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   BAG, 27.09.2007 - 6 AZR 975/06   

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BAG, 27.09.2007 - 6 AZR 975/06 (https://dejure.org/2007,902)
BAG, Entscheidung vom 27.09.2007 - 6 AZR 975/06 (https://dejure.org/2007,902)
BAG, Entscheidung vom 27. September 2007 - 6 AZR 975/06 (https://dejure.org/2007,902)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Abfindungszahlung in der Insolvenz

  • openjur.de

    Abfindungszahlung in der Insolvenz

  • Wolters Kluwer

    Ein nach Insolvenzeröffnung entstandener vertraglicher Abfindungsanspruch eines Arbeitnehmers als Insolvenzforderung; Behauptung und gerichtliche Geltendmachung einer tatsächlich nicht bestehenden Masseverbindlichkeit als Grund für eine Unzulässigkeit dieser Klage; ...

  • Betriebs-Berater

    Insolvenzrechtliche Einordnung einer Abfindung in Altersteilzeitvereinbarung

  • Judicialis

    InsO § 38; ; InsO § 55 Abs. 1 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Insolvenzrecht - Insolvenzrechtliche Einordnung monatlicher "Abfindungsaufzahlungen" in Altersteilzeit

  • rechtsportal.de

    Insolvenzrecht - Insolvenzrechtliche Einordnung monatlicher "Abfindungsaufzahlungen" in Altersteilzeit

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Insolvenzrechtliche Einordnung monatlicher Abfindungszahlungen während der Altersteilzeit ? Maßgeblichkeit des überwiegenden Zwecks der Leistung ? Berücksichtigung von Wortlaut, Systematik und Regelungszweck für die Zuordnung als Masse- oder Insolvenzforderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 124, 150
  • ZIP 2008, 374
  • MDR 2008, 575
  • NZA 2009, 89
  • NZI 2008, 12
  • NZI 2008, 44
  • BB 2008, 787
  • DB 2008, 764
 
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Wird zitiert von ... (44)Neu Zitiert selbst (18)

  • BAG, 19.01.2006 - 6 AZR 529/04

    Vereinbarte Vergütungserhöhung für den Fall der Insolvenz

    Auszug aus BAG, 27.09.2007 - 6 AZR 975/06
    Wenn dann in Wahrheit eine Insolvenzforderung vorliegt, ist die Klage nicht unzulässig, sondern unbegründet (st. Rspr., vgl. Senat 27. April 2006 - 6 AZR 364/05 - AP InsO § 38 Nr. 3 = EzA InsO § 55 Nr. 12; BAG 4. Dezember 2002 - 10 AZR 16/02 - BAGE 104, 94; 31. März 2004 - 10 AZR 253/03 -BAGE 110, 135; zuletzt Senat 19. Januar 2006 - 6 AZR 529/04 - BAGE 117, 1).

    Wird eine Abfindungsforderung durch eine Vereinbarung vor dem Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründet, liegt auch für den Zeitraum nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens keine Masseverbindlichkeit iSv. § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO vor (Senat 19. Januar 2006 - 6 AZR 529/04 - BAGE 117, 1; BAG 31. Juli 2002 - 10 AZR 275/01 - BAGE 102, 82).

    Unter § 55 Abs. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO fallen alle Lohn- und Gehaltsansprüche, die aus der Beschäftigung von Arbeitnehmern nach der Verfahrenseröffnung durch den Insolvenzverwalter erwachsen, und zwar in der Höhe, die sich aus dem jeweiligen Arbeitsvertrag ergibt, sowie alle sonstigen Ansprüche, die sich aus dem Fortbestand des Arbeitsverhältnisses ergeben (Senat 19. Januar 2006 - 6 AZR 529/04 - BAGE 117, 1, zu II 1 c der Gründe; BAG 19. Oktober 2004 - 9 AZR 645/03 -NZA 2005, 527; Uhlenbruck/Berscheid in Uhlenbruck InsO 12. Aufl. § 55 Rn. 60).

  • BAG, 19.10.2004 - 9 AZR 645/03

    Altersteilzeitarbeit und Betriebsübergang in der Insolvenz

    Auszug aus BAG, 27.09.2007 - 6 AZR 975/06
    Unter § 55 Abs. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO fallen alle Lohn- und Gehaltsansprüche, die aus der Beschäftigung von Arbeitnehmern nach der Verfahrenseröffnung durch den Insolvenzverwalter erwachsen, und zwar in der Höhe, die sich aus dem jeweiligen Arbeitsvertrag ergibt, sowie alle sonstigen Ansprüche, die sich aus dem Fortbestand des Arbeitsverhältnisses ergeben (Senat 19. Januar 2006 - 6 AZR 529/04 - BAGE 117, 1, zu II 1 c der Gründe; BAG 19. Oktober 2004 - 9 AZR 645/03 -NZA 2005, 527; Uhlenbruck/Berscheid in Uhlenbruck InsO 12. Aufl. § 55 Rn. 60).

    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Einordnung von Vergütungsansprüchen einschließlich der Aufstockungsbeträge in Altersteilzeitarbeitsver-hältnissen (vgl. 23. Februar 2005 - 10 AZR 600/03 - AP InsO § 108 Nr. 1 = EzA InsO § 55 Nr. 7; 19. Oktober 2004 - 9 AZR 645/03 - NZA 2005, 527).

  • BAG, 31.07.2002 - 10 AZR 275/01

    Sozialplan vor Insolvenzeröffnung

    Auszug aus BAG, 27.09.2007 - 6 AZR 975/06
    Wird eine Abfindungsforderung durch eine Vereinbarung vor dem Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründet, liegt auch für den Zeitraum nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens keine Masseverbindlichkeit iSv. § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO vor (Senat 19. Januar 2006 - 6 AZR 529/04 - BAGE 117, 1; BAG 31. Juli 2002 - 10 AZR 275/01 - BAGE 102, 82).
  • BAG, 22.10.2014 - 5 AZR 731/12

    Klage auf zukünftige Leistung - ERA-Ausgleichs- und Überschreiterzulage

    Der Abschluss des Arbeitsvertrags reicht für die Entstehung des Anspruchs nicht aus (vgl. BAG 18. April 2012 - 5 AZR 248/11 - Rn. 14, BAGE 141, 144; 27. September 2007 - 6 AZR 975/06 - Rn. 18, BAGE 124, 150; 19. Januar 2006 - 6 AZR 529/04 - Rn. 18, BAGE 117, 1; BGH 26. Juni 2008 - IX ZR 87/07 - aaO) .

    Dies gilt unabhängig davon, ob als Voraussetzung für den künftigen Anspruch auf Arbeitsentgelt die Arbeitsleistung zu erbringen wäre oder ob künftig aus sonstigem Rechtsgrund Arbeitsentgelt ohne Arbeitsleistung beansprucht werden könnte (BAG 27. September 2007 - 6 AZR 975/06 - aaO) .

  • BAG, 14.03.2019 - 6 AZR 4/18

    Insolvenzrechtlicher Rang eines Abfindungsanspruchs nach §§ 9, 10 KSchG

    In diesen Fällen besteht der "Schuldrechtsorganismus" insolvenzrechtlich betrachtet bereits vor Verfahrenseröffnung, selbst wenn sich eine Forderung daraus erst nach diesem Zeitpunkt ergibt (vgl. BAG 25. Januar 2018 - 6 AZR 8/17 - Rn. 12, BAGE 161, 368; 12. September 2013 - 6 AZR 980/11 - Rn. 35, BAGE 146, 64; 27. September 2007 - 6 AZR 975/06 - Rn. 21, BAGE 124, 150; 27. April 2006 - 6 AZR 364/05 - Rn. 15, BAGE 118, 115; 31. Juli 2002 - 10 AZR 275/01 - zu II 1 b der Gründe, BAGE 102, 82; 25. Februar 1981 - 5 AZR 922/78 - BAGE 35, 98; vgl. auch BGH 15. September 2016 - IX ZR 250/15 - Rn. 17) .
  • BAG, 21.02.2013 - 6 AZR 406/11

    Sanierungstarifvertrag - Vergütung für vor Insolvenzeröffnung geleistete sog.

    Beruft sich der Arbeitnehmer dagegen auf eine vorweg zu berichtigende Masseverbindlichkeit iSv. § 55 InsO, ist die Klage nicht unzulässig, sondern unbegründet, wenn es sich in Wirklichkeit um eine Insolvenzforderung handelt (vgl. BAG 27. September 2007 - 6 AZR 975/06 - Rn. 14, BAGE 124, 150; 19. Januar 2006 - 6 AZR 529/04 - Rn. 15, BAGE 117, 1) .

    Werden Ansprüche durch Vereinbarungen des Schuldners vor Insolvenzeröffnung begründet, handelt es sich demgegenüber auch für den Zeitraum nach Insolvenzeröffnung nicht um Masseverbindlichkeiten iSv. § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO (vgl. BAG 27. September 2007 - 6 AZR 975/06 - Rn. 16, BAGE 124, 150; 27. April 2006 - 6 AZR 364/05 - Rn. 15, BAGE 118, 115; 19. Januar 2006 - 6 AZR 529/04 - Rn. 16, BAGE 117, 1) .

    Fallen die Zeitabschnitte in die Zeit nach Insolvenzeröffnung, handelt es sich um Masseverbindlichkeiten iSv. § 55 Abs. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO (vgl. BAG 27. September 2007 - 6 AZR 975/06 - Rn. 18, BAGE 124, 150; 19. Januar 2006 - 6 AZR 529/04 - Rn. 18, BAGE 117, 1) .

    Es genügt nicht, dass die Verbindlichkeiten "in der Zeit" nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfüllt werden müssen (vgl. BAG 27. September 2007 - 6 AZR 975/06 - Rn. 19, BAGE 124, 150; 18. Oktober 2006 - 2 AZR 563/05 - Rn. 25, BAGE 120, 27) .

    Entscheidend ist, ob Entgelt im weitesten Sinn für die Zeit nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens geschuldet wird (vgl. nur BAG 14. November 2012 - 10 AZR 793/11 - Rn. 12, EzA-SD 2013 Nr. 4, 12; 27. September 2007 - 6 AZR 975/06 - Rn. 20, BAGE 124, 150; Henssen jurisPR-ArbR 33/2008 Anm. 1 zu C) .

    Das folgt schon daraus, dass die Forderungen weder synallagmatisch mit Arbeitsleistungen nach Insolvenzeröffnung verknüpfte Ansprüche auf Arbeitsentgelt noch sonstige Ansprüche sind, die sich aus dem bloßen Fortbestand des Arbeitsverhältnisses ergeben (vgl. BAG 27. September 2007 - 6 AZR 975/06 - Rn. 18, 20, BAGE 124, 150; 19. Januar 2006 - 6 AZR 529/04 - Rn. 18, BAGE 117, 1) .

    Sie sind keine Ansprüche, die an den bloßen Bestand des Arbeitsverhältnisses anknüpfen, wie das zB für Gratifikationsansprüche, die nur an Stichtage gebunden sind, und Urlaubsabgeltungsforderungen anzunehmen ist (vgl. BAG 27. September 2007 - 6 AZR 975/06 - Rn. 20 mwN, BAGE 124, 150; 25. März 2003 - 9 AZR 174/02 - zu A II 2 a bb der Gründe, BAGE 105, 345) .

    (b) Die Argumentation der Revision lässt zudem außer Acht, dass nach dem Zweck des § 55 Abs. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO und seinem systematischen Zusammenhang mit § 108 Abs. 3 InsO grundsätzlich nur solche Leistungsansprüche mit Entgeltcharakter als Masseforderungen anzuerkennen sind, die in einem zumindest partiellen Gegenseitigkeitsverhältnis zu der erbrachten Arbeitsleistung stehen (vgl. BAG 27. September 2007 - 6 AZR 975/06 - Rn. 20, BAGE 124, 150) .

    Die Ausnahme vorweg zu berichtigender Vergütungsforderungen als Masseverbindlichkeiten ist lediglich dann gerechtfertigt, wenn die Verbindlichkeiten Gegenleistungen für Arbeitsleistungen sind, die der Masse nach Insolvenzeröffnung zugutegekommen sind (vgl. BAG 27. September 2007 - 6 AZR 975/06 - Rn. 20, BAGE 124, 150) .

  • BAG, 12.09.2013 - 6 AZR 980/11

    Vorsatzanfechtung - Inkongruenz - Halteprämie

    Auch Leistungen, die nur vom Bestand des Arbeitsverhältnisses zu einem bestimmten Stichtag abhängen, können danach Masseverbindlichkeiten sein (vgl. BAG 27. September 2007 - 6 AZR 975/06 - Rn. 20, BAGE 124, 150) .

    Zuwendungen zum laufenden Arbeitsentgelt (MünchKommInso/Hefermehl 3. Aufl. § 55 Rn. 180) , als Insolvenzforderungen oder Masseverbindlichkeiten einzuordnen sind, hängt vom Zweck der Leistungen ab (BAG 27. September 2007 - 6 AZR 975/06 - Rn. 19, BAGE 124, 150) .

    Eine Abfindung, die aufgrund einer Abfindungsklausel im Fall einer betriebsbedingten Kündigung des Arbeitgebers gezahlt wird, ist deshalb auch dann als Insolvenzforderung einzuordnen, wenn die Klausel vor Insolvenzeröffnung noch vom Schuldner vereinbart worden ist und der Anspruch auf eine solche Abfindung erst durch die Kündigung des Insolvenzverwalters ausgelöst wird (BAG 27. September 2007 - 6 AZR 975/06 - Rn. 21, BAGE 124, 150; 27. April 2006 - 6 AZR 364/05 - Rn. 15 f., aaO) .

    c) Entgegen der Ansicht der Revision ist der Entscheidung des Senats vom 27. September 2007 (- 6 AZR 975/06 - BAGE 124, 150) keine andere Wertung zu entnehmen.

    Satz 4 schloss diese Schutzlücke, versprach aber keine den Verlust des Arbeitsplatzes ausgleichende und/oder die Zustimmung des Arbeitnehmers zur vorzeitigen Vertragsauflösung honorierende Leistung und stellte damit keine Abfindung dar (zu dieser Definition vgl. BAG 27. September 2007 - 6 AZR 975/06 - Rn. 21, BAGE 124, 150) .

  • LAG München, 20.09.2011 - 6 Sa 74/11

    Retention-Vereinbarung

    Darunter fallen alle Entgeltansprüche, die aus der Beschäftigung von Arbeitnehmern nach der Verfahrenseröffnung durch den Insolvenzverwalter erwachsen sowie alle sonstigen, sich aus dem Fortbestand des Arbeitsverhältnisses ergebenden Ansprüche (vgl. § 55 Abs. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO; BAG v. 27.9. 2007 - 6 AZR 975/06, NZA 2009, 89; BAG v. 19.1. 2006 - 6 AZR 529/04, NZI 2007, 58; BAG v. 19.10.2004 - 9 AZR 645/03, NZA 2005, 527).

    Auf die Erbringung der Arbeitsleistung durch den Arbeitnehmer kommt es nicht an (BAG v. 27.9. 2007, a.a.O.; BAG v. 19.3. 2002 - 9 AZR 16/01, ZTR 2003, 98).

    Bei vereinbartem regelmäßigen Arbeitsentgelt entstehen diese Ansprüche mit den Zeitabschnitten, nach denen die Vergütung bemessen ist (§ 614 Satz 2 BGB); soweit diese in die Zeit nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens fallen, liegen Masseschulden nach § 55 Abs. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO vor (BAG v. 27.9. 2007, a.a.O.; Braun/ Bäuerle , InsO, 4. Aufl., § 55 Rz. 37 ff.).

    Nicht ausreichend ist, dass die Verbindlichkeiten "in der Zeit" nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfüllt werden müssen (BAG v. 27.9. 2007, a.a.O.).

    Nach Ansicht der Bundesarbeitsgerichts (Urt. v. 27.9. 2007, a.a.O., Rz. 21) ist demnach eine Abfindung, welche vor Insolvenzeröffnung vereinbart wurde, auch dann nur einfache Insolvenzforderung nach § 38 InsO und keine Masseschuld, wenn der Anspruch erst nach Insolvenzeröffnung mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses entsteht (BAG v. 27.9. 2007, a.a.O.; MünchKomm-InsO/ Hefermehl , 2. Aufl., § 55 Rz. 181; Braun/ Bäuerle , a.a.O., § 38 Rz. 14; zur KO vgl. BAG v. 27.10.1998 - 1 AZR 94/98, AP KO § 61 Nr. 29) .

    Ergeben sich aus dem Vertrag Hinweise auf herkömmliche Abfindungszwecke als auch auf eine synallagmatische Verknüpfung, so müsste angesichts des Regel-Ausnahme-Verhältnisses von § 38 InsO und § 55 InsO die letztere Zwecksetzung zur Einordnung der Forderung als Masseverbindlichkeit überwiegen (BAG v. 27.9. 2007, a.a.O.).

    Sie ist nach der getroffenen Vereinbarung einer Sonderzahlung oder Gratifikation vergleichbar, die beide unter den Begriff der Entgeltleistungen fallen, wenn sie vom Bestand des Arbeitsverhältnisses zu einem bestimmten Stichtag, der zeitlich nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens liegt, abhängen (BAG v. 27.9. 2007, a.a.O., Rz. 20 a.E.; MünchKomm-InsO/ Hefermehl , a.a.O., § 55 Rn. 168; Braun/ Bäuerle , a.a.O., § 55 Rz. 39).

  • LAG München, 20.09.2011 - 6 Sa 68/11

    Retention-Vereinbarung

    Darunter fallen alle Entgeltansprüche, die aus der Beschäftigung von Arbeitnehmern nach der Verfahrenseröffnung durch den Insolvenzverwalter erwachsen sowie alle sonstigen, sich aus dem Fortbestand des Arbeitsverhältnisses ergebenden Ansprüche (vgl. § 55 Abs. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO; BAG v. 27.9. 2007 - 6 AZR 975/06, NZA 2009, 89; BAG v. 19.1. 2006 - 6 AZR 529/04, NZI 2007, 58; BAG v. 19.10.2004 - 9 AZR 645/03, NZA 2005, 527).

    Auf die Erbringung der Arbeitsleistung durch den Arbeitnehmer kommt es nicht an (BAG v. 27.9. 2007, a.a.O.; BAG v. 19.3. 2002 - 9 AZR 16/01, ZTR 2003, 98).

    Bei vereinbartem regelmäßigen Arbeitsentgelt entstehen diese Ansprüche mit den Zeitabschnitten, nach denen die Vergütung bemessen ist (§ 614 Satz 2 BGB); soweit diese in die Zeit nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens fallen, liegen Masseschulden nach § 55 Abs. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO vor (BAG v. 27.9. 2007, a.a.O.; Braun/ Bäuerle , InsO, 4. Aufl., § 55 Rz. 37 ff.).

    Nicht ausreichend ist, dass die Verbindlichkeiten "in der Zeit" nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfüllt werden müssen (BAG v. 27.9. 2007, a.a.O.).

    Nach Ansicht der Bundesarbeitsgerichts (Urt. v. 27.9. 2007, a.a.O., Rz. 21) ist demnach eine Abfindung, welche vor Insolvenzeröffnung vereinbart wurde, auch dann nur einfache Insolvenzforderung nach § 38 InsO und keine Masseschuld, wenn der Anspruch erst nach Insolvenzeröffnung mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses entsteht (BAG v. 27.9. 2007, a.a.O.; MünchKomm-InsO/ Hefermehl , 2. Aufl., § 55 Rz. 181; Braun/ Bäuerle , a.a.O., § 38 Rz. 14; zur KO vgl. BAG v. 27.10.1998 - 1 AZR 94/98, AP KO § 61 Nr. 29) .

    Ergeben sich aus dem Vertrag Hinweise auf herkömmliche Abfindungszwecke als auch auf eine synallagmatische Verknüpfung, so müsste angesichts des Regel-Ausnahme-Verhältnisses von § 38 InsO und § 55 InsO die letztere Zwecksetzung zur Einordnung der Forderung als Masseverbindlichkeit überwiegen (BAG v. 27.9. 2007, a.a.O.).

    Sie ist nach der getroffenen Vereinbarung einer Sonderzahlung oder Gratifikation vergleichbar, die beide unter den Begriff der Entgeltleistungen fallen, wenn sie vom Bestand des Arbeitsverhältnisses zu einem bestimmten Stichtag, der zeitlich nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens liegt, abhängen (BAG v. 27.9. 2007, a.a.O., Rz. 20 a.E.; MünchKomm-InsO/ Hefermehl , a.a.O., § 55 Rn. 168; Braun/ Bäuerle , a.a.O., § 55 Rz. 39).

  • BAG, 12.09.2013 - 6 AZR 913/11

    Halteprämie - entgeltliche Leistung - Vorsatzanfechtung

    Auch Leistungen, die nur vom Bestand des Arbeitsverhältnisses zu einem bestimmten Stichtag abhängen, können danach Masseverbindlichkeiten sein (vgl. BAG 27. September 2007 - 6 AZR 975/06 - Rn. 20, BAGE 124, 150) .

    Zuwendungen zum laufenden Arbeitsentgelt (MünchKommInso/Hefermehl 3. Aufl. § 55 Rn. 180) , als Insolvenzforderungen oder Masseverbindlichkeiten einzuordnen sind, hängt vom Zweck der Leistungen ab (BAG 27. September 2007 - 6 AZR 975/06 - Rn. 19, BAGE 124, 150) .

    Eine Abfindung, die aufgrund einer Abfindungsklausel im Fall einer betriebsbedingten Kündigung des Arbeitgebers gezahlt wird, ist deshalb auch dann als Insolvenzforderung einzuordnen, wenn die Klausel vor Insolvenzeröffnung noch vom Schuldner vereinbart worden ist und der Anspruch auf eine solche Abfindung erst durch die Kündigung des Insolvenzverwalters ausgelöst wird (BAG 27. September 2007 - 6 AZR 975/06 - Rn. 21, BAGE 124, 150; 27. April 2006 - 6 AZR 364/05 - Rn. 15 f., aaO) .

    c) Entgegen der Ansicht der Revision ist der Entscheidung des Senats vom 27. September 2007 (- 6 AZR 975/06 - BAGE 124, 150) keine andere Wertung zu entnehmen.

  • BAG, 12.09.2013 - 6 AZR 981/11

    Vorsatzanfechtung - Inkongruenz - Halteprämie

    Auch Leistungen, die nur vom Bestand des Arbeitsverhältnisses zu einem bestimmten Stichtag abhängen, können danach Masseverbindlichkeiten sein (vgl. BAG 27. September 2007 - 6 AZR 975/06 - Rn. 20, BAGE 124, 150) .

    Zuwendungen zum laufenden Arbeitsentgelt (MünchKommInso/Hefermehl 3. Aufl. § 55 Rn. 180) , als Insolvenzforderungen oder Masseverbindlichkeiten einzuordnen sind, hängt vom Zweck der Leistungen ab (BAG 27. September 2007 - 6 AZR 975/06 - Rn. 19, BAGE 124, 150) .

    Eine Abfindung, die aufgrund einer Abfindungsklausel im Fall einer betriebsbedingten Kündigung des Arbeitgebers gezahlt wird, ist deshalb auch dann als Insolvenzforderung einzuordnen, wenn die Klausel vor Insolvenzeröffnung noch vom Schuldner vereinbart worden ist und der Anspruch auf eine solche Abfindung erst durch die Kündigung des Insolvenzverwalters ausgelöst wird (BAG 27. September 2007 - 6 AZR 975/06 - Rn. 21, BAGE 124, 150; 27. April 2006 - 6 AZR 364/05 - Rn. 15 f., aaO) .

    c) Entgegen der Ansicht der Revision ist der Entscheidung des Senats vom 27. September 2007 (- 6 AZR 975/06 - BAGE 124, 150) keine andere Wertung zu entnehmen.

    Satz 4 der Zusage schloss diese Schutzlücke, versprach aber keine den Verlust des Arbeitsplatzes ausgleichende und/oder die Zustimmung des Arbeitnehmers zur vorzeitigen Vertragsauflösung honorierende Leistung und stellte damit keine Abfindung dar (zu dieser Definition BAG 27. September 2007 - 6 AZR 975/06 - Rn. 21, BAGE 124, 150) .

  • BAG, 17.09.2009 - 6 AZR 369/08

    Unterhaltsrückstände in der Verbraucherinsolvenz

    Die Klage ist zulässig, weil die Klägerin für sich eine Ausnahme von den in der Insolvenz geltenden Vollstreckungsverboten in Anspruch nimmt (vgl. für die Abgrenzung von zulässigen und unzulässigen Leistungsklagen gegen den Insolvenzverwalter Senat 27. September 2007 - 6 AZR 975/06 - Rn. 14, BAGE 124, 150 in Abgrenzung zu BAG 11. Dezember 2001 - 9 AZR 459/00 - AP InsO § 209 Nr. 1 = EzA InsO § 210 Nr. 1).
  • LAG Hessen, 21.05.2013 - 8 Sa 1235/12

    Abfindungsanspruch - Insolvenz; Abfindungsanspruch - Insolvenz

    Wird eine Abfindungsforderung - wie hier - durch eine Vereinbarung vor dem Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründet, liegt auch für den Zeitraum nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens keine Masseverbindlichkeit iSv. § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO vor ( BAG 27. September 2007 - 6 AZR 975/06 , Rn. 16, BAGE 124, 150; BAG 27. April 2006 - 6 AZR 364/05 -, Rn. 15, BAGE 118, 115 ).

    Entscheidend ist somit, ob ein Entgelt im weitesten Sinne für die Zeit nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens geschuldet wird ( BAG 27. September 2007 - 6 AZR 975/06 -, Rn. 19 f., BAGE 124, 150) .

    Der Anspruch auf eine solche Abfindung, welcher vor Insolvenzeröffnung vereinbart wurde, ist selbst dann nur einfache Insolvenzforderung iSv. § 38 InsO und keine Masseschuld, wenn er erst nach Insolvenzeröffnung mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses entsteht ( BAG 27. September 2007 - 6 AZR 975/06 -, Rn. 20, BAGE 124, 150).

    Das gilt unabhängig davon, ob die Arbeitnehmer tatsächlich beschäftigt werden ( BAG 27. September 2007 - 6 AZR 975/06 -, Rn. 18, BAGE 124, 150) .

  • BAG, 12.09.2013 - 6 AZR 953/11

    Halteprämie - keine Masseverbindlichkeit

  • BAG, 10.11.2011 - 6 AZR 342/10

    Aufhebungsvertrag - Rücktritt nach Insolvenzeröffnung

  • BAG, 22.10.2014 - 5 AZR 750/12

    Klage auf zukünftige Leistung - Anrechnung individueller Entgelterhöhungen auf

  • BAG, 15.06.2010 - 3 AZR 31/07

    Betriebliche Altersversorgung - Direktversicherung - Unverfallbarkeit - Insolvenz

  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.04.2017 - 4 Sa 329/16

    Insolvenzrechtliche Einordnung eines Abfindungsanspruchs

  • LAG Berlin-Brandenburg, 17.03.2011 - 5 Sa 2740/10

    Vergütungsansprüche für vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens geleisteter

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.04.2011 - L 11 KA 133/10

    Vertragsarztangelegenheiten

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.04.2011 - L 11 KA 121/10

    Vertragsarztangelegenheiten

  • OLG Düsseldorf, 27.01.2012 - 22 U 49/11

    Rechte des Insolvenzverwalters bei drohender Masseunzulänglichkeit;

  • LAG München, 30.06.2011 - 3 Sa 85/11

    Incentive-Bonus in der Insolvenz

  • LAG Berlin-Brandenburg, 10.10.2018 - 23 Sa 505/18

    Urlaubsabgeltungsanspruch vor Insolvenzeröffnung keine Masseforderung, starker

  • LAG München, 05.10.2011 - 11 Sa 112/11

    Retention-Prämie

  • LAG Hessen, 25.02.2020 - 14 Ta 63/20
  • LAG Nürnberg, 31.05.2011 - 7 Sa 801/10

    Einordnung einer Bonuszahlung als Insolvenzforderung und Masseverbindlichkeit

  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.11.2014 - 8 Sa 358/14

    Betriebsbedingte Kündigung durch den Insolvenzverwalter -

  • BAG, 27.09.2007 - 6 AZR 977/06
  • BAG, 27.09.2007 - 6 AZR 980/06
  • BAG, 27.09.2007 - 6 AZR 979/06
  • BAG, 27.09.2007 - 6 AZR 982/06
  • BAG, 27.09.2007 - 6 AZR 978/06
  • BAG, 27.09.2007 - 6 AZR 981/06
  • LAG Nürnberg, 03.02.2010 - 4 Sa 367/09

    13. Gehalt - MTV Bay. Metallindustrie - stichtagsbezogene Einmalzahlung -

  • LAG München, 14.12.2011 - 8 Sa 441/11

    Zahlung eines Leistungsbonus aus der Insolvenzmasse

  • LAG Berlin-Brandenburg, 10.05.2013 - 10 Sa 2241/12

    Arbeitsleistungsbezogene Sonderzuwendung - Insolvenzforderung

  • LAG Hessen, 09.03.2011 - 6 Sa 1557/10

    Masseverbindlichkeit - sogenannte "Ausgleichszulage" als Gehaltsbestandteil

  • ArbG München, 18.01.2011 - 35 Ca 16952/09

    Halteprämie, Insolvenz

  • LAG Hessen, 10.06.2013 - 16 Sa 1572/12

    Abfindung - Betriebsübergang - Insolvenz; Abfindung - Betriebsübergang -

  • LAG München, 13.06.2012 - 10 Sa 1150/11

    Retention-Prämie

  • LAG München, 18.08.2011 - 4 Sa 97/11

    Masseschuld, Bonus

  • LG Karlsruhe, 19.12.2019 - 13 O 62/19

    Zulässigkeit einer Klage auf zukünftige Geschäftsführervergütung gegenüber der

  • ArbG Hamburg, 03.05.2022 - 11 Ca 440/21
  • LAG München, 10.10.2012 - 11 Sa 505/12

    Bleibeprämie, Anfechtung durch Insolvenzverwalter

  • LAG Nürnberg, 13.04.2010 - 6 Sa 633/09

    Verpflichtung des Insolvenzverwalters zur Zahlung einer tariflichen Sonderzahlung

  • LAG Nürnberg, 22.06.2010 - 2 Sa 365/09

    Gewährung einer restlichen Sonderzahlung - Zuordnung als Masseverbindlichkeit

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