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   OVG Rheinland-Pfalz, 29.04.2003 - 6 B 10703/03.OVG   

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https://dejure.org/2003,7609
OVG Rheinland-Pfalz, 29.04.2003 - 6 B 10703/03.OVG (https://dejure.org/2003,7609)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 29.04.2003 - 6 B 10703/03.OVG (https://dejure.org/2003,7609)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 29. April 2003 - 6 B 10703/03.OVG (https://dejure.org/2003,7609)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schornsteinfegerrecht; Erfordernis der Anhörung des Hauseigentümers vor einer gerichtlichen Entscheidung über eine vom Vollstreckungsgläubiger beantragte richterliche Durchsuchungsanordnung hinsichtlich der Reinigung und Überprüfung von Anlagen durch den ...

  • Judicialis

    GG Art. 13 Abs. 2; ; GG Art. 13 Abs. 7; ; GG Art. 103 Abs. 1; ; SchfG § 1 Abs. 1; ; SchfG § 1 Abs. 3 S. 2; ; SchfG § 1 Abs. 3 S. 3; ; LVwVG § 9 Abs. 2

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zutrittsrecht des Schornsteinfegers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Freier Zutritt für Schornsteinfeger!

  • RA Kotz (Leitsatz und Zusammenfassung)

    Einem Schornsteinfeger muss freier Zutritt zum Dach, zur Heizung etc. gewährt werden

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Schornsteinfeger dürfen immer rein // Zutritt zur Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Kontrollen darf nicht verwehrt werden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2003, 741
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Hessen, 26.10.1990 - 4 TH 1480/90

    Betreten von Wohnungen durch mit dem Vollzug der Hessischen Bauordnung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 29.04.2003 - 6 B 10703/03
    Hier steht vielmehr das Recht auf Betreten vor allem des Heizungsraums zwecks zwangsweiser Reinigung und Überprüfung der kehr- und überprüfungspflichtigen Anlagen im Vordergrund; ein Durchsuchen der Wohnung im eigentlichen Sinn ist dazu gemeinhin nicht erforderlich, so dass es eines richterlichen Durchsuchungsbeschlusses nicht bedarf (so auch VG Gießen, B.v. 23.11.1999, NVwZ-RR 2000, 495, unter Bezugnahme auf HessVGH, B.v. 26.10.1990, NVwZ-RR 1991, 526).
  • BVerfG, 16.06.1981 - 1 BvR 1094/80

    Zwangsvollstreckung II

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 29.04.2003 - 6 B 10703/03
    Zwar ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. B. v . 16.06.1981 - 1 BvR 1094/80 -, NJW 1981, 2111 = DÖV 1981, 795) das Absehen von der Anhörung des Vollstreckungsschuldners vor Erlass der Durchsuchungsanordnung auch unter dem Gesichtspunkt des Art. 103 Abs. 1 GG dann nicht zu beanstanden, wenn andernfalls der Vollstreckungserfolg gefährdet ist.
  • VG Gießen, 23.11.1999 - 1 G 4381/99

    Überprüfung einer Kleinfeuerungsanlage durch den Schornsteinfeger

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 29.04.2003 - 6 B 10703/03
    Hier steht vielmehr das Recht auf Betreten vor allem des Heizungsraums zwecks zwangsweiser Reinigung und Überprüfung der kehr- und überprüfungspflichtigen Anlagen im Vordergrund; ein Durchsuchen der Wohnung im eigentlichen Sinn ist dazu gemeinhin nicht erforderlich, so dass es eines richterlichen Durchsuchungsbeschlusses nicht bedarf (so auch VG Gießen, B.v. 23.11.1999, NVwZ-RR 2000, 495, unter Bezugnahme auf HessVGH, B.v. 26.10.1990, NVwZ-RR 1991, 526).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.02.2006 - 8 A 11500/05

    Wohnungsbesichtigung durch Baubehörde muss geduldet werden

    Das gilt auch, soweit in der Wohnung Vermessungen durchgeführt werden, weil die Behörde hier gerade nicht in die Geheimsphäre des Wohnungsinhabers eindringt (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 5. Mai 1987, BVerfGE 75, 318 [327]; BVerwG, Urteil vom 6. September 1974, BVerwGE 47, 31 [37]; OVG Hamburg, Beschluss vom 23. Oktober 1996, DVBl. 1997, 665; OVG Rh-Pf, Beschluss vom 29. April 2003, NVwZ-RR 2003, 741; Papier in: Maunz/Dürig, Grundgesetz-Kommentar (Stand August 2002), Art. 13 Rn. 22; Schenke, in: Steiner (Hrsg), Bes.
  • VerfGH Berlin, 13.04.2005 - VerfGH 214/03
    Derartige behördliche Befugnisse ergeben sich etwa aus § 1 Abs. 3 Satz 2 des Gesetzes über das Schornsteinfegerwesen (Schornsteinfegergesetz - SchfG) i. d. F. der Bekanntmachung vom 10. August 1998 (BGBl. I S. 2071) i. V. m. § 5 Abs. 2 BlnVwVfG, §§ 6, 13, 14, 15 VwVG (vgl. auch Dohrn, Das Deutsche Schornsteinfegerwesen, 3. Aufl., Stand: Mai 2004, § 1 SchfG, Anm. 2, 22 f., wonach es zur zwangsweisen Durchsetzung der Kehrung eines vollziehbaren Verwaltungsaktes bedarf; zur zwangsweisen Durchsetzung der Pflicht zur Überprüfung und Reinigung von Heizungsanlagen und zum Betretensrecht des Bezirksschornsteinfegermeisters vgl. auch OVG Rheinland-Pfalz, GewArch 2000, 429 sowie NVwZ-RR 2003, 741 ; VGH Bad.-Württemb., GewArch 1993, 205 ; VG Potsdam, LKV 2002, 246 ; VG Gießen, …
  • VG Aachen, 06.07.2007 - 6 L 246/07

    Verstoß gegen die Kehrpflicht und Überprüfungspflicht des

    vgl. insoweit auch OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 29. April 2003 - 6 B 10703/03 -, juris; Verwaltungsgericht München, Beschluss vom 23. Juni 2004 - M 1 S 04.3309 -, juris.
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