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   BVerwG, 16.11.1998 - 6 B 110.98   

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BVerwG, 16.11.1998 - 6 B 110.98 (https://dejure.org/1998,2320)
BVerwG, Entscheidung vom 16.11.1998 - 6 B 110.98 (https://dejure.org/1998,2320)
BVerwG, Entscheidung vom 16. November 1998 - 6 B 110.98 (https://dejure.org/1998,2320)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bauplanungsrecht - Naturschutzrecht - Bauplanungsrechtliches Abwehrrecht gegen den Betrieb der 380 KV-Leitung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1999, 429
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 25.02.1977 - 4 C 22.75

    Anforderungen an das objekt-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme

    Auszug aus BVerwG, 16.11.1998 - 6 B 110.98
    Die Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeutung, das Berufungsurteil weicht auch nicht von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Februar 1977 - BVerwG 4 C 22.75 - BVerwGE 52, 122 ab und der gerügte Verfahrensmangel einer Verletzung der Aufklärungspflicht (§ 86 Abs. 1 VwGO ) liegt mangels Entscheidungserheblichkeit der davon betroffenen Umstände nicht vor.

    Das angefochtene Urteil weicht nicht von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Februar 1977 - BVerwG 4 C 22.75 - BVerwGE 52, 122, ab.

  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 19.94

    Der Autobahnring München (West) kann weitergebaut werden

    Auszug aus BVerwG, 16.11.1998 - 6 B 110.98
    Sie beschränkt sich auf die verfahrensrechtlichen Anforderungen im Vorfeld der Sachentscheidung, zu der ein Bezug nur insoweit hergestellt wird, als das Ergebnis der Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß Art. 8 "im Rahmen des Genehmigungsverfahrens" zu berücksichtigen ist, verlangt also nur, daß die Zulassungsbehörde das Ziel der Umweltverträglichkeitsprüfung in ihre Erwägungen einbezieht, schreibt aber nicht vor, welche Folgerungen hieraus zu ziehen sind (BVerwGE 104, 337, 346, mit Hinweis auf BVerwGE 100, 238; 100, 370).
  • BVerwG, 23.04.1997 - 11 A 7.97

    Bundesrechtliche Anordnung einer "ortsüblichen Bekanntmachung"

    Auszug aus BVerwG, 16.11.1998 - 6 B 110.98
    Sie beschränkt sich auf die verfahrensrechtlichen Anforderungen im Vorfeld der Sachentscheidung, zu der ein Bezug nur insoweit hergestellt wird, als das Ergebnis der Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß Art. 8 "im Rahmen des Genehmigungsverfahrens" zu berücksichtigen ist, verlangt also nur, daß die Zulassungsbehörde das Ziel der Umweltverträglichkeitsprüfung in ihre Erwägungen einbezieht, schreibt aber nicht vor, welche Folgerungen hieraus zu ziehen sind (BVerwGE 104, 337, 346, mit Hinweis auf BVerwGE 100, 238; 100, 370).
  • BVerwG, 25.01.1996 - 4 C 5.95

    Klagen gegen Eifelautobahn A 60 im Raum Wittlich abgewiesen

    Auszug aus BVerwG, 16.11.1998 - 6 B 110.98
    Sie beschränkt sich auf die verfahrensrechtlichen Anforderungen im Vorfeld der Sachentscheidung, zu der ein Bezug nur insoweit hergestellt wird, als das Ergebnis der Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß Art. 8 "im Rahmen des Genehmigungsverfahrens" zu berücksichtigen ist, verlangt also nur, daß die Zulassungsbehörde das Ziel der Umweltverträglichkeitsprüfung in ihre Erwägungen einbezieht, schreibt aber nicht vor, welche Folgerungen hieraus zu ziehen sind (BVerwGE 104, 337, 346, mit Hinweis auf BVerwGE 100, 238; 100, 370).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 16.11.1998 - 6 B 110.98
    Grundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtssache nur, wenn sie mindestens eine (mit der Beschwerdebegründung konkret darzulegende) höchstrichterlich noch ungeklärte und für die Revisionsentscheidung erhebliche Rechtsfrage des revisiblen Rechts mit allgemeiner, über den Einzelfall hinausgehender Bedeutung aufwirft (stRspr, vgl. BVerwGE 13, 90, 91 f.).
  • BVerwG, 17.01.1995 - 6 B 39.94

    Kriterien einer ordnungsgemäßen Bewertung von Prüfungsleistungen durch die Prüfer

    Auszug aus BVerwG, 16.11.1998 - 6 B 110.98
    Dies genügt nicht den Zulässigkeitsanforderungen an eine Grundsatzrüge (vgl. Beschluß vom 17. Januar 1995 - BVerwG 6 B 39.94 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 342; Beschluß vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - DÖV 1998, 117 f.).
  • BVerwG, 19.12.1985 - 7 C 65.82

    Wyhl

    Auszug aus BVerwG, 16.11.1998 - 6 B 110.98
    Auch unter dem Blickwinkel, daß es sich bei einer 380 KV- Freileitung bundesrechtlich um eine bauliche Anlage handelt (vgl. zu § 29 BBauG : BVerwGE 72, 300, 325 f.; Langer, BayVBl 1989, 641, 644; vgl. auch § 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 VwGO ), bestehen - insbesondere auch angesichts der vorgängigen Prüfung der Belange der Raumordnung und des Landschafts- und Naturschutzes - keine Bedenken, das materielle Bauplanungsrecht mit seinen individuell eigentumsbestimmenden und -beschränkenden Bezügen, vorausgesetzt, daß dies nicht schon in dem inzwischen (durch das Energiewirtschaftsgesetz - EnWiG 1998 - vom 24. April 1998, BGBl I S. 730) abgeschafften Anzeigeverfahren nach § 4 EnWiG a.F. zu geschehen hatte (vgl. Langer a.a.O., S. 644 f. m.w.N. in FN 52), erst in diesem späteren (planfeststellenden) Abschnitt auch insoweit umfassend prüfen zu lassen.
  • BVerwG, 13.06.1969 - IV C 234.65

    Nachbarklage gegen einen "Befreiungsbeschluß" für ein Vorhaben im nicht beplanten

    Auszug aus BVerwG, 16.11.1998 - 6 B 110.98
    "Führt eine Baugenehmigung oder ihre Ausnutzung zu einer Wertminderung des Nachbargrundstücks, die das zumutbare Maß überschreitet, so kann darin ein im Sinne des Urteils vom 13. Juni 1969 - BVerwG IV C 234.65 - BVerwGE 32, 173 schwerer und unerträglicher Eingriff in das Eigentum liegen.".
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 16.11.1998 - 6 B 110.98
    Dies genügt nicht den Zulässigkeitsanforderungen an eine Grundsatzrüge (vgl. Beschluß vom 17. Januar 1995 - BVerwG 6 B 39.94 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 342; Beschluß vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - DÖV 1998, 117 f.).
  • BVerwG, 06.10.1989 - 4 C 14.87

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen unter Verstoß gegen nachbarschützende

    Auszug aus BVerwG, 16.11.1998 - 6 B 110.98
    So hat etwa das Bundesverwaltungsgericht einen Verstoß gegen das Gebot der Rücksichtnahme mit der Begründung verneint, bei den Auswirkungen des in jenem Falle abweichend vom Bebauungsplan genehmigten Vorhabens handele es sich um bloße Lästigkeiten, welche die Schwelle der Unzumutbarkeit für den Rücksichtnahmebegünstigten nicht überschritten; schon von daher könne nicht (mehr) ausschlaggebend ins Gewicht fallen, daß schutzwürdige Interessen des Bauherren für ein Abweichen von den Festsetzungen des Bebauungsplans, wie sie in § 31 Abs. 2 BauGB für ein solches Abweichen vorausgesetzt werden, nicht erkennbar seien (BVerwGE 82, 343, 349).
  • BVerwG, 22.12.1980 - 7 C 84.78

    Anfechtung einer atomrechtlichen Teilgenehmigungen, Entgegenstehende

  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.05.2011 - 1 A 11186/08

    Nachbarklage gegen Windkraftanlage - Eiswurfrisiko

    Der Senat hat bereits in dem Beschluss vom 23. Juni 2006 in diesem Zusammenhang auf seine eigene ständige Rechtsprechung zum Wasserrecht (vgl. Urteil vom 5. November 1998 - 1 A 10007/96.OVG - und Beschluss vom 6. Oktober 2004 - 1 A 11478/04.OVG -) sowie auf die ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Immissionsschutz- und Fachplanungsrecht (vgl. Urteil vom 29. Mai 1981, NJW 1981, 2769; Beschluss vom 16. November 1998, NVwZ-RR 1999, 429; Urteil vom 5. Oktober 1990, NVwZ 1991, 369; Urteil vom 25. Januar 1996, BVerwGE 100, 238) und auch auf die Rechtsprechung anderer Obergerichte (vgl. OVG Münster, Beschlüsse vom 7. Januar 2004, NVwZ-RR 2004, 408 und vom 15. September 2005, NuR 2006, 251; OVG Lüneburg, Beschluss vom 20. September 2004 in juris) verwiesen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.04.2017 - 11 A 1613/16

    Erfordernis der Darlegung der Rüge der Divergenz i.R.e. Antrags auf Zulassung der

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 12. Dezember 1991 - 5 B 68.91 -, Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 302, vom 20. Dezember 1995 - 6 B 36.95 -, NVwZ-RR 1996, 712 (713), vom 9. Oktober 1998 - 4 B 98.98 -, NVwZ 1999, 183, und vom 16. November 1998 - 6 B 110.98 -, NVwZ-RR 1999, 429 (430).

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 17. Januar 1995 - 6 B 39.94 -, Buchholz 421 Prüfungswesen Nr. 342, vom 10. Juli 1995 - 9 B 18.95 -, InfAuslR 1996, 29 (30), vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 -, Buchholz 310 § 133 (n. F.) VwGO Nr. 26, und vom 16. November 1998 - 6 B 110.98 -, NVwZ-RR 1999, 429 (430).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.08.2008 - 8 A 2138/06

    Erteilung von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen für die Errichtung von je

    vgl. BVerwG, Urteile vom 16. November 1998 - 6 B 110.98 - NVwZ-RR 1999, 429, vom 9. Juli 2003 - 9 VR 1.03 -, juris, und vom 18. November 2004 - 4 CN 11.03 -, BVerwGE 122, 207; Dietlein, in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Band I, § 6 BImSchG, Rn. 48; Gallas/Sangenstedt, in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Band III, Vorb.
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