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   OVG Rheinland-Pfalz, 19.01.1995 - 6 B 12252/94   

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https://dejure.org/1995,14236
OVG Rheinland-Pfalz, 19.01.1995 - 6 B 12252/94 (https://dejure.org/1995,14236)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 19.01.1995 - 6 B 12252/94 (https://dejure.org/1995,14236)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 19. Januar 1995 - 6 B 12252/94 (https://dejure.org/1995,14236)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.01.1986 - 6 A 147/84

    Erschließung; Grundstück; Erforderlichkeit; Weg; Qualität

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 19.01.1995 - 6 B 12252/94
    Ungeachtet dessen, daß den Gemeinden bei der Beurteilung, was sie im konkreten Fall für erforderlich halten, ein "weiter Spielraum" zusteht (BVerwG, DVBl. 1980, 754; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 3. Auflage, Rn. 493), sind die Grenzen dieses kommunalen Beurteilungsermessens verwaltungsgerichtlich nicht nur darauf zu überprüfen, ob die Anlage nach Umfang und Art, sondern auch darauf, ob sie überhaupt in dem vorgenannten Sinne erforderlich ist (Urteil des Senats vom 14. Januar 1986 6 A 147/84 , AS 20, 242 f. = KStZ 1986, 157 = NVwZ 1986, 586).

    Nun wird sich zwar die "Erforderlichkeit" einer Straße im Sinne von § 129 Abs. 1 Satz 1 BauGB grundsätzlich auch dann bejahen lassen, wenn sie der erstmaligen Erschließung nur eines Grundstücks dient, jedoch ist in diesem Fall besonders sorgfältig zu prüfen, ob der Aufwand hierzu in einem angemessenen Verhältnis steht (Urteil des Senats vom 14. Januar 1986, a.a.O.).

  • BVerwG, 06.05.1966 - IV C 136.65

    Voraussetzungen für die Erforderlichkeit einer Erschließungsanlage;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 19.01.1995 - 6 B 12252/94
    Entscheidend für die Beurteilung ist dabei nicht die Beziehung der Erschließungsanlage zu einzelnen Grundstücken, sondern zu dem gesamten erschlossenen Gebiet (vgl. BVerwG, DVBl. 1966, 693).
  • BVerwG, 29.04.1988 - 8 C 24.87

    Erschlossensein eines Grundstücks bei Bebauungshindernis infolge natürlicher

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 19.01.1995 - 6 B 12252/94
    Ob ein Grundstück im Fall des Angrenzens an zwei Anbaustraßen durch die gerade abzurechnende Anlage erschlossen wird, beurteilt sich danach, ob das Grundstück - eine durch eine andere Anbaustraße vermittelte Bebaubarkeit hinweggedacht (BVerwG, DVBl. 1988, 901) - mit Blick auf die wegemäßige Erschließung allein dieser Straße wegen bebaubar oder in einer sonstigen nach § 133 Abs. 1 BauGB beachtlichen Weise benutzbar ist (Driehaus, a.a.O., Rn. 590 m.w.N.).
  • BVerwG, 14.12.1979 - 4 C 28.76

    Umfang des Erschließungsaufwands; Erforderlichkeit einer Erschließungsanlage;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 19.01.1995 - 6 B 12252/94
    Ungeachtet dessen, daß den Gemeinden bei der Beurteilung, was sie im konkreten Fall für erforderlich halten, ein "weiter Spielraum" zusteht (BVerwG, DVBl. 1980, 754; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 3. Auflage, Rn. 493), sind die Grenzen dieses kommunalen Beurteilungsermessens verwaltungsgerichtlich nicht nur darauf zu überprüfen, ob die Anlage nach Umfang und Art, sondern auch darauf, ob sie überhaupt in dem vorgenannten Sinne erforderlich ist (Urteil des Senats vom 14. Januar 1986 6 A 147/84 , AS 20, 242 f. = KStZ 1986, 157 = NVwZ 1986, 586).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.07.2009 - 6 A 11161/08

    Grundstückseigentümer müssen Beitrag für die erstmalige Herstellung eines

    Insofern besteht ein Einschätzungsspielraum der Beklagten, wie er beispielsweise auch bei (anderen) Erschließungs- bzw. Ausbaumaßnahmen anerkannt ist (vgl. OVG RP, 6 A 10820/92.OVG, ESOVGRP; 6 B 12252/94.OVG, ESOVGRP; 6 A 10145/06.OVG, AS 33, 194, [197], ESOVGRP).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.07.2009 - 6 A 11163/08

    Erhebung von Vorausleistungen auf einmalige Beiträge für die erstmalige

    Insofern besteht zwar ein Einschätzungsspielraum der Beklagten, wie er beispielsweise auch bei (anderen) Erschließungs- bzw. Ausbaumaßnahmen anerkannt ist (vgl. OVG RP, 6 A 10820/92.OVG, ESOVGRP; 6 B 12252/94.OVG, ESOVGRP; 6 A 10145/06.OVG, AS 33, 194 [197], ESOVGRP).
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