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BAG, 22.01.2004 - 6 AZR 96/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- lexetius.com
Zusätzliche Zeitgutschrift für Zeitguthaben
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Zeitgutschrift für Zeitguthaben auf einem Freizeitkonto; Durch Überzeitarbeit veranlasste Überschreitung des Jahresarbeitszeitsolls; Feststellung der tarifvertraglich anzurechnenden Arbeitszeit für die angeordnete und geleistete Arbeit; Auslegung des Wortlauts des § 3 ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Dresden, 13.11.2001 - 7 Ca 5550/01
- LAG Sachsen, 19.09.2002 - 8 Sa 33/02
- BAG, 22.01.2004 - 6 AZR 96/03
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 06.11.2003 - 6 AZR 166/02
Zusätzliche Zeitgutschrift für Zeitguthaben
Auszug aus BAG, 22.01.2004 - 6 AZR 96/03
Entgegen der Ansicht des Landesarbeitsgerichts ist der dem Kläger im Jahr 2000 gewährte Freizeitausgleich auf Grund von erarbeiteten Zeitguthaben auf dem Freizeitkonto bei der Feststellung von Überzeitarbeit nach § 3 Abs. 1 Satz 1 JazTV als im Jahr 2000 geleistete Arbeitszeit mit zu berücksichtigen (vgl. BAG 6. November 2003 - 6 AZR 166/02 - zur Veröffentlichung vorgesehen). - LAG Sachsen, 19.09.2002 - 8 Sa 33/02
Auszug aus BAG, 22.01.2004 - 6 AZR 96/03
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 19. September 2002 - 8 Sa 33/02 - aufgehoben. - BAG, 11.12.2001 - 1 ABR 3/01
Mitbestimmung bei Überschreiten der Jahresarbeitszeit
Auszug aus BAG, 22.01.2004 - 6 AZR 96/03
Entgegen der Auffassung der Revision steht dieses Auslegungsergebnis nicht in Widerspruch zu der Entscheidung des Ersten Senats vom 11. Dezember 2001 (- 1 ABR 3/01 - AP BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 93 = EzA BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 64).
- BAG, 11.02.2009 - 5 AZR 341/08
Führung von Arbeitszeitkonten
§ 11 Abs. 2 und 4 MTV enthält auch keine Regelung, wonach die Erfüllung eines Freizeitausgleichsanspruchs von dem Arbeitnehmer subjektiv als Freizeitinanspruchnahme wahrgenommen werden muss (vgl. hierzu BAG 22. Januar 2004 - 6 AZR 96/03 -).