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   BVerwG, 11.10.1977 - VI B 14.77   

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BVerwG, 11.10.1977 - VI B 14.77 (https://dejure.org/1977,51)
BVerwG, Entscheidung vom 11.10.1977 - VI B 14.77 (https://dejure.org/1977,51)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Oktober 1977 - VI B 14.77 (https://dejure.org/1977,51)
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Wird zitiert von ... (201)Neu Zitiert selbst (24)

  • BVerwG, 24.08.1961 - II C 165.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 11.10.1977 - 6 B 14.77
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hat der geschädigte Beamte bei der unmittelbar auf das Beamtenverhältnis gestützten Klage gegen den öffentlich-rechtlichen Dienstherrn auf Ersatz des durch eine schuldhafte Fürsorgepflichtverletzung entstandenen Schadens - anders als im Amtshaftungsprozeß - lediglich die Verletzung der Fürsorgepflicht und den Eintritt eines Schadens darzutun, während dem Dienstherrn der Beweis dafür obliegt, daß er und diejenigen, für die er haftet (§ 278 BGB), nicht schuldhaft gehandelt haben (Urteile vom 24. August 1961 - BVerwG II C 165.59 - [BVerwGE 13, 17-24 f.], vom 8. Mai 1969 - BVerwG II C 23.66 - und vom 20. April 1977 - BVerwG VI C 7.74 - u.a. unter Hinweis auf § 282 BGB).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 11.10.1977 - 6 B 14.77
    Grundsätzliche Bedeutung im Sinne dieser Vorschrift hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie grundsätzliche, bisher höchstrichterlich noch nicht geklärte Rechtsfragen aufwirft, deren Klärung im künftigen Revisionsverfahren der Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder einer bedeutsamen Weiterentwicklung des Rechts zu dienen geeignet ist (ständige Rechtsprechung; vgl. u.a. BVerwGE 13, 90 [91, 92]).
  • BVerwG, 08.05.1969 - II C 23.66

    Anspruch auf Schadensersatz wegen Verletzung der dem Dienstherrn obliegenden

    Auszug aus BVerwG, 11.10.1977 - 6 B 14.77
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hat der geschädigte Beamte bei der unmittelbar auf das Beamtenverhältnis gestützten Klage gegen den öffentlich-rechtlichen Dienstherrn auf Ersatz des durch eine schuldhafte Fürsorgepflichtverletzung entstandenen Schadens - anders als im Amtshaftungsprozeß - lediglich die Verletzung der Fürsorgepflicht und den Eintritt eines Schadens darzutun, während dem Dienstherrn der Beweis dafür obliegt, daß er und diejenigen, für die er haftet (§ 278 BGB), nicht schuldhaft gehandelt haben (Urteile vom 24. August 1961 - BVerwG II C 165.59 - [BVerwGE 13, 17-24 f.], vom 8. Mai 1969 - BVerwG II C 23.66 - und vom 20. April 1977 - BVerwG VI C 7.74 - u.a. unter Hinweis auf § 282 BGB).
  • BVerwG, 26.11.1970 - I B 87.70

    Nichtzulassungsbeschwerde in einem Verfahren betreffend ein unbefristetes

    Auszug aus BVerwG, 11.10.1977 - 6 B 14.77
    Ein Urteil beruht im Sinne dieser Vorschrift nur auf solchen Gründen, die - ausgehend von der Rechtsauffassung des Berufungsgerichts - nicht fortgedacht werden können, wenn die Entscheidung Bestand haben soll (so u.a. Beschluß vom 26. November 1970 - BVerwG I B 87.70 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 78]).
  • BVerwG, 11.05.1971 - VI B 59.70

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Zusage der Übernahme in den

    Auszug aus BVerwG, 11.10.1977 - 6 B 14.77
    Eine solche Abweichung ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur dann gegeben, wenn das Berufungsgericht in einer Rechtsfrage anderer Auffassung ist als das Bundesverwaltungsgericht (vgl. u.a. Beschlüsse vom 11. Mai 1971 - BVerwG VI B 59.70 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 81], vom 3. Oktober 1972 - BVerwG VI B 57.71 -, vom 22. Oktober 1974 - BVerwG VI B 48.74 - und vom 7. März 1975 - BVerwG VI CB 47.74 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 130]).
  • BVerwG, 03.10.1972 - VI B 57.71

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verletzung

    Auszug aus BVerwG, 11.10.1977 - 6 B 14.77
    Eine solche Abweichung ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur dann gegeben, wenn das Berufungsgericht in einer Rechtsfrage anderer Auffassung ist als das Bundesverwaltungsgericht (vgl. u.a. Beschlüsse vom 11. Mai 1971 - BVerwG VI B 59.70 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 81], vom 3. Oktober 1972 - BVerwG VI B 57.71 -, vom 22. Oktober 1974 - BVerwG VI B 48.74 - und vom 7. März 1975 - BVerwG VI CB 47.74 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 130]).
  • BVerwG, 31.10.1972 - II B 6.72
    Auszug aus BVerwG, 11.10.1977 - 6 B 14.77
    Im übrigen kann das Unterbleiben tatsächlicher Aufklärung als Verfahrensmangel nur dann mit Erfolg gerügt werden, wenn es auf die fraglichen Tatumstände nach der materiellrechtlichen Auffassung des Tatsachengerichts ankommt, und zwar selbst dann, wenn diese Auffassung rechtlich bedenklich sein sollte (u.a. Beschlüsse vom 31. Oktober 1972 - BVerwG II B 6.72 - sowie vom 9. November 1972 - BVerwG II CB 30.72 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 95 und 96] und vom 6. Mai 1977 - BVerwG VI B 5.77 -).
  • BVerwG, 09.11.1972 - II CB 30.72

    Verstoß gegen den Grundsatz auf Gewährung rechtlichen Gehörs - Antrag auf

    Auszug aus BVerwG, 11.10.1977 - 6 B 14.77
    Im übrigen kann das Unterbleiben tatsächlicher Aufklärung als Verfahrensmangel nur dann mit Erfolg gerügt werden, wenn es auf die fraglichen Tatumstände nach der materiellrechtlichen Auffassung des Tatsachengerichts ankommt, und zwar selbst dann, wenn diese Auffassung rechtlich bedenklich sein sollte (u.a. Beschlüsse vom 31. Oktober 1972 - BVerwG II B 6.72 - sowie vom 9. November 1972 - BVerwG II CB 30.72 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 95 und 96] und vom 6. Mai 1977 - BVerwG VI B 5.77 -).
  • BVerwG, 02.02.1973 - II B 46.72

    Mitwirkungsrecht des Personalrats bei der Versetzung eines Beamten -

    Auszug aus BVerwG, 11.10.1977 - 6 B 14.77
    Die Hinweise, es sei nicht auszuschließen, daß durch die vom verstorbenen Kläger beantragte Einholung eines Sachverständigengutachtens unter Herbeiziehung der vorhandenen Arztunterlagen festgestellt worden wäre, ob und in welchem Umfang die zusätzliche dienstliche Belastung des verstorbenen Klägers mit der Kostenrechnertätigkeit die vorzeitige Dienstunfähigkeit herbeigeführt habe, genügen diesen Anforderungen nicht (vgl. auch Beschlüsse vom 5. Oktober 1972 - BVerwG II B 15.72 -, vom 2. Februar 1973 - BVerwG II B 46.72 - und vom 10. März 1977 - BVerwG VI B 38.76 -).
  • BVerwG, 20.02.1973 - II B 63.72

    Verletzung eines Beamten in seinen Rechten durch Entziehung seines bisherigen,

    Auszug aus BVerwG, 11.10.1977 - 6 B 14.77
    Das Berufungsurteil weicht auch nicht im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO von der in der Beschwerde bezeichneten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Februar 1973 - BVerwG II B 63.72 - (Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 44) ab, nach welcher bei der Ermessensentscheidung des Dienstherrn über die Änderung des dem Beamten übertragenen Dienstpostens berechtigte Belange aus dessen persönlichem Bereich, vor allem auch dessen Gesundheit, Bedeutung erlangen können.
  • BVerwG, 13.09.1973 - II B 45.73

    Anforderungen an die Darlegung der Revisionszulassungsgründe im Rahmen einer

  • BVerwG, 08.03.1974 - VI B 72.73
  • BVerwG, 22.10.1974 - VI B 48.74

    Abweichung eines Urteils von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur

  • BVerwG, 17.01.1975 - VI CB 133.74

    Verwirkung von beamtenrechtlichen Ansprüchen - Nichtzulassungsbeschwerde gegen

  • BVerwG, 03.03.1975 - VII B 118.74

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Erteilung einer neuen

  • BVerwG, 07.03.1975 - VI CB 47.74

    Anforderungen an die Bezeichnung einer die Revision eröffnenden Divergenz

  • BVerwG, 25.09.1975 - 6 B 13.75

    Nichtzulassung der Revision

  • BVerwG, 05.11.1975 - VI C 52.74
  • BVerwG, 18.03.1976 - 6 B 86.75

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Begründung eines

  • BVerwG, 28.02.1977 - 6 C 3.77
  • BVerwG, 06.05.1977 - 6 B 5.77

    Anforderungen an die Begründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde im

  • BVerwG, 06.05.1976 - 6 ER 201.76

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Rechtmäßigkeit der unmittelbaren

  • BVerwG, 20.04.1977 - VI C 7.74

    Bundeswehr - Verwahren von Bargeld - Schadensersatz - Haftung aus

  • BVerwG, 05.10.1972 - II B 15.72

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit

  • BVerwG, 05.12.1986 - 4 C 13.85

    Flughafenplanung, Verkehrsflughafen München II

    Es ist nicht erkennbar, daß sich dem Berufungsgericht auf der von ihm zur materiellen Rechtslage eingenommenen Auffassung eine weitere Aufklärung hätte aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 11. Oktober 1977 - BVerwG 6 B 14.77 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 157).
  • BVerwG, 28.11.1980 - 2 C 24.78

    Beamter auf Probe - Entlassung - Verfassungstreue - Beamtenverhältnis - Probezeit

    Die Revision beachtet auch hier nicht, daß das Unterbleiben tatsächlicher Aufklärung als Verfahrensmangel nur dann mit Erfolg gerügt werden kann, wenn es auf die fraglichen Tatumstände nach der materiellrechtlichen Auffassung des Tatsachengerichts ankommt, und zwar selbst dann, wenn diese Auffassung - was hier allerdings nicht zutrifft - rechtlich bedenklich sein sollte (vgl. Beschlüsse vom 9. November 1972 - BVerwG 2 CB 30.72 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 96] und vom 11. Oktober 1977 - BVerwG 6 B 14.77 - [Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 68]).
  • BVerwG, 16.05.1986 - 4 CB 8.86

    Urkundenbeweis - Postzustellungsurkunde

    Ob sich dem Berufungsgericht eine nähere Aufklärung des Sachverhaltes aufdrängen mußte, ist dabei allein auf der Grundlage der vom Berufungsgericht zur materiellen Rechtslage vertretenen Auffassung zu beurteilen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 09.11.1972 - BVerwG 2 CB 30.72 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 96; Beschluß vom 11.10.1977 - BVerwG 6 B 14.77 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 157).
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