Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 01.02.2007

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   OVG Berlin-Brandenburg, 23.01.2008 - 6 B 3.07   

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OVG Berlin-Brandenburg, 23.01.2008 - 6 B 3.07 (https://dejure.org/2008,10385)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 23.01.2008 - 6 B 3.07 (https://dejure.org/2008,10385)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 23. Januar 2008 - 6 B 3.07 (https://dejure.org/2008,10385)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltung eines Verwertungsverbotes abhängig vom Inhalt der Treuhandabrede für von einem Auszubildenen in verdeckter Treuhand für einen Dritten verwaltetes Vermögen; Anerkennung des Herausgabe- bzw. Rückzahlungsanspruch des Treugebers als vermögensmindernde Schuld i.S.d. § ...

  • Judicialis

    SGB X § 45 Abs. 1; ; BAföG § 27 Abs. 1; ; BAföG § 28 Abs. 3 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausbildungsförderung: Ausbildungsförderung; Vermögen; Vermögensanrechnung; Treuhandvereinbarung; verdeckte Treuhand; Verwertungshindernis; rechtsgeschäftliche Verfügungsbeschränkung; objektive Zugriffsmöglichkeit; Inhalt der Vereinbarung; Nachweis; abzugsfähige Schulden; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • VGH Baden-Württemberg, 17.09.2007 - 12 S 2539/06

    Rückforderung von Ausbildungsförderung; Sparkonto; Treuhandverhältnis

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 23.01.2008 - 6 B 3.07
    Soweit die überwiegende Rechtsprechung (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17. September 2007 - 12 S 2539/06 -, Juris; BayVGH, Beschluss vom 16. Mai 2007 - 12 C 07.359 -, Juris; Nieders.

    Einem möglichen Missbrauch ist vorzubeugen, indem hohe Anforderungen an den Nachweis einer verdeckten Treuhandvereinbarung gestellt werden (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17. September 2007 - 12 S 2539/06 -, Juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28. Februar 2007 - 4 E 1153/06 -, FamRZ 2007, 943).

    Schulden i.S.d. § 28 Abs. 3 Satz 1 BAföG sind nur solche Forderungen, mit deren Geltendmachung der Auszubildende während des streitigen Bewilligungszeitraums oder in absehbarer Zeit ernstlich rechnen muss (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17. September 2007 - 12 S 2539/06 -, Juris; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 29. November 2005 - 2 LA 89/05, Juris).

  • OVG Schleswig-Holstein, 29.11.2005 - 2 LA 89/05

    Ausbildungsförderung, Härte, Rückforderung, Treuhandverhältnis, Vermögen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 23.01.2008 - 6 B 3.07
    OVG, Beschluss vom 28. Juni 2007 - 4 LA 39/06 -, NVwZ-RR 2007, 779; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 29. November 2005 - 2 LA 89/05 -, Juris; OVG Bremen, Urteil vom 21. Februar 2007 - 2 A 245/05 -, NordÖR 2007, 220) das Vorliegen eines Verwertungshindernisses regelmäßig verneint, wenn der Auszubildende im Außenverhältnis wirksam über das Vermögen verfügen kann, verkennt sie, dass nach der in Bezug genommenen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts maßgeblich für die Frage einer Verwertungsmöglichkeit Art und Inhalt der rechtsgeschäftlichen Verfügungsbeschränkung sind (vgl. insbesondere BVerwG, Urteil vom 17. Januar 1991, a.a.O. zu einem Mündelgeldvermerk).

    Schulden i.S.d. § 28 Abs. 3 Satz 1 BAföG sind nur solche Forderungen, mit deren Geltendmachung der Auszubildende während des streitigen Bewilligungszeitraums oder in absehbarer Zeit ernstlich rechnen muss (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17. September 2007 - 12 S 2539/06 -, Juris; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 29. November 2005 - 2 LA 89/05, Juris).

  • BVerwG, 17.01.1991 - 5 C 71.86

    BAföG - Ausbildungsförderung - Recht der Mündelsicherheit - Mündelvermögen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 23.01.2008 - 6 B 3.07
    Angesichts des Zwecks der durch das 4. BAföG-Änderungsgesetz vom 26. April 1977 (BGBl. I. S. 653) eingefügten Regelung des § 27 Abs. 1 Satz 2 BAföG, den Auszubildenden davor zu schützen, dass ihm infolge einer Vermögensanrechnung Ausbildungsförderung versagt wird, obwohl er das angerechnete Vermögen nicht für die Bestreitung seines Lebensunterhaltes während seiner Ausbildung verwenden kann (vgl. BT-Drucksache 8/134 S. 8 zu Nrn. 8 u. 9; BVerwG, Urteil vom 17. Januar 1991 - 5 C 71.86 -, BVerwGE 87, 284), können aber auch rechtsgeschäftliche Verfügungsbeschränkungen als rechtliche Verwertungshindernisse i.S.d. § 27 Abs. 1 Satz 2 BAföG Berücksichtigung finden.

    OVG, Beschluss vom 28. Juni 2007 - 4 LA 39/06 -, NVwZ-RR 2007, 779; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 29. November 2005 - 2 LA 89/05 -, Juris; OVG Bremen, Urteil vom 21. Februar 2007 - 2 A 245/05 -, NordÖR 2007, 220) das Vorliegen eines Verwertungshindernisses regelmäßig verneint, wenn der Auszubildende im Außenverhältnis wirksam über das Vermögen verfügen kann, verkennt sie, dass nach der in Bezug genommenen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts maßgeblich für die Frage einer Verwertungsmöglichkeit Art und Inhalt der rechtsgeschäftlichen Verfügungsbeschränkung sind (vgl. insbesondere BVerwG, Urteil vom 17. Januar 1991, a.a.O. zu einem Mündelgeldvermerk).

  • BGH, 07.07.2005 - III ZR 422/04

    Aussonderung von nach Beendigung des Treuhandverhältnisses auf ein Treuhandkonto

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 23.01.2008 - 6 B 3.07
    Ein im Rahmen einer uneigennützigen Verwaltungstreuhand eingerichtetes Sonderkonto berechtigt den Treugeber auch bei fehlender Publizität des Treuhandkontos in der Insolvenz zur Aussonderung gemäß § 47 Insolvenzordnung und in der Einzelzwangsvollstreckung zum Widerspruch nach § 771 ZPO (vgl. BGH, Urteil vom 7. Juli 2005 - III ZR 422/04 -, BauR 2005, 1769).
  • OVG Saarland, 23.02.2007 - 3 Y 13/06

    Zur Anrechnung eines (verdeckten) Treuhandkontos

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 23.01.2008 - 6 B 3.07
    Es gibt keinen Rechtsgrundsatz, dem zufolge ein Auszubildender an einem von ihm gesetzten "Rechtsschein der Vermögensinhaberschaft" festgehalten werden kann (so aber BayVGH, Urteil vom 22. Januar 2007 - 12 BV 06.2105 -, FamRZ 2007, 1201 und OVG des Saarlandes, Beschluss vom 23. Februar 2007 - 3 Y 13/06 -, Juris).
  • BSG, 24.05.2006 - B 11a AL 49/05 R

    Rücknahme der Arbeitslosenhilfebewilligung für die Vergangenheit -

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 23.01.2008 - 6 B 3.07
    Diese rechtliche Bewertung entspricht auch der Rechtsprechung des Senats zur Vermögensanrechnung bei der Gewährung von Sozialhilfe, bei der die Regelung des § 88 des Bundessozialhilfegesetzes ebenfalls auf das "verwertbare" Vermögen abstellt (Beschluss des Senats vom 23. Oktober 2007 - OVG 6 M 32.06) sowie der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zu der Vorschrift des § 6 Abs. 1 der Arbeitslosenhilfe-Verordnung (vgl. BSG, Urteil vom 24. Mai 2006 - B 11a AL 49/05. R -, Juris), die für die Vermögensanrechnung im Rahmen der Arbeitslosenhilfe gleichfalls die Verwertbarkeit des Vermögens voraussetzt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.02.2007 - 4 E 1153/06

    Berücksichtigungsfähigkeit eines behaupteten Treuhandverhältnisses im Rahmen der

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 23.01.2008 - 6 B 3.07
    Einem möglichen Missbrauch ist vorzubeugen, indem hohe Anforderungen an den Nachweis einer verdeckten Treuhandvereinbarung gestellt werden (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17. September 2007 - 12 S 2539/06 -, Juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28. Februar 2007 - 4 E 1153/06 -, FamRZ 2007, 943).
  • VGH Bayern, 22.01.2007 - 12 BV 06.2105

    Ausbildungsförderung, Rücknahme und Rückforderung von bewilligter

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 23.01.2008 - 6 B 3.07
    Es gibt keinen Rechtsgrundsatz, dem zufolge ein Auszubildender an einem von ihm gesetzten "Rechtsschein der Vermögensinhaberschaft" festgehalten werden kann (so aber BayVGH, Urteil vom 22. Januar 2007 - 12 BV 06.2105 -, FamRZ 2007, 1201 und OVG des Saarlandes, Beschluss vom 23. Februar 2007 - 3 Y 13/06 -, Juris).
  • OVG Bremen, 21.02.2007 - 2 A 245/05

    unbillige Härte; Treuhandverhältnis; überzahlte Ausbildungsförderung;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 23.01.2008 - 6 B 3.07
    OVG, Beschluss vom 28. Juni 2007 - 4 LA 39/06 -, NVwZ-RR 2007, 779; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 29. November 2005 - 2 LA 89/05 -, Juris; OVG Bremen, Urteil vom 21. Februar 2007 - 2 A 245/05 -, NordÖR 2007, 220) das Vorliegen eines Verwertungshindernisses regelmäßig verneint, wenn der Auszubildende im Außenverhältnis wirksam über das Vermögen verfügen kann, verkennt sie, dass nach der in Bezug genommenen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts maßgeblich für die Frage einer Verwertungsmöglichkeit Art und Inhalt der rechtsgeschäftlichen Verfügungsbeschränkung sind (vgl. insbesondere BVerwG, Urteil vom 17. Januar 1991, a.a.O. zu einem Mündelgeldvermerk).
  • OVG Niedersachsen, 28.06.2007 - 4 LA 39/06

    Wertpapierdepots als Vermögen m Sinne des § 27 Abs. 1

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 23.01.2008 - 6 B 3.07
    OVG, Beschluss vom 28. Juni 2007 - 4 LA 39/06 -, NVwZ-RR 2007, 779; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 29. November 2005 - 2 LA 89/05 -, Juris; OVG Bremen, Urteil vom 21. Februar 2007 - 2 A 245/05 -, NordÖR 2007, 220) das Vorliegen eines Verwertungshindernisses regelmäßig verneint, wenn der Auszubildende im Außenverhältnis wirksam über das Vermögen verfügen kann, verkennt sie, dass nach der in Bezug genommenen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts maßgeblich für die Frage einer Verwertungsmöglichkeit Art und Inhalt der rechtsgeschäftlichen Verfügungsbeschränkung sind (vgl. insbesondere BVerwG, Urteil vom 17. Januar 1991, a.a.O. zu einem Mündelgeldvermerk).
  • BVerwG, 16.02.2000 - 5 B 182.99
  • VGH Bayern, 16.05.2007 - 12 C 07.359
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Rechtsprechung
   BVerwG, 01.02.2007 - 6 B 3.07   

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BVerwG, 01.02.2007 - 6 B 3.07 (https://dejure.org/2007,23134)
BVerwG, Entscheidung vom 01.02.2007 - 6 B 3.07 (https://dejure.org/2007,23134)
BVerwG, Entscheidung vom 01. Februar 2007 - 6 B 3.07 (https://dejure.org/2007,23134)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 12.03.1998 - 2 B 20.98

    Verwaltungsprozeßrecht - Umdeutung einer unzulässigen Berufung in einen Antrag

    Auszug aus BVerwG, 01.02.2007 - 6 B 3.07
    7 Überdies hat das Bundesverwaltungsgericht bereits entschieden, dass die von einem Rechtsanwalt gegen die Sachentscheidung des Verwaltungsgerichts ohne Zulassung eingelegte Berufung nach Ablauf der Antragsfrist des § 124 Abs. 1 Satz 1 VwGO nicht in einen Antrag auf Zulassung des Rechtsmittels umgedeutet werden kann (Beschlüsse vom 12. März 1998 - BVerwG 2 B 20.98 - Buchholz 310 § 124a VwGO Nr. 2 und vom 25. März 1998 - BVerwG 4 B 30.98 - Buchholz 310 § 124a VwGO Nr. 3).
  • BVerwG, 02.08.1995 - 9 B 303.95

    Berufung - Einlegung - Gerichtsbescheid - Verwerfung - Mündliche Verhandlung -

    Auszug aus BVerwG, 01.02.2007 - 6 B 3.07
    Ein von einem Anwalt eindeutig eingelegter Rechtsbehelf kann jedenfalls dann nicht in einen anderen umgedeutet werden, wenn die Rechtsbehelfe - wie hier - unterschiedlichen Zwecken dienen (vgl. Beschluss vom 2. August 1995 - BVerwG 9 B 303.95 - Buchholz 310 § 124 VwGO Nr. 26 m.w.N.).
  • BVerwG, 25.03.1998 - 4 B 30.98

    Verwaltungsprozeßrecht - Umdeutung eines unzulässigen durch einen

    Auszug aus BVerwG, 01.02.2007 - 6 B 3.07
    7 Überdies hat das Bundesverwaltungsgericht bereits entschieden, dass die von einem Rechtsanwalt gegen die Sachentscheidung des Verwaltungsgerichts ohne Zulassung eingelegte Berufung nach Ablauf der Antragsfrist des § 124 Abs. 1 Satz 1 VwGO nicht in einen Antrag auf Zulassung des Rechtsmittels umgedeutet werden kann (Beschlüsse vom 12. März 1998 - BVerwG 2 B 20.98 - Buchholz 310 § 124a VwGO Nr. 2 und vom 25. März 1998 - BVerwG 4 B 30.98 - Buchholz 310 § 124a VwGO Nr. 3).
  • BVerwG, 13.06.2001 - 3 B 64.01

    Statthaftigkeit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

    Auszug aus BVerwG, 01.02.2007 - 6 B 3.07
    4 Das wäre allerdings nicht schon deshalb der Fall, weil das Verfahren wegen fehlender Zulassung der Berufung nicht zulässigerweise in die Revisionsinstanz gelangen konnte (dazu Beschlüsse vom 22. April 1999 - BVerwG 6 B 8.99 - Buchholz 310 § 124a VwGO Nr. 8 und vom 13. Juni 2001 - BVerwG 3 B 64.01 ).
  • BVerwG, 03.12.1998 - 1 B 110.98

    Verwaltungsprozeßrecht - Auslegung einer "Berufung" als Antrag auf Zulassung der

    Auszug aus BVerwG, 01.02.2007 - 6 B 3.07
    Wäre der Schriftsatz vom 27. April 2006 als Antrag auf Zulassung der Berufung zu verstehen, wie der Kläger meint, wäre über diesen Antrag noch nicht entschieden, und der hier angefochtene Beschluss hätte über eine gar nicht erhobene Berufung befunden, so dass dieser Beschluss in einem zugelassenen Revisionsverfahren aufzuheben wäre (vgl. Beschluss vom 3. Dezember 1998 - BVerwG 1 B 110.98 - Buchholz 310 § 124a VwGO Nr. 6).
  • BVerwG, 12.09.1988 - 6 CB 35.88

    Voraussetzungen einer "nicht mit Gründen versehenen Entscheidung" - Widerspruch

    Auszug aus BVerwG, 01.02.2007 - 6 B 3.07
    Eine Rechtsmittelerklärung, die ein Rechtsanwalt als Prozessbevollmächtigter abgegeben hat, ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts einer gerichtlichen Umdeutung grundsätzlich unzugänglich (vgl. etwa Beschlüsse vom 29. Januar 1962 - BVerwG 2 C 83.60 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 27 und vom 12. September 1988 - BVerwG 6 CB 35.88 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 83).
  • BVerwG, 22.04.1999 - 6 B 8.99

    Ablehnung des Antrags auf Zulassung der Berufung; Verwerfung der Berufung;

    Auszug aus BVerwG, 01.02.2007 - 6 B 3.07
    4 Das wäre allerdings nicht schon deshalb der Fall, weil das Verfahren wegen fehlender Zulassung der Berufung nicht zulässigerweise in die Revisionsinstanz gelangen konnte (dazu Beschlüsse vom 22. April 1999 - BVerwG 6 B 8.99 - Buchholz 310 § 124a VwGO Nr. 8 und vom 13. Juni 2001 - BVerwG 3 B 64.01 ).
  • BVerwG, 13.06.1994 - 9 B 374.94

    Umdeutung einer Berufung in einen Antrag auf Zulassung der Berufung

    Auszug aus BVerwG, 01.02.2007 - 6 B 3.07
    8 Insoweit gilt nichts anderes als für die vergleichbare Frage der Umdeutung einer Revision in eine Nichtzulassungsbeschwerde oder umgekehrt einer Nichtzulassungsbeschwerde in eine Revision (vgl. Beschluss vom 13. Juni 1994 - BVerwG 9 B 374.94 - Buchholz 310 § 125 VwGO Nr. 11 m.w.N.).
  • BVerwG, 29.01.1962 - II C 83.60

    Unzulässigkeit der Umdeutung einer von einem Rechtsanwalt eingelegten Revision in

    Auszug aus BVerwG, 01.02.2007 - 6 B 3.07
    Eine Rechtsmittelerklärung, die ein Rechtsanwalt als Prozessbevollmächtigter abgegeben hat, ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts einer gerichtlichen Umdeutung grundsätzlich unzugänglich (vgl. etwa Beschlüsse vom 29. Januar 1962 - BVerwG 2 C 83.60 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 27 und vom 12. September 1988 - BVerwG 6 CB 35.88 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 83).
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