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   OVG Rheinland-Pfalz, 27.06.1995 - 6 B 11603/95.OVG   

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https://dejure.org/1995,7511
OVG Rheinland-Pfalz, 27.06.1995 - 6 B 11603/95.OVG (https://dejure.org/1995,7511)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 27.06.1995 - 6 B 11603/95.OVG (https://dejure.org/1995,7511)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 27. Juni 1995 - 6 B 11603/95.OVG (https://dejure.org/1995,7511)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestehen ernstlicher Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Erschließungsbeitragsbescheides im Falle des satzungsmäßigen Verteilungsmaßstabes; Missachtung des Grundsatzes der Abgabengleichheit durch die Nichtberücksichtigung grundstücksbezogener Artzuschläge für überwiegend ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 1427 (Ls.)
  • NVwZ 1996, 203
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 19.02.1982 - 8 C 36.81

    Gewerblich genutzte Grundstücke - Artzuschlag - Beplantes Gebiet - Unbeplantes

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 27.06.1995 - 6 B 11603/95
    Allerdings ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. z.B. Urteil vom 19. Februar 1982 - 8 C 36.81 -, KStZ 1982, 93, zu § 131 Abs. 3 BBauG) anerkannt, daß § 131 Abs. 3 BauGB (= § 131 Abs. 3 BauGB) nicht verlangt, daß tatsächlich (überwiegend) gewerblich genutzte Grundstücke in qualifiziert beplanten Wohngebieten mit einem satzungsmäßigen Artzuschlag belegt werden.
  • BVerwG, 03.02.1989 - 8 C 78.88

    Kosten des Grunderwerbs - Erschließungsanlage - Sondergebiet - Allgemeines

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 27.06.1995 - 6 B 11603/95
    Wegen der Heilbarkeit dieses Satzungsmangels sieht sich der Senat mit dem Ziel der Vermeidung eines weiteren vorläufigen Rechtsschutzverfahrens noch zu folgenden Hinweisen veranlaßt: Mit dem Verwaltungsgericht ist zunächst davon auszugehen, daß bei den vier veranlagten Grundstücksparzellen des Antragstellers - unbeschadet der aufgrund des notariellen Kaufvertrags vom 28. März 1995 zwischenzeitlich wohl erfolgten Veräußerung der Parzellen ... und ... sowie einer Teilfläche der Grundstückseinheit (vgl. dazu BVerwG, KStZ 1990, 31) vorliegen dürften.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.07.2011 - 6 A 10235/11

    Erschließungsbeitragsrechtlicher Verteilungsmaßstab - Befahrbarkeit der

    Angesichts dessen hält der Senat an seiner aufgrund überschlägiger Prüfung in einem Beschwerdeverfahren (OVG RP, 6 B 11603/95.OVG, NVwZ 1996, 203, ESOVGRP) vertretenen Auffassung nicht fest, ein Verteilungsmaßstab genüge nicht den Anforderungen des § 131 Abs. 3 BauGB, wenn er einen gebietsbezogenen Artzuschlag lediglich für Kern-, Gewerbe- und Industriegebiete vorsehe, ohne zugleich einen grundstücksbezogenen Artzuschlag für (überwiegend) gewerblich oder in ähnlicher Weise genutzte Grundstücke in Mischgebieten zu normieren.
  • VGH Baden-Württemberg, 04.04.2005 - 2 S 2441/04

    Zuschlag für Mischgebiete bei der Verteilung des Erschließungsaufwandes

    Der Annahme, § 131 Abs. 3 BauGB lasse es zu, eine tatsächliche gewerbliche Nutzung dürfe zu Lasten von Grundstücken mit Wohnnutzung nicht unberücksichtigt bleiben (so BayVGH, U. v. 16.1.1989 - 6 B 85 A.2191, U. v. 17.5.1996 - 6 B 93.2355), ist daher ebenso wenig zu folgen wie der, ein grundstücksbezogener Artzuschlag sei jedenfalls für (überwiegend) gewerblich oder in ähnlicher Weise genutzte Grundstücke in Mischgebieten unabdingbar (so der auch von der Antragsgegnerin angeführte Beschluss des OVG Rhl.-Pf. v. 27.6.1995 - 6 B 11603/95 - und ihm folgend Driehaus a.a.O. RdNr. 51).
  • VG Sigmaringen, 22.09.2004 - 8 K 611/04

    Artzuschlag bei Erschließungsbeiträgen für Mischgebiet

    Die Antragsgegnerin weist hier auf den Beschluss des OVG Koblenz in NVwZ 1996, S. 203 hin.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.01.2013 - 15 A 2360/12

    Widerruf des Verzichts auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung bzgl.

    vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 27. Juni 1995 - 6 B 11603/95 -, NVwZ 1996, 203; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Aufl. 2012 § 18 Rn. 51.
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