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   BVerwG, 26.07.1996 - 6 B 25.96   

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https://dejure.org/1996,25340
BVerwG, 26.07.1996 - 6 B 25.96 (https://dejure.org/1996,25340)
BVerwG, Entscheidung vom 26.07.1996 - 6 B 25.96 (https://dejure.org/1996,25340)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Juli 1996 - 6 B 25.96 (https://dejure.org/1996,25340)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 29.08.1990 - 7 C 9.90

    Schriftliche Prüfungen - Beeinträchtigung der Prüflinge - Schreibverlängerung -

    Auszug aus BVerwG, 26.07.1996 - 6 B 25.96
    Was zumutbar ist, ist unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls zu entscheiden (BVerwG, Urteile vom 17. Februar 1984 - BVerwG 7 C 67.82 - BVerwGE 69, 46 und vom 29. August 1990 - BVerwG 7 C 9.90 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 277).
  • BVerwG, 06.09.1995 - 6 C 18.93

    Prüfungsrecht - Bewertung - Begründung - Fürsorgepflicht - Berufsfreiheit -

    Auszug aus BVerwG, 26.07.1996 - 6 B 25.96
    Zu den Mitwirkungspflichten des Prüflings im Prüfungsverfahren gehört es auch, seine Ansprüche rechtzeitig geltend zu machen, damit die Erfüllung dieses Anspruchs durch die Prüfungsbehörde nicht vereitelt wird, da mit jedem Tag, der verstreicht, es zunehmend unmöglicher wird, von den Prüfern eine möglichst vollständige und zutreffende Begründung der Bewertung seiner mündlichen Prüfungsleistungen zu erhalten (BVerwG, Urteil vom 6. September 1995 - BVerwG 6 C 18.93 - BVerwGE 99, 185).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 26.07.1996 - 6 B 25.96
    Aus dem Vorbringen der Nichtzulassungsbeschwerde ergibt sich nicht, daß das erstrebte Revisionsverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechtsfragen des revisiblen Rechts mit über den Einzelfall hinausreichender Tragweite beitragen könnte, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortbildung des Rechts noch höchstrichterlicher Klärung bedürften (vgl. BVerwGE 13, 90, 91 f.).
  • BVerwG, 17.02.1984 - 7 C 67.82

    Universitätsrecht - Prüfung - Mehrstufige Schriftliche Prüfung - Grundsatz der

    Auszug aus BVerwG, 26.07.1996 - 6 B 25.96
    Was zumutbar ist, ist unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls zu entscheiden (BVerwG, Urteile vom 17. Februar 1984 - BVerwG 7 C 67.82 - BVerwGE 69, 46 und vom 29. August 1990 - BVerwG 7 C 9.90 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 277).
  • BVerwG, 14.03.1988 - 5 B 7.88
    Auszug aus BVerwG, 26.07.1996 - 6 B 25.96
    Die vom Gericht zu Lasten des Klägers angestellte Sachverhaltswürdigung könnte nur dann im Revisionsverfahren überprüft werden, wenn sie der Kläger angegriffen und geltend gemacht hätte, sie beruhe auf einer Verletzung allgemeinverbindlicher Beweiswürdigungsgrundsätze, zu denen die allgemeinen Auslegungsgrundsätze, die gesetzlichen Beweisregeln, die Denkgesetze oder die allgemeinen Erfahrungssätze gehören (vgl. BVerwG, Beschluß vom 14. März 1988 - BVerwG 5 B 7.88 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 199 m.w.N.).
  • BVerwG, 27.04.1999 - 2 C 30.98

    Rügeverlust bei materiellen Prüfungsfehlern.

    Einem Prüfling obliegt es ausschließlich im eigenen Interesse, auch fachliche Einwände gegen die Bewertung einer Prüfungsleistung frühzeitig zu erheben, da es durch Zeitablauf - vor allem bei mündlichen Prüfungsleistungen - zunehmend schwieriger werden kann, solchen Beanstandungen nachzugehen und Bewertungsfehler zu beheben (vgl. auch Beschluß vom 26. Juli 1996 - BVerwG 6 B 25.96 - ).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.10.2017 - 9 S 1965/16

    Prüfungsanmeldung; Mitwirkungspflicht des Prüflings; Ergänzung des gerichtlichen

    Einem Prüfling obliegt es ausschließlich im eigenen Interesse, auch fachliche Einwände gegen die Bewertung einer Prüfungsleistung frühzeitig zu erheben, da es durch Zeitablauf - vor allem bei mündlichen Prüfungsleistungen - zunehmend schwieriger werden kann, solchen Beanstandungen nachzugehen und Bewertungsfehler zu beheben (vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 26.07.1996 - 6 B 25.96 -, juris).
  • VG Lüneburg, 08.03.2018 - 6 A 507/16

    Aktenvortrag; mündliche Prüfung; Prüfung; Prüfungsrecht; Rüge; Rügeobliegenheit;

    Wann die Grenze der Zumutbarkeit konkret erreicht ist, bestimmt sich nach den Umständen des Einzelfalls (vgl. BVerwG, Beschl. v. 26.07.1996 - 6 B 25/96 -, juris, Rn. 6; Urt. v. 17.02.1984 - 7 C 67/82 -, juris, Rn. 15; Urt. v. 29.08.1990 - 7 C 9/90 -, juris, Rn. 31 f.; Nds. OVG, Urt. v. 08.06.2011 - 8 LB 199/09 -, juris, Rn. 36; OVG Berl.-Brandenb., Urt. v. 27.04.2017 - OVG 5 B 9.16 -, juris, Rn. 60).
  • VG Stuttgart, 07.04.2022 - 10 K 6237/20

    Kein Anspruch auf Prüfung durch zwei Prüfer

    Einem Prüfling obliegt es ausschließlich im eigenen Interesse, auch fachliche Einwände gegen die Bewertung einer Prüfungsleistung frühzeitig zu erheben, da es durch Zeitablauf - vor allem bei mündlichen Prüfungsleistungen - zunehmend schwieriger werden dürfte, solchen Beanstandungen nachzugehen und Bewertungsfehler zu beheben (vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 26.07.1996 - 6 B 25.96 -, juris Rn. 6).
  • VG Koblenz, 05.05.2009 - 7 K 1204/08

    Streit um Staatsprüfung für das Lehramt

    Im Gegensatz zu einer bloßen mündlichen Prüfung (siehe hierzu BVerwG, a.a.O. und Beschluss vom 26. Juli 1996 - 6 B 25/96 -, zitiert nach [...]) handelt es sich vorliegend um eine praktische Prüfung, vor welcher der Lehramtsanwärter den schriftlichen Entwurf der Lehrprobe einzureichen hat (siehe § 20 Abs. 5 LVO).
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