Weitere Entscheidung unten: LSG Niedersachsen-Bremen, 08.06.2007

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   BVerwG, 26.07.2007 - 6 B 29.07   

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BVerwG, 26.07.2007 - 6 B 29.07 (https://dejure.org/2007,15147)
BVerwG, Entscheidung vom 26.07.2007 - 6 B 29.07 (https://dejure.org/2007,15147)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Juli 2007 - 6 B 29.07 (https://dejure.org/2007,15147)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an das Bestehen einer grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache im Sinne des § 133 Abs. 3 S. 3 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO); Voraussetzungen für eine Revisibilität von Staatsvertragsrecht

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 21.09.2005 - 6 C 16.04

    Rundfunkgebühren; "Ladenfunk"; Prüfung irrevisiblen Landesrechts;

    Auszug aus BVerwG, 26.07.2007 - 6 B 29.07
    Diese Regelung erstreckt sich aber nicht auf den hier in Rede stehenden Rundfunkgebührenstaatsvertrag (Urteile vom 9. Dezember 1998 - BVerwG 6 C 13.97 - BVerwGE 108, 108 und vom 21. September 2005 - BVerwG 6 C 16.04 - Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 40).

    Denn unter den in § 10 RGebStV nunmehr als revisibel bezeichneten "Bestimmungen dieses Staatsvertrags" sind die Bestimmungen des Rundfunkgebührenstaatsvertrages in der Fassung zu verstehen, die dieser durch Art. 7 des 9. Rundfunkänderungsstaatsvertrages erhalten hat, nicht hingegen das - hier noch maßgebliche - bisherige Gebührenstaatsvertragsrecht (vgl. zum sachlichen und zeitlichen Geltungsbereich des § 48 RStV: Urteile vom 11. März 1998 - BVerwG 6 C 12.97 - BVerwGE 106, 216 und vom 21. September 2005 a.a.O.).

  • BVerwG, 19.07.1995 - 6 NB 1.95

    Nutzungsplanverordnung (BVerwG) - Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG, 'Grundversorgung', § 7

    Auszug aus BVerwG, 26.07.2007 - 6 B 29.07
    Die angeblichen bundesrechtlichen Maßgaben, deren Tragweite und Klärungsbedürftigkeit im Hinblick auf die einschlägigen landesrechtlichen Regelungen sowie die Entscheidungserheblichkeit ihrer Klärung in dem anhängigen Verfahren sind in der Beschwerdebegründung darzulegen (Beschlüsse vom 19. Juli 1995 - BVerwG 6 NB 1.95 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 104 und vom 6. Oktober 2005 - BVerwG 6 BN 2.05 - Buchholz 402.41 Allg. Polizeirecht Nr. 80).
  • BVerwG, 06.10.2005 - 6 BN 2.05

    Gesetzliche Ermächtigungsgrundlage für die Maßregelung potenziell gefährlicher

    Auszug aus BVerwG, 26.07.2007 - 6 B 29.07
    Die angeblichen bundesrechtlichen Maßgaben, deren Tragweite und Klärungsbedürftigkeit im Hinblick auf die einschlägigen landesrechtlichen Regelungen sowie die Entscheidungserheblichkeit ihrer Klärung in dem anhängigen Verfahren sind in der Beschwerdebegründung darzulegen (Beschlüsse vom 19. Juli 1995 - BVerwG 6 NB 1.95 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 104 und vom 6. Oktober 2005 - BVerwG 6 BN 2.05 - Buchholz 402.41 Allg. Polizeirecht Nr. 80).
  • BVerwG, 09.12.1998 - 6 C 13.97

    Fernsehgebühren einschließlich "Aufsichtsgroschen" rechtmäßig

    Auszug aus BVerwG, 26.07.2007 - 6 B 29.07
    Diese Regelung erstreckt sich aber nicht auf den hier in Rede stehenden Rundfunkgebührenstaatsvertrag (Urteile vom 9. Dezember 1998 - BVerwG 6 C 13.97 - BVerwGE 108, 108 und vom 21. September 2005 - BVerwG 6 C 16.04 - Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 40).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 26.07.2007 - 6 B 29.07
    Die grundsätzliche Bedeutung ist gemäß § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO darzulegen; dies verlangt die Bezeichnung einer konkreten Rechtsfrage, die für die Revisionsentscheidung erheblich sein wird, und einen Hinweis auf den Grund, der ihrer Anerkennung als grundsätzlich bedeutsam rechtfertigen soll (Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26).
  • BVerwG, 11.03.1998 - 6 C 12.97

    Programmankündigung mit Bewegtbildern (Trailern) im Rundfunk

    Auszug aus BVerwG, 26.07.2007 - 6 B 29.07
    Denn unter den in § 10 RGebStV nunmehr als revisibel bezeichneten "Bestimmungen dieses Staatsvertrags" sind die Bestimmungen des Rundfunkgebührenstaatsvertrages in der Fassung zu verstehen, die dieser durch Art. 7 des 9. Rundfunkänderungsstaatsvertrages erhalten hat, nicht hingegen das - hier noch maßgebliche - bisherige Gebührenstaatsvertragsrecht (vgl. zum sachlichen und zeitlichen Geltungsbereich des § 48 RStV: Urteile vom 11. März 1998 - BVerwG 6 C 12.97 - BVerwGE 106, 216 und vom 21. September 2005 a.a.O.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.04.2008 - 19 A 1863/06

    Verrechnung einer Zahlung mit der jeweils ältesten Rundfunkgebührenschuld bei

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. Juli 2007 - 6 B 29/07 -, juris, Rdnr. 4.
  • BVerwG, 23.12.2013 - 8 B 60.13

    Begründung einer rechtsgrundsätzlichen Frage aufgrund der unzutreffenden

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vermag die Nichtbeachtung von Bundesrecht bei der Auslegung und Anwendung von Landesrecht die Zulassung der Revision allenfalls dann zu begründen, wenn die Auslegung der - gegenüber dem Landesrecht als korrigierender Maßstab angeführten - bundesrechtlichen Normen ihrerseits ungeklärte Fragen von grundsätzlicher Bedeutung aufwirft, nicht aber dann, wenn nicht das Bundesrecht, sondern allenfalls das Landesrecht klärungsbedürftig ist (Beschlüsse vom 26. Juli 2007 - BVerwG 6 B 29.07 - Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 43 und vom 31. März 2009 - BVerwG 8 B 4.09 - juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2010 - 13 A 1038/07

    Irreführung des Verbrauchers durch die Produktbezeichnung "Spitzenqualität" bei

    Soweit die Klägerin die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Lüneburg, vgl. Beschluss vom 27. August 2007 - 6 B 29/07 -, heranzieht und geltend macht, gemessen an dieser Entscheidung gebe es keinen Grund, ihren Erzeugnissen die Auslobung als Spitzenqualität zu verweigern, verhilft auch dies ihrem Zulassungsantrag nicht zum Erfolg.
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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 08.06.2007 - L 6 B 29/07 AS   

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LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 08.06.2007 - L 6 B 29/07 AS (https://dejure.org/2007,115667)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 08. Juni 2007 - L 6 B 29/07 AS (https://dejure.org/2007,115667)
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