Rechtsprechung
   BVerwG, 04.01.1991 - 6 B 20.90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,4001
BVerwG, 04.01.1991 - 6 B 20.90 (https://dejure.org/1991,4001)
BVerwG, Entscheidung vom 04.01.1991 - 6 B 20.90 (https://dejure.org/1991,4001)
BVerwG, Entscheidung vom 04. Januar 1991 - 6 B 20.90 (https://dejure.org/1991,4001)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Kriegsdienstverweigerung - Antragsbegründung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1991, 488
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • VGH Bayern, 21.07.2016 - 12 ZB 16.1206

    Antrag auf Zulassung der Berufung: Altersbeschränkung für Lasertag-Arena

    Angesichts der von der Klägerin ausdrücklich in Bezug genommenen Individualität der Einrichtung in W... entzieht sich der Fall der von der Klägerin angestrebten grundsätzlichen Klärung (vgl. BVerwG, B. v. 4.1.1991 - 6 B 20/90 -, NVwZ-RR 1991, 488).
  • OVG Thüringen, 12.12.2006 - 2 KO 379/06

    Recht der Landesbeamten; Unzulässigkeit der ("unfreiwilligen")

    Juris = BVerwGE 59, 92; Beschluss vom 22. Oktober 1986 - 3 B 43/86 -, Juris = NJW 1988, 664; Beschluss vom 13. April 1989 - 1 B 54/89 -, Juris = NVwZ-RR 1990, 221; Beschluss vom 4. Januar 1991 - 6 B 20/90 -, Juris = NVwZ-RR 1991, 488; Kopp/Schenke, VwGO, 14. Aufl., § 132 Rn. 9; Eyermann, VwGO, 12. Aufl., § 132 Rn. 8).
  • BVerwG, 10.09.1999 - 6 BN 1.99

    Nationalpark "Elbtalaue" gescheitert

    Grundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine Frage des revisiblen Rechts von über den Einzelfall hinausreichender Tragweite aufwirft, die zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder für eine bedeutsame Fortentwicklung des Rechts der höchstrichterlichen Klärung bedarf (Beschluß vom 4. Januar 1991 - BVerwG 6 B 20.90 - NVwZ-RR 1991, 488).
  • BVerwG, 23.03.1994 - 6 B 84.93

    Voraussetzungen des Zulassungsgrundes der grundsätzlichen Bedeutung der

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hat eine Rechtssache dann grundsätzliche Bedeutung, wenn sie eine entscheidungserhebliche Frage des (gemäß § 137 Abs. 1 VwGO revisiblen) materiellen oder formellen Rechts von über den Einzelfall hinausreichender Tragweite aufwirft, so daß zu erwarten ist, daß die Klärung dieser Rechtsfrage im künftigen Revisionsverfahren dazu dienen wird, die Rechtseinheit in ihrem Bestand zu erhalten oder die Fortentwicklung des Rechts zu fördern (vgl. nur BVerwG, Beschluß vom 4. Januar 1991 - BVerwG 6 B 20.90 - Buchholz 448.6 § 5 KDVG Nr. 4).
  • OVG Brandenburg, 25.05.2005 - 3 D 7/03

    Antrag auf Normenkontrolle; Rechtmäßigkeit eines Bebauungsplans; Zulässigkeit des

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  • BVerwG, 07.03.1995 - 5 B 96.94

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung -

    Die Antwort auf die vom Kläger zur Härte aufgeworfene Frage hängt von einer Würdigung der besonderen, den Einzelfall prägenden Umstände ab, die sich als solche einer rechtsgrundsätzlichen Klärung entziehen (vgl. auch BVerwG, Beschluß vom 19. Januar 1981 - BVerwG 8 B 25.81 - ; Beschluß vom 4. Januar 1991 - BVerwG 6 B 20.90 - <NVwZ-RR 1991, 488>).
  • BVerwG, 02.02.1995 - 5 B 134.94

    Zurückweisen einer Nichtzulassungsbeschwerde - Revisionszulassungsgrund der

    Da sich die vom Kläger formulierte Frage nicht in verallgemeinerungsfähiger Weise klären läßt, ist eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO nicht gegeben (vgl. auch BVerwG, Beschluß vom 19. Januar 1981 - BVerwG 8 B 25.81 - ; Beschluß vom 4. Januar 1991 - 6 B 20.90 - <NVwZ-RR 1991, 488>).
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