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   VG Braunschweig, 08.10.2020 - 6 B 187/20   

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VG Braunschweig, 08.10.2020 - 6 B 187/20 (https://dejure.org/2020,30193)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 08.10.2020 - 6 B 187/20 (https://dejure.org/2020,30193)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 08. Oktober 2020 - 6 B 187/20 (https://dejure.org/2020,30193)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 17 Abs 1 CoronaVV ND; Art 2 Abs 2 S 1 GG; Art 3 Abs 1 GG; Art 6 Abs 1 GG; Art 7 Abs 1 GG; § 63 Abs 1 S 1 SchulG ND; Art 4 Verf ND
    Corona-Pandemie; COVID-19; Homeschooling; Infektionsschutzmaßnahme; Pandemie; Präsenzunterricht; Schulbesuchspflicht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unterrichtsbefreiung (nicht-religiöse Gründe) - Heimunterricht statt Präsenzunterricht für Schüler vulnerabler Eltern in der Corona-Pandemie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Corona-Pandemie: Kein Anspruch auf Homeschooling

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Präsenzunterricht oder "Homeschooling"

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Corona-Pandemie: Kein Anspruch auf "Homeschooling - Corona-Virus

  • dombert.de (Kurzinformation)

    Corona rechtfertigt keinen Anspruch auf Homeschooling

  • etl-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Gibt es einen Anspruch auf "Homeschooling" wegen Eltern, die zur Corona-Risikogruppe gehören?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kein Anspruch auf "Homeschooling" - Corona-Risiko für Eltern allein rechtfertigt kein Anspruch auf Befreiung vom Präsenzunterricht

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (11)

  • VG Hannover, 10.09.2020 - 6 B 4530/20

    Vater gehört zur Coronavirus-Risikogruppe: Kein Anspruch auf Hausunterricht

    Auszug aus VG Braunschweig, 08.10.2020 - 6 B 187/20
    Sofern die Verwaltungspraxis über die Risikoeigenschaft hinaus eine Infektionsschutzmaßnahme an der Schule erfordert, differenziert sie damit in zulässiger Weise weiter zwischen einer (bloß) abstrakten, allgemeinen Gefährdungslage sowie der konkreten Gefahr einer Infektion mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 im Falle einer bereits nachgewiesenen Neuinfektion seitens des zuständigen es (VG Hannover, B. v. 10.09.2020 - 6 B 4530/20 -).

    Eine derart ausdifferenzierte Regelung bringt die widerstreitenden Interessen zwischen der grundsätzlich in Form einer Schulbesuchspflicht bestehenden Schulpflicht gem. § 63 Abs. 1 Satz 1 NSchG i. V. m. Art. 4 Abs. 2 NV und dem staatlichen Schutzauftrag aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG sowie - wie im vorliegenden Fall vulnerabler darüber hinaus zudem - der Verpflichtung zum besonderen Schutz der Familie aus Art. 6 Abs. 1 GG im Wege praktischer in verfassungskonformer Weise zu einem möglichst schonenden Ausgleich (vgl. hierzu auch VG Hannover, B. v. 10.09.2020, - 6 B 4530/20 - VG Lüneburg, B. v. 14.09.2020, - 4 B 49/20 - beides veröffentlicht in der Nds. Rechtsprechungsdatenbank).

  • BVerfG, 12.05.2020 - 1 BvR 1027/20

    Unzulässige Verfassungsbeschwerden gegen Lockerungen und gegen Verlängerungen der

    Auszug aus VG Braunschweig, 08.10.2020 - 6 B 187/20
    Die Verletzung einer Schutzpflicht liegt demnach nur vor, wenn Schutzvorkehrungen entweder überhaupt nicht getroffen sind, wenn die getroffenen Regelungen und Maßnahmen offensichtlich ungeeignet oder völlig unzulänglich sind, das gebotene Schutzziel zu erreichen, oder wenn sie erheblich hinter dem Schutzziel zurückbleiben (vgl. BVerfG, B. v. 12.05.2020 - 1 BvR 1027/20 - juris Rn. 6f. m.w.N.).

    Doch kann nur durch die unter bestimmten Bedingungen zugelassene soziale Interaktion auch anderen grundrechtlich geschützten Freiheiten Rechnung getragen werden (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss v. 12.5.2020 - 1 BvR 1027/20 -, juris Rn. 7).

  • VG Lüneburg, 14.09.2020 - 4 B 49/20

    Kein Anspruch auf Befreiung vom Präsenzunterricht

    Auszug aus VG Braunschweig, 08.10.2020 - 6 B 187/20
    Eine derart ausdifferenzierte Regelung bringt die widerstreitenden Interessen zwischen der grundsätzlich in Form einer Schulbesuchspflicht bestehenden Schulpflicht gem. § 63 Abs. 1 Satz 1 NSchG i. V. m. Art. 4 Abs. 2 NV und dem staatlichen Schutzauftrag aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG sowie - wie im vorliegenden Fall vulnerabler darüber hinaus zudem - der Verpflichtung zum besonderen Schutz der Familie aus Art. 6 Abs. 1 GG im Wege praktischer in verfassungskonformer Weise zu einem möglichst schonenden Ausgleich (vgl. hierzu auch VG Hannover, B. v. 10.09.2020, - 6 B 4530/20 - VG Lüneburg, B. v. 14.09.2020, - 4 B 49/20 - beides veröffentlicht in der Nds. Rechtsprechungsdatenbank).
  • BVerfG, 19.05.2020 - 2 BvR 483/20

    Terminsladung zur strafrechtlichen Hauptverhandlung und Schutz vor dem neuartigen

    Auszug aus VG Braunschweig, 08.10.2020 - 6 B 187/20
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gilt dies im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie umso mehr, als ein "gewisses Infektionsrisiko mit dem neuartigen Corona-Virus derzeit für die Gesamtbevölkerung zum allgemeinen Lebensrisiko gehört" (vgl. BVerfG, Beschl. v. 19.05.2020 - 2 BvR 483/20 - juris Rn. 8; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 18. September 2020 - 1 S 2831/20 -, juris Rn. 10).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.09.2020 - 1 S 2831/20

    Kein Anspruch auf Verschärfung der Hygienevorgaben im Schulbereich

    Auszug aus VG Braunschweig, 08.10.2020 - 6 B 187/20
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gilt dies im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie umso mehr, als ein "gewisses Infektionsrisiko mit dem neuartigen Corona-Virus derzeit für die Gesamtbevölkerung zum allgemeinen Lebensrisiko gehört" (vgl. BVerfG, Beschl. v. 19.05.2020 - 2 BvR 483/20 - juris Rn. 8; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 18. September 2020 - 1 S 2831/20 -, juris Rn. 10).
  • OVG Niedersachsen, 30.04.2020 - 13 MN 131/20

    Infektionsschutzrecht; Normenkontrolleilantrag; Präsenzunterricht

    Auszug aus VG Braunschweig, 08.10.2020 - 6 B 187/20
    Diese umfasst grundsätzlich die Pflicht zur Teilnahme am Präsenzunterricht (vgl. Nds. OVG, B. v. 30.04.2020 - 13 MN 131/20 -, juris Rn. 27), was auch bereits im Wortlaut des § 63 Abs. 1 NSchG ("zum Schul besuch verpflichtet ") angelegt ist.
  • OVG Niedersachsen, 23.11.1999 - 13 M 3944/99

    Vorläufiger Rechtsschutz bei Nichtversetzung in nächsthöheren Schuljahrgang;

    Auszug aus VG Braunschweig, 08.10.2020 - 6 B 187/20
    Eine die Anforderungen an den Erlass einer einstweiligen Anordnung erhöhende Vorwegnahme der Hauptsache liegt schon dann vor, wenn die begehrte Entscheidung des Gerichts dem Antragsteller für die Dauer eines Hauptsacheverfahrens die Rechtsposition vermitteln würde, die er in der Hauptsache anstrebt (vgl. Nds. OVG, B. v. 23.11.1999 - 13 M 3944/99 -, NVwZ-RR 2001, 241; Finkelnburg/Dombert/Külpmann, a. a. O., Rn. 179 ff.).
  • VG Braunschweig, 03.08.2010 - 6 B 126/10

    Betreuung; Härte

    Auszug aus VG Braunschweig, 08.10.2020 - 6 B 187/20
    So darf die Entscheidung in der Hauptsache ausnahmsweise vorweggenommen werden, wenn ein Hauptsacheverfahren mit überwiegender Wahrscheinlichkeit Erfolg haben würde und wenn es dem Antragsteller darüber hinaus schlechthin unzumutbar wäre, den Abschluss des Hauptsacheverfahrens abzuwarten (vgl. z. B. VG Braunschweig, B. v. 03.08.2010 - 6 B 126/10 -, juris Rn. 2; Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 7. Aufl. 2017, Rn. 190 ff.).
  • BVerfG, 26.02.2020 - 2 BvR 2347/15

    Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung verfassungswidrig

    Auszug aus VG Braunschweig, 08.10.2020 - 6 B 187/20
    Was konkret zu tun ist, um Grundrechtsschutz zu gewährleisten, hängt von vielen Faktoren ab, im Besonderen von der Eigenart des Sachbereichs, den Möglichkeiten, sich ein hinreichend sicheres Urteil zu bilden, und der Bedeutung der betroffenen Rechtsgüter (vgl. BVerfG, B. v. 26.02.2020 - 2 BvR 2347/15 - Rn. 224 m.w.N.).
  • BVerfG, 20.04.2011 - 1 BvR 1811/08

    Verfassungsbeschwerden gegen die Stichtagsregelung zur Gewährung von Elterngeld

    Auszug aus VG Braunschweig, 08.10.2020 - 6 B 187/20
    Er verletzt das Grundrecht vielmehr nur, wenn er eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die rechtfertigen könnten (vgl. z.B. BVerfG, Nichtannahmebeschluss v. 20.04.2011 - 1 BvR 1811/08 -, juris Rn. 6).
  • OVG Niedersachsen, 29.10.2020 - 2 ME 388/20

    Anordnungsgrund; Anordnungsgrund fehlt; Befreiung vom Präsenzunterricht;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.11.2020 - 2 B 11333/20

    Keine Befreiung vom schulischen Präsenzunterricht wegen der Corona-Pandemie

    Zu berücksichtigen ist hier allerdings, dass sowohl die Ablehnung der begehrten Anordnung als auch eine Stattgabe eine rechtliche bzw. tatsächliche Vorwegnahme der Hauptsache darstellten (vgl. VG Braunschweig, Beschluss vom 8. Oktober 2020 - 6 B 187/20 -, juris Rn. 16).

    Die Schulbesuchspflicht als "ein Kernstück" des Bildungsauftrags des Staates aus Art. 7 Abs. 1 GG, Art. 27 Abs. 3 Satz 1 LV durfte das Land daher in seine Gesamtabwägung einstellen (vgl. hierzu auch VG Braunschweig, Beschluss vom 8. Oktober 2020 - 6 B 187/20 -, juris Rn. 35 m.w.N.).

    Andererseits hat die Schule im Rahmen ihrer Ermessensentscheidung auch dem Umstand Rechnung zu tragen, dass die Befreiung vom Präsenzunterricht eingedenk der, wie oben dargelegt, als solche auch in der derzeitigen pandemischen Situation rechtlich nicht zu beanstandenden gesetzgeberischen Grundentscheidung für den Präsenzunterricht nur in besonders begründeten Ausnahmefällen in Betracht kommt (vgl. entspr. VG Braunschweig, Beschluss vom 8. Oktober 2020 - 6 B 187/20 -, juris Rn. 23) und eine allgemeine Ansteckungsgefahr ohnehin nicht völlig ausgeschlossen, sondern als zum allgemeinen Lebensrisiko gehörend lediglich minimiert werden kann (vgl. VG Braunschweig, Beschluss vom 8. Oktober 2020 - 6 B 187/20 -, juris Rn. 26; vgl. auch entspr. VG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 18. August 2020 - 12 B 53/20 -, juris Rn. 34).

    Den einzelnen Familienmitgliedern ist es auch in der Gesamtabwägung zumutbar, auch selbst verstärkt Hygienemaßnahme zu ergreifen, und zwar auch solche gesteigerter Art, wenn sie dies für notwendig erachten (vgl. VG Braunschweig, Beschluss vom 8. Oktober 2020 - 6 B 187/20 -, juris Rn. 37 ff.).

    Da das Rechtsschutzbegehren vorliegend im Eilverfahren auf eine Vorwegnahme der Hauptsache gerichtet ist (vgl. auch VG Braunschweig, Beschluss vom 8. Oktober 2020 - 6 B 187/20 -, juris Rn. 16), unterbleibt eine Reduzierung des Streitwerts auf die Hälfte.

  • VG Düsseldorf, 25.08.2021 - 7 L 1811/21

    Kein Anspruch auf Erteilung von Distanzunterricht ab einer 7-Tages-Inzidenz von

    vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 20. November 2020 - 2 B 11333/20 -, juris, Rn. 10; VG Düsseldorf, Beschluss vom 11. Dezember 2020 - 18 L 2406/20 -, bisher nicht veröffentlicht, S. 5 des Beschlussabdrucks; VG Aachen, Beschluss vom 25. November 2020 - 9 L 855/20 -, juris, Rn. 24 ff.; VG Braunschweig, Beschluss vom 8. Oktober 2020 - 6 B 187/20 -, juris, Rn. 35.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. Oktober 2009 - 6 B 27/09 -, juris, Rn. 5; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 20. November 2020 - 2 B 11333/20 -, juris, Rn. 8; VG Düsseldorf, Beschluss vom 11. Dezember 2020 - 18 L 2406/20 -, bisher nicht veröffentlicht, S. 5 des Beschlussabdrucks; VG Aachen, Beschluss vom 25. November 2020 - 9 L 855/20 -, juris, Rn. 24; VG Braunschweig, Beschluss vom 8. Oktober 2020 - 6 B 187/20 -, juris, Rn. 35.

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. Mai 2020 - 1 BvR 1027/20 -, juris, Rn. 7; VG Düsseldorf, Beschluss vom 11. Dezember 2020 - 18 L 2406/20 -, bisher nicht veröffentlicht, S. 5 f. des Beschlussabdrucks; VG Braunschweig, Beschluss vom 8. Oktober 2020 - 6 B 187/20 -, juris, Rn. 35; VG Aachen, Beschluss vom 25. November 2020 - 9 L 855/20 -, juris, Rn. 22.

    So auch BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 2020 - 2 BvR 483/20 -, juris, Rn. 9; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 20. November 2020 - 2 B 11333/20 -, juris, Rn. 10; VG Düsseldorf, Beschluss vom 11. Dezember 2020 - 18 L 2406/20 -, bisher nicht veröffentlicht, S. 6 des Beschlussabdrucks; VG Braunschweig, Beschluss vom 8. Oktober 2020 - 6 B 187/20 -, juris, Rn. 26.

  • VG Mainz, 03.03.2021 - 1 L 78/21

    Präsenzpflicht in Grundschulen ist rechtens

    Die Schulbesuchspflicht als "ein Kernstück" des Bildungsauftrags des Staates aus Art. 7 Abs. 1 GG, Art. 27 Abs. 3 Satz 1 LV durfte das Land daher in seine Gesamtabwägung einstellen (vgl. hierzu auch VG Braunschweig, Beschluss vom 8. Oktober 2020 - 6 B 187/20 -, juris Rn. 35 m.w.N.).

    Andererseits hat die Schule im Rahmen ihrer Ermessensentscheidung auch dem Umstand Rechnung zu tragen, dass die Befreiung vom Präsenzunterricht eingedenk der, wie oben dargelegt, als solche auch in der derzeitigen pandemischen Situation rechtlich nicht zu beanstandenden gesetzgeberischen Grundentscheidung für den Präsenzunterricht nur in besonders begründeten Ausnahmefällen in Betracht kommt (vgl. entspr. VG Braunschweig, Beschluss vom 8. Oktober 2020 - 6 B 187/20 -, juris Rn. 23) und eine allgemeine Ansteckungsgefahr ohnehin nicht völlig ausgeschlossen, sondern als zum allgemeinen Lebensrisiko gehörend lediglich minimiert werden kann (vgl. VG Braunschweig, Beschluss vom 8. Oktober 2020 - 6 B 187/20 -, juris Rn. 26; vgl. auch entspr. VG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 18. August 2020 - 12 B 53/20 -, juris Rn. 34).

    Erscheint den Antragstellern ein Zusammenleben trotz der vom Antragsgegner getroffenen Maßnahmen zu risikoreich, müssen diese eine etwaige Separierung voneinander als selbst gewählte gesteigerte Vorsichtsmaßnahme hinnehmen (vgl. VG Braunschweig, Beschluss vom 8. Oktober 2020 - 6 B 187/20 -, juris, Rn. 37); dies erscheint nicht von vornherein unzumutbar.

  • VG Aachen, 25.11.2020 - 9 L 855/20

    Keine Befreiung vom Präsenzunterricht wegen befürchteter erhöhter

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 2020 - 2 BvR 483/20 - juris, Rn. 8; zum Ganzen auch: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 18. September 2020 - 1 S 2831/20 -, juris, Rn. 10; VG Braunschweig, Beschluss vom 8. Oktober 2020 - 6 B 187/20 -, juris, Rn. 26.

    Siehe dazu auch VG Braunschweig, Beschluss vom 8. Oktober 2020 - 6 B 187/20 -, a.a.O., Rn. 37; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 20. November 2020 - 2 B 11333/20.VG - bislang nur Pressemitteilung.

  • VG Düsseldorf, 05.08.2022 - 18 L 621/22

    Schulbesuchsaufforderung mit Zwangsgeldandrohung rechtmäßig

    VG Düsseldorf, Beschluss vom 25. August 2021 - 7 L 1811/21 -, juris, Rn. 55 f. unter Berufung auf das BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 2020 - 2 BvR 483/20 -, juris, Rn. 9; VG Düsseldorf, Beschluss vom 11. Dezember 2020 - 18 L 2406/20 - (n.v.); VG Brauschweig, Beschluss vom 8. Oktober 2020 - 6 B 187/20 -, Rn. 26.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.01.2021 - 2 B 11648/20

    Corona-Krise; Anspruch auf Teilnahme am schulischen Präsenzunterricht ohne Tragen

    Zu berücksichtigen ist hier allerdings, dass sowohl die Ablehnung der begehrten Anordnung als auch eine Stattgabe eine rechtliche bzw. tatsächliche Vorwegnahme der Hauptsache darstellten (vgl. entspr. OVG RP, Beschluss vom 20. November 2020 - 2 B 11333/20.OVG -, juris Rn. 5; VG Braunschweig, Beschluss vom 8. Oktober 2020 - 6 B 187/20 -, juris Rn. 16).
  • VG Schleswig, 30.11.2021 - 9 B 10001/21

    Corona-Krise; Anspruch auf Befreiung vom Präsenzunterricht für Schüler

    Grundsätzlich ist - trotz der eventuellen Verschiedenheit der jeweiligen landesrechtlichen Regelungen - in der bundesweiten Rechtsprechung anerkannt, dass eine Befreiung vom Präsenzunterricht im Einzelfall sowohl für Schülerâ±innen in Betracht kommen kann, die selbst im Hinblick auf eine mögliche Erkrankung an COVID-19 einem erhöhten Risiko ausgesetzt sind, als auch für Schülerâ±innen, die mit einer solchen Person in häuslicher Gemeinschaft leben (vgl. VG Braunschweig, Beschluss vom 08.10.2020 - 6 B 187/20 - juris Rn. 23; VG Osnabrück, Beschluss vom 14.10.2020 - 3 B 63/20 - juris Rn. 24; VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 23.10.2020 - 4 L 1325/20 - juris Rn. 28-29; VG Aachen, Beschluss vom 25.11.2020 - 9 L 855/20 - juris Rn. 26; VG Würzburg, Beschluss vom 03.12.2020 - W 8 E 20.1838 - juris Rn. 26-27).
  • VG Schleswig, 30.03.2021 - 9 B 11/21

    Vorläufige Befreiung vom schulischen Präsenzunterricht wegen Zugehörigkeit eines

    Grundsätzlich ist - trotz der evtl. Verschiedenheit der jeweiligen landesrechtlichen Regelungen - in der bundesweiten Rechtsprechung zwar anerkannt, dass eine Befreiung vom Präsenzunterricht im Einzelfall auch für Schülerinnen in Betracht kommen kann, die selbst im Hinblick auf eine mögliche Erkrankung mit dem sog. Coronavirus keinem erhöhten Risiko ausgesetzt sind, aber mit einer solchen Person in häuslicher Gemeinschaft leben (vgl. VG Osnabrück, Beschluss vom 14. Oktober 2020 - 3 B 63/20 -, juris; VG Aachen, Beschluss vom 25. November 2020 - 9 L 855/20 -, juris; VG Düsseldorf, Beschluss vom 01. Dezember 2020 - 18 L 2278/20 -, juris; VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 23. Oktober 2020 - 4 L 1325/20 -, juris; VG Braunschweig, Beschluss vom 08. Oktober 2020 - 6 B 187/20 -, juris; VG Würzburg, Beschluss vom 03. Dezember 2020 - W 8 E 20.1838 -, juris).

    Diesem übergeordneten Interesse wird auch nicht durch Distanzlernen oder Homeschooling im gleichen Maße Rechnung getragen, weil nur die Präsenzpflicht ausreichende Bildungsgerechtigkeit und eine umfassende Abdeckung der Lehrpläne, denen über die reine Wissensvermittlung hinaus auch der soziale sowie kommunikative Umgang mit Lehrern und Mitschülern immanent ist, gewährleistet (vgl. VG Osnabrück, Beschluss vom 14. Oktober 2020 - 3 B 63/20 -, juris Rn. 19 ff.; VG Braunschweig, Beschluss vom 08. Oktober 2020 - 6 B 187/20 -, juris Rn. 37).

  • OVG Niedersachsen, 24.03.2021 - 13 MN 134/21

    Corona; Elternrecht; Grundschulen; Normenkontrolleilverfahren; Präsenzpflicht;

    Die Schulbesuchspflicht als "ein Kernstück" des Bildungsauftrags des Staates aus Art. 7 Abs. 1 GG durfte der Verordnungsgeber daher in seine Gesamtabwägung einstellen (vgl. hierzu auch VG Braunschweig, Beschl. v. 8.10.2020 - 6 B 187/20 -, juris Rn. 35 m. w. N.).
  • VG Braunschweig, 21.12.2023 - 6 B 371/23

    Eidesstattliche Versicherung; gewöhnlicher Aufenthalt; Glaubhaftmachung;

    So darf die Entscheidung in der Hauptsache ausnahmsweise vorweggenommen werden, wenn ein Hauptsacheverfahren mit überwiegender Wahrscheinlichkeit Erfolg haben würde und wenn es dem Antragsteller darüber hinaus schlechthin unzumutbar wäre, den Abschluss des Hauptsacheverfahrens abzuwarten, weil durch das Abwarten in der Hauptsache für den Antragsteller schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstehen, zu deren nachträglicher Beseitigung die Hauptsacheentscheidung nicht mehr in der Lage wäre (vgl. z. B. Nds. OVG, B. v. 21.4.2021 - 13 ME 146/21 -, juris Rn. 7; VG Braunschweig, B. v. 8.10.2020 - 6 B 187/20 -, juris Rn. 15 m. w. N.).
  • VG Karlsruhe, 29.09.2023 - 14 K 2292/21

    Feststellung des Verlustes der Dienstbezüge für nicht in Präsenz geleistete

  • VG Braunschweig, 30.08.2022 - 6 B 275/22

    Ausnahmegenehmigung; Bildungsgang; MINT-Schule; Oberschule; pädagogische Gründe;

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