Rechtsprechung
   VGH Bayern, 28.09.2015 - 6 B 14.606   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,29274
VGH Bayern, 28.09.2015 - 6 B 14.606 (https://dejure.org/2015,29274)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28.09.2015 - 6 B 14.606 (https://dejure.org/2015,29274)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28. September 2015 - 6 B 14.606 (https://dejure.org/2015,29274)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,29274) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Erschließungsbeitragsrecht; Erschlossensein; Erreichbarkeit; Heranfahrenkönnen; Zufahrt; Einmündungsbereich; Hindernis; Halteverbot; Gefälle; Treppenanlage

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag für ein Grundstück hinsichtlich Herstellung einer Erschließungsstraße; Zugang von der Straße auf das Grundstück durch eine Wegetreppe als bauliche Anlage

  • rewis.io

    Beitragsrechtlich relevante Erschließung eines Grundstücks durch mehrere Straßen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag für ein Grundstück hinsichtlich Herstellung einer Erschließungsstraße; Zugang von der Straße auf das Grundstück durch eine Wegetreppe als bauliche Anlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 12.11.2014 - 9 C 4.13

    Erschließung; Erschließungsbeitrag; Hinterliegergrundstück; einheitliche Nutzung;

    Auszug aus VGH Bayern, 28.09.2015 - 6 B 14.606
    Es muss also bei der Prüfung des Erschlossenseins durch eine hinzutreten Anbaustraße die dem betreffenden Grundstück bereits durch eine bestehende Anbaustraße vermittelte Bebaubarkeit hinweggedacht werden (ständige Rechtsprechung, vgl. BVerwG, U.v. 1.3.1996 - 8 C 26.94 - NVwZ-RR 1996, 463/465; U.v. 12.11.2014 - 9 C 4.13 - BVerwGE 150, 308 Rn. 15; BayVGH, B.v. 25.9.2014 - 6 ZB 14.888 - juris Rn. 9).

    (2) Erschlossen ist ein Grundstück, wenn ihm die Anlage in erschließungsbeitragsrechtlich relevanter Weise, d.h. in einer auf die bauliche, gewerbliche oder vergleichbare Nutzbarkeit der Grundstücke gerichteten Funktion, die Zugänglichkeit vermittelt (ständige Rechtsprechung; vgl. BVerwG, U.v. 12.11.2014 - 9 C 4.13 - NVwZ 2015, 528 Rn. 11 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 25.09.2014 - 6 ZB 14.888

    Erschließungsbeitragsrecht; Erschlossensein; Heranfahrenkönnen; Grünstreifen (3

    Auszug aus VGH Bayern, 28.09.2015 - 6 B 14.606
    Es muss also bei der Prüfung des Erschlossenseins durch eine hinzutreten Anbaustraße die dem betreffenden Grundstück bereits durch eine bestehende Anbaustraße vermittelte Bebaubarkeit hinweggedacht werden (ständige Rechtsprechung, vgl. BVerwG, U.v. 1.3.1996 - 8 C 26.94 - NVwZ-RR 1996, 463/465; U.v. 12.11.2014 - 9 C 4.13 - BVerwGE 150, 308 Rn. 15; BayVGH, B.v. 25.9.2014 - 6 ZB 14.888 - juris Rn. 9).

    Bauplanungsrechtlich hängt die Bebaubarkeit des Grundstücks der Klägerin nicht davon ab, dass auf ihm ein Stellplatz oder eine Garage errichtet und von der Straße aus erreicht werden kann (vgl. BVerwG, U.v. 1.3.1991 - 8 C 59.89 - BVerwGE 88, 70/75; BayVGH, B.v. 25.9.2014 - 6 ZB 14.888 - juris Rn. 7).

  • VGH Bayern, 23.07.2009 - 6 ZB 07.599

    Vorausleistung; Erschließungsbeitrag; Anbaustraße; Erschlossensein;

    Auszug aus VGH Bayern, 28.09.2015 - 6 B 14.606
    Herangefahren kann an ein Anliegergrundstück mit Kraftwagen regelmäßig dann" wenn auf der Fahrbahn einer öffentlicher Straße bis zur Höhe dieses Grundstücks mit Personen- und kleineren Versorgungsfahrzeugen gefahren und von da ab (ggf. über einen dazwischen liegenden Gehweg, Radweg oder Seitenstreifen) das Grundstück betreten werden kann (vgl. BVerwG, U.v. 4.6.1993 - 8 C 33.91 - BVerwGE 92, 304/307 f.; B.v. 9.1.2013 - 9 B 33.12 - juris Rn. 5; BayVGH" B.v. 23.7.2009 - 6 ZB 07.599 - juris Rn. 4; B.v. 6.11.2012 - 6 ZB 12.187 - juris Rn. 11).

    An der erforderlichen Möglichkeit zum Heranfahren fehlt es aber ausnahmsweise dann, wenn ein auch nur kurzfristiges Anhalten mit Fahrzeugen und Aussteigenlassen auf der Höhe des Grundstücks straßenverkehrsrechtlich unzulässig ist und auch nicht auf das Grundstück gefahren werden (vgl. BayVGH" B.v. 23.7.2009 - 6 ZB 07.599 - juris Rn. 4; OVG NW" B.v. 30.8.2010 - 15 A 646/07 - juris Rn. 24).

  • BVerwG, 01.03.1991 - 8 C 59.89

    Erschließungsbeitragsrecht: Begriff des "Heranfahrenkönnens" an ein Grundstück

    Auszug aus VGH Bayern, 28.09.2015 - 6 B 14.606
    Das Bauplanungsrecht verlangt für die Bebaubarkeit eines Grundstücks regelmäßig dessen Erreichbarkeit mit Kraftfahrzeugen (Heranfahrenkönnen)" sofern es nicht ausnahmsweise weniger" nämlich eine fußläufige Erreichbarkeit (Zugang)" genügen lässt oder mehr verlangt" nämlich eine Erreichbarkeit dergestalt" dass auf das Grundstück mit Kraftfahrzeugen heraufgefahren werden kann (BVerwG" U.v. 1.3.1991 - 8 C 59.89 - juris Rn. 13).

    Bauplanungsrechtlich hängt die Bebaubarkeit des Grundstücks der Klägerin nicht davon ab, dass auf ihm ein Stellplatz oder eine Garage errichtet und von der Straße aus erreicht werden kann (vgl. BVerwG, U.v. 1.3.1991 - 8 C 59.89 - BVerwGE 88, 70/75; BayVGH, B.v. 25.9.2014 - 6 ZB 14.888 - juris Rn. 7).

  • VGH Bayern, 07.05.2015 - 6 B 13.2519

    Erschließungsbeitrag, Vorausleistung, Erschließungsaufgabe,

    Auszug aus VGH Bayern, 28.09.2015 - 6 B 14.606
    Wo die - stumpf einmündende - Straße Am S... endet und der - quer verlaufende - F...weg beginnt, bestimmt sich nach natürlicher Betrachtungsweise (vgl. BayVGH, U.v. 7.5.2015 - 6 B 13.2519 - juris Rn. 24; B.v. 23.2.2015 - 6 ZB 13.978 - juris Rn. 7; U.v. 30.6.2011 - 6 B 08.369 - juris Rn. 18 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 23.02.2015 - 6 ZB 13.978

    Erschließungsbeitragsrecht; Anbaustraße; natürliche Betrachtungsweise;

    Auszug aus VGH Bayern, 28.09.2015 - 6 B 14.606
    Wo die - stumpf einmündende - Straße Am S... endet und der - quer verlaufende - F...weg beginnt, bestimmt sich nach natürlicher Betrachtungsweise (vgl. BayVGH, U.v. 7.5.2015 - 6 B 13.2519 - juris Rn. 24; B.v. 23.2.2015 - 6 ZB 13.978 - juris Rn. 7; U.v. 30.6.2011 - 6 B 08.369 - juris Rn. 18 m.w.N.).
  • BVerwG, 09.01.2013 - 9 B 33.12

    Erschließungsbeitrag; Gewerbegrundstück

    Auszug aus VGH Bayern, 28.09.2015 - 6 B 14.606
    Herangefahren kann an ein Anliegergrundstück mit Kraftwagen regelmäßig dann" wenn auf der Fahrbahn einer öffentlicher Straße bis zur Höhe dieses Grundstücks mit Personen- und kleineren Versorgungsfahrzeugen gefahren und von da ab (ggf. über einen dazwischen liegenden Gehweg, Radweg oder Seitenstreifen) das Grundstück betreten werden kann (vgl. BVerwG, U.v. 4.6.1993 - 8 C 33.91 - BVerwGE 92, 304/307 f.; B.v. 9.1.2013 - 9 B 33.12 - juris Rn. 5; BayVGH" B.v. 23.7.2009 - 6 ZB 07.599 - juris Rn. 4; B.v. 6.11.2012 - 6 ZB 12.187 - juris Rn. 11).
  • VGH Bayern, 06.11.2012 - 6 ZB 12.187

    Erschließungsbeitragsrecht; (Teil-)Hauptsacheerledigung; Begründung des

    Auszug aus VGH Bayern, 28.09.2015 - 6 B 14.606
    Herangefahren kann an ein Anliegergrundstück mit Kraftwagen regelmäßig dann" wenn auf der Fahrbahn einer öffentlicher Straße bis zur Höhe dieses Grundstücks mit Personen- und kleineren Versorgungsfahrzeugen gefahren und von da ab (ggf. über einen dazwischen liegenden Gehweg, Radweg oder Seitenstreifen) das Grundstück betreten werden kann (vgl. BVerwG, U.v. 4.6.1993 - 8 C 33.91 - BVerwGE 92, 304/307 f.; B.v. 9.1.2013 - 9 B 33.12 - juris Rn. 5; BayVGH" B.v. 23.7.2009 - 6 ZB 07.599 - juris Rn. 4; B.v. 6.11.2012 - 6 ZB 12.187 - juris Rn. 11).
  • VGH Bayern, 06.12.2010 - 6 ZB 09.2997

    Erschließungsbeitragsrecht; Abrechnungsgebiet; Erschlossensein;

    Auszug aus VGH Bayern, 28.09.2015 - 6 B 14.606
    Zumutbar ist der Aufwand, den ein "vernünftiger" Eigentümer aufbringen würde, um die Bebaubarkeit seines Grundstücks gerade um dieser Straße willen (eine anderweitige verkehrsmäßige Erschließung hinweggedacht) zu ermöglichen, d.h. um aus nicht bebaubarem Land Bauland zu machen (zum Maßstab im Einzelnen BayVGH, B.v. 6.12.2010 - 6 ZB 09.2997 - juris Rn. 8).
  • VG Würzburg, 27.06.2012 - W 2 K 10.1146

    Erschließungsbeitrag; Erschließungsanlage Am S... in Höchberg; Kosten für

    Auszug aus VGH Bayern, 28.09.2015 - 6 B 14.606
    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Würzburg vom 27. Juni 2012 - W 2 K 10.1146 - wird zurückgewiesen.
  • VGH Bayern, 30.06.2011 - 6 B 08.369

    Erschließungsbeitragsrecht; einzelne Erschließungsanlage; Anbaustraße; Abgrenzung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.08.2010 - 15 A 646/07

    Vorliegen eines Gestaltungsmissbrauchs i.S.d. Abgabenordnung ( AO ) bei Teilung

  • BVerwG, 19.01.2001 - 3 B 113.00

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision auf Grund vorheriger Zulassung

  • BVerwG, 07.06.2001 - 4 C 1.01

    Verwaltungsprozessrecht; Bauplanungsrecht - Sprungrevision; Zustimmung;

  • BVerwG, 01.03.1996 - 8 C 26.94

    Erschließungsbeitragsrecht: Erschließungsbeitrag für sog. zufahrtloses

  • BVerwG, 04.06.1993 - 8 C 33.91

    Wegemäßige Erschließung eines Grundstücks als Grundlage für die Erhebung eines

  • BVerwG, 12.03.1999 - 4 B 112.98

    Mündliche Verhandlung, Beweisaufnahme, Entscheidung ohne mündliche Verhandlung;

  • VGH Bayern, 27.07.2016 - 6 B 15.1833

    Erschließungsbeitrag und Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten

    a) Erschlossen ist ein Grundstück, wenn ihm die Anlage in erschließungsbeitragsrechtlich relevanter Weise, d. h. in einer auf die bauliche, gewerbliche oder vergleichbare Nutzbarkeit der Grundstücke gerichteten Funktion, die Zugänglichkeit vermittelt (ständige Rechtsprechung, vgl. BVerwG, U. v. 12.11.2014 - 9 C 4.13 - juris Rn. 11 m. w. N.; BayVGH, B. v. 28.9.2015 - 6 B 14.606 - juris Rn. 18).

    Herangefahren werden kann an ein Anliegergrundstück mit Kraftwagen regelmäßig dann, wenn auf der Fahrbahn einer öffentlichen Straße bis zur Höhe dieses Grundstücks mit Personen- und kleineren Versorgungsfahrzeugen gefahren und von da ab (ggf. über einen dazwischen liegenden Gehweg, Radweg oder Seitenstreifen) das Grundstück betreten werden kann (vgl. BVerwG, U. v. 4.6.1993 - 8 C 33.91 - BVerwGE 92, 304/307 f.; B. v. 9.1.2013 - 9 B 33.12 - juris Rn. 5; BayVGH, B. v. 23.7.2009 - 6 ZB 07.599 - juris Rn. 4; B. v. 28.9.2015 - 6 B 14.606 - juris Rn. 21).

    Dass vor dem Grundstück geparkt werden darf, ist nicht erforderlich (BayVGH, B. v. 28.9.2015 - 6 B 14.606 - juris Rn. 21; OVG NW, B. v. 30.8.2010 - 15 A 646.07 - juris Rn. 24).

    Für die Beurteilung der Ausdehnung einer Erschließungsanlage, d. h. der Frage, wo eine selbstständige Erschließungsanlage beginnt und endet, kommt es weder auf die Parzellierung noch auf eine einheitliche oder unterschiedliche Straßenbezeichnung an; maßgebend ist vielmehr das Erscheinungsbild, also die tatsächlichen Verhältnisse, wie sie z. B. durch die Straßenführung, Straßenbreite, Straßenlänge und Straßenausstattung geprägt werden und sich im Zeitpunkt des Entstehens sachlicher Beitragspflichten einem unbefangenen Beobachter bei natürlicher Betrachtungsweise darstellen (ständige Rechtsprechung, u. a. BVerwG, U. v. 10.6.2009 - 9 C 2.08 - juris Rn. 16; BayVGH, B. v. 28.9.2015 - 6 B 14.606 - juris Rn. 23; U. v. 7.5.2015 - 6 B 13.2519 - juris Rn. 24).

    Es muss also bei der Prüfung des Erschlossenseins durch eine hinzutretende Anbaustraße die dem betreffenden Grundstück bereits durch eine bestehende Anbaustraße vermittelte Bebaubarkeit hinweggedacht werden (ständige Rechtsprechung, vgl. BVerwG, U. v. 1.3.1996 - 8 C 26.94 - NVwZ-RR 1996, 463/465; U. v. 12.11.2014 - 9 C 4.13 - juris Rn. 15; BayVGH, B. v. 28.9.2015 - 6 B 14.606 - juris Rn. 17; B. v. 25.9.2014 - 6 ZB 14.888 - juris Rn. 9).

  • VG Regensburg, 13.07.2017 - RO 5 K 16.497

    Notwendigkeit von Verkehrszeichen in Engstellen

    Danach würde es sich um eine enge Straßenstelle handeln, wenn der neben dem haltenden Fahrzeug zur Durchfahrt freibleibende Raum einem Fahrzeug mit der regelmäßig höchstzulässigen Breite (§ 32 Abs. 1 StVZO: 2,55 m, ausnahmsweise 3 m) nicht die Einhaltung eine Sicherheitsabstand von 0, 50 m von dem abgestellten Fahrzeug gestattet und damit ein gefahrloses Vorbeifahren ohne ungewöhnliche Schwierigkeiten nicht ermöglicht (vgl. nur BayVGH, Beschluss vom 28. September 2015 - 6 B 14.606 -, Rn. 24, juris).
  • VG München, 01.09.2021 - M 28 K 20.5172

    Erschließungsbeitrag, Bestimmtheit des Beitragsbescheids, Anwendbarkeit des

    Das Bauplanungsrecht verlangt für die Bebaubarkeit eines Grundstücks regelmäßig dessen Erreichbarkeit mit Kraftfahrzeugen (Heranfahrenkönnen), sofern es nicht ausnahmsweise weniger, nämlich eine fußläufige Erreichbarkeit (Zugang), genügen lässt oder mehr verlangt, nämlich eine Erreichbarkeit dergestalt, dass auf das Grundstück mit Kraftfahrzeugen heraufgefahren werden kann (vgl. BayVGH, B.v. 19.3.2020 - 6 ZB 19.2057 - juris Rn. 8; BayVGH, B.v. 29.4.2016 - 6 CS 16.58 - juris Rn. 9; BayVGH, B.v. 28.9.2015 - 6 B 14.606 - juris Rn. 18).

    Dem ist in der Regel auch dann genügt, wenn zwischen der Fahrbahn und dem Grundstück noch ein zur öffentlichen Straße gehörender Gehweg, Radweg und/oder Seitenstreifen bzw. Grünstreifen von ortsüblicher Breite liegt, es sei denn, die Überwindung des dadurch bedingten Zwischenraums stellt sich im Einzelfall als unzumutbar dar (vgl. BayVGH, B.v. 28.9.2015 - 6 B 14.606 - juris Rn. 19 ff.; BayVGH, B.v. 27.10.2006 - 6 CS 06.2299 - juris Rn. 10; BayVGH, BayVGH, B.v. 6.11.2012 - 6 ZB 12.187 - juris Rn. 10; BayVGH, B.v. 16.6.2009 - 6 CS 09.757 - juris Rn. 4).

    An der erforderlichen Möglichkeit zum Heranfahren fehlt es nur dann, wenn ein auch nur kurzfristiges Anhalten mit Fahrzeugen und Aussteigenlassen auf der Höhe des Grundstücks straßenverkehrsrechtlich unzulässig ist und auch nicht auf das Grundstück gefahren werden darf; dass vor dem Grundstück geparkt werden darf, ist nicht erforderlich (vgl. BayVGH, B.v. 28.9.2015 - 6 B 14.606 - juris Rn. 21).

    Es kommt auch nicht darauf an, wie das Grundstück tatsächlich genutzt wird und welchen Inhalt die jeweilige Baugenehmigung hat, weil für die Frage des Erschlossenseins eine normative Betrachtung geboten ist, die ausschließlich auf die abstrakte Bebaubarkeit abstellt (vgl. BayVGH, U.v. 6.6.2019 - 6 B 19.246 - juris Rn. 19; BayVGH, B.v. 28.9.2015 - 6 B 14.606 - juris Rn. 19; BayVGH, U.v. 30.10.2007 - 6 BV 04.2189 - juris Rn. 19).

  • VG Neustadt, 13.11.2023 - 5 K 82/23

    Abschleppkosten

    Enge Straßenstellen sind mithin solche, die eine Fahrbahnbreite unter 3, 05 bis 3, 50m aufweisen (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 22. Mai 2023 - 13 S 1831/22 -, juris, Rn. 15; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 23. April 2021 - 5 LA 207/20 -, juris, Rn. 9; Bay. VGH, Beschluss vom 28. September 2015 - 6 B 14.606 -, juris, Rn. 24; VG Neustadt/Weinstr., Urteil vom 19. Februar 2020 - 5 K 846/19.NW -, n.v.; VG Halle (Saale), Urteil vom 30. August 2012 - 3 A 20/11 -, Rn. 21, juris; VG Bremen, Urteil vom 12. November 2009 - 5 K 252/09 -, Rn. 16, juris).
  • VGH Bayern, 29.04.2016 - 6 CS 16.58

    Beschwerde gegen Erschließungsbeitrag

    Das setzt bei einer Anbaustraße (Art. 5a Abs. 2 Nr. 1 KAG), wie sie hier von der Antragsgegnerin abgerechnet wird, unter anderem voraus, dass das Grundstück gerade dieser Straße wegen - im Fall der Zweiterschließung unter Hinwegdenken der Ersterschließung - bebaubar ist, insbesondere also von dieser Straße aus in einer Weise verkehrlich erreichbar ist, die den einschlägigen Bestimmungen des Bauplanungsrechts und des Bauordnungsrechts genügt (vgl. etwa BVerwG, U. v. 26.2.1993 - 8 C 35.92 - BVerwGE 92, 157/159; U. v. 8.5.2002 - 9 C 5.01 - NVwZ-RR 2002, 770/771; BayVGH, U. v. 28.9.2015 - 6 B 14.606 - BayVBl 2016, 242 Rn. 17).

    Das Bauplanungsrecht verlangt für die Bebaubarkeit eines Grundstücks regelmäßig dessen Erreichbarkeit mit Kraftfahrzeugen (Heranfahrenkönnen)" sofern es nicht ausnahmsweise weniger" nämlich eine fußläufige Erreichbarkeit (Zugang)" genügen lässt oder mehr verlangt" nämlich eine Erreichbarkeit dergestalt" dass auf das Grundstück mit Kraftfahrzeugen heraufgefahren werden kann (BayVGH, U. v. 28.9.2015 - 6 B 14.606 - BayVBl 2016, 242 Rn. 18 m. w. N.).

  • OVG Saarland, 08.11.2018 - 1 A 51/17

    Zumutbarkeit der Erschwernisse beim Grundstücksein- oder -ausfahren

    [OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30.8.2010 - 15 A 646/07 - betreffend eine 3, 80 Meter breite Straße; Bayerischer VGH, Beschluss vom 28.9.2015 - 6 B 14.606 -, jeweils Juris; König in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 43. Auflage, § 12 StVO, Rdnr. 22 m.w.N.] Die Fahrbahnbreite des S... Weges beträgt unstreitig ca. 3,75 Meter.
  • VGH Bayern, 06.06.2019 - 6 B 19.246

    Heranziehung zum Erschließungsbeitrag

    Es muss daher bei der Prüfung des Erschlossenseins durch eine hinzutretende Anbaustraße die dem betreffenden Grundstück bereits durch eine bestehende Anbaustraße vermittelte Bebaubarkeit hinweggedacht werden (ständige Rechtsprechung; vgl. BVerwG, U.v. 12.11.2014 - 9 C 4.13 - juris Rn. 15; BayVGH, B.v. 28.9.2015 - 6 B 14.606 - juris Rn. 17).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.05.2023 - 13 S 1831/22

    Einrichtung eines personenbezogenen Schwerbehindertenparkplatzes; vorhandener

    (1) Für die Durchfahrt eines Fahrzeugs ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass ein gefahrloses Vorbeifahren an einem abgestellten Fahrzeug ohne ungewöhnliche Schwierigkeiten möglich ist, wenn der zur Durchfahrt freibleibende Raum Fahrzeugen mit den nach § 32 Abs. 1 Satz 1 StVZO höchstzulässigen Breiten von 2, 50 m bis ausnahmsweise 3, 00 m die Einhaltung eines Sicherheitsabstands von 0, 50 m ermöglicht (BayVGH, Beschluss vom 28.09.2015 - 6 B 14.606 - juris Rn. 24; OLG Nürnberg, Urteil vom 22.12.2006 - 5 U 1921/06 - juris Rn. 25; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.12.1999 - 2b Ss (OWi) 221/99 - juris Rn. 13 [zum Parken/Halten gegenüber einem markierten Behindertenparkplatz]; VG Hannover, Urteil vom 01.11.2017 - 7 A 444717 - juris Rn. 22 jew. zu § 12 Abs. 1 Nr. 1 StVO; vgl. auch König in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 47. Aufl., § 12 StVO Rn. 22; Heß in Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke, Straßenverkehrsrecht, 27. Aufl., § 12 StVO Rn. 7; Müther in Freymann/Wellner a. a. O. § 12 StVO Rn. 32).
  • VG Hannover, 01.11.2017 - 7 A 444/17

    Enge Straße

    Dementsprechend muss ein Haltender grundsätzlich eine Fahrbahnbreite von etwa 3, 00 m zum gegenüberliegenden Fahrbahnrand freihalten (vgl. BayVGH, Beschl. v. 28.09.2015 - 6 B 14.606 -, juris Rn 24; VG Schwerin, Urt. v. 14.09.2016 - 7 A 31/16 SN -, juris Rn 20; VG Halle, Urt. v. 30.08.2012 - 3 A 20/11 -, juris Rn 21; OLG Oldenburg, Urt. v. 21.03.2012 - 3 U 70/11 -, juris Rn 51; OVG Münster, Beschl. v. 30.08.2010 - 15 A 646/07 -, juris Rn 25; König in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 44. Aufl. 2017, § 12 StVO Rn. 22).
  • VGH Bayern, 09.11.2023 - 6 ZB 23.201

    Keine Erschließungsbeitragspflicht für in Außenbereich hineinragende

    Zumutbar ist der Aufwand, den ein "vernünftiger" Eigentümer aufbringen würde, um die Bebaubarkeit seines Grundstücks durch die Straße - eine anderweitige verkehrsmäßige Erschließung hinweggedacht - zu ermöglichen (BayVGH, B.v. 6.12.2010 - 6 ZB 09.2997 - juris Rn. 7; U.v. 28.9.2015 - 6 B 14.606 - juris Rn. 26).
  • OVG Sachsen, 27.07.2016 - 5 B 375/15

    Vorläufiger Rechtsschutz; Straßenausbaubeitrag; ernstliche Zweifel;

  • VGH Bayern, 06.04.2017 - 6 B 16.1043

    Heranziehung zu Straßenausbaubeitrag

  • VGH Bayern, 09.11.2023 - 6 ZB 23.216

    Erschließungsbeitragsrecht, Teilweise Zulassung der Berufung, Erschlossenes

  • VGH Bayern, 09.11.2023 - 6 ZB 23.208

    Erschließungsbeitrag für erstmalige Herstellung einer Straße - Teilfläche im

  • OVG Schleswig-Holstein, 08.09.2022 - 2 LB 3/22

    Vorauszahlung eines Straßenausbaubeitrages aufgrund rückwirkender Satzung

  • VGH Bayern, 29.11.2018 - 6 B 18.248

    Heranziehung eines Grundstückseigentümers zu einer Vorauszahlung auf den

  • VG München, 29.07.2022 - M 28 K 19.2179

    Erschließungsbeitrag bei in den Außenbereich hineinragenden Grundstücksteilen

  • OVG Sachsen, 04.05.2022 - 5 A 1425/18

    Verkehrsanlage; Ausdehnung; natürliche Betrachtungsweise; Zäsur; Kreuzung;

  • VG München, 29.07.2022 - M 28 K 19.2413

    Teilweise erfolgreiche Klage gegen die Festsetzung eines Erschließungsbeitrages

  • VGH Bayern, 11.12.2015 - 6 BV 14.586

    Straßenausbaubeitrag- Errichtung einer Stützmauer

  • VG München, 29.07.2022 - M 28 K 19.2412

    Erschließungsbeitrag - Übergang Innenbereichsgrundstück in Außenbereich

  • VGH Bayern, 29.11.2018 - 6 B 18.251

    Ausbaubeitrag für Straße oberhalb einer Böschung

  • VGH Bayern, 29.11.2018 - 6 B 18.249

    Vorauszahlung zum Straßenausbaubeitrag für Hanggrundstück

  • VGH Bayern, 12.08.2016 - 6 ZB 15.461

    Vorausleistung auf den Erschließungsbeitrag

  • VGH Bayern, 19.03.2020 - 6 ZB 19.2057

    Heranziehung zum Straßenausbaubeitrag

  • VGH Bayern, 26.04.2022 - 6 ZB 21.3233

    Klage gegen Erschließungsbeitragsbescheid für sog. gefangenes

  • VGH Bayern, 25.11.2019 - 6 ZB 19.525

    Erhebung eines Straßenausbaubeitrags wegen eines Sondervorteils

  • VG München, 29.10.2019 - M 28 K 16.4687

    Heranziehung zu Erschließungsbeiträge

  • VG München, 26.01.2016 - M 2 K 14.5436

    Anbaustraße und Bemessung des Erschließungsbeitrags für die erstmalig Herstellung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht