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   OLG Köln, 27.04.2009 - 6 AuslA 25/08   

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Wird zitiert von ...  

  • BGH, 19.06.2012 - 4 ARs 5/12  

    Auslieferung und europäischer Haftbefehl bei drohender lebenslanger

    Diese Gerichte vertreten die Auffassung, dass das polnische Gnadenverfahren eine Überprüfung im Sinne des § 83 Nr. 4 IRG darstelle; ähnlich haben das Oberlandesgericht Köln (Beschluss vom 27. April 2009 - 6 AuslA 25/08) für eine Auslieferung nach Ungarn und das Oberlandesgericht Celle (Beschluss vom 10. Oktober 2008 - 1 ARs 40/08 Ausl) für eine Auslieferung nach Lettland entschieden.

    Zudem hat sich das der Generalstaatsanwaltschaft in § 29 Abs. 2 IRG eingeräumte Ermessen im Hinblick auf die gegensätzlichen Entscheidungen der Oberlandesgerichte zur Auslegung von § 83 Nr. 4 IRG ohnehin auf Null reduziert (vgl. auch Lagodny in Schomburg/Lagodny/Gleß/Hackner aaO § 29 Rn. 7; ferner Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 27. April 2009 - 6 AuslA 25/08 [juris - Tz. 4, 6]; zum Schutzzweck des § 29 Abs. 2 IRG: Lagodny aaO § 29 Rn. 5).

    Vielmehr genügt jedenfalls, wenn - wie im polnischen Gnadenrecht - für die Gnadenentscheidung keinerlei tatbestandliche Einschränkungen vorgesehen sind (vgl. BVerfG, Beschluss vom 6. Juli 2005 - 2 BvR 2259/04 [Tz. 35 ff.], BVerfGE 113, 154, 166 f.), sondern - sogar durch ein justizförmiges Verfahren - gewährleistet ist, dass sachgerechte Kriterien bei der Entscheidung berücksichtigt werden können, also hierzu erforderlichenfalls Ermittlungen angestellt und Feststellungen getroffen werden, und keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der zur Gnadenentscheidung Berufene diese bei seiner Entscheidung außer Betracht lässt (vgl. dazu auch OLG Koblenz, Beschluss vom 21. Juni 2007 - 1 Ausl-III-41/05 [juris - Tz. 38]; zum ungarischen Gnadenrecht auch Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 27. April 2009 - 6 AuslA 25/08 [juris - Tz. 24 f.]; zum Gnadenrecht der Vereinigten Staaten von Amerika: OLG Dresden, Beschluss vom 14. Januar 2011 - OLG Ausl 179/10 [juris - Tz. 33 ff.]; dazu auch VerfG-Sachsen, Beschluss vom 11. März 2011 - Vf. 25-IV-11 HS, Vf. 26-IV-11 e.A. [juris - Rn. 15 ff.]).

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