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   BVerwG, 30.03.1988 - 6 B 1.88   

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BVerwG, 30.03.1988 - 6 B 1.88 (https://dejure.org/1988,6316)
BVerwG, Entscheidung vom 30.03.1988 - 6 B 1.88 (https://dejure.org/1988,6316)
BVerwG, Entscheidung vom 30. März 1988 - 6 B 1.88 (https://dejure.org/1988,6316)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren - Voraussetzungen für die Geltendmachung von Verfahrensmängeln

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 27.11.1980 - 2 C 38.79

    Umfang der verwaltungsgerichtlichen Überprüfung der Eignungsbeurteilung des

    Auszug aus BVerwG, 30.03.1988 - 6 B 1.88
    Im Urteil vom 27. November 1980 - BVerwG 2 C 38.79 - (BVerwGE 61, 176 [BVerwG 27.11.1980 - 2 C 38/79]) hat das Bundesverwaltungsgericht dargelegt, daß das Verwaltungsgericht, welches die Eignung eines Bewerbers nicht selbst beurteilen darf, bei der rechtlichen Prüfung der Eignungsentscheidung des Dienstherrn von den Erkenntnismitteln auszugehen hat, die dem Dienstherrn im Zeitpunkt seiner Entscheidung zur Verfügung standen.
  • OVG Bremen, 13.07.2018 - 2 B 174/18

    Entlassung eines Polizeianwärters aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf aufgrund

    Die Verwaltungsgerichte haben dabei von den Erkenntnismitteln auszugehen, die dem Dienstherrn im Zeitpunkt seiner Entscheidung zur Verfügung standen (BVerwG, Beschluss vom 30.03.1988 - 6 B 1.88 - Rn. 5, juris).
  • VGH Bayern, 23.10.2017 - 6 ZB 17.941

    Entlassung aus dem Beamtenverhältnis wegen fehlender charakterlicher Eignung

    Das Verwaltungsgericht hat bei der rechtlichen Prüfung dieses Aspekts der Eignungsentscheidung des Dienstherrn von den Erkenntnismitteln auszugehen, die dem Dienstherrn im Zeitpunkt seiner Entscheidung zur Verfügung standen (BVerwG, B.v. 30.3.1988 - 6 B 1.88 - juris Rn. 5).

    Soweit der Kläger mit den genannten Rügen auch den Zulassungsgrund der Divergenz (§ 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO) von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. November 1980 - 2 C 38.79 und 2 C 37.79 -, vom 31. März 1988 - 6 B 1.88 - und vom 13. Oktober 1998 - 1 WB 8.85 und 1 WB 86.97 - geltend macht, liegt die behauptete Abweichung nach den obigen Ausführungen nicht vor.

  • VGH Bayern, 25.02.2014 - 3 ZB 12.143

    Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe; Verfassungstreue eines

    In Randnummer 41 hat das Bundesverwaltungsgericht ausgeführt, dass das Gericht auf die Überprüfung der vom Dienstherrn getroffenen Beurteilung beschränkt ist (vgl. auch BVerwG, B.v. 30.3.1988 - 6 B 1/88 - juris Rn. 5).

    Im Übrigen hat das Verwaltungsgericht seine Entscheidung nicht auf Aussagen des Klägers im Sinne von neuen, den Bescheid ergänzenden Tatsachen gestützt (was ihm nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts versagt wäre; vgl. BVerwG, B.v. 30.3.1988 - 6 B 1/88 - juris Rn. 5), sondern hat dem Kläger die Gelegenheit gegeben, die seinerzeit von der Beklagten getroffene Bewertung in Frage zu stellen.

  • VG Bremen, 26.05.2020 - 6 K 2354/18

    Beendigung des Beamtenverhältnisses auf Widerruf - charakterliche Eignung;

    30.03.1988 - 6 B 1/88 -, juris Rn. 5).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.09.2003 - 1 A 1371/02

    Beamtenrechtliche Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen einer Auswahlentscheidung

    vgl. dazu: BVerwG, Beschluss vom 30. März 1988 - 6 B 1.88 - Buchholz 236.1 § 3 SG Nr. 1 -.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. März 1988 - 6 B 1.88 -, Buchholz 236.1 § 3 SG Nr. 1.

  • BVerwG, 10.01.1990 - 2 B 147.89

    Begriff der "Abweichung" bei einer Nichtzulassungsbeschwerde - Begriff der

    Die Beschwerde rügt unter Ziffer 1. ohne Erfolg, das angefochtene Urteil weiche von dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. März 1988 - BVerwG 6 B 1.88 - (Buchholz 236.1 § 3 Nr. 1) ab, nach dem das Verwaltungsgericht bei der rechtlichen Prüfung der Eignungsentscheidung des Dienstherrn von den Erkenntnismitteln auszugehen hat, die dem Dienstherrn im Zeitpunkt seiner Entscheidung zur Verfügung standen.
  • VGH Hessen, 27.02.1992 - HPV TL 2154/87

    Geschäftsbedarf des Personalrates - Freischaltung von Telefongeräten

    Der Behördenleiter hat also das Recht, nähere Umstände der Telefongespräche zu erfahren, die ihm eine Prüfung der Frage ermöglichen, ob die Telefonkosten auf die Wahrnehmung der dem Personalrat obliegenden Aufgaben zurückzuführen sind (vgl. BVerwG, Beschluß vom 28. Juli 1989 - 6 B 1/88 - a.a.O mit weiteren Nachweisen).
  • VG Augsburg, 21.07.2014 - Au 2 S 14.893

    Soldatenrecht; einstweiliger Rechtsschutz; Eignungsübung; Ernennung zum Soldaten

    Nachdem, wie oben dargelegt, die Antragsgegnerin ein erhebliches Interesse daran hat, nur solche Personen als Berufssoldaten oder als Soldaten auf Zeit zu ernennen, deren gesundheitliche Eignung zweifelsfrei feststeht, genügt bereits die militärärztliche Einschätzung vom 24. Januar 2014, bestätigt durch den Beratenden Arzt beim Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr laut Stellungnahme vom 9. Juli 2014, für sich genommen, um solche Zweifel begründen zu können (vgl. BVerwG, B.v. 30.8.1995 - 1 WB 111.94 - Buchholz 236.1 § 10 SG Nr. 13; B.v. 30.3.1988 - 6 B 1.88 - Buchholz 236.1 § 3 SG Nr. 1).
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