Weitere Entscheidung unten: OVG Berlin, 27.11.2003

Rechtsprechung
   BVerwG, 18.02.2003 - 6 B 10.03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,14168
BVerwG, 18.02.2003 - 6 B 10.03 (https://dejure.org/2003,14168)
BVerwG, Entscheidung vom 18.02.2003 - 6 B 10.03 (https://dejure.org/2003,14168)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Februar 2003 - 6 B 10.03 (https://dejure.org/2003,14168)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,14168) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Bewertung einer verlorenen Prüfungsleistung durch die Prüfungsbehörde; Ausreichende Prüfungsleistung bei Bewertungsfehler; Beweisvereitelung durch die Prüfungsbehörde; Grundsatz der prüfungsrechtlichen Chancengleichheit und Schutz der Gemeinschaftsgüter; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 11.04.1996 - 6 B 13.96

    Prüfungsrecht: Kein Anspruch auf Neubewertung einer fehlerhaften mündlichen

    Auszug aus BVerwG, 18.02.2003 - 6 B 10.03
    Vielmehr sind Bewertungsfehler grundsätzlich in der Weise zu korrigieren, dass die Prüfungsleistung von dem zuständigen Prüfer neu bewertet wird; sofern allerdings eine verlässliche Grundlage für die Beantwortung der Frage, ob die an eine erfolgreiche Prüfung zu stellenden Mindestanforderungen erfüllt sind, nicht oder nicht mehr vorhanden ist, entfällt der Anspruch des Prüflings auf Neubewertung mit der Folge, dass die Prüfung ohne Anrechnung auf die Zahl der allgemein zulässigen Wiederholungsprüfungen erneut abgelegt werden kann und muss (vgl. Beschluss vom 11. April 1996 - BVerwG 6 B 13.96 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 363 = NVwZ 1997, 502; Beschluss vom 20. Mai 1998 - BVerwG 6 B 50.97 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 389 = NJW 1998, 3657; Urteil vom 27. April 1999 - BVerwG 2 C 30.98 - Buchholz 237.5 § 22 HeLBG Nr. 1 = NVwZ 2000, 921).

    Zum einen kann ein Prüfling Nachteile der vorgetragenen Art vermeiden, indem er alsbald nach Bekanntwerden des Verlustes der Prüfungsarbeit diese vorsorglich wiederholt und sich diese Möglichkeit, wenn nötig, im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes erstreitet (vgl. Beschluss vom 11. April 1996 BVerwG 6 B 13.96 - a.a.O.).

  • BVerwG, 26.04.1960 - II C 68.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 18.02.2003 - 6 B 10.03
    Ein solcher Schluss setzt stets voraus, dass der Tatrichter im Rahmen der freien Beweiswürdigung die diesem Schluss entsprechende Überzeugung gewonnen hat (vgl. Urteil vom 26. April 1960 BVerwG 2 C 68.58 BVerwGE 10, 270, 271 f.; s. auch Dawin, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 108 Rn. 83 ff. m.w.N.).
  • BVerwG, 06.09.1995 - 6 C 18.93

    Prüfungsrecht - Bewertung - Begründung - Fürsorgepflicht - Berufsfreiheit -

    Auszug aus BVerwG, 18.02.2003 - 6 B 10.03
    Auch in derartigen Fällen ist nicht etwa - sozusagen auf der Grundlage fiktiv fehlerfreier Prüfungsleistungen - die Prüfung für bestanden zu erklären, sondern die negative Prüfungsentscheidung aufzuheben und dem Prüfling Gelegenheit zu geben, die Prüfung erneut abzulegen (vgl. BVerwGE 99, 185).
  • BVerwG, 08.12.1988 - 3 C 87.87

    Parteivernehmung - Vortragsänderung - Anhörung - Sachaufklärungspflicht -

    Auszug aus BVerwG, 18.02.2003 - 6 B 10.03
    Anders als in dem von der Beschwerde erwähnten Urteil vom 8. Dezember 1988 BVerwG 3 C 87.87 (Buchholz 310 § 96 VwGO Nr. 36 = NVwZ 1989, 1057) war hier eine Parteivernehmung insbesondere nicht erforderlich, um Widersprüche im tatsächlichen Vortrag der Partei auszuräumen.
  • BVerwG, 18.12.1987 - 7 C 49.87

    Fehlerhaftes Prüfungsverfahren - Abhandekommen einzelner Blätter -

    Auszug aus BVerwG, 18.02.2003 - 6 B 10.03
    Eine Ausnahme ist dem in § 444 ZPO zum Ausdruck kommenden Rechtsgedanken folgend im Fall der Beweisvereitelung durch die Prüfungsbehörde geboten (vgl. Urteil vom 18. Dezember 1987 BVerwG 7 C 49.87 BVerwGE 78, 367, 370).
  • BVerwG, 20.05.1998 - 6 B 50.97

    Vereidigter Buchprüfer; mündliche Prüfung; Begründung der Bewertung;

    Auszug aus BVerwG, 18.02.2003 - 6 B 10.03
    Vielmehr sind Bewertungsfehler grundsätzlich in der Weise zu korrigieren, dass die Prüfungsleistung von dem zuständigen Prüfer neu bewertet wird; sofern allerdings eine verlässliche Grundlage für die Beantwortung der Frage, ob die an eine erfolgreiche Prüfung zu stellenden Mindestanforderungen erfüllt sind, nicht oder nicht mehr vorhanden ist, entfällt der Anspruch des Prüflings auf Neubewertung mit der Folge, dass die Prüfung ohne Anrechnung auf die Zahl der allgemein zulässigen Wiederholungsprüfungen erneut abgelegt werden kann und muss (vgl. Beschluss vom 11. April 1996 - BVerwG 6 B 13.96 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 363 = NVwZ 1997, 502; Beschluss vom 20. Mai 1998 - BVerwG 6 B 50.97 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 389 = NJW 1998, 3657; Urteil vom 27. April 1999 - BVerwG 2 C 30.98 - Buchholz 237.5 § 22 HeLBG Nr. 1 = NVwZ 2000, 921).
  • BVerwG, 27.04.1999 - 2 C 30.98

    Rügeverlust bei materiellen Prüfungsfehlern.

    Auszug aus BVerwG, 18.02.2003 - 6 B 10.03
    Vielmehr sind Bewertungsfehler grundsätzlich in der Weise zu korrigieren, dass die Prüfungsleistung von dem zuständigen Prüfer neu bewertet wird; sofern allerdings eine verlässliche Grundlage für die Beantwortung der Frage, ob die an eine erfolgreiche Prüfung zu stellenden Mindestanforderungen erfüllt sind, nicht oder nicht mehr vorhanden ist, entfällt der Anspruch des Prüflings auf Neubewertung mit der Folge, dass die Prüfung ohne Anrechnung auf die Zahl der allgemein zulässigen Wiederholungsprüfungen erneut abgelegt werden kann und muss (vgl. Beschluss vom 11. April 1996 - BVerwG 6 B 13.96 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 363 = NVwZ 1997, 502; Beschluss vom 20. Mai 1998 - BVerwG 6 B 50.97 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 389 = NJW 1998, 3657; Urteil vom 27. April 1999 - BVerwG 2 C 30.98 - Buchholz 237.5 § 22 HeLBG Nr. 1 = NVwZ 2000, 921).
  • BVerwG, 26.04.2012 - 2 C 17.10

    Polizeivollzugsbeamter; Feststellung der Polizeidienstunfähigkeit; Versetzung in

    Der aus § 444 ZPO abgeleitete, allgemeine Rechtsgrundsatz gestattet die Berücksichtigung des die Beweisführung vereitelnden Verhaltens eines Beteiligten zu dessen Nachteil, zwingt aber nicht dazu, einen solchen Schluss in jedem Fall zu ziehen (Urteile vom 26. April 1960 - BVerwG 2 C 68.58 - BVerwGE 10, 270 = Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 5 S. 7 und vom 18. September 1997 a.a.O., Beschluss vom 18. Februar 2003 - BVerwG 6 B 10.03 - juris Rn. 6).
  • OVG Niedersachsen, 15.12.2015 - 2 LB 245/14

    Abschlusszeugnis; Beweisvereitelung; Neubewertung; Schulabschluss;

    Eine Neubewertung von Prüfungsleistungen ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. etwa Beschl. v. 18.2.2003 - 6 B 10.03 -, juris, m.w.N., u. v. 11.4.1996 - 6 B 13.96 - , NVwZ 1997, 502) mit Blick auf den das Prüfungsrecht beherrschenden und verfassungsrechtlich in Art. 3 Abs. 1 und ggf. in Art. 12 Abs. 1 GG verankerten Grundsatz der Chancengleichheit nur möglich, wenn eine hinreichende Grundlage für die Neubewertung vorhanden ist, die Leistungen des Prüflings also in einem ausreichenden Maße dokumentiert oder rekonstruierbar sind.

    Bei einem gänzlichen Verlust von Prüfungsarbeiten scheidet deren Neubewertung in der Regel - so auch hier - aus (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.2.2003 - 6 B 10.03 -, juris).

    Vielmehr ist dem Prüfling grundsätzlich als geringstmöglicher Nachteil die Möglichkeit zu gewähren, eine Korrektur der Bewertungsfehler durch Wiederholung des betreffenden Prüfungsteils zu erreichen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 11.4.1996 - 6 B 13.96 -, NVwZ 1997, 502, u. v. 18.2.2003 - 6 B 10.03 -, juris, Niehues/Fischer, Prüfungsrecht, 5. Auflage, Rdnr. 690).

    Dem Rechtsgedanken des § 444 ZPO folgend, hat das Bundesverwaltungsgericht hervorgehoben, dass der in dieser Vorschrift enthaltene und auf die Vereitelung des Beweises mit Hilfe anderer Beweismittel übertragbare Rechtsgedanke dahin gehe, zu verhindern, dass eine Lücke in der Beweisführung, die die nicht beweispflichtige Partei verschuldet hat, ohne weiteres und in jedem Fall nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen der beweispflichtigen Partei zur Last falle (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.2.2003 - 6 B 10.03 -, juris, u. Urt. v. 18.12.1987 - 7 C 49.87 -, BVerwGE 78, 367).

    Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG, Beschl. v. 18.2.2003 - 6 B 10.03 -, juris) in diesem Zusammenhang verdeutlicht, dass ein solcher Schluss auch bei einer schuldhaften Vernichtung von Prüfungsunterlagen durch die Prüfungsbehörde nicht zwingend sei.

    Es ist nicht nur nicht geboten, dem Prüfling über diese Kompensation hinaus außerdem im Vergleich zu seinen Mitprüflingen mit der Fiktion des erstrebten Prüfungsergebnisses einen echten Vorteil zukommen zu lassen, vielmehr steht dem der das Prüfungsrecht prägende Grundsatz der Chancengleichheit entgegen (vgl. hierzu BVerwG, Beschl. v. 18.2.2003 - 6 B 10.03 -, juris, Sächs. OVG, Beschl. v. 10.12.2009 - 4 A 204/08 -, NVwZ-RR 2010, 525, VG Karlsruhe, Urt. v. 20.5.2015 - 7 K 2232/13 -, GewArch 2015, 407, ferner OVG NRW, Urt. v. 27.10.1995 - 19 A 4947/94 -, PflR 1997, 26).

    Daran fehlt es hier auch in Ansehung der Tatsache, dass der Kläger gehalten wäre, nach einem Zeitraum von fünf Jahren das gesamte Schuljahr zu wiederholen und sich dieser Zeitraum auch dann nicht erheblich reduziert hätte, wenn er nach Bekanntwerden des Verlusts der schriftlichen Arbeiten das Schuljahr - gemäß der oben zitierten Regelung des § 26 Abs. 1 AVO - Sek I - vorsorglich wiederholt hätte (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 18. Februar 2003 - 6 B 10.03 -, juris).

    Die Argumentation des Klägers, da es ihm nicht um die Zuerkennung eines beruflichen Abschlusses gehe, sondern lediglich um die Möglichkeit, den Schulbesuch mit dem Ziel des Erwerbs der allgemeinen Hochschulreife fortzusetzen, seien die Erwägungen des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Beschluss vom 18. Februar 2003 - 6 B 10.03 -, juris, auf seinen Fall nicht übertragbar, führt zu keiner anderen Beurteilung.

  • VG Braunschweig, 18.07.2006 - 6 A 389/04

    Anordnung eines Haltverbots

    "Zwingend geboten" ist ein Verkehrszeichen unter Berücksichtigung dieses Regelungszwecks und des Wortlauts der Vorschriften nach § 45 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. Abs. 9 Satz 1 StVO daher nur dann, wenn das Verkehrszeichen die zur Gefahrenabwehr unbedingt erforderliche und allein in Betracht kommende Maßnahme ist (im Ergebnis ebenso bereits VG Braunschweig, Beschl. vom 18.03.2003 - 6 B 10/03 - VG Berlin, Urt. vom 28.09.2000, NZV 2001, 317, 318).
  • VG Düsseldorf, 23.05.2019 - 6 K 5789/18

    Luftsicherheitsrecht Widerruf Zuverlässigkeit Zweifel fehlende Mitwirkung

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Februar 2003 - 6 B 10.03 -, juris, Rn. 6.
  • BVerwG, 08.11.2005 - 6 B 45.05

    Prüfung; mündliche Prüfung; Begründung; Einwände; substantiierte Einwände;

    Richtig ist ferner, dass das Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 18. Februar 2003 (BVerwG 6 B 10.03 - juris) ausgesprochen hat, der Grundsatz, wonach es zu Lasten des Prüflings geht, wenn sich Prüfungsfehler nicht nachweisen lassen, gelte nicht ausnahmslos; eine Ausnahme sei - dem in § 444 ZPO zum Ausdruck kommenden Rechtsgedanken folgend - im Fall der Beweisvereitelung durch die Prüfungsbehörde geboten.
  • BVerwG, 05.12.2016 - 6 B 17.16

    Neubewertung schulischer Leistungen; vernichtete Arbeiten; Wiedereinsetzung wegen

    Vielmehr sind Bewertungsfehler grundsätzlich in der Weise zu korrigieren, dass die Prüfungsleistung von dem zuständigen Prüfer neu bewertet wird; sofern allerdings eine verlässliche Grundlage für die Beantwortung der Frage, ob die an eine erfolgreiche Prüfung zu stellenden Mindestanforderungen erfüllt sind, nicht oder nicht mehr vorhanden ist, entfällt der Anspruch des Prüflings auf Neubewertung mit der Folge, dass die Prüfung ohne Anrechnung auf die Zahl der allgemein zulässigen Wiederholungsprüfungen erneut abgelegt werden kann und muss (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Februar 2003 - 6 B 10.03 - juris Rn. 7 f. m.w.N.; in diesem Sinne auch BVerwG, Beschluss vom 19. Mai 2016 - 6 B 1.16 - juris Rn. 24 f.).
  • VG Karlsruhe, 20.05.2015 - 7 K 2232/13

    Meisterprüfung; Besetzung des Prüfungsausschusses

    Der in § 444 ZPO enthaltene Rechtsgedanke kommt einem Prüfling nur insoweit zugute, als ihm im Falle der Beweisvereitelung durch die Prüfungsbehörde die Nachweisführung zum Vorliegen eines entscheidungserheblichen Prüfungsmangels erleichtert wird (BVerwG, Beschluss vom 18.02.2003 - 6 B 10.03 -, juris; Sächs. OVG, Beschluss vom 10.12.2009 - 4 A 204/08 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.07.2020 - 9 S 1667/20

    Neubewertung von Aufsichtsarbeiten der Ersten juristischen Staatsprüfung

    Das Verwaltungsgericht hat zutreffend angenommen, dass dieser Grundsatz nicht ausnahmslos gilt und eine Ausnahme - dem in § 444 ZPO zum Ausdruck kommenden Rechtsgedanken folgend (vgl. hierzu Senatsurteil vom 08.10.1996 - 9 S 2437/95 -, juris) - im Fall der Beweisvereitelung durch die Prüfungsbehörde geboten ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.12.1987, a.a.O.; Beschluss vom 18.02.2003 - 6 B 10.03 -, juris).
  • VG Düsseldorf, 04.07.2019 - 6 L 1288/19

    Gemeinschaftslizenz für den grenzüberschreitenden gewerblichen Güterkraftverkehr

    vgl. zur Anordnung im Beamtenrecht, sich ärztlich untersuchen zu lassen: BVerwG, Beschluss vom 5. November 2013 - 2 B 60/13 -, juris Rn. 9, vom 21. Februar 2014 - 2 B 24/12 -, juris Rn. 7, 11 und vom 19. Juni 2000 - 1 DB 13/00 -, juris Rn. 16; zur Kraftfahreignung vor der Einfügung des § 11 Abs. 8 FeV: BVerwG, Urteil vom 28. November 1969 - VII C 18/69 - NJW 1970, 1989, vom 12. März 1985 - 7 C 26/83 -, NJW 1985, 2490; vom 18. März 1982 - 7 C 70.79 -, Buchholz 44 2.10 § 4 StVG Nr. 65; vom 11. Juli 1985 - 7 C 33.83 -, VRS 70, 231; Beschluss vom 30. November 1976 - VV B 103.76 -, Buchholz 44 2.10 § 4 Nr. 45; zum Prüfungsrecht: BVerwG, Beschluss vom 18. Februar 2003 - 6 B 10.03 -, juris Rn. 6; vgl. zudem: BFH, Urteil vom 15. Februar 1989 - X R 16/86 -, juris Rn. 18 ff.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2010 - 1 A 669/07

    Geltendmachung eines Unfallausgleichs zwei Jahre nach dem Dienstunfall wegen

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 18. Februar 2003 - 6 B 10.03 -, juris, Rn. 6, und vom 22. Oktober 1992 - 3 B 26.92 -, Buchholz 427.207 § 1 7.FeststellungsDV Nr. 61 = juris, Rn. 14.
  • VG Düsseldorf, 19.12.2023 - 6 K 1687/23

    Cannabis, Drogenscreening, Mitwirkungspflicht, Obliegenheit, Fristsetzung,

  • BVerwG, 26.02.2020 - 1 WB 50.19

    Belastung eines Dienstzeitkontos mit Fehlstunden

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.10.2012 - 13 B 968/12

    Bewertung einer rechtzeitig vor Bewerbungsschluss für die Zulassung zum Studium

  • VGH Bayern, 26.02.2014 - 7 ZB 14.28

    Zweite Juristische Staatsprüfung; Teilverlust einer bewerteten Prüfungsarbeit;

  • VG Köln, 12.06.2012 - 22 K 1487/10

    Postüberwachung Kernbereich privater Lebensgestaltung G 10

  • VGH Bayern, 07.11.2012 - 7 C 12.2143

    Prozesskostenhilfe; hinreichende Erfolgsaussichten; Vorprüfung im

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.10.2012 - 13 B 969/12

    Bewertung einer rechtzeitig vor Bewerbungsschluss für die Zulassung zum Studium

  • VG München, 21.09.2021 - M 3 K 18.4900

    Nichtbestehen der Mittleren Reife

  • VG Magdeburg, 31.03.2022 - 9 A 14/20

    Abwasserabgabe; Überschreitung des Überwachungswertes; keine Beweislastumkehr

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OVG Berlin, 27.11.2003 - 6 B 10.03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,55518
OVG Berlin, 27.11.2003 - 6 B 10.03 (https://dejure.org/2003,55518)
OVG Berlin, Entscheidung vom 27.11.2003 - 6 B 10.03 (https://dejure.org/2003,55518)
OVG Berlin, Entscheidung vom 27. November 2003 - 6 B 10.03 (https://dejure.org/2003,55518)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,55518) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Verfahrensgang

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht