Rechtsprechung
   BVerwG, 05.07.2018 - 6 B 132.18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,21578
BVerwG, 05.07.2018 - 6 B 132.18 (https://dejure.org/2018,21578)
BVerwG, Entscheidung vom 05.07.2018 - 6 B 132.18 (https://dejure.org/2018,21578)
BVerwG, Entscheidung vom 05. Juli 2018 - 6 B 132.18 (https://dejure.org/2018,21578)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,21578) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Erfolgsaussichten einer Nichtzulassungsbeschwerde zur Klärung der Rechtsfrage nach der Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkbeitrags im privaten Bereich

  • rewis.io

    Keine Grundsatzbedeutung der Rundfunkbeitragspflicht für Zweitwohnung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erfolgsaussichten einer Nichtzulassungsbeschwerde zur Klärung der Rechtsfrage nach der Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkbeitrags im privaten Bereich

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 18.03.2016 - 6 C 6.15

    Rundfunkbeitrag; Rundfunkgebühr; Rundfunkstaatsvertrag;

    Auszug aus BVerwG, 05.07.2018 - 6 B 132.18
    Der Beitragstatbestand des "Innehabens einer Wohnung" ist geeignet, diesen Vorteil zu erfassen, weil Wohnungen nach den Erhebungen des Statistischen Bundesamts landesweit nahezu vollständig mit Empfangs-, insbesondere mit Fernsehgeräten ausgestattet sind (BVerwG, Urteile vom 18. März 2016 - 6 C 6.15 [ECLI:DE:BVerwG:2016:180316U6C6.15.0] - BVerwGE 154, 275 Rn. 29 und vom 25. Januar 2017 - 6 C 15.16 [ECLI:DE:BVerwG:2017:250117U6C15.16.0] - Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 79 Rn. 30).
  • BVerwG, 25.01.2017 - 6 C 15.16

    "Pro-Kopf-Beitrag"; Beihilfe im unionsrechtlichen Sinne; Beitragsbefreiung bei

    Auszug aus BVerwG, 05.07.2018 - 6 B 132.18
    Der Beitragstatbestand des "Innehabens einer Wohnung" ist geeignet, diesen Vorteil zu erfassen, weil Wohnungen nach den Erhebungen des Statistischen Bundesamts landesweit nahezu vollständig mit Empfangs-, insbesondere mit Fernsehgeräten ausgestattet sind (BVerwG, Urteile vom 18. März 2016 - 6 C 6.15 [ECLI:DE:BVerwG:2016:180316U6C6.15.0] - BVerwGE 154, 275 Rn. 29 und vom 25. Januar 2017 - 6 C 15.16 [ECLI:DE:BVerwG:2017:250117U6C15.16.0] - Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 79 Rn. 30).
  • BVerwG, 27.01.2015 - 6 B 43.14

    Modularer Studiengang; Akkreditierung; Lern- und Prüfungseinheit der Module;

    Auszug aus BVerwG, 05.07.2018 - 6 B 132.18
    Hierfür hätte die Beschwerde Ausführungen dazu machen müssen, welche der die Berufungsentscheidung tragenden rechtlichen Erwägungen einen allgemeinen, über den Einzelfall hinausgehenden Bedarf an einer rechtsgrundsätzlichen Klärung aufwerfen sollen (stRspr; vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Januar 2015 - 6 B 43.14 [ECLI:DE:BVerwG:2015:270115B6B43.14.0] - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 421 Rn. 8) und aus welchen Gründen die von ihr selbst angeführten Entscheidungen des beschließenden Senats noch einen Klärungsbedarf erkennen lassen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.05.2020 - 2 A 1990/19
    Das Verwaltungsgericht hat die Klage mit dem Antrag, den Beitragsbescheid vom 3. Juli 2017 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 18. August 2017 aufzuheben, unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Urteil vom 18. Juli 2018 - 1 BvR 1675/16 u. a., juris), des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 18. März 2016 - 6 C 6.15 - sowie Beschlüsse vom 5. April 2017 - 6 B 60.16 -, vom 5. Juli 2018 - 6 B 132.18 - und vom 18. Dezember 2018 - 6 B 159.18 -, alle juris) und des beschließenden Senats (etwa Urteile vom 12. März 2015 - 2 A 2311/14 - und vom 28. Mai 2015 - 2 A 95/15 - sowie Beschluss vom 3. März 2017 - 2 B 86/17 -, alle juris) - soweit sie hier einschlägig ist - abgewiesen.
  • VG München, 24.05.2023 - M 6 K 22.4687

    Rundfunkbeitrag im privaten Bereich, Programmkritik, Strukturelles Versagen des

    In seinem Beschluss vom 5. Juli 2018 (Az. 6 B 132/18 - juris) stellt das Bundesverwaltungsgericht fest (Rn. 5), es habe bereits mehrfach die Frage geprüft, ob der Rundfunkbeitrag mit dem Grundgesetz (und Europarecht) vereinbar sei (siehe hierzu die weiteren Nachweise a.a.O., Rn. 5).
  • VG München, 24.05.2023 - M 6 K 22.5310

    Rundfunkbeitrag im privaten Bereich für eine Wohnung, Rechtsweg zu den

    In seinem Beschluss vom 5. Juli 2018 (Az. 6 B 132/18 - juris) stellt das Bundesverwaltungsgericht fest (Rn. 5), es habe bereits mehrfach die Frage geprüft, ob der Rundfunkbeitrag mit dem Grundgesetz (und Europarecht) vereinbar sei (siehe hierzu die weiteren Nachweise a.a.O., Rn. 5).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht