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   BVerwG, 03.07.2001 - 6 B 13.01   

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BVerwG, 03.07.2001 - 6 B 13.01 (https://dejure.org/2001,12970)
BVerwG, Entscheidung vom 03.07.2001 - 6 B 13.01 (https://dejure.org/2001,12970)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Juli 2001 - 6 B 13.01 (https://dejure.org/2001,12970)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verletzung des rechtlichen Gehörs bei Zurückweisung eines erst am Tag der Entscheidung eingereichten Schriftsatzes - Verletzung des rechtlichen Gehörs als revisionsbegründender Verfahrensfehler - Amtspflicht des Gerichts zur Berücksichtigung nachgereichter Schriftsätze

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 25.02.1964 - 2 BvR 363/63

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei der Kostenbeschwerde

    Auszug aus BVerwG, 03.07.2001 - 6 B 13.01
    Für die Annahme einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör ist unerheblich, wen innerhalb des Gerichts ein Verschulden trifft, ob den oder die zur Entscheidung berufenen Richter oder einen sonstigen Bediensteten; das Gericht ist insgesamt dafür verantwortlich, dass dem Gebot des rechtlichen Gehörs Rechnung getragen wird (vgl. BVerfGE 11, 218, 220; 17, 265, 268; 46, 185, 187/188; 53, 219, 222/223; 60, 96, 100; 60, 120, 123; 62, 347, 352; BSG, Urteil vom 27. Februar 1985 - 12 RK 63/84 - NJW 1987, 919).
  • BVerfG, 07.12.1982 - 2 BvR 1118/82

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch nicht rechtzeitige

    Auszug aus BVerwG, 03.07.2001 - 6 B 13.01
    Für die Annahme einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör ist unerheblich, wen innerhalb des Gerichts ein Verschulden trifft, ob den oder die zur Entscheidung berufenen Richter oder einen sonstigen Bediensteten; das Gericht ist insgesamt dafür verantwortlich, dass dem Gebot des rechtlichen Gehörs Rechnung getragen wird (vgl. BVerfGE 11, 218, 220; 17, 265, 268; 46, 185, 187/188; 53, 219, 222/223; 60, 96, 100; 60, 120, 123; 62, 347, 352; BSG, Urteil vom 27. Februar 1985 - 12 RK 63/84 - NJW 1987, 919).
  • BVerfG, 16.03.1982 - 1 BvR 1336/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung

    Auszug aus BVerwG, 03.07.2001 - 6 B 13.01
    Für die Annahme einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör ist unerheblich, wen innerhalb des Gerichts ein Verschulden trifft, ob den oder die zur Entscheidung berufenen Richter oder einen sonstigen Bediensteten; das Gericht ist insgesamt dafür verantwortlich, dass dem Gebot des rechtlichen Gehörs Rechnung getragen wird (vgl. BVerfGE 11, 218, 220; 17, 265, 268; 46, 185, 187/188; 53, 219, 222/223; 60, 96, 100; 60, 120, 123; 62, 347, 352; BSG, Urteil vom 27. Februar 1985 - 12 RK 63/84 - NJW 1987, 919).
  • BSG, 27.02.1985 - 12 RK 63/84

    Verletzung des rechtlichen Gehörs - Aufhebung des Termins - Eingang des Antrags

    Auszug aus BVerwG, 03.07.2001 - 6 B 13.01
    Für die Annahme einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör ist unerheblich, wen innerhalb des Gerichts ein Verschulden trifft, ob den oder die zur Entscheidung berufenen Richter oder einen sonstigen Bediensteten; das Gericht ist insgesamt dafür verantwortlich, dass dem Gebot des rechtlichen Gehörs Rechnung getragen wird (vgl. BVerfGE 11, 218, 220; 17, 265, 268; 46, 185, 187/188; 53, 219, 222/223; 60, 96, 100; 60, 120, 123; 62, 347, 352; BSG, Urteil vom 27. Februar 1985 - 12 RK 63/84 - NJW 1987, 919).
  • BVerfG, 27.02.1980 - 1 BvR 277/78

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung

    Auszug aus BVerwG, 03.07.2001 - 6 B 13.01
    Für die Annahme einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör ist unerheblich, wen innerhalb des Gerichts ein Verschulden trifft, ob den oder die zur Entscheidung berufenen Richter oder einen sonstigen Bediensteten; das Gericht ist insgesamt dafür verantwortlich, dass dem Gebot des rechtlichen Gehörs Rechnung getragen wird (vgl. BVerfGE 11, 218, 220; 17, 265, 268; 46, 185, 187/188; 53, 219, 222/223; 60, 96, 100; 60, 120, 123; 62, 347, 352; BSG, Urteil vom 27. Februar 1985 - 12 RK 63/84 - NJW 1987, 919).
  • BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 566/76

    Verletzung des Anspruchs auf rechtsliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BVerwG, 03.07.2001 - 6 B 13.01
    Für die Annahme einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör ist unerheblich, wen innerhalb des Gerichts ein Verschulden trifft, ob den oder die zur Entscheidung berufenen Richter oder einen sonstigen Bediensteten; das Gericht ist insgesamt dafür verantwortlich, dass dem Gebot des rechtlichen Gehörs Rechnung getragen wird (vgl. BVerfGE 11, 218, 220; 17, 265, 268; 46, 185, 187/188; 53, 219, 222/223; 60, 96, 100; 60, 120, 123; 62, 347, 352; BSG, Urteil vom 27. Februar 1985 - 12 RK 63/84 - NJW 1987, 919).
  • BVerfG, 02.03.1982 - 2 BvR 869/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtbeachtung der

    Auszug aus BVerwG, 03.07.2001 - 6 B 13.01
    Für die Annahme einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör ist unerheblich, wen innerhalb des Gerichts ein Verschulden trifft, ob den oder die zur Entscheidung berufenen Richter oder einen sonstigen Bediensteten; das Gericht ist insgesamt dafür verantwortlich, dass dem Gebot des rechtlichen Gehörs Rechnung getragen wird (vgl. BVerfGE 11, 218, 220; 17, 265, 268; 46, 185, 187/188; 53, 219, 222/223; 60, 96, 100; 60, 120, 123; 62, 347, 352; BSG, Urteil vom 27. Februar 1985 - 12 RK 63/84 - NJW 1987, 919).
  • BVerfG, 14.06.1960 - 2 BvR 96/60

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BVerwG, 03.07.2001 - 6 B 13.01
    Für die Annahme einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör ist unerheblich, wen innerhalb des Gerichts ein Verschulden trifft, ob den oder die zur Entscheidung berufenen Richter oder einen sonstigen Bediensteten; das Gericht ist insgesamt dafür verantwortlich, dass dem Gebot des rechtlichen Gehörs Rechnung getragen wird (vgl. BVerfGE 11, 218, 220; 17, 265, 268; 46, 185, 187/188; 53, 219, 222/223; 60, 96, 100; 60, 120, 123; 62, 347, 352; BSG, Urteil vom 27. Februar 1985 - 12 RK 63/84 - NJW 1987, 919).
  • VGH Bayern, 18.06.2018 - 11 ZB 17.1696

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Ablehnung eines Terminsverlegungsantrags

    Damit hat sich die in den Verantwortungsbereich des Gerichts fallende (vgl. BVerwG, B.v. 3.7.2001 - 6 B 13.01 - juris Rn. 11 f.) verspätete Kenntnisnahme des um 7:50 Uhr eingegangenen Terminsverlegungsantrags durch die Kammer um 11:02 Uhr nicht zu Lasten des Klägers ausgewirkt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.01.2018 - 9 A 2837/17

    Zulassung der Berufung hinsichtlich Darlegen der Versagung rechtlichen Gehörs

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. Juli 2001 - 6 B 13.01 -, Buchholz 448.6 § 19 KDVG Nr. 6, juris Rn. 11.

    vgl. nochmals BVerwG, Beschluss vom 3. Juli 2001 - 6 B 13.01 -, Buchholz 448.6 § 19 KDVG Nr. 6, juris Rn. 12.

  • BVerwG, 27.08.2003 - 6 B 32.03

    Musterung; Tauglichkeit; Sachverständiger; Gutachten; mündliche Verhandlung;

    Dabei ist es für die Annahme einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör unerheblich, ob und ggf. wen innerhalb des Gerichts ein Verschulden trifft, ob den oder die zur Entscheidung berufenen Richter oder einen sonstigen Bediensteten; das Gericht ist insgesamt dafür verantwortlich, dass dem Gebot des rechtlichen Gehörs Rechnung getragen wird (Beschluss vom 3. Juli 2001 - BVerwG 6 B 13.01 - Buchholz 448.6 § 19 KDVG Nr. 6).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.02.2018 - 4 A 10/18

    Gerichtliche Berücksichtigung eines Terminverlegungsantrags; Nachweis der

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 3.7.2001 - 6 B 13.01 -, Buchholz 448.6 § 19 KDVG Nr. 6 = juris, Rn. 11, m. w. N.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.07.2022 - 18 A 699/21

    Anforderungen an die Bescheidung eines Antrags auf Terminaufhebung oder Verlegung

    vgl. BGH, Beschluss vom 22. November 2021- AnwZ (Brfg) 3/21 -, juris, Rn. 31; BSG, Beschluss vom 12. September 2019 - B 9 V 53/18 B -, juris, Rn. 14, m. w. N. zur st. Rspr. des BSG; Bayerischer VGH, Beschluss vom 27. April 2020- 14 ZB 19.31488 -, juris, Rn. 11. Das Bundesverwaltungsgericht (Beschluss vom 3. Juli 2001 - 6 B 13.01 -, juris, Rn. 12) geht davon aus, dass ein Zeitraum von 40 Minuten ab dem Eingang eines Terminverlegungsantrags genügt, um den Schriftsatz an den zuständigen Richter weiterzuleiten.
  • VGH Baden-Württemberg, 23.03.2021 - A 12 S 91/21

    Terminsverlegungsantrag eines nicht anwaltlich vertretenen Klägers; Eingang bei

    Für die Annahme einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör ist unerheblich, wen innerhalb des Gerichts ein Verschulden trifft, ob die zur Entscheidung berufene Einzelrichterin oder einen sonstigen Bediensteten; das Gericht ist insgesamt dafür verantwortlich, dass dem Gebot des rechtlichen Gehörs Rechnung getragen wird (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 03.07.2001 - 6 B 13.01 -, juris Rn. 11; BSG, Urteil vom 30.10.2001 - B 4 RA 51/01 R -, juris Rn. 13).
  • FG Hamburg, 04.02.2016 - 3 K 298/15

    (A. Finanzgerichtsordnung/Abgabenordnung/Grundgesetz: 1. Doppelte

    bb) Dagegen ist das rechtliche Gehör dann nicht verletzt, wenn ein unberücksichtigter (Fax-)Schriftsatz so spät eingegangen ist, dass er selbst ohne Sorgfaltspflichtverstoß, sondern bei umgehender Kenntnisnahme und Weiterleitung den zuständigen Richter vor der Urteilsverkündung nicht mehr erreicht hat; nämlich bei Eingang erst aaa) weniger als eine Stunde vorher (vgl. BSG, Urteil vom 27.02.1985 12 RK 63/84, NJW 1987, 919), bbb) 40 Minuten vorher (BVerwG, Beschluss vom 03.07.2001 6 B 13/01, Juris), ccc) rund eine halbe Stunde vorher (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 10.07.1996 1 Ss 161/96, Juris) oder ddd) bei Eingang außerhalb der Bürozeit oder kurz vor deren Unterbrechung bzw. kurz vor deren Ende (vgl. Thüringer OVG, Beschluss vom 03.05.1995 3 ZO 501/94, NVwZ-RR 1996, 545).
  • BVerwG, 27.08.2003 - 6 PKH 9.03

    Musterung; Tauglichkeit; Sachverständiger; Gutachten; mündliche Verhandlung;

    Dabei ist es für die Annahme einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör unerheblich, ob und ggf. wen innerhalb des Gerichts ein Verschulden trifft, ob den oder die zur Entscheidung berufenen Richter oder einen sonstigen Bediensteten; das Gericht ist insgesamt dafür verantwortlich, dass dem Gebot des rechtlichen Gehörs Rechnung getragen wird (Beschluss vom 3. Juli 2001 - BVerwG 6 B 13.01 - Buchholz 448.6 § 19 KDVG Nr. 6).
  • LSG Thüringen, 03.07.2001 - L 6 B 14/01
    Grundsätzlich ist - entsprechend der Regelung bei Sachverständigen (vgl. u.a. Senatsbeschlüsse vom 17. Mai 1999 - Az.: L 6 B 2/98 SF, 24. November 1999 - Az.: L 6 SF 549/99, 15. August 2000 - Az.: L 6 B 28/00 SF, 9. Februar 2000 - Az.: L 6 SF 38/99, 22. Januar 2001 - Az.: L 6 B 39/00 SF, 27. März 2001 - Az.: L 6 B 13/01; Hartmann, Kostengesetze, 30. Auflage 2001, § 3 ZSEG Rdnr. 8) - derjenige Zeitaufwand erforderlich, denn ein Dolmetscher mit durchschnittlicher Befähigung und Erfahrung bei sachgemäßer Auftragserledigung mit durchschnittlicher Arbeitsintensität benötigt.
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