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   BAG, 17.12.1992 - 6 AZR 91/92   

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BAG, 17.12.1992 - 6 AZR 91/92 (https://dejure.org/1992,1308)
BAG, Entscheidung vom 17.12.1992 - 6 AZR 91/92 (https://dejure.org/1992,1308)
BAG, Entscheidung vom 17. Dezember 1992 - 6 AZR 91/92 (https://dejure.org/1992,1308)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 72, 115
  • NZA 1993, 708
  • BB 1993, 1088
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 30.05.1990 - 1 BvL 2/83

    Kündigungsfristen für Arbeiter

    Auszug aus BAG, 17.12.1992 - 6 AZR 91/92
    Ungleichbehandlung und rechtfertigender Grund müssen in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen (BVerfGE 55, 72, 88; 72, 141, 150; 82, 126, 146).

    Dies gilt auch, wenn - wie hier - dieselben Tarifvertragsparteien in getrennten Tarifverträgen unterschiedliche Arbeitsbedingungen für Arbeiter und Angestellte festgelegt haben (vgl. BVerfGE 62, 256; 82, 126 = AP Nr. 16 und 28 zu § 622 BGB).

    Ungleichbehandlung und rechtfertigender Grund müssen in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen (BVerfGE 82, 126, 146 = AP Nr. 28 zu § 622 BGB).

  • BAG, 15.09.1988 - 6 AZR 455/86
    Auszug aus BAG, 17.12.1992 - 6 AZR 91/92
    Er ist als zweiter Maschinist auf einem Zweiwachenschiff der Bundesmarine angestellt und damit als Angestellter im Bereich des Bundesministers der Verteidigung auf einem Schiff beschäftigtes Besatzungsmitglied (vgl. dazu BAG Urteil vom 15. September 1988 - 6 AZR 455/86 - ZTR 1989, 76).

    Den Tarifvertragsparteien bleibt es unbenommen, wegen der Besonderheiten des zu regelnden Arbeitsverhältnisses das arbeitsvertragliche Synallagma zwischen Arbeitsleistung und Vergütung und die Wertigkeit der Hauptpflichten sowie deren Leistungsumfang bei Angestellten und Arbeitern unterschiedlich zu regeln (vgl. dazu auch BAG Urteil vom 15. September 1988, aaO).

  • BVerfG, 15.10.1985 - 2 BvL 4/83

    Verfassungsmäßigkeit der Regelung über den Ortszuschlag bei teilzeitbeschäftigten

    Auszug aus BAG, 17.12.1992 - 6 AZR 91/92
    In diesen Fällen ist eine gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstoßende Ungleichbehandlung dann anzunehmen, wenn sich für die vorgenommene Differenzierung kein vernünftiger, aus der Natur der Sache sich ergebender oder sonstwie einleuchtender Grund ergibt und somit eine am Gerechtigkeitsgedanken orientierte Betrachtungsweise die Regelung als willkürlich erscheinen läßt (BVerfGE 1, 14, 52; 33, 367, 384; 71, 39, 58) [BVerfG 15.10.1985 - 2 BvL 4/83].

    Im Rahmen dieser Regelungsbefugnis brauchen die Tarifvertragsparteien nicht die zweckmäßigste, vernünftigste und gerechteste Lösung zu wählen, sofern ein sachlich vertretbarer Grund vorliegt (BVerfGE 3, 58, 135; 33, 44, 51; 54, 11, 25 f.; 71, 39, 58 [BVerfG 15.10.1985 - 2 BvL 4/83]; 75, 108, 157).

  • BVerfG, 13.05.1986 - 1 BvL 55/83

    Verfassungsmäßigkeit des Fortfalls der Geschiedenen-Witwenrente für nach dem 30.

    Auszug aus BAG, 17.12.1992 - 6 AZR 91/92
    Ungleichbehandlung und rechtfertigender Grund müssen in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen (BVerfGE 55, 72, 88; 72, 141, 150; 82, 126, 146).
  • BVerfG, 26.03.1980 - 1 BvR 121/76

    Rentenversicherung; Zusatzversorgung; Besteuerung der Beamtenpensionen; Rente

    Auszug aus BAG, 17.12.1992 - 6 AZR 91/92
    Im Rahmen dieser Regelungsbefugnis brauchen die Tarifvertragsparteien nicht die zweckmäßigste, vernünftigste und gerechteste Lösung zu wählen, sofern ein sachlich vertretbarer Grund vorliegt (BVerfGE 3, 58, 135; 33, 44, 51; 54, 11, 25 f.; 71, 39, 58 [BVerfG 15.10.1985 - 2 BvL 4/83]; 75, 108, 157).
  • BAG, 13.11.1985 - 4 AZR 234/84

    Verfassungswidrigkeit von Ehefrauenzulage

    Auszug aus BAG, 17.12.1992 - 6 AZR 91/92
    Die Tarifvertragsparteien haben insbesondere den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG zu beachten, der es verbietet, in einem Tarifvertrag gleiche Sachverhalte unterschiedlich zu behandeln (BAGE 1, 258, 260 ff. = AP Nr. 4 zu Art. 3 GG.; BAGE 29, 122 [BAG 20.04.1977 - 4 AZR 732/75] = AP Nr. 111 zu Art. 3 GG; BAGE 50, 137, 141 ff. = AP Nr. 136 zu Art. 3 GG und zuletzt Urteil des Senats vom 30. Juli 1992 - 6 AZR 11/92 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BVerfG, 08.04.1987 - 2 BvR 909/82

    Künstlersozialversicherungsgesetz

    Auszug aus BAG, 17.12.1992 - 6 AZR 91/92
    Im Rahmen dieser Regelungsbefugnis brauchen die Tarifvertragsparteien nicht die zweckmäßigste, vernünftigste und gerechteste Lösung zu wählen, sofern ein sachlich vertretbarer Grund vorliegt (BVerfGE 3, 58, 135; 33, 44, 51; 54, 11, 25 f.; 71, 39, 58 [BVerfG 15.10.1985 - 2 BvL 4/83]; 75, 108, 157).
  • BVerfG, 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90

    Abwicklung von DDR-Einrichtungen

    Auszug aus BAG, 17.12.1992 - 6 AZR 91/92
    Ein Verstoß gegen Art. 14 Abs. 1 GG scheidet bereits deshalb aus, weil diese Bestimmung durch das sachnähere Grundrecht des Art. 12 Abs. 1 GG verdrängt wird (BVerfGE 84, 133, 157 [BVerfG 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90] = AP Nr. 70 zu Art. 12 GG).
  • BVerfG, 23.10.1951 - 2 BvG 1/51

    Südweststaat

    Auszug aus BAG, 17.12.1992 - 6 AZR 91/92
    In diesen Fällen ist eine gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstoßende Ungleichbehandlung dann anzunehmen, wenn sich für die vorgenommene Differenzierung kein vernünftiger, aus der Natur der Sache sich ergebender oder sonstwie einleuchtender Grund ergibt und somit eine am Gerechtigkeitsgedanken orientierte Betrachtungsweise die Regelung als willkürlich erscheinen läßt (BVerfGE 1, 14, 52; 33, 367, 384; 71, 39, 58) [BVerfG 15.10.1985 - 2 BvL 4/83].
  • BAG, 15.01.1955 - 1 AZR 305/54

    Arbeitsentgelt: Gleichberechtigung von Mann und Frau beim Arbeitslohn

    Auszug aus BAG, 17.12.1992 - 6 AZR 91/92
    Die Tarifvertragsparteien haben insbesondere den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG zu beachten, der es verbietet, in einem Tarifvertrag gleiche Sachverhalte unterschiedlich zu behandeln (BAGE 1, 258, 260 ff. = AP Nr. 4 zu Art. 3 GG.; BAGE 29, 122 [BAG 20.04.1977 - 4 AZR 732/75] = AP Nr. 111 zu Art. 3 GG; BAGE 50, 137, 141 ff. = AP Nr. 136 zu Art. 3 GG und zuletzt Urteil des Senats vom 30. Juli 1992 - 6 AZR 11/92 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 147/52

    Alle Beamtenverhältnisse sind am 8. Mai 1945 erloschen

  • BVerfG, 19.07.1972 - 2 BvL 7/71

    Zeugnisverweigerungsrecht für Sozialarbeiter

  • BAG, 30.07.1992 - 6 AZR 11/92

    Anwendung des TVAng Bundespost auf Angestellte aus Beitrittsgebiet

  • BAG, 20.04.1977 - 4 AZR 732/75

    Haushaltszulage - Antragspflicht - Nachweispflicht - Doppelverdienerehe -

  • BVerfG, 16.11.1982 - 1 BvL 16/75

    Arbeiter/Angestellte

  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

  • BVerfG, 12.04.1972 - 2 BvR 704/70

    Verfassungsmäßigkeit der Anrechnung einer Vergütung für Nebentätigkeiten auf den

  • BAG, 17.06.2009 - 7 AZR 112/08

    Tarifliche Altersgrenze von 60 Jahren für Piloten

    Eine solche Differenzierung bedarf der sachlichen Rechtfertigung (vgl. BAG 23. Januar 1992 - 2 AZR 389/91 - AP BGB § 622 Nr. 35 = EzA BGB § 622 nF Nr. 40; 17. Dezember 1992 - 6 AZR 91/92 - zu II 2 a der Gründe, BAGE 72, 115 = AP BAT § 2 SR 2e II Nr. 1; 17. Oktober 1995 - 3 AZR 882/94 - zu II 2 b der Gründe, AP BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 132 = EzA GG Art. 3 Nr. 49; ErfK/Schmidt 9. Aufl. Art. 3 GG Rn. 27; HWK/Hergenröder 3. Aufl. GG Art. 3 Rn. 40).
  • BAG, 17.12.2009 - 6 AZR 665/08

    Begünstigung von Arbeitern gegenüber Angestellten bei Überleitung in den TVöD

    Wenn Tarifvertragsparteien deshalb körperliche und beaufsichtigende Tätigkeiten vergütungsrechtlich unterschiedlich bewerten, liegt dies innerhalb ihrer Regelungsmacht (Senat 17. Dezember 1992 - 6 AZR 91/92 - BAGE 72, 115, 122 f.).

    Allerdings wäre es von der Tarifautonomie nicht mehr gedeckt, in einem einheitlichen Vergütungssystem oder in mehreren, von denselben Tarifvertragsparteien geschlossenen Tarifverträgen Arbeitnehmer, die identische Tätigkeiten verrichten, vergütungsrechtlich unterschiedlich zu behandeln (vgl. Senat 17. Dezember 1992 - 6 AZR 91/92 - BAGE 72, 115, 123).

  • BAG, 22.12.2009 - 3 AZR 895/07

    Versorgungs-TV - Gleichbehandlung Arbeiter und Angestellte

    Somit beruht die unterschiedliche Behandlung der Angestellten gegenüber den Arbeitern nicht auf einer pauschalen Differenzierung zwischen diesen beiden Gruppen von Arbeitnehmern, sondern auf einer gruppenspezifisch ausgestalteten unterschiedlichen Regelung der jeweiligen Arbeitsbedingungen, insbesondere der jeweiligen Vergütungssysteme (vgl. BAG 17. Dezember 1992 - 6 AZR 91/92 - zu II 2 c der Gründe, BAGE 72, 115).
  • LAG Niedersachsen, 23.06.2008 - 6 Sa 1749/07

    Verstoß von Regelungen des Tarifvertrags zur Überleitung der Beschäftigten des

    Dass jedoch die gleichen Tarifvertragsparteien in getrennten Tarifverträgen unterschiedliche Arbeitsbedingungen, insbesondere im Bereich der Vergütung, für Arbeiter und Angestellte festlegen können, auch wenn das zur Folge hat, dass z. B. ein Meister, der Vergütung nach BAT erhält, mangels Zahlung der Lehrgesellenzulage weniger als die ihm unterstellten Lehrgesellen nach dem MTArb verdient, ist mit Blick auf die Einschätzungsprärogative der Tarifvertragsparteien, insbesondere hinsichtlich der Wertigkeit der jeweiligen Hauptleistungspflichten, nicht zu beanstanden (vgl. BAG, 17.12.1992 - 6 AZR 91/92 - AP Nr. 1 zu § 2 BAT Sr 2 e II.).

    Es kann nicht als sachlich ungerechtfertigt qualifiziert werden, dass die Tarifvertragsparteien beaufsichtigende Tätigkeit eines Angestellten vor Ablauf einer bestimmten Bewährungszeit als geringerwertiger einschätzen als die produktive Tätigkeit der zu beaufsichtigenden Arbeiter (vgl. BAG, 17.12.1992 - 6 AZR 91/92 - a.a.O.).

  • BAG, 04.12.1997 - 2 AZR 809/96

    Einseitige Ausschlußfristen

    In diesen Fällen ist eine gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstoßende Ungleichbehandlung dann anzunehmen, wenn sich für die vorgenommene Differenzierung kein vernünftiger, aus der Natur der Sache ergebender oder sonstwie einleuchtender Grund ergibt und somit eine am Gerechtigkeitsgedanken orientierte Betrachtungsweise die Regelung als willkürlich erscheinen läßt (BAG Urteil vom 17. Dezember 1992 - 6 AZR 91/92 - BAGE 72, 115 = AP Nr. 1 zu § 2 BAT SR 2 e II).
  • LAG Sachsen, 10.11.1999 - 2 Sa 265/99

    Unterschrift der Richter/Verfassungsmäßigkeit eines tarifvertraglichen

    Allerdings bestehen bei der tariflichen Normsetzung nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts verfassungsrechtliche Grenzen (vgl. BAG, vom 17.12.1992 - 6 AZR 91/92 -, AP Nr. 1 zu § 2 BAT SR 2 e II; das Bundesverfassungsgericht hat sich hierzu bislang einer Stellungnahme enthalten und kürzlich lediglich versteckt angedeutet, daß die Handlungsspielräume der Tarifvertragsparteien aufgrund von Tariföffnungsklauseln bei der Ausgestaltung der Unverfallbarkeit von Rentenanwartschaften nicht von der Beachtung des Gleichbehandlungsgebotes entbänden, vgl. BVerfG vom 15.07.1998 - 1 BvR 1554/89 - und 1 BvR 963, 964/94 -, NZA 1999, 194, 197).

    Ungleichbehandlung und rechtfertigender Grund müssen in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen (vgl. zu dieser sog. "neuen Formel" beispielsweise BVerfG vom 30.05.1990 - 1 BvL 2/83, 9/84, 10/84, 3/85, 11/89, 12/89, 13/89, 4/90 - und 1 BvR 764/86 -, BVerfGE 82, 126, 146 sowie, zur Bindung an das Grundrecht, BAG vom 17.12.1992, aaO.).

  • VGH Baden-Württemberg, 28.11.1995 - PL 15 S 2169/94

    Kündigungsberechtigter gegenüber Arbeitnehmern von Gemeinden; Kündigungsfrist für

    In diesen Fällen ist eine gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstoßende Ungleichbehandlung dann anzunehmen, wenn sich für die vorgenommene Differenzierung kein vernünftiger, aus der Natur der Sache sich ergebender oder sonstwie einleuchtender Grund ergibt und somit eine am Gerechtigkeitsgedanken orientierte Betrachtungsweise die Regelung als willkürlich erscheinen läßt (vgl. BAG, Urteil v. 17.12.1992, BAGE 72, 115, m.w.N.).
  • BAG, 30.03.1995 - 6 AZR 765/94

    Zum Begriff des "unmittelbaren Anschlusses" im Sinne von § 27 Abs. 6 BAT

    Den Tarifvertragsparteien steht es frei, für tatsächlich unterschiedliche Tätigkeiten deren Wertigkeit abweichend festzulegen und demzufolge unterschiedliche Vergütungen zu vereinbaren (vgl. BAG Urteil vom 17. Dezember 1992 - 6 AZR 91/92 - BAGE 72, 119 [BAG 17.12.1992 - 6 AZR 91/92] = AP Nr. 1 zu § 2 BAT SR 2 e II; Hanau/Kania, Ungleichbehandlung von Arbeitern und Angestellten in den Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes, S. 64).
  • LAG Niedersachsen, 26.08.2008 - 13 Sa 138/08

    Rechtmässigkeit einer Regelung über die Gewährung einer Bankzulage nur für Beamte

    Verwiesen wird auf BAG vom 17.12.1992, 6 AZR 91/92, NZA 1993, 708; BAG vom 09.12.1987, 4 AZR 458/87, ZTR 1988, 178.
  • LAG Berlin, 12.09.1995 - 3 Sa 54/95

    Arbeitsentgelt: Jubiläumszuwendung für Teilzeitbeschäftigte

    Es kommt bei der Prüfung der Tarifnorm, ob diese mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz des § 2 Abs. 1 BeschFG in Einklang steht, nicht darauf an, ob die Tarifvertragsparteien die sachgerechteste und zweckmäßigste Lösung gefunden haben (vgl. etwa BAG - 6 AZR 91/92 - vom 17. Dezember 1992, NZA 1993, 708 ).
  • BAG, 14.10.1993 - 6 AZR 221/92

    Anordnung der Anwesenheit an Bord - Verlassen eines Schiffes bei Nichtanordnung

  • LAG Schleswig-Holstein, 10.06.2010 - 1 Sa 454a/09

    Eingruppierung einer Sachbearbeiterin bei Überleitung des Arbeitsvertrages in

  • ArbG Düsseldorf, 04.03.2012 - 12 Ca 5349/12

    Unterschiedliche Behandlung von Arbeitern und Angestellten in einer betrieblichen

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