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   BAG, 25.02.2010 - 6 AZR 877/08   

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https://dejure.org/2010,6584
BAG, 25.02.2010 - 6 AZR 877/08 (https://dejure.org/2010,6584)
BAG, Entscheidung vom 25.02.2010 - 6 AZR 877/08 (https://dejure.org/2010,6584)
BAG, Entscheidung vom 25. Februar 2010 - 6 AZR 877/08 (https://dejure.org/2010,6584)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 13.08.2009 - 6 AZR 319/08

    Anspruch auf kinderbezogenen Ortszuschlag - Besitzstandszulage - Auslegung der

    Auszug aus BAG, 25.02.2010 - 6 AZR 877/08
    In seinem Urteil vom 13. August 2009 (- 6 AZR 319/08 - EzTöD 320 TVÜ-VKA § 11 Abs. 1 Nr. 15) hat der Senat eingehend ausgeführt, dass es sich bei der in § 11 Abs. 1 Satz 1 des Tarifvertrags zur Überleitung der Beschäftigten der kommunalen Arbeitgeber in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-VKA) geregelten Besitzstandszulage um eine dem kinderbezogenen Ortszuschlag entsprechende Leistung iSv. § 29 Abschn. B Abs. 6 BAT-O handelt.

    Dies bewirkt zwar, dass der Ehefrau des Klägers tatsächlich keine Besitzstandszulage nach § 11 Abs. 1 Satz 1 TVÜ-Bund gezahlt wird, ist aber ohne Bedeutung für die Anwendung des § 29 Abschn. B Abs. 6 Satz 3 BAT-O. Für die Anspruchsberechtigung der Ehefrau des Klägers war nach dem eindeutigen Wortlaut des § 29 Abschn. B Abs. 3 BAT-O nicht nur darauf abzustellen, ob ihr das Kindergeld zustand, sondern darauf, ob es ihr ohne Berücksichtigung des § 64 EStG, wonach die Eltern untereinander den Kindergeldberechtigten bestimmen, wenn das Kind in ihren gemeinsamen Haushalt aufgenommen ist, zugestanden hätte (Senat 13. August 2009 - 6 AZR 319/08 - Rn. 20, EzTöD 320 TVÜ-VKA § 11 Abs. 1 Nr. 15).

  • LAG Sachsen, 23.09.2008 - 7 Sa 92/08
    Auszug aus BAG, 25.02.2010 - 6 AZR 877/08
    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 23. September 2008 - 7 Sa 92/08 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Beklagte Zinsen aus einem Betrag von 175, 91 Euro betreffend die Lohnforderung des Klägers für den Monat April 2006 sowie Zinsen aus einem Betrag von jeweils 25, 13 Euro betreffend die Lohnforderungen des Klägers für die Monate Mai 2006 bis Oktober 2006 erst ab dem 1. des jeweiligen Folgemonats zu zahlen hat.
  • BVerwG, 16.12.2010 - 2 C 41.09

    Besitzstandszulage nach § 11 TVÜ-Bund; Konkurrenz zwischen Familien-, Sozial- und

    Der Begriff des Besitzstandes knüpft nur an einen Personenkreis an, der zum genannten Stichtag einen bestimmten Besitzstand erreicht haben musste, ohne den Charakter der fortgeltenden Regelungen des BAT zu ändern (vgl. auch BAG, Urteile vom 13. August 2009 - 6 AZR 319/08 - ZTR 2009, 639 Rn. 30 - 32 und vom 25. Februar 2010 - 6 AZR 809/08 - ZTR 2010, 306 Rn. 12 und - 6 AZR 877/08 - juris Rn. 12).

    Weil die Besitzstandszulage nach § 11 Abs. 2 Satz 2 TVÜ-Bund an den allgemeinen Entgeltanpassungen teilnimmt, sichert sie nicht nur das bisherige Entgeltniveau, sondern dynamisiert für die von ihr erfassten Kinder den aus sozialen Gründen gewährten kinderbezogenen Entgeltbestandteil weiterhin, lediglich ihre Bezeichnung hat sich geändert (vgl. BAG, Urteil vom 25. Februar 2010 - 6 AZR 877/08 - juris Rn. 13).

    Da der Ehemann der Klägerin nicht aus dem öffentlichen Dienst ausgeschieden ist, besteht die Konkurrenzsituation, die der Regelung des § 29 Abschn. B Abs. 6 BAT zugrunde liegt, fort (vgl. BAG, Urteile vom 25. Februar 2010 - 6 AZR 809/08 - Rn. 15 und - 6 AZR 877/08 - Rn. 15 sowie vom 13. August 2009 - 6 AZR 319/08 - jeweils a.a.O.).

  • BAG, 15.11.2012 - 6 AZR 373/11

    Verringerung der vollen kinderbezogenen Besitzstandszulage iSv. § 11 Abs. 1 Satz

    Sie gingen davon aus, dass die Gewährung von Kindergeld und der Anspruch auf den kinderbezogenen Anteil im Ortszuschlag denselben sozialpolitischen Zwecken dienten (vgl. BAG 18. März 2010 - 6 AZR 156/09 - Rn. 36 mwN, BAGE 133, 354; siehe auch 25. Februar 2010 - 6 AZR 877/08 - Rn. 12) .

    Höhergruppierungen und sonstige Entgelterhöhungen können nicht auf die Besitzstandszulage angerechnet werden (vgl. BAG 19. Oktober 2011 - 5 AZR 419/10 - Rn. 28 und 31, AP TVÜ § 6 Nr. 2; 19. Oktober 2011 - 5 AZR 566/10 - Rn. 37, PflR 2012, 440; siehe für § 11 Abs. 2 Satz 2 TVÜ-Bund und § 11 Abs. 2 Satz 2 TVÜ-VKA auch BAG 25. Februar 2010 - 6 AZR 877/08 - Rn. 13) .

  • BVerwG, 16.12.2010 - 2 C 44.09

    Parallelentscheidung: BVerwG, 2010-12-16, 2 C 41/09 (hier: Besitzstandszulage

    Der Begriff des Besitzstandes knüpft nur an einen Personenkreis an, der zum genannten Stichtag einen bestimmten Besitzstand erreicht haben musste, ohne den Charakter der fortgeltenden Regelungen des BAT zu ändern (vgl. auch BAG, Urteile vom 13. August 2009 - 6 AZR 319/08 - ZTR 2009, 639 Rn. 30-32 und vom 25. Februar 2010 - 6 AZR 809/08 - ZTR 2010, 306 Rn. 12 und - 6 AZR 877/08 - juris Rn. 12).

    Weil die Besitzstandszulage nach § 11 Abs. 2 Satz 2 TVÜ-VKA an den allgemeinen Entgeltanpassungen teilnimmt, sichert sie nicht nur das bisherige Entgeltniveau, sondern dynamisiert für die von ihr erfassten Kinder den aus sozialen Gründen gewährten kinderbezogenen Entgeltbestandteil weiterhin, lediglich ihre Bezeichnung hat sich geändert (vgl. BAG, Urteil vom 25. Februar 2010 - 6 AZR 877/08 - juris Rn. 13).

    Da der Ehemann der Klägerin nicht aus dem öffentlichen Dienst ausgeschieden ist, besteht die Konkurrenzsituation, die der Regelung des § 29 Abschn. B Abs. 6 BAT zugrunde liegt, fort (vgl. BAG, Urteile vom 25. Februar 2010 - 6 AZR 809/08 - Rn. 15 und - 6 AZR 877/08 - Rn. 15 sowie vom 13. August 2009 - 6 AZR 319/08 - jeweils a.a.O.).

  • BAG, 22.09.2016 - 6 AZR 432/15

    Besitzstandszulage nach § 11 Abs. 1 TVÜ-VKA bei Unterbrechung der

    Besteht der Anspruch, nimmt die Zulage an der allgemeinen Entgeltentwicklung teil (vgl. BAG 25. Februar 2010 - 6 AZR 809/08 - Rn. 12 f.; 25. Februar 2010 - 6 AZR 877/08 - Rn. 12 f.; für § 11 Abs. 1 Satz 1 TVÜ-Bund: BVerwG 16. Dezember 2010 - 2 C 41.09 - Rn. 10; 16. Dezember 2010 - 2 C 51.09 - Rn. 10) .
  • BVerwG, 16.12.2010 - 2 C 42.09

    Parallelentscheidung: BVerwG, 2010-12-16, 2 C 41/09 (hier: Besitzstandszulage

    Der Begriff des Besitzstandes knüpft nur an einen Personenkreis an, der zum genannten Stichtag einen bestimmten Besitzstand erreicht haben musste, ohne den Charakter der fortgeltenden Regelungen des BAT zu ändern (vgl. auch BAG, Urteile vom 13. August 2009 - 6 AZR 319/08 - ZTR 2009, 639 Rn. 30 - 32 und vom 25. Februar 2010 - 6 AZR 809/08 - ZTR 2010, 306 Rn. 12 und - 6 AZR 877/08 - juris Rn. 12).

    Weil die Besitzstandszulage nach § 11 Abs. 2 Satz 2 TVÜ-VKA an den allgemeinen Entgeltanpassungen teilnimmt, sichert sie nicht nur das bisherige Entgeltniveau, sondern dynamisiert für die von ihr erfassten Kinder den aus sozialen Gründen gewährten kinderbezogenen Entgeltbestandteil weiterhin, lediglich ihre Bezeichnung hat sich geändert (vgl. BAG, Urteil vom 25. Februar 2010 - 6 AZR 877/08 - juris Rn. 13).

    Da der Ehemann der Klägerin nicht aus dem öffentlichen Dienst ausgeschieden ist, besteht die Konkurrenzsituation, die der Regelung des § 29 Abschn. B Abs. 6 BAT zugrunde liegt, fort (vgl. BAG, Urteile vom 25. Februar 2010 - 6 AZR 809/08 - Rn. 15 und - 6 AZR 877/08 - Rn. 15 sowie vom 13. August 2009 - 6 AZR 319/08 - jeweils a.a.O.).

  • BVerwG, 16.12.2010 - 2 C 43.09

    Kürzung des Familienzuschlags nach Stufe 2 oder einer der folgenden Stufen für

    Der Begriff des Besitzstandes knüpft nur an einen Personenkreis an, der zum genannten Stichtag einen bestimmten Besitzstand erreicht haben musste, ohne den Charakter der fortgeltenden Regelungen des BAT zu ändern (vgl. auch BAG, Urteile vom 13. August 2009 - 6 AZR 319/08 - ZTR 2009, 639 Rn. 30-32 und vom 25. Februar 2010 - 6 AZR 809/08 - ZTR 2010, 306 Rn. 12 und - 6 AZR 877/08 - juris Rn. 12).

    Weil die Besitzstandszulage nach § 11 Abs. 2 Satz 2 TVÜ-Bund an den allgemeinen Entgeltanpassungen teilnimmt, sichert sie nicht nur das bisherige Entgeltniveau, sondern dynamisiert für die von ihr erfassten Kinder den aus sozialen Gründen gewährten kinderbezogenen Entgeltbestandteil weiterhin, lediglich ihre Bezeichnung hat sich geändert (vgl. BAG, Urteil vom 25. Februar 2010 - 6 AZR 877/08 - juris Rn. 13).

    Da der Ehemann der Klägerin nicht aus dem öffentlichen Dienst ausgeschieden ist, besteht die Konkurrenzsituation, die der Regelung des § 29 Abschn. B Abs. 6 BAT zugrunde liegt, fort (vgl. BAG, Urteile vom 25. Februar 2010 - 6 AZR 809/08 - Rn. 15 und - 6 AZR 877/08 - Rn. 15 sowie vom 13. August 2009 - 6 AZR 319/08 - jeweils a.a.O.).

  • BVerwG, 16.12.2010 - 2 C 51.09

    Besitzstandszulage nach § 11 TVÜ-Bund; Konkurrenz zwischen Familien-, Sozial- und

    Der Begriff des Besitzstandes knüpft nur an einen Personenkreis an, der zum genannten Stichtag einen bestimmten Besitzstand erreicht haben musste, ohne den Charakter der fortgeltenden Regelungen des BAT zu ändern (vgl. auch BAG, Urteile vom 13. August 2009 - 6 AZR 319/08 - ZTR 2009, 639 Rn. 30-32 und vom 25. Februar 2010 - 6 AZR 809/08 - ZTR 2010, 306 Rn. 12 und - 6 AZR 877/08 - juris Rn. 12).

    Lediglich ihre Bezeichnung hat sich geändert (vgl. BAG, Urteil vom 25. Februar 2010 - 6 AZR 877/08 - juris Rn. 13).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 06.01.2017 - 6 Sa 1396/16

    Kinderbezogene Besitzstandszulage - Reduzierung der Wochenarbeitszeit nach

    Die ersetzte BAT-Bestimmung vermag daher nichts von § 24 Abs. 2 TVöD abweichendes zu regeln, sondern charakterisierte lediglich noch die Besitzstandszulage als eine dem kinderbezogenen Ortszuschlag entsprechende Leistung als Familienzuschlag ( BAG 13.08.2009 - 6 AZR 319/08 - Rn. 20 ff., EzTöD 320 § 11 Abs. 1 TVÜ-VKA Nr. 15; BAG 25.02.2010 - 6 AZR 877/08 - Rn. 12 ff. ).
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