung mit diesem Gebiet aufweist.
  • EuGH, 12.07.1984 - 237/83

    Prodest / Caisse primaire d'assurance maladie de Paris

    Auszug aus BAG, 23.06.1994 - 6 AZR 771/93
    b) Für berufliche Tätigkeiten, die teilweise oder vorübergehend außerhalb des Gebiets der Gemeinschaft ausgeübt werden, hat der Europäische Gerichtshof in seinen Urteilen vom 12. Dezember 1974 in der Rechtssache 36/74 (EuGHE 1974, 1405) und vom 12. Juli 1984 in der Rechtssache 237/83 (EuGHE 1984, 3153) festgestellt, daß Personen, die diese Tätigkeiten ausüben, die Eigenschaft von im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaates beschäftigten Arbeitnehmern besitzen, sofern das Arbeitsverhältnis einen räumlichen Bezug zum Gebiet der Gemeinschaft oder doch eine hinreichend enge Verbindung mit diesem Gebiet aufweist.
  • EuGH, 27.09.1989 - 9/88

    Lopes da Veiga / Staatssecretaris van Justitie

    Auszug aus BAG, 23.06.1994 - 6 AZR 771/93
    In dem zuletzt entschiedenen Fall des Europäischen Gerichtshofs (Urteil vom 27. September 1989 - Rs. 9/88 - EuGHE 1989, 2989, 3005, 3010) wurde festgestellt, daß das Kriterium der Verbindung auch für den Fall eines Arbeitnehmers gilt, der Staatsangehöriger eines Mitgliedstaates ist und eine Dauertätigkeit im Lohn- oder Gehaltsverhältnis auf einem Schiff ausübt, das die Flagge eines anderen Mitgliedstaates führt.
  • BAG, 24.03.1993 - 4 AZR 265/92

    Gleichbehandlung von Ärzten im Praktikum mit Ass. - Ärzten

    Auszug aus BAG, 23.06.1994 - 6 AZR 771/93
    Dabei ist es nicht Sache der Gerichte zu überprüfen, ob die Tarifvertragsparteien jeweils die gerechteste und zweckmäßigste Regelung getroffen haben, sondern sie sind vielmehr nur befugt zu kontrollieren, ob die getroffene Regelung die Grenzen der Tarifautonomie überschreitet, was nur dann der Fall ist, wenn Differenzierungen vorgenommen werden, für die sachlich einleuchtende Gründe nicht vorhanden sind (BAG Urteil vom 24. März 1993, BAGE 73, 20 [BAG 24.03.1993 - 4 AZR 265/92] = AP Nr. 106 zu § 242 BGB Gleichbehandlung, m. w. N.; BVerfG Beschluß vom 15. Oktober 1985 - 2 BvL 4/83 - BVerfGE 71, 39 [BVerfG 15.10.1985 - 2 BvL 4/83]).
  • BVerfG, 15.10.1985 - 2 BvL 4/83

    Verfassungsmäßigkeit der Regelung über den Ortszuschlag bei teilzeitbeschäftigten

    Auszug aus BAG, 23.06.1994 - 6 AZR 771/93
    Dabei ist es nicht Sache der Gerichte zu überprüfen, ob die Tarifvertragsparteien jeweils die gerechteste und zweckmäßigste Regelung getroffen haben, sondern sie sind vielmehr nur befugt zu kontrollieren, ob die getroffene Regelung die Grenzen der Tarifautonomie überschreitet, was nur dann der Fall ist, wenn Differenzierungen vorgenommen werden, für die sachlich einleuchtende Gründe nicht vorhanden sind (BAG Urteil vom 24. März 1993, BAGE 73, 20 [BAG 24.03.1993 - 4 AZR 265/92] = AP Nr. 106 zu § 242 BGB Gleichbehandlung, m. w. N.; BVerfG Beschluß vom 15. Oktober 1985 - 2 BvL 4/83 - BVerfGE 71, 39 [BVerfG 15.10.1985 - 2 BvL 4/83]).
  • BAG, 10.05.1962 - 2 AZR 397/61

    Telegrafische Klageerhebung - Gesetzliche Formvorschriften - Dienstvertrag -

    Auszug aus BAG, 23.06.1994 - 6 AZR 771/93
    Das Missionsgebäude gehört aber weiterhin zum Staatsgebiet des Empfangsstaates Algerien und nicht zu dem des Entsendestaates Bundesrepublik Deutschland (vgl. BAG Urteil vom 10. Mai 1962 - 2 AZR 397/61 - AP Nr. 6 Internationales Privatrecht, Arbeitsrecht; Menzel/Ipsen, Völkerrecht, 2. Aufl., S. 272 f.; Seidl-Hohenveldern, Völkerrecht, 7. Aufl., Rz 1016).
  • BAG, 08.08.1996 - 6 AZR 771/93

    Freizügigkeit der Arbeitnehmer

    Durch Beschluß vom 23. Juni 1994 (BAGE 77, 117 = AP Nr. 18 zu Art. 48 EWG-Vertrag) hat der Senat das Verfahren ausgesetzt und den Europäischen Gerichtshof zur Auslegung von Gemeinschaftsrecht angerufen.

    Auf seine dortigen Ausführungen (vgl. BAGE 77, 117 = AP Nr. 18 zu Art. 48 EWG-Vertrag, zu I 1 der Gründe) nimmt der Senat zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug.

    Diese vertragliche Gestaltung des Arbeitsverhältnisses der Parteien hat den erkennenden Senat veranlaßt, in dem genannten Beschluß vom 23. Juni 1994 (aaO) dem Europäischen Gerichtshof die Frage vorzulegen, ob Art. 48 Abs. 2 EGV und Art. 7 Abs. 1 und 4 der Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 dahingehend auszulegen sind, daß eine unterschiedliche Behandlung wegen der Staatsangehörigkeit in Bezug auf Arbeitsbedingungen unterbleiben muß, wenn das Arbeitsverhältnis einer ständig in Algier lebenden belgischen Staatsangehörigen, die als Paßstellenhilfskraft an der Deutschen Botschaft in Algier tätig ist, dort begründet wurde und ausschließlich und dauernd dort erfüllt wird.

  • BAG, 21.03.2002 - 6 AZR 108/01

    Bewährungszeit - Anrechnung von Wochenurlaub

    Dabei sind die besonderen Auslegungsschwierigkeiten des Gemeinschaftsrechts zu beachten, die in der autonomen Begriffsbildung und den verschiedenen - gleich verbindlichen - sprachlichen Fassungen bestehen (EuGH 6. Oktober 1982 - Rs 283/81 - EuGHE 1982, 3415, 3428; BAG 21. Mai 1992 - 2 AZR 449/91 - BAGE 70, 238; 23. Juni 1994 - 6 AZR 771/93 - BAGE 77, 117).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.06.2005 - 1 A 2358/03

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage im Personalvertretungsrecht; Zuständigkeit

    - 6 AZR 771/93 -, MDR 1994, 1127, .
  • LAG Brandenburg, 15.12.1995 - 2 Sa 482/95

    Tarifvertrag zur sozialen Sicherung; Anspruch auf Abfindung bei

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