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   VG Osnabrück, 22.04.2015 - 6 B 20/15   

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https://dejure.org/2015,8556
VG Osnabrück, 22.04.2015 - 6 B 20/15 (https://dejure.org/2015,8556)
VG Osnabrück, Entscheidung vom 22.04.2015 - 6 B 20/15 (https://dejure.org/2015,8556)
VG Osnabrück, Entscheidung vom 22. April 2015 - 6 B 20/15 (https://dejure.org/2015,8556)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Unter welchen Voraussetzungen darf ein Straßenteilstück für Motorradfahrer gesperrt werden?

  • weka.de (Kurzinformation)

    Können Straßen für Motorräder bei erhöhtem Unfallrisiko gesperrt werden?

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 23.09.2010 - 3 C 37.09

    Überholverbot; Lastkraftwagen; Lkw-Überholverbot; Verkehrsverbot;

    Auszug aus VG Osnabrück, 22.04.2015 - 6 B 20/15
    Besondere örtliche Verhältnisse in diesem Sinne können insbesondere in der Streckenführung, dem Ausbauzustand der Strecke, witterungsbedingten Einflüssen (z.B. Nebel, Schnee- und Eisglätte), der dort anzutreffenden Verkehrsbelastung und den daraus resultierenden Unfallzahlen begründet sein (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.11.2010 - 3 C 42/09 -, juris = NJW 2011, 1527 für die Pflicht zur Radwegbenutzung; Urt. v. 23.09.2010 - 3 C 37/09 -, NJW 2011, 246 für LKW-Überholverbote auf Autobahnen; Urt. v. 05.04.2001 - 3 C 23/00 -, juris = NJW 2001, 3139 für Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen).

    Die in der Vorschrift darüber hinaus geforderte konkrete Gefahrenlage ist dann anzunehmen, wenn ohne ein verkehrsbehördliches Tätigwerden eine das allgemeine Verkehrsrisiko deutlich übersteigende Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass alsbald vermehrt Schadensfälle, insbesondere Unfälle mit Personen- und Sachschäden, eintreten (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.09.2010, aaO).

  • BVerwG, 18.11.2010 - 3 C 42.09

    Radweg; Radwegbenutzungspflicht; Radwegebenutzungspflicht; Radfahrer; Radverkehr;

    Auszug aus VG Osnabrück, 22.04.2015 - 6 B 20/15
    Besondere örtliche Verhältnisse in diesem Sinne können insbesondere in der Streckenführung, dem Ausbauzustand der Strecke, witterungsbedingten Einflüssen (z.B. Nebel, Schnee- und Eisglätte), der dort anzutreffenden Verkehrsbelastung und den daraus resultierenden Unfallzahlen begründet sein (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.11.2010 - 3 C 42/09 -, juris = NJW 2011, 1527 für die Pflicht zur Radwegbenutzung; Urt. v. 23.09.2010 - 3 C 37/09 -, NJW 2011, 246 für LKW-Überholverbote auf Autobahnen; Urt. v. 05.04.2001 - 3 C 23/00 -, juris = NJW 2001, 3139 für Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen).
  • BVerwG, 05.04.2001 - 3 C 23.00

    Geschwindigkeitsbegrenzung auf Autobahnen; Bundesautobahn,

    Auszug aus VG Osnabrück, 22.04.2015 - 6 B 20/15
    Besondere örtliche Verhältnisse in diesem Sinne können insbesondere in der Streckenführung, dem Ausbauzustand der Strecke, witterungsbedingten Einflüssen (z.B. Nebel, Schnee- und Eisglätte), der dort anzutreffenden Verkehrsbelastung und den daraus resultierenden Unfallzahlen begründet sein (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.11.2010 - 3 C 42/09 -, juris = NJW 2011, 1527 für die Pflicht zur Radwegbenutzung; Urt. v. 23.09.2010 - 3 C 37/09 -, NJW 2011, 246 für LKW-Überholverbote auf Autobahnen; Urt. v. 05.04.2001 - 3 C 23/00 -, juris = NJW 2001, 3139 für Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen).
  • BVerwG, 21.08.2003 - 3 C 15.03

    Radweg-Benutzungspflicht; Klagebefugnis; unzulässige "Popularklage";

    Auszug aus VG Osnabrück, 22.04.2015 - 6 B 20/15
    Für die Möglichkeit einer solchen Rechtsverletzung reicht es nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 21.08.2003 - 3 C 15/03 -, juris = NJW 2004, 698 m.w.N.) bereits aus, wenn ein Verkehrsteilnehmer anlässlich seiner Teilnahme am Straßenverkehr zumindest einmal mit dem fraglichen Verkehrszeichen konfrontiert worden ist, weil er schon hierdurch zum Adressaten eines belastenden Verwaltungsakts werde und sich ein anschließend von ihm eingelegter Rechtsbehelf daher nicht als unzulässige Popularklage darstelle.
  • VG Braunschweig, 04.12.2019 - 6 A 532/18

    Besondere örtliche Verhältnisse; Gefahrenlage; Krafträder; Sicherheit und Ordnung

    Besondere örtliche Verhältnisse können insbesondere aus der Streckenführung, einer Vielzahl von Kurven, dem Ausbauzustand der Strecke, witterungsbedingten Einflüssen, der auf dem Streckenabschnitt bestehenden Verkehrsbelastung und den daraus resultierenden Unfallzahlen folgen (vgl. BVerwG, U. v. 18.11.2010 - 3 C 42.09 -, juris Rn. 26 m.w.N.; U. v. 23.09.2010, a.a.O., Rn. 26 m.w.N.; OVG Nordrhein-Westfalen, B. v. 06.06.2019 - 8 B 821/18 -, juris Rn. 6; VG Mainz, B. v. 23.07.2018 - 3 L 619/18.MZ -, juris Rn. 3; VG Osnabrück, B. v. 22.04.2015 - 6 B 20/15 -, juris Rn. 14).

    Erst nachdem die Geschwindigkeitsbegrenzung länger anhaltend und konsequent kontrolliert und Verstöße geahndet worden sind, können schärfere Maßnahmen angedacht werden (vgl. VG Mainz, B. v. 23.07.2018, a.a.O., Rn. 5; VG Bayreuth, B. v. 09.04.2018 - B 1 S 18.52 -, juris Rn. 33; VG Oldenburg, U. v. 12.12.2017, a.a.O., S. 11, n.v.; VG Osnabrück, B. v. 22.04.2015, a.a.O., Rn. 16).

  • VG Mainz, 23.07.2018 - 3 L 619/18

    Motorradverbot auf der L 415 zwischen Sprendlingen und Ober-Hilbersheim vorläufig

    Abgesehen davon, dass an die Darlegung bzw. den Nachweis eines solchen erhöhten Risikos vorliegend relativ hohe Anforderungen zu stellen sind, da die streitgegenständlichen verkehrsbehördlichen Maßnahmen nicht lediglich eine Beschränkung des fließenden Verkehrs, sondern den Ausschluss einer ganzen Fahrzeugart vom Straßenverkehr für einen nicht unerheblichen Zeitraum zum Gegenstand haben (vgl. VG Osnabrück, Beschluss vom 22. April 2015 - 6 B 20/15 -, juris Rn. 15), lassen die vorgelegten Unfallzahlen für die Jahre 2015 bis 2017 die vom Antragsgegner gezogene Schlussfolgerung nicht ohne Weiteres zu.

    Sie sind jedoch für sich genommen keine geeignete Grundlage für eine Streckensperrung nach § 45 Abs. 1 Satz 1, Abs. 9 Satz 3 StVO, weil sie lediglich ein bestimmtes Verhalten der betreffenden Verkehrsteilnehmer belegen, nicht aber "besondere örtliche Verhältnisse mit besonderem Gefährdungsgrad" im oben beschriebenen Sinne aufzeigen (vgl. VG Osnabrück, Beschluss vom 22. April 2015, a.a.O. = juris Rn. 16).

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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 01.07.2015 - 6 B 20.15   

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https://dejure.org/2015,63603
OVG Berlin-Brandenburg, 01.07.2015 - 6 B 20.15 (https://dejure.org/2015,63603)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 01.07.2015 - 6 B 20.15 (https://dejure.org/2015,63603)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 01. Juli 2015 - 6 B 20.15 (https://dejure.org/2015,63603)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BVerwG, 13.02.2018 - 2 C 61.17

    Rüge der Verletzung der Verfahrensgarantie des rechtlichen Gehörs

    Denn bereits das Verwaltungsgericht (Urteil vom 11. September 2013 - VG 2 K 1372/11 - Umdruck Bl. 7, 14) und das Oberverwaltungsgericht (Urteil vom 1. Juli 2015 - OVG 6 B 20.15 - Umdruck Bl. 5, 11, 12) haben das hier einschlägige Senatsurteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Juli 2012 - 2 C 29.11 - (BVerwGE 143, 381) im vorinstanzlichen Verfahren zitiert.
  • BVerwG, 21.09.2016 - 6 B 46.16

    Anforderungen an den Nachweis einer Verletzung des rechtlichen Gehörs im Rahmen

    Der Antrag des Klägers auf Wiederaufnahme der Verfahren betreffend die Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Juli 2015 (BVerwG 6 B 20.15, BVerwG 6 PKH 3.15) und vom 22. September 2015 (BVerwG 6 PKH 6.15) wird verworfen.

    Die Anhörungsrüge des Klägers gegen die Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Juli 2015 (BVerwG 6 B 20.15, BVerwG 6 PKH 3.15) und vom 22. September 2015 (BVerwG 6 PKH 6.15) wird verworfen.

  • BVerwG, 27.09.2016 - 2 C 33.16

    Anhörungsrüge; Begrenzung von Ausgleichsanspüchen wegen unionrechtswidriger

    Denn bereits das Verwaltungsgericht (Urteil vom 11. September 2013 - VG 2 K 1372/11 - Umdruck Bl. 7, 14) und das Oberverwaltungsgericht (Urteil vom 1. Juli 2015 - OVG 6 B 20.15 - Umdruck Bl. 5, 11, 12) haben das hier einschlägige Senatsurteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Juli 2012 - 2 C 29.11 - (BVerwGE 143, 381) im vorinstanzlichen Verfahren zitiert.
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   BVerwG, 20.07.2015 - 6 B 20.15   

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BVerwG, Entscheidung vom 20.07.2015 - 6 B 20.15 (https://dejure.org/2015,106285)
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