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   BVerwG, 13.03.1998 - 6 B 28.98   

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BVerwG, 13.03.1998 - 6 B 28.98 (https://dejure.org/1998,46638)
BVerwG, Entscheidung vom 13.03.1998 - 6 B 28.98 (https://dejure.org/1998,46638)
BVerwG, Entscheidung vom 13. März 1998 - 6 B 28.98 (https://dejure.org/1998,46638)
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Wird zitiert von ... (70)

  • BVerwG, 13.05.2004 - 6 B 25.04

    Juristische Staatsprüfung, "Mittelwertverfahren".

    Gegenstände des prüfungsspezifischen Beurteilungsspielraumes sind etwa die Punktevergabe und Notengebung, soweit diese nicht mathematisch determiniert sind, die Einordnung des Schwierigkeitsgrades einer Aufgabenstellung, bei Stellung verschiedener Aufgaben deren Gewichtung untereinander, die Würdigung der Qualität der Darstellung, die Gewichtung der Stärken und Schwächen in der Bearbeitung sowie die Gewichtung der Bedeutung eines Mangels (BVerwG, Urteil vom 12. November 1997 - BVerwG 6 C 11.96 - BVerwGE 105, S. 328 = Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 384 m.w.N.; Beschluss vom 13. März 1998 - BVerwG 6 B 28.98 - Urteil vom 4. Mai 1999 - BVerwG 6 C 13.98 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 395 = NVwZ 2000, S. 915 ; Urteil vom 14. Juli 1999 - BVerwG 6 C 20.98 - BVerwGE 109, 211 = Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 396 ).

    In diesen Bereich des prüfungsspezifischen Bewertungsspielraumes dürfen die Gerichte grundsätzlich nicht eindringen, sondern haben nur zu überprüfen, ob die Prüfer die objektiven, auch rechtlich beachtlichen Grenzen ihres Bewertungsspielraumes überschritten haben, etwa weil sie von falschen Tatsachen ausgegangen sind oder sachfremde Erwägungen angestellt haben (Beschluss vom 13. März 1998, a.a.O.; Urteil vom 4. Mai 1999, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 11.10.2023 - 9 S 1759/22

    Neubewertung einer Aufsichtsarbeit in der Staatsprüfung der Ersten juristischen

    Der Prüfling hat keinen Anspruch auf eine Neubewertung, wenn mit der erforderlichen Gewissheit auszuschließen ist, dass sich der Bewertungsfehler auf das Ergebnis ausgewirkt haben kann (vgl. zur Kausalitätsprüfung und deren Grenzen: BVerwG, Urteile vom 12.11.1997 - 6 C 11.96 -, BVerwGE 105, 328, vom 27.04.1999 - 2 C 30.98 -, juris, und vom 04.05.1999 - 6 C 13.98 -, juris; Beschlüsse vom 13.03.1998 - 6 B 28.98 -, juris, und vom 14.09.2012 - 6 B 35.12 -, juris; Senatsurteil vom 21.11.2006 - 9 S 987/06 -, juris; Senatsbeschluss vom 19.08.2020 - 9 S 1005/20 - Fischer/Jeremias/Dieterich, Prüfungsrecht, 8. Aufl. 2022, Rn. 679, 887).

    Daher dürfen die Gerichte mögliche Auswirkungen eines von ihnen festgestellten Prüfungsfehlers nicht auf die Weise verneinen, dass sie dabei selbst Bewertungen abgeben (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.11.1997, a.a.O.; Beschluss vom 13.03.1998, a.a.O., Rn. 8).

  • BFH, 05.10.1999 - VII R 152/97

    Umfang der Überprüfung der Bewertung von Prüfungsleistungen im

    Hingegen ist den Prüfern ein Bewertungsspielraum zuzubilligen, soweit komplexe prüfungsspezifische Bewertungen im Gesamtzusammenhang des Prüfungsverfahrens getroffen werden müssen, welche sich nicht ohne weiteres in einem ggf. nachfolgenden Gerichtsverfahren einzelner Prüflinge isoliert nachvollziehen lassen, wie z.B. die Gewichtung verschiedener Aufgaben untereinander, die Einordnung des Schwierigkeitsgrades der Aufgabenstellung oder die Würdigung der Qualität der "Darstellung" des Prüflings (vgl. Bundesverfassungsgericht --BVerfG--, Beschluß vom 17. April 1991 1 BvR 419/81 und 213/83, BVerfGE 84, 34, 50 ff.; BVerwG, Urteile vom 21. Oktober 1993 6 C 12.92, Buchholz, 421.0, Prüfungswesen Nr. 320 S. 307; vom 16. März 1994 6 C 5.93, Buchholz, Nr. 329 S. 11; Beschluß vom 13. März 1998 6 B 28.98, nicht veröffentlicht).
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