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   OVG Rheinland-Pfalz, 07.09.2009 - 6 B 10883/09.OVG   

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https://dejure.org/2009,9332
OVG Rheinland-Pfalz, 07.09.2009 - 6 B 10883/09.OVG (https://dejure.org/2009,9332)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 07.09.2009 - 6 B 10883/09.OVG (https://dejure.org/2009,9332)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 07. September 2009 - 6 B 10883/09.OVG (https://dejure.org/2009,9332)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beiladung eines früheren Bevollmächtigten bei drohender Inanspruchnahme aus dem anwaltlichen Beratungsverhältnis wegen Schlechtberatung; Funktion der Beiladung im Verwaltungsprozess

  • Judicialis

    VwGO § 65; ; VwGO § 65 Abs. 1; ; ZPO § 72

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 65 Abs. 1; ZPO § 72
    Beiladung eines früheren Bevollmächtigten bei drohender Inanspruchnahme aus dem anwaltlichen Beratungsverhältnis wegen Schlechtberatung; Funktion der Beiladung im Verwaltungsprozess

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2010, 38
  • DVBl 2009, 1400
  • DÖV 2009, 1012
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 16.09.1981 - 8 C 1.81

    Verpflichtung der Gemeinde zur Rückzahlung von Vorausleistungen auf

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 07.09.2009 - 6 B 10883/09
    Hierbei macht es keinen Unterschied, ob diese Rechtsposition durch öffentliches oder bürgerliches Recht begründet wird (BVerwG, NJW 1982, 951 [952]).

    Denn sie könnten aufgrund des anwaltlichen Beratungsvertrags jedenfalls insoweit nicht schadenersatzpflichtig werden, als durch verwaltungsgerichtliches Urteil rechtskräftig entschieden wäre, dass der Kläger keinen Erschließungsbeitrag zu zahlen braucht (BVerwG, NJW 1982, 951 [952]).

  • BVerwG, 22.12.2005 - 8 C 2.05

    Anmeldung; Einzelkaufmann; Testamentsvollstrecker; Unternehmen; Unternehmensteil;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 07.09.2009 - 6 B 10883/09
    Auch entspricht es der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, eine Nebenintervention gemäß § 173 Satz 1 VwGO i.V.m. § 66 ff. ZPO im verwaltungsgerichtlichen Verfahren für unzulässig zu erachten (Urteil vom 15. März 1988, Buchholz 451.29 Schornsteinfeger Nr. 31 S. 3 [6], und Beschluss vom 22. Dezember 2005, BeckRS 2006, 20302).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 03.07.2008 - 3 B 10651/08

    Keine Streitverkündung im disziplinargerichtlichen Verfahren

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 07.09.2009 - 6 B 10883/09
    Diese Überlegungen treffen aber in gleicher Weise auf das Institut der Streitverkündung zu, welches in seinen rechtlichen Konsequenzen gemäß § 74 Abs. 3 i.V.m. § 68 ZPO ausdrücklich der Nebenintervention gleichgestellt ist (OVG RP, Beschluss vom 3. Juli 2008 - 3 B 10651/08.OVG -, veröffentl. in ESOVGRP sowie NVwZ-RR 2008, 846).
  • VGH Bayern, 08.02.2018 - 14 C 18.156

    Forderung aus der zahnärztlichen Rechnung

    Insoweit unterscheidet sich die vorliegende Fallgestaltung auch von den Fallgestaltungen, bei denen bisher eine "streitgenössische" Beiladung als ermessensgerecht angesehen wurde (vgl. etwa BVerwG, U.v. 12.3.1987 - 3 C 2.86 - BVerwGE 77, 102; BayVGH, B.v. 2.3.2000 - 4 C 99.2108 - juris; OVG RhPf, B.v. 7.9.2009 - 6 B 10883/09 - NVwZ-RR 2010, 38); bei diesen ging es jeweils um mögliche Schadensersatzforderungen wegen einer in der Person des Beigeladenen begangenen Pflichtverletzung und um die Beschränkung von dessen Verteidigungsmöglichkeiten in einem nachfolgenden Zivilprozess gegen ihn.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.05.2018 - 10 E 216/18

    Beiladung als notwendig durch Beteiligung eines Dritten an dem streitigen

    vgl. in diesem Zusammenhang BVerwG, Urteil vom 12. März 1987 - 3 C 2.86 -, juris, Rn. 36. Siehe auch OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 7. September 2009 - 6 B 10883/09 -, juris, Rn. 3.
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