Rechtsprechung
BVerwG, 17.05.2001 - 6 B 23.01 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs des wichtigen Grundes in § 3 Abs. 1 NÄndG (Namensänderungsgesetz) - Verringerung des Gewichts der Namenseinheit in der Familie durch gesetzgeberische Entscheidungen - Führung ausländisch klingender Familiennamen - Abwägung ...
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 27.11.2000 - 5 B 99.2679
- BVerwG, 17.05.2001 - 6 B 23.01
Wird zitiert von ... (48) Neu Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 07.12.1962 - VII C 123.61
Personenstandssachen und Voraussetzungen für eine Namensänderung - Anforderungen …
Auszug aus BVerwG, 17.05.2001 - 6 B 23.01
Insoweit ist zu berücksichtigen, ob der Namensträger bei seiner Eingliederung in das wirtschaftliche und soziale Leben der Bundesrepublik Deutschland infolge der Führung seines Namens nachvollziehbare Schwierigkeiten gewärtigen muss (Urteil vom 7. Dezember 1962 - BVerwG 7 C 123.61 - BVerwGE 15, 183; Beschluss vom 18. Mai 1989 - BVerwG 7 B 69.89 - Buchholz 402.10 § 3 NÄG Nr. 63). - BVerwG, 18.05.1989 - 7 B 69.89
Psychologische Behinderung der Eingliederung eines Flüchtlings durch …
Auszug aus BVerwG, 17.05.2001 - 6 B 23.01
Insoweit ist zu berücksichtigen, ob der Namensträger bei seiner Eingliederung in das wirtschaftliche und soziale Leben der Bundesrepublik Deutschland infolge der Führung seines Namens nachvollziehbare Schwierigkeiten gewärtigen muss (Urteil vom 7. Dezember 1962 - BVerwG 7 C 123.61 - BVerwGE 15, 183; Beschluss vom 18. Mai 1989 - BVerwG 7 B 69.89 - Buchholz 402.10 § 3 NÄG Nr. 63). - BVerwG, 13.12.1995 - 6 C 6.94
Stiefvater-Nachname II - § 3 Abs. 1 NÄG
Auszug aus BVerwG, 17.05.2001 - 6 B 23.01
Dies gilt auch für die Namensführung innerhalb von Familien, hinsichtlich derer das Bundesverwaltungsgericht die Verringerung des Gewichts der Namenseinheit in der Familie durch gesetzgeberische Entscheidungen berücksichtigt hat (Urteil vom 13. Dezember 1995 - BVerwG 6 C 6.94 - BVerwGE 100, 148 ).
- BVerwG, 06.09.1985 - 7 B 197.84
Nachträgliche Änderung des Ehenamens - "Hinkende Namensführung" eines …
Auszug aus BVerwG, 17.05.2001 - 6 B 23.01
Insofern kann nur der vom Berufungsgericht hervorgehobene Gesichtspunkt herangezogen werden, dass die öffentlich-rechtliche Namensänderung nur Unzuträglichkeiten im Einzelfall beseitigen kann (Beschluss vom 6. September 1985 - BVerwG 7 B 197.84 - Buchholz 402.10 § 3 NÄG Nr. 54). - BVerwG, 18.02.1981 - 7 B 69.80
Rechtmäßigkeit der Ablehnung einer Namensänderung - Namensänderung eines …
Auszug aus BVerwG, 17.05.2001 - 6 B 23.01
Seine von den Klägern kritisierte Bemerkung, es müsse berücksichtigt werden, dass das bürgerliche Recht die Namensführung dem Grundsatz nach abschließend regelt, steht auf dem Boden der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, dass die in den gesetzlichen Bestimmungen zum Ausdruck kommenden Grundsätze der Namensführung zu berücksichtigen sind (Beschluss vom 18. Februar 1981 - BVerwG 7 B 69.80 - Buchholz 402.10 § 3 NÄG Nr. 43). - BVerwG, 16.02.1993 - 9 C 25.92
Deutsche Staatsangehörigkeit - Verlassen des Vertreibungsgebietes
Auszug aus BVerwG, 17.05.2001 - 6 B 23.01
Kann das Gericht diese Überzeugung nicht gewinnen, bleibt es bei dem Grundsatz, dass ein Beteiligter die Folgen der Ungewissheit hinsichtlich einer anspruchsbegründenden Tatsache gegen sich gelten lassen muss (vgl. z.B. Urteil vom 16. Februar 1993 - BVerwG 9 C 25.92 - BVerwGE 92, 70 ). - BVerwG, 05.09.1985 - 7 C 2.84
Scheineheliches Kind - Schutzwürdiges Interesse - Familienname - Geburtsname der …
Auszug aus BVerwG, 17.05.2001 - 6 B 23.01
Danach ist ein wichtiger Grund für eine Änderung des Familiennamens gegeben, wenn das schutzwürdige Interesse des Namensträgers an der Ablegung seines bisherigen Namens und der Führung des neuen Namens Vorrang hat vor dem schutzwürdigen Interesse der durch eine Namensänderung betroffenen Träger des bisherigen und des neuen Namens und vor den in den gesetzlichen Bestimmungen zum Ausdruck gekommenen Grundsätzen der Namensführung, zu denen auch die Ordnungsfunktion des Namens sowie sicherheitspolizeiliche Interessen an der Beibehaltung des bisherigen Namens gehören (Urteil vom 5. September 1985 - BVerwG 7 C 2.84 - Buchholz 402.10 § 3 NÄG Nr. 53).
- BVerwG, 11.01.2011 - 6 B 65.10
Wichtiger Grund für eine Namensänderung; seelische Belastung
In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass ein wichtiger Grund für eine Änderung des Familiennamens gegeben ist, wenn das schutzwürdige Interesse des Namensträgers, seinen bisherigen Namen abzulegen und den neuen Namen zu führen, Vorrang hat einerseits vor dem schutzwürdigen Interesse der Träger des bisherigen und des neuen Namens, die durch eine Namensänderung betroffen sind, und andererseits vor den Grundsätzen der Namensführung, die in den gesetzlichen Bestimmungen zum Ausdruck gekommen sind und zu denen auch die Ordnungsfunktion des Namens sowie sicherheitspolizeiliche Interessen an der Beibehaltung des bisherigen Namens gehören (zum Beispiel: Beschluss vom 17. Mai 2001 - BVerwG 6 B 23.01 - Buchholz 402.10 § 3 NÄG Nr. 76). - OVG Niedersachsen, 16.11.2021 - 11 LB 252/20
Abstammungsfunktion; Abwägung; allgemeine Verkehrsauffassung; Familienname; …
Dies ist dann der Fall, wenn das schutzwürdige Interesse des Namensträgers, seinen bisherigen Namen abzulegen und den neuen Namen zu führen, Vorrang hat einerseits vor dem schutzwürdigen Interesse der Träger des bisherigen und des neuen Namens, die durch eine Namensänderung betroffen sind, und andererseits vor den Grundsätzen der Namensführung, die in den gesetzlichen Bestimmungen zum Ausdruck gekommen sind und zu denen auch die Ordnungsfunktion des Namens sowie sicherheitspolizeiliche Interessen an der Beibehaltung des bisherigen Namens gehören (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 11.1.2011 - 6 B 65/10 - juris Rn. 5; dasselbe, Beschl. v. 17.5.2001 - 6 B 23/01 - juris Rn. 5).Ziff. 27 Abs. 1 Satz 1 NamÄndVwV stellt klar, dass das Namensrecht durch die entsprechenden Vorschriften des bürgerlichen Rechts umfassend und im Grundsatz abschließend geregelt ist (vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 17.5.2001 - 6 B 23/01 - juris Rn. 5).
Soweit sich der Kläger offensichtlich (auch) an dem ausländischen Klang seines Namens stört, ist er darauf zu verweisen, dass angesichts einer seit Jahrzehnten erfolgenden Migration fremdklingende und ggf. in der deutschen Sprache schwer auszusprechende Namen nichts Ungewöhnliches sind (vgl. BVerwG, Beschl. v. 17.5.2001 - 6 B 23/01 - juris Rn. 6;… VGH BW, Urt. v. 19.2.2014 - 1 S 1335/13 - juris Rn. 19).
- BVerwG, 08.12.2014 - 6 C 16.14
Gemischt-nationale Ehe; Änderung des Ehenamens; Anwendungsbereich des NamÄndG; …
In die Abwägung einzubeziehen sind das schutzwürdige Interesse des Namensträgers an der Ablegung seines bisherigen Namens und der Führung des neuen Namens, die schutzwürdigen Interessen etwaiger weiterer durch eine Namensänderung betroffener Träger des bisherigen und des neuen Namens sowie die in den gesetzlichen Bestimmungen zum Ausdruck gekommenen Grundsätze der Namensführung, zu denen auch die Ordnungsfunktion des Namens sowie sicherheitspolizeiliche Interessen an der Beibehaltung des bisherigen Namens gehören (Beschluss vom 17. Mai 2001 - BVerwG 6 B 23.01 - Buchholz 402.10 § 3 NÄG Nr. 76 S. 1 m.w.N.).Hierbei ist einzubeziehen, dass infolge einer seit Jahren erfolgenden Migration fremd klingende Namen nichts Ungewöhnliches sind (vgl. Beschlüsse vom 17. Mai 2001 a.a.O. S. 2 m.w.N. und vom 18. Mai 1989 - BVerwG 7 B 69.89 - Buchholz 402.10 § 3 NÄG Nr. 63 S. 18).
- VGH Baden-Württemberg, 19.02.2014 - 1 S 1335/13
Zusicherungsanspruch auf Änderung des Ehenamens bei Eheleuten einer …
Sie dient allein dazu, Unzuträglichkeiten zu beseitigen, die bei der Führung des nach bürgerlichem Recht zu tragenden Namens auftreten, nicht aber die Wertungen des bürgerlich-rechtlichen Namensrechts zu revidieren (…vgl. BVerwG, Urt. v. 29.08.1957 - II C 83.54 - Buchholz 402.10, § 3 NÄG Nr. 3;… Urt. v. 28.10.1960 - VII C 236.59 - Buchholz 402.10, § 3 NÄG Nr. 10; Beschl. v. 17.05.2001 - 6 B 23.01 - Buchholz 402.10, § 3 NÄG Nr. 76, m.w.N.; speziell zur Revidierung der Wahl des Ehenamens: BVerwG, Beschl. v. 06.09.1985 - 7 B 197.84 - NJW 1986, 601).Erst unter Berücksichtigung typischer Fallkonstellationen und der sich unter Umständen wandelnden normativen Bewältigung häufiger vorkommender Fälle lässt sich das dargelegte Normverständnis konkretisieren (vgl. BVerwG, Beschl. v. 17.05.2001, a.a.O.).
Dabei kann allerdings nicht außer Betracht bleiben, dass infolge einer seit Jahren erfolgenden Migration fremdklingende Namen nichts Ungewöhnliches sind (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.05.1989 - 7 B 69.89 - Buchholz 402.10, § 3 NÄG Nr. 63; Beschl. v. 17.05.2001, a.a.O.).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 31.08.2010 - 16 A 3226/08
Änderung des Familiennamens des Sohnes in den Familiennamen der Pflegeeltern; …
vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2002 - 6 C 18.01 -, juris Rdnr. 42 (= BVerwGE 116, 28); Beschluss vom 17. Mai 2001 - 6 B 23.01 -, juris Rdnr. 5 f. (= Buchholz 402.10 § 3 NÄG Nr. 76). - VGH Bayern, 04.11.2014 - 5 C 14.2016
Prozesskostenhilfe; keine hinreichenden Erfolgsaussichten für die beabsichtigte …
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (…B.v. 11.1.2011 - 6 B 65/10 u.a. - juris Rn. 5; B.v. 17.5.01 - 6 B 23/01 - Buchholz 402.10 § 3 NÄG Nr. 76;… B.v. 27.9.93 - 6 B 58/93 - Buchholz 402.10 § 11 NÄG Nr. 4, S. 5; B.v. 1.2.89 - 7 B 14/89 - Buchholz 402.10 § 11 NÄG Nr. 3, S.3) und des erkennenden Senats (…B.v. 22.7.10 - 5 ZB 10.406 - juris Rn. 5; U.v. 28.10.2004 - 5 B 04.692 - juris Rn.15;… U.v. 27.11.00 - 5 B 99.2679 - juris Rn. 14 m.w.N.) liegt ein wichtiger Grund im Sinne der genannten Vorschrift vor, wenn das schutzwürdige Interesse des Namensträgers an der Führung des neuen Namens Vorrang hat vor den in den gesetzlichen Bestimmungen zum Ausdruck kommenden Grundsätzen der Namensführung, zu denen neben der Ordnungsfunktion des Namens und sicherheitsrechtlicher Interessen auch die Identifikationsfunktion des Namens gehört, die nach Namenskontinuität verlangt, weshalb der Name nicht jeder Änderung der Verhältnisse anzupassen ist. - VG Würzburg, 25.02.2015 - W 6 K 14.2
Namensänderung (Familienname); wichtiger Grund
Bei der Prüfung des wichtigen Grundes ist somit das schutzwürdige Interesse des Namensträgers an dem Namenswechsel abzuwägen gegen die Interessen sämtlicher von der Namensänderung betroffener Personen und gegenüber den in den gesetzlichen Bestimmungen zum Ausdruck kommenden Grundsätzen der Namensführung (vgl. BVerwG, U.v. 5.9.1985 - 7 C 2/84 - NJW 1986, 740; B.v. 17.5.2001 - 6 B 23/01 - juris).Erst unter Berücksichtigung typischer Fallkonstellationen und der sich unter Umständen wandelnden normativen Bewältigung häufiger vorkommender Fälle lässt sich das dargelegte Normverständnis konkretisieren (vgl. BVerwG, B.v. 17.5.2001 - 6 B 23/01 - juris).
- VG Aachen, 29.08.2006 - 6 K 1114/06
Kindeswohl für die Änderung des Familiennamens eines Pflegekindes maßgeblich
vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Mai 2001 - 6 B 23.01 -, juris; OVG NRW, Beschluss vom 11. Oktober 2002 - 8 A 312/01 - , juris. - VGH Baden-Württemberg, 20.05.2022 - 1 S 388/22
Änderung des Familiennamens eines Kindes zur Abwehr der Gefahr einer …
Ein wichtiger Grund, der als unbestimmter Rechtsbegriff der unbeschränkten gerichtlichen Kontrolle unterliegt (…vgl. HessVGH, Urt. v. 21.11.2008 - 7 A 1017/08 -, juris Rn. 47), ist gegeben, wenn das schutzwürdige Interesse des Namensträgers, seinen bisherigen Namen abzulegen und den neuen Namen zu führen, Vorrang hat einerseits vor dem schutzwürdigen Interesse der Träger des bisherigen und des neuen Namens, die durch eine Namensänderung betroffen sind, und andererseits vor den Grund-sätzen der Namensführung, die in den gesetzlichen Bestimmungen zum Ausdruck gekommen sind und zu denen auch die Ordnungsfunktion des Namens sowie sicherheitspolizeiliche Interessen an der Beibehaltung des bisherigen Namens gehören (st. Rspr;… vgl. nur Senat, Beschl. v. 22.02.2001 - 1 S 929/00 -, juris Rn. 19;… VGH Bad.-Württ., Urt. v. 28.11.1996 - 13 S 3124/95 -, juris Rn. 16; BVerwG, Beschl. v. 17.05.2011 - 6 B 23.01 -, juris Rn. 5;… Beschl. v. 03.02.2017 - 6 B 50.16 -, juris Rn. 6). - VG München, 19.04.2018 - M 30 K 17.1780
Rechtmäßigkeit der Änderung eines Geburtsnamens
Hierbei sind die Interessen des Klägers an der Änderung seines Namens mit den Belangen der Allgemeinheit, die in der sozialen Ordnungsfunktion des Namens und in dem sicherheitspolizeilichen Interesse an der Führung des übernommenen Namens ihre Grundlage haben ist, abzuwägen (…BVerwG, B.v. 11.1.2011 - 6 B 65/10 - juris Rn. 5; BVerwG, B.v. 17.5.2001 - 6 B 23.01 - BeckRS 2001, 31351798). - OVG Berlin-Brandenburg, 28.07.2017 - 5 N 19.15
Interessenabwägung im Rahmen eines Antrages auf Änderung des zweiten Vornamens
- VGH Bayern, 12.03.2018 - 5 C 17.1752
Prozesskostenhilfe für eine Klage auf Änderung eines Familiennamens
- VGH Bayern, 08.01.2019 - 5 ZB 18.1912
Erfolgloser Berufungszulassungsantrag: Zur Änderung des Geburtsnamens im Wege …
- VG Karlsruhe, 07.03.2018 - 5 K 727/16
Namensänderung bei ehelichen Kindern nach Scheidung der Eltern
- VG Ansbach, 30.01.2015 - AN 14 K 14.00440
Namensänderung durch Hinzufügen eines weiblichen Vornamens bei einem Namensträger …
- VG Düsseldorf, 18.02.2011 - 24 K 1249/10
Änderung des Familiennamens bei Spätaussiedlern; Annahme des Geburtsnamens der …
- VG Freiburg, 10.06.2020 - 6 K 2435/18
Änderung des Namens wegen Namensgleichheit mit einem NS-Täter
- VG Münster, 25.07.2008 - 1 K 872/07
- VG Münster, 20.01.2006 - 1 K 16/06
Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Anspruch auf Änderung eines …
- VG Neustadt, 12.09.2006 - 5 K 614/06
Antrag auf Namensänderung hat Erfolg
- VG Aachen, 11.01.2008 - 6 K 901/07
Rechtmäßigkeit der Änderung des Familiennamens eines Kindes vom Namen des Vaters …
- OVG Thüringen, 13.05.2022 - 3 KO 344/21
Öffentlich-rechtliche Namensänderung infolge der Bewirtschaftung einer …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 11.10.2002 - 8 A 312/01
Anspruch auf Änderung des Familiennamens aus wichtigem Grund; Klage hinsichtlich …
- VG Regensburg, 06.03.2014 - RN 2 K 13.250
Änderung des Nachnamens eines Erwachsenen, dem der Familienname der Mutter …
- VG Regensburg, 01.04.2020 - RO 3 K 19.1358
Namensänderung bei Problemen mit Aussprache und Schreibweise des Namens
- VG Regensburg, 20.03.2014 - RN 2 K 13.1422
Namensänderung Nachname; Abkömmlinge eines Spätaussiedlers; Wunsch nach …
- OVG Saarland, 03.08.2005 - 3 Q 10/05
Umweltrecht - Führen Sanierungsanordnungen zu einer Selbstbelastung?
- VG Bayreuth, 30.05.2016 - B 1 K 16.219
Änderung des Familiennamens eines Kindes nach der Ermordung seiner Mutter durch …
- VG Freiburg, 19.06.2006 - 1 K 1495/05
Änderung eines Vornamens - Belastungssituation - Transliteration ausländischer …
- VG Schleswig, 08.01.2016 - 8 A 107/14
Namensänderung - polnischer Nachname eines Zahnarztes
- VG Regensburg, 02.08.2013 - RN 2 K 13.698
Der Familienname eines in Dauerpflege aufwachsenden und unter pflegeelterlicher …
- VG Regensburg, 15.04.2010 - RO 2 K 09.02164
Änderung des Familiennamens aus Gründen des Kindeswohls; fehlende Zustimmung …
- VGH Bayern, 16.06.2010 - 5 ZB 09.1633
Namensänderung eines nichtehelich Geborenen nach Eintritt der Volljährigkeit
- VG Münster, 19.01.2010 - 1 K 1027/09
Vorliegen eines wichtigen Grundes für eine erstrebte Namensänderung von "C. " in …
- VG Minden, 19.05.2005 - 2 K 6400/03
Änderung des Familiennamens gem. § 3 Abs. 1 Namensänderungsgesetz (NÄG); …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.09.2012 - 16 A 2346/11
Anspruch auf Namensänderung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes für die …
- VG Berlin, 26.08.2009 - 3 A 251.08
Verfolgung und Unterdrückung als wichtiger Grund für eine Namensänderung
- VG München, 19.04.2018 - M 30 K 17.5564
Änderung des Familiennamens nach Ehescheidung in den Geburtsnamen der Mutter
- VG Hannover, 14.04.2011 - 10 A 424/10
Familienname; Fristversäumnis; Klagefrist; Namensänderung; Wiedereinsetzung in …
- VG Hannover, 07.12.2017 - 10 A 358/16
Ausforschungsbeweis; Beweisantrag; Fristnachlass; Namensänderung; seelische …
- VG Berlin, 09.10.2013 - 3 K 699.13
Änderung des Vornamens eines Kindes
- VG Berlin, 01.06.2018 - 3 K 226.17
Änderung des Geburtsnamens
- VG Neustadt, 20.04.2016 - 5 K 1009/15
Wichtiger Grund für Änderung der Vornamenreihenfolge im Geburtenregister
- VG Frankfurt/Oder, 27.04.2009 - 5 K 1498/05
- VG Gießen, 19.01.2004 - 10 E 4610/03
Voraussetzungen eines Anspruchs auf Abänderung des Familiennamens; Ausländischer …
- VG Gießen, 19.11.2007 - 10 E 1886/07
Änderung eines vor langer Zeit in der Türkei zwangsweise geänderten …
- VG Braunschweig, 21.02.2005 - 5 A 69/04
Accent aigu; amtliche Register; außergewöhnliche Nachnamen; deutscher …
- VG Potsdam, 18.01.2005 - 3 K 3455/99