Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 07.07.2006

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   OLG Köln, 15.08.2006 - 6 Ausl 19/06 - 13/06   

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OLG Köln, 15.08.2006 - 6 Ausl 19/06 - 13/06 (https://dejure.org/2006,11818)
OLG Köln, Entscheidung vom 15.08.2006 - 6 Ausl 19/06 - 13/06 (https://dejure.org/2006,11818)
OLG Köln, Entscheidung vom 15. August 2006 - 6 Ausl 19/06 - 13/06 (https://dejure.org/2006,11818)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 1
    Innerstaatliches Auslieferungsverbot nur bei unerträglich schwerer Strafe - total punishment bei Verhängung mehrerer Freiheitsstrafen in den USA

  • rechtsportal.de

    Internationale Rechtshilfe: Auslieferung an die U.S.A. wegen einer Drogenstraftat

  • rechtsportal.de

    GG Art. 1
    Innerstaatliches Auslieferungsverbot nur bei unerträglich schwerer Strafe - total punishment bei Verhängung mehrerer Freiheitsstrafen in den USA

  • rechtsportal.de

    Internationale Rechtshilfe: Auslieferung an die U.S.A. wegen einer Drogenstraftat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 01.12.2003 - 2 BvR 879/03

    Auslieferung nach Peru

    Auszug aus OLG Köln, 15.08.2006 - 6 Ausl 19/06
    Die internationale Offenheit des vom Grundgesetz verfassten Staates sowie sein Interesse an der Durchsetzung des eigenen Strafanspruchs im Ausland überwiegt regelmäßig den Schutz des Art. 6 GG (BVerfG. 1. Kammer des 2. Senats, Beschluss vom 01.12.03, 2 BvR 879/03 = NStZ-RR 04, 179 = EuGRZ 04, 108; vgl auch Schomburg/Lagodny/Gleß/Hackner, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 4. Aufl., § 73 Rn 105).
  • BVerfG, 06.07.2005 - 2 BvR 2259/04

    Auslieferung IV

    Auszug aus OLG Köln, 15.08.2006 - 6 Ausl 19/06
    Wie das BVerfG für den insoweit vergleichbaren Fall der Begnadigung im US-Bundesstaat Kalifornien entschieden hat, besteht kein Anlass, die Auslieferung zu verweigern, wenn es an der nach deutschem Verfassungsrecht gebotenen Justizförmigkeit fehlt (vgl BVerfG Beschluss vom 06.07.2005 - 2 BvR 2259/04 -).
  • BVerfG, 24.06.2003 - 2 BvR 685/03

    Auslieferung nach Indien

    Auszug aus OLG Köln, 15.08.2006 - 6 Ausl 19/06
    Wie der Senat in der Zulässigkeitsentscheidung unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des BVerfG (zusammenfassend BVerfG in JZ 04, 141 f) bereits ausgeführt hat, gebietet das Grundgesetz ausgehend von der Eingliederung der Bundesrepublik Deutschland in die Völkerrechtsordnung und von der Verpflichtung zur Einhaltung völkerrechtlicher Verträge im zwischenstaatlichen Auslieferungsverkehr Strukturen und Inhalte fremder Rechtsordnungen und Rechtsanschauungen grundsätzlich zu achten.
  • OLG Düsseldorf, 07.11.2014 - 3 Ausl 108/14

    Auslieferung eines in Abwesenheit Verurteilten nach Italien

    Wer durch die Einfuhr dieser Droge eine Vielzahl von Menschen solchen erheblichen Gefahren aussetzt, handelt verwerflich, seine Schuld wiegt schwer und rechtfertigt regelmäßig auch eine sehr strenge Bestrafung (BVerfG, Kammerbeschluss vom 4. März 1994 - 2 BvR 2037/93 -, juris, m.w.N.; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 31. März 1987 - 2 BvM 2/86 - juris = BVerfGE 75, 1 ff., 16 ff.; OLG Köln, Beschluss vom 15. August 2006 - 6 Ausl 19/06 - juris; Bundesverfassungsgericht, Nichtannahmebeschluss vom 15. August 2006 - 2 BvR 1160/06 - juris sowie das dieser Entscheidung zu Grunde liegende Urteil des BGH vom 27. April 2006 - 4 StR 572/05 -, juris = NStZ 2006, 500 f.).
  • OLG Hamm, 25.02.2010 - 4 AuslA 163/08

    Unzulässigkeit der Auslieferung bei ungerechtfertigtem Eingriff in das

    Das OLG Köln hat in einer Entscheidung vom 15. August 2006 - 6 Ausl 19/06 - ausgeführt, dass zwar die internationale Offenheit des vom Grundgesetz verfassten Staates sowie sein Interesse an der Durchsetzung des eigenen Strafanspruchs im Ausland regelmäßig den Schutz des Art. 6 GG überwiege, familiäre Belange aber in ganz besonderen Ausnahmefällen einer Auslieferung entgegenstehen können.

    Dieser erfordert, dass der erfolgte Eingriff zu dem konkret verfolgten Eingriffsziel nicht außer Verhältnis steht (Senatsbeschluss vom 21. Dezember 2006, a.a.O; vgl. auch Senatsbeschluss vom 28. Dezember 2007 - (2) 4 Ausl 504/99 (416/07) -, StV 2008, 648 f.) In diesem Sinne wird die heute herrschende Auffassung auch bereits öfter dahingehend formuliert, dass Art. 6 Abs. 1 GG (bzw. Art. 8 MRK) "regelmäßig" der Auslieferung nicht entgegen stehen könne (Senatsbeschluss vom 21. Dezember 2006, a.a.O., vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 01. Dezember 2003 - 2 BvR 879/03 -, a.a.O.: "regelmäßig" und OLG Köln, Beschluss vom 15. August 2006 - 6 Ausl 19/06 -).

  • OLG Karlsruhe, 10.11.2015 - 1 AK 111/14

    Internationale Rechtshilfe in Strafsachen: Auslieferung eines ETA-Terroristen von

    Die Auslieferung des Verfolgten scheidet nach § 73 Satz 2 IRG auch nicht deshalb aus, weil ihm in Frankreich die Verhängung einer unverhältnismäßig harten und unter jedem Gesichtspunkt als unangemessen erscheinenden Sanktion drohen würde (vgl. hierzu OLG Dresden NStZ-RR 2011, 181; dass. NStZ-RR 2009, 241; OLG Köln NStZ-RR 2007, 112; dass. Beschluss vom 15.08.2006, 6 Ausl 19/06; BVerfGE 113, 154; dass. NJW 1994, 2884).
  • OLG Karlsruhe, 08.11.2012 - 1 AK 19/12

    Internationale Rechtshilfe: Anforderungen an die Tatbeschreibung in einem

    Dem Verfolgten droht in den Vereinigten Staaten von Amerika im Falle eines Schuldspruchs auch keine unverhältnismäßig harte und unter jedem Gesichtspunkt als unangemessen erscheinende Sanktion (vgl. hierzu OLG Dresden NStZ-RR 2011, 181; dass. NStZ-RR 2009, 241; OLG Köln NStZ-RR 2007, 112; dass. Beschluss vom 15.08.2006, 6 Ausl 19/06; BVerfGE 113, 154; dass. NJW 1994, 2884).

    Dass die Ehefrau des Verfolgten diesen in den Vereinigten Staaten von Amerika möglicherweise nicht besuchen kann, rechtfertigt für sich gesehen die Annahme eines besonderen und eine andere Beurteilung rechtfertigenden Härtefalls nicht (vgl. hierzu Senat NStZ 2005, 351; OLG Köln, Beschluss vom 15.08.2006, 6 Ausl 19/06; siehe auch BVerfG NStZ-RR 2004, 179).

  • OLG Hamm, 25.02.2010 - (2) 4 AuslA 163/08
    Das OLG Köln hat in einer Entscheidung vom 15. August 2006 - 6 Ausl 19/06 - ausgeführt, dass zwar die internationale Offenheit des vom Grundgesetz verfassten Staates sowie sein Interesse an der Durchsetzung des eigenen Strafanspruchs im Ausland regelmäßig den Schutz des Art. 6 GG über-wiege, familiäre Belange aber in ganz besonderen Ausnahmefällen einer Ausliefe-rung entgegenstehen können.

    Dieser erfordert, dass der erfolgte Eingriff zu dem konkret verfolgten Eingriffs-ziel nicht außer Verhältnis steht (Senatsbeschluss vom 21. Dezember 2006, a.a.O; vgl. auch Senatsbeschluss vom 28. Dezember 2007 - (2) 4 Ausl 504/99 (416/07) -, StV 2008, 648 f.) In diesem Sinne wird die heute herrschende Auffassung auch be-reits öfter dahingehend formuliert, dass Art. 6 Abs. 1 GG (bzw. Art. 8 MRK) "regel-mäßig" der Auslieferung nicht entgegen stehen könne (Senatsbeschluss vom 21. Dezember 2006, a.a.O., vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 01. Dezember 2003 - 2 BvR 879/03 -, a.a.O.: "regelmäßig" und OLG Köln, Beschluss vom 15. August 2006 - 6 Ausl 19/06 -).

  • OLG Karlsruhe, 04.10.2021 - Ausl 301 AR 86/21

    Bewilligung der Auslieferung unter Berücksichtigung mitgliedsstaatlicher

    Die unabdingbaren Grundsätze der deutschen Rechtsordnung sind in der Gesamtabwägung des vorliegenden Falles insbesondere nicht dadurch verletzt, dass das italienische Strafgesetzbuch für die dem Verfolgten vorgeworfene Tat auch die lebenslange Freiheitsstrafe androht (vgl. hierzu OLG Dresden NStZ-RR 2011, 181; dass. NStZ-RR 2009, 241; OLG Köln NStZ-RR 2007, 112; dass. Beschluss vom 15.08.2006, 6 Ausl 19/06; BVerfGE 113, 154; dass. NJW 1994, 2884) bzw. die weitere Untersuchungshaft in Italien bereits gegen fundamentale Grundsätze der deutschen Rechtsordnung verstoßen oder dem völkerrechtlich verbindlichen Mindeststandard auf dem Gebiet der Menschenrechte (Art. 6 Abs. 1 EMRK, insbesondere das Recht auf Verhandlung "innerhalb angemessener Frist" bzw. Art. 5 Abs. 3 S. 1 Hs. 2 EMRK, der bei Untersuchungshaft den Anspruch auf "ein Urteil innerhalb angemessener Frist" oder auf "Entlassung während des Verfahrens" festschreibt) widersprechen würde.
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 07.07.2006 - 6 Ausl 19/06 - 13/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,14575
OLG Köln, 07.07.2006 - 6 Ausl 19/06 - 13/06 (https://dejure.org/2006,14575)
OLG Köln, Entscheidung vom 07.07.2006 - 6 Ausl 19/06 - 13/06 (https://dejure.org/2006,14575)
OLG Köln, Entscheidung vom 07. Juli 2006 - 6 Ausl 19/06 - 13/06 (https://dejure.org/2006,14575)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    IRG § 32 § 15
    Langjährige Freiheitsstrafe ohne Aussetzung kein Hindernis für Auslieferung in die USA

  • rechtsportal.de

    IRG § 32 § 15
    Langjährige Freiheitsstrafe ohne Aussetzung kein Hindernis für Auslieferung in die USA

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2007, 112
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 04.03.1994 - 2 BvR 2037/93

    Auslieferung wegen Betäubungsmittelhandels nach Griechenland bei drohender

    Auszug aus OLG Köln, 07.07.2006 - 6 Ausl 19/06
    Es genügt nicht, dass die Strafe lediglich als in hohem Maße hart bzw. unter Anlegung der Maßstäbe der deutschen Rechtsordnung als zu hart anzusehen ist; sie muss vielmehr als unerträglich hart und als unter jedem denkbaren Gesichtspunkt unangemessen erscheinen, wobei es stets auf den Einzelfall ankommt (BVerfG NJW 1994, 2884 ; JZ 2004, 141).

    Nach der Rechtsprechung des BVerfG schützt Art. 6 GG nicht dagegen, dass ein Ausländer als Folge der Verletzung von Strafnormen seines Heimatstaates dort zur Verantwortung gezogen wird (vgl BVerfG NJW 94, 2884; BVerfG, Beschluss vom 22.11.2005 - 2 BvR 1090/05 -, Rdnr. 42).

  • OLG Karlsruhe, 14.02.2005 - 1 AK 23/04

    Internationale Rechtshilfe: Unzulässigkeit der Auslieferung wegen einer

    Auszug aus OLG Köln, 07.07.2006 - 6 Ausl 19/06
    Ganz besondere Umstände, die eine abweichende Beurteilung gebieten könnten - etwa eine lebensbedrohliche Erkrankung des Kindes, vgl dazu OLG Karlsruhe NStZ 05, 351 - weist der vorliegende Fall nicht auf.
  • BVerfG, 22.11.2005 - 2 BvR 1090/05

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Auslieferung nach Vietnam

    Auszug aus OLG Köln, 07.07.2006 - 6 Ausl 19/06
    Nach der Rechtsprechung des BVerfG schützt Art. 6 GG nicht dagegen, dass ein Ausländer als Folge der Verletzung von Strafnormen seines Heimatstaates dort zur Verantwortung gezogen wird (vgl BVerfG NJW 94, 2884; BVerfG, Beschluss vom 22.11.2005 - 2 BvR 1090/05 -, Rdnr. 42).
  • OLG Düsseldorf, 21.02.2003 - 4 Ausl (A) 335/02

    Auslieferungsvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten

    Auszug aus OLG Köln, 07.07.2006 - 6 Ausl 19/06
    Einer näheren Befassung mit den dem Auslieferungsersuchen beigefügten Beweismitteln bedarf es nicht, da eine Tatverdachtsprüfung im Auslieferungsverkehr mit den Vereinigten Staaten von Amerika auf deutscher Seite nicht stattfindet, wie der Senat mit Beschluss vom 20.06.2006 näher dargelegt hat (vgl. auch Senat 03.09.2004 - Ausl 189/04-28/04 - OLG Karlsruhe MDR 1986, 521 = GA 1986, 459; OLG Düsseldorf, NStZ 2003, 684=StV 2004, 147 mit eingehender Begründung).
  • BVerfG, 24.06.2003 - 2 BvR 685/03

    Auslieferung nach Indien

    Auszug aus OLG Köln, 07.07.2006 - 6 Ausl 19/06
    Es genügt nicht, dass die Strafe lediglich als in hohem Maße hart bzw. unter Anlegung der Maßstäbe der deutschen Rechtsordnung als zu hart anzusehen ist; sie muss vielmehr als unerträglich hart und als unter jedem denkbaren Gesichtspunkt unangemessen erscheinen, wobei es stets auf den Einzelfall ankommt (BVerfG NJW 1994, 2884 ; JZ 2004, 141).
  • BVerfG, 31.03.1987 - 2 BvM 2/86

    Völkerrecht

    Auszug aus OLG Köln, 07.07.2006 - 6 Ausl 19/06
    Nach der Rechtsprechung des BVerfG (vgl BVerfGE 75, 1 ) geht das Grundgesetz von der Eingliederung des von ihm verfassten Staates in die Völkerrechtsordnung der Staatengemeinschaft aus (vgl. Präambel, Art. 1 Abs. 2, Art. 9 Abs. 2, Art. 23 bis 26 GG).
  • BGH, 27.04.2006 - 4 StR 572/05

    Verurteilung der "Opa-Bande" rechtskräftig

    Auszug aus OLG Köln, 07.07.2006 - 6 Ausl 19/06
    Einen Rechtssatz, dass jeder Straftäter schon nach dem Maß der verhängten Strafe die Gewissheit haben müsse, im Anschluss an die Strafverbüßung in Freiheit entlassen zu werden, hat der BGH verneint (vgl BGH Urteil vom 27.04.2006 - 4 StR 572/05 -).
  • OLG Karlsruhe, 27.12.1985 - 1 AK 40/85
    Auszug aus OLG Köln, 07.07.2006 - 6 Ausl 19/06
    Einer näheren Befassung mit den dem Auslieferungsersuchen beigefügten Beweismitteln bedarf es nicht, da eine Tatverdachtsprüfung im Auslieferungsverkehr mit den Vereinigten Staaten von Amerika auf deutscher Seite nicht stattfindet, wie der Senat mit Beschluss vom 20.06.2006 näher dargelegt hat (vgl. auch Senat 03.09.2004 - Ausl 189/04-28/04 - OLG Karlsruhe MDR 1986, 521 = GA 1986, 459; OLG Düsseldorf, NStZ 2003, 684=StV 2004, 147 mit eingehender Begründung).
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