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   BAG, 09.04.1981 - 6 AZR 787/78   

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https://dejure.org/1981,1554
BAG, 09.04.1981 - 6 AZR 787/78 (https://dejure.org/1981,1554)
BAG, Entscheidung vom 09.04.1981 - 6 AZR 787/78 (https://dejure.org/1981,1554)
BAG, Entscheidung vom 09. April 1981 - 6 AZR 787/78 (https://dejure.org/1981,1554)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 35, 200
  • NJW 1982, 1303 (Ls.)
  • ZIP 1981, 896
  • MDR 1981, 876
  • VersR 1981, 1142
  • JR 1982, 132
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 23.01.1958 - 2 AZR 71/56

    Betriebsratsmitglied - Fristlose Entlassung - Auflösung des Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus BAG, 09.04.1981 - 6 AZR 787/78
    Sie wäre dann nämlich inhaltsleer, weil bei einer gerichtlichen Auflösung des Arbeitsverhältnisses, die nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zum Zeitpunkt des Ausspruchs der unwirksamen außerordentlichen Kündigung zu erfolgen hat (BAG 5, 35 [358 f.] = AP Nr. 11 zu § 13 KSchG [zu C 1 der Gründe]; BAG 20, 324 [332] = AP Nr. 22 zu § 7 KSchG [zu 2 der Gründe]), kein Raum mehr für eine Zahlungspflicht des Arbeitgebers "für die Zeit nach der Entlassung" (§ 11 KSchG) bliebe.
  • BAG, 22.02.1968 - 5 AZR 278/67

    Kündigungsrechtsstreit - Arbeitslosengeld - Abfindung

    Auszug aus BAG, 09.04.1981 - 6 AZR 787/78
    Sie wäre dann nämlich inhaltsleer, weil bei einer gerichtlichen Auflösung des Arbeitsverhältnisses, die nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zum Zeitpunkt des Ausspruchs der unwirksamen außerordentlichen Kündigung zu erfolgen hat (BAG 5, 35 [358 f.] = AP Nr. 11 zu § 13 KSchG [zu C 1 der Gründe]; BAG 20, 324 [332] = AP Nr. 22 zu § 7 KSchG [zu 2 der Gründe]), kein Raum mehr für eine Zahlungspflicht des Arbeitgebers "für die Zeit nach der Entlassung" (§ 11 KSchG) bliebe.
  • BAG, 24.09.2003 - 5 AZR 500/02

    Annahmeverzug - Unterlassen anderweitigen Erwerbs

    Demgegenüber findet gemäß § 13 Abs. 1 Satz 3 2. Halbs. KSchG jedenfalls auf die außerordentliche Kündigung, die wegen des Fehlens eines wichtigen Grundes unwirksam ist, § 11 KSchG Anwendung (vgl. BAG 9. April 1981 - 6 AZR 787/78 - BAGE 35, 200, 202 f.; KR/Friedrich 6. Aufl. § 13 KSchG Rn. 72; APS/Biebl § 13 KSchG Rn. 32).
  • BAG, 24.09.2003 - 5 AZR 282/02

    Annahmeverzug - Unmöglichkeit - rückwirkende Vertragsänderung

    Insoweit ist die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 9. April 1981 (- 6 AZR 787/78 - BAGE 35, 200 = AP KSchG 1969 § 11 Nr. 1 = EzA KSchG § 11 Nr. 3) durch das Inkrafttreten von § 335 Abs. 3 und 4 SGB III überholt (vgl. Gagel SGB III Stand Juli 2002 § 335 Rn. 9, 29; KR-Wolff 6. Aufl. SozR Rn. 119; aA KassKomm-Kater Stand Mai 2003 § 115 SGB X Rn. 19, § 116 SGB X Rn. 198).
  • BAG, 04.12.2002 - 7 AZR 437/01

    Befristeter Arbeitsvertrag; Krankenbezüge

    Zwar hat der Sechste Senat des Bundesarbeitsgerichts entschieden, daß die von der Bundesanstalt für Arbeit geleisteten Krankenversicherungsbeiträge auf die vom Arbeitgeber für die Zeit nach der Entlassung infolge einer unwirksamen Kündigung geschuldeten Entgeltansprüche anzurechnen sind (9. April 1981 - 6 AZR 787/78 - BAGE 35, 200 = AP KSchG 1969 § 11 Nr. 1, zu II 2 d der Gründe).
  • BAG, 19.09.2012 - 5 AZR 924/11

    Zweistufige Ausschlussfrist - Annahmeverzugsvergütung - Krankengeld

    Sie zählen nicht zur Krankengeldleistung selbst (§§ 44 ff. SGB V) und sind deshalb keine Sozialleistung an den Arbeitnehmer iSd. § 115 SGB X, sondern eine zusätzliche Aufwendung der Krankenkasse (Gagel Anm. zu BAG 9. April 1981 - 6 AZR 787/78 - AP KSchG 1969 § 11 Nr. 1) .
  • BAG, 21.05.2008 - 8 AZR 623/07

    Schadensersatz - Eigenkündigung des Arbeitnehmers - Auflösungsverschulden des

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts war die Verweisung in § 13 Abs. 1 Satz 3 KSchG auf § 9 Abs. 2 KSchG dahingehend zu verstehen, dass das Arbeitsverhältnis zu dem Zeitpunkt aufzulösen war, zu dem die außerordentliche Kündigung gewirkt hätte (vgl. BAG 22. Februar 1968 - 5 AZR 278/67 - BAGE 20, 324 = AP KSchG 1951 § 7 Nr. 22 = EzA KSchG § 7 Nr. 4; 9. April 1981 - 6 AZR 787/78 - BAGE 35, 200 = AP KSchG 1969 § 11 Nr. 1 = EzA KSchG § 11 Nr. 3).
  • BSG, 25.09.1981 - 12 RK 58/80

    Beiträge während Kündigungsschutzprozeß - Ende durch Vergleich

    Das BAG hat allerdings in einem Urteil vom 9. April 1981 - 6 AZR 787/78 - (demnächst AP Nr. 1 zu § 11 KSchG 1969) eine andere Auffassung vertreten.
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