Weitere Entscheidung unten: LSG Thüringen, 14.03.2001

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   BVerwG, 09.02.2001 - 6 B 3.01   

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BVerwG, 09.02.2001 - 6 B 3.01 (https://dejure.org/2001,2171)
BVerwG, Entscheidung vom 09.02.2001 - 6 B 3.01 (https://dejure.org/2001,2171)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Februar 2001 - 6 B 3.01 (https://dejure.org/2001,2171)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    VereinsG § 4; StPO §§ 53, 97
    Beschlagnahme; Beweismittel; Ermittlungen; Verbotsbehörde; Vereinsverbot

  • Wolters Kluwer

    Beschlagnahme - Beweismittel - Ermittlung - Verbotsbehörde - Vereinsverbot

  • Judicialis

    VereinsG § 4; ; StPO § 53; ; StPO § 97

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VereinsG § 4; StPO §§ 53, 97
    Vereinsrecht - Beschlagnahme; Beweismittel; Ermittlungen; Verbotsbehörde; Vereinsverbot.

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 1663
  • NVwZ 2001, 809 (Ls.)
  • DVBl 2001, 834
  • AnwBl 2001, 523
  • DÖV 2001, 643
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 24.05.1996 - 8 B 98.96

    Verwaltungsprozeßrecht: Rüge des Verstoßes gegen Denkgesetze

    Auszug aus BVerwG, 09.02.2001 - 6 B 3.01
    Der Kläger zeigt nämlich keine Schlüsse des Oberverwaltungsgerichts auf, die schlechterdings nicht gezogen werden können und daher mit den Denkgesetzen nicht vereinbar sind (vgl. Beschluss vom 24. Mai 1996 - BVerwG 8 B 98.96 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 270).
  • BVerwG, 16.04.1997 - 6 C 9.95

    Befangenheitsrüge nach Zustellung des Berufungsurteils - Besetzung der

    Auszug aus BVerwG, 09.02.2001 - 6 B 3.01
    Eine - namentlich auf die Beachtung des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG gerichtete - revisionsgerichtliche Überprüfung kann nur ausnahmsweise - etwa in Fällen der Willkür - in Betracht kommen (vgl. Urteil vom 16. April 1997 - BVerwG 6 C 9.95 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 382 S. 184 ff.).
  • BVerwG, 03.02.1992 - 2 B 11.92

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 09.02.2001 - 6 B 3.01
    d) Die Rüge, wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnte Richter hätten am Urteil mitgewirkt, bleibt ohne Erfolg, weil die mit der Beschwerde nicht anfechtbare Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs durch das Oberverwaltungsgericht eine gemäß § 173 VwGO i.V.m. § 548 ZPO der Überprüfung in einem Revisionsverfahren entzogene unanfechtbare Vorentscheidung darstellt (vgl. z.B. Beschluss vom 3. Februar 1992 - BVerwG 2 B 11.92 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 305 m.w.N.).
  • BVerwG, 19.01.1990 - 4 C 28.89

    Indizienbeweis - Verstoß gegen die Denkgesetze - Beweiswürdigung -

    Auszug aus BVerwG, 09.02.2001 - 6 B 3.01
    Es kann offen bleiben, inwiefern sich das Beschwerdevorbringen überhaupt auf das gerichtliche Verfahren und nicht nur auf die Anwendung des materiellen Rechts bezieht (vgl. dazu Urteil vom 19. Januar 1990 - BVerwG 4 C 28.89 - BVerwGE 84, 271).
  • BVerwG, 31.10.1994 - 9 C 25.94

    Gebot freier Beweiswürdigung - Überzeugungsbildung des Gerichts -

    Auszug aus BVerwG, 09.02.2001 - 6 B 3.01
    Der Sache nach rügt der Kläger, das Oberverwaltungsgericht habe aus den Akten ersichtliche Umstände, deren Entscheidungserheblichkeit sich ihm hätte aufdrängen müssen, übergangen und damit gegen die Verpflichtung verstoßen, seine Überzeugung aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens zu gewinnen (§ 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO; vgl. Beschluss vom 31. Oktober 1994 - BVerwG 9 C 25.94 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 261; zum sog. Selektionsverbot Dawin, in: Schoch/ Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 108 Rn. 29 sowie - zur sog. Aktenwidrigkeit - Rn. 35, jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 10.02.1987 - 2 BvR 314/86

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Versagung einer angemessenen

    Auszug aus BVerwG, 09.02.2001 - 6 B 3.01
    Der Kläger hat nach eigenem Vortrag die gegebenen Möglichkeiten, sich das rechtliche Gehör zu verschaffen, nicht ausgeschöpft (vgl. zu dieser Obliegenheit BVerfGE 74, 220, 225 m.w.N.).
  • BVerfG, 07.12.1977 - 1 BvR 734/77

    Zwangsversteigerung II

    Auszug aus BVerwG, 09.02.2001 - 6 B 3.01
    Soweit der Kläger überhaupt bestimmte Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts benennt (BVerfGE 46, 325, 333 ff.; 49, 220, 225; 51, 150, 156), betreffen diese die Wahrung der Eigentümerrechte in der Zwangsversteigerung und nicht die Beschlagnahme und Einziehung des Vereinsvermögens nach § 3 Abs. 1 Satz 2, §§ 10 ff. VereinsG; die Bezeichnung eines divergierenden Rechtssatzes enthält die Beschwerdebegründung auch insoweit nicht.
  • OVG Niedersachsen, 26.10.1999 - 11 O 863/98

    Beschlagnahme- und Durchsuchungsanordnung nach; Beschlagnahmeanordnung;

    Auszug aus BVerwG, 09.02.2001 - 6 B 3.01
    Der beschließende Senat hält nämlich die vom Oberverwaltungsgericht im Beschluss vom 26. Oktober 1999 - OVG 11 O 863/98 - dargelegte Rechtsauffassung für zutreffend, dass Ermittlungen gemäß § 4 VereinsG noch nach dem Vereinsverbot zulässig sind, um weitere Beweismittel in einem etwaigen nachfolgenden Anfechtungsprozess vorlegen zu können.
  • BVerfG, 27.09.1978 - 1 BvR 361/78

    Zwangsversteigerung III

    Auszug aus BVerwG, 09.02.2001 - 6 B 3.01
    Soweit der Kläger überhaupt bestimmte Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts benennt (BVerfGE 46, 325, 333 ff.; 49, 220, 225; 51, 150, 156), betreffen diese die Wahrung der Eigentümerrechte in der Zwangsversteigerung und nicht die Beschlagnahme und Einziehung des Vereinsvermögens nach § 3 Abs. 1 Satz 2, §§ 10 ff. VereinsG; die Bezeichnung eines divergierenden Rechtssatzes enthält die Beschwerdebegründung auch insoweit nicht.
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 09.02.2001 - 6 B 3.01
    Das Aufzeigen einer fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung von Rechtssätzen, die das Bundesverwaltungsgericht in seiner Rechtsprechung aufgestellt hat, genügt den Zulässigkeitsanforderungen nicht (vgl. Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchhholz 310 § 133 n.F. VwGO Nr. 26 = NJW 1997, 3328).
  • BVerwG, 18.10.1988 - 1 A 89.83

    Vereinigungsverbot - Bundesland - Straftatbestände - Vereinsmitglieder -

  • BVerfG, 24.04.1979 - 1 BvR 787/78

    Effektiver Rechtsschutz bei der Zwangsversteigerung eines Grundstücks

  • BVerwG, 13.04.1999 - 1 A 3.94

    Verbot der Wiking-Jugend bestätigt

  • OVG Niedersachsen, 29.03.2000 - 11 K 854/98

    Nationalsozialismus; Rechtsextremismus; Vereinsverbot; verfassungsmäßige Ordnung

  • Drs-Bund, 24.05.1962 - BT-Drs IV/430
  • BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvR 538/06

    Informantenschutz

    Dass § 97 StPO nicht einschlägig ist, wenn ein als Journalist an sich Zeugnisverweigerungsberechtigter selbst Beschuldigter oder Mitbeschuldigter der Straftat ist, um deren Aufklärung es geht, entspricht der herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur (vgl. etwa BGHSt 19, 374; 38, 144 ; BVerwG, Beschluss vom 9. Februar 2001 - 6 B 3/01 -, NJW 2001, S. 1663 sowie statt vieler G. Schäfer, in: Löwe-Rosenberg, StPO, 25. Aufl. 2004, § 97 Rn. 25, 137 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.04.2019 - 1 S 982/18

    Durchsicht eines Datenträgers; Fund in einem gegen andere Personen gerichteten

    Ihre Stellung ist insoweit derjenigen der Staatsanwaltschaft nach Anklageerhebung und Eröffnung des Hauptverfahrens vergleichbar (BVerwG, Beschl. v. 09.02.2011 - 6 3.01- NJW 2001, 1663, unter Hinweis auf Roxin, Strafverfahrensrecht, 24. Aufl., S. 50).

    Mit der gesetzlichen Zielsetzung einer effektiven Bekämpfung verbotener Vereinigungen wäre es unvereinbar, wenn die Verbotsbehörden Hinweisen auf zusätzliches und eventuell gewichtiges Beweismaterial nur nachgehen könnten, um unter Aufhebung der bereits ergangenen eine erneute Verbotsverfügung zu erlassen (BVerwG, Beschl. v. 09.02.2011, a.a.O.).

    Nicht öffentlich zugängliche Daten beispielsweise aus dem internen Mailverkehr zwischen Mitgliedern der Vereinigung können schon deshalb erhebliches zusätzliches und gewichtiges Beweismaterial bieten (vgl. dazu erneut BVerwG, Beschl. v. 09.02.2011, a.a.O.).

  • BVerwG, 10.06.2020 - 6 AV 7.19

    Anfangsverdacht; Anordnung; Anordnungsbeschluss; Auffindeerwartung;

    Den zuständigen Behörden nach dem Vereinsgesetz sind besondere Aufklärungsbefugnisse eingeräumt, die denen der Staatsanwaltschaft ähnlich sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. Februar 2001 - 6 B 3.01 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 33 S. 30).

    Behördliche Ermittlungsmaßnahmen dürfen auch nach Erlass der Vereinsverbotsverfügung ergriffen werden, wenn die Voraussetzungen des § 4 Abs. 4 Satz 1 VereinsG gegeben sind, d.h. wenn die ernsthafte Möglichkeit besteht, dass sie neue tatsächliche Erkenntnisse erbringen oder bisherige Erkenntnisse erhärten, aber auch in Frage stellen können (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. Februar 2001 - 6 B 3.01 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 33).

  • ArbG Berlin, 12.08.2011 - 28 Ca 9265/11

    Kündigungsschutzklage - nachträgliche Zulassung

    zum Umstand, dass im arbeitsgerichtlichen Verfahren nicht einmal Rechtsbeistände als Prozessbevollmächtigte zugelassen sind, statt vieler BAG 21.4.1988 - 8 AZR 394/86 - BAGE 58, 132 = AP § 11 ArbGG Prozessvertreter Nr. 10 = NZA 1989, 151 [Leitsatz]: "Vor den Arbeitsgerichten sind Rechtsbeistände, die nach § 209 BRAO in die zuständige Rechtsanwaltskammer aufgenommen wurden, nicht zur Prozessvertretung befugt"; LAG Niedersachsen13.3.2001 - 11 Ta 474/00 - AnwBl 2001, 523 = Rbeistand 2002, 9 [Leitsatz].S. zum Umstand, dass im arbeitsgerichtlichen Verfahren nicht einmal Rechtsbeistände als Prozessbevollmächtigte zugelassen sind, statt vieler BAG 21.4.1988 - 8 AZR 394/86 - BAGE 58, 132 = AP § 11 ArbGG Prozessvertreter Nr. 10 = NZA 1989, 151 [Leitsatz]: "Vor den Arbeitsgerichten sind Rechtsbeistände, die nach § 209 BRAO in die zuständige Rechtsanwaltskammer aufgenommen wurden, nicht zur Prozessvertretung befugt"; LAG Niedersachsen13.3.2001 - 11 Ta 474/00 - AnwBl 2001, 523 = Rbeistand 2002, 9 [Leitsatz].

    63) S. zum Umstand, dass im arbeitsgerichtlichen Verfahren nicht einmal Rechtsbeistände als Prozessbevollmächtigte zugelassen sind, statt vieler BAG 21.4.1988 - 8 AZR 394/86 - BAGE 58, 132 = AP § 11 ArbGG Prozessvertreter Nr. 10 = NZA 1989, 151 [Leitsatz]: "Vor den Arbeitsgerichten sind Rechtsbeistände, die nach § 209 BRAO in die zuständige Rechtsanwaltskammer aufgenommen wurden, nicht zur Prozessvertretung befugt"; LAG Niedersachsen13.3.2001 - 11 Ta 474/00 - AnwBl 2001, 523 = Rbeistand 2002, 9 [Leitsatz].

  • OLG Frankfurt, 10.03.2005 - 2 Ws 66/04

    Geldwäsche durch Strafverteidiger: Hinterlegung einer aus einer Katalogtat

    Es ist in anerkannt, daß die in § 97 StPO vorgesehene Beschlagnahmefreiheit nicht gilt, wenn der zur Verweigerung des Zeugnisses Berechtigte selbst Beschuldigter ist (BVerfG NJW 2001, 1663; Nack in Karlsruher Kommentar zur StPO, 5. Auflage, § 97, Rdnr. 8; Meyer-Goßner, StPO, 47. Auflage, § 97, Rdnr. 4).
  • BVerwG, 10.06.2020 - 6 AV 1.19

    Postbeschlagnahme zum Zwecke der Ermittlung im Vereinsverbotsverfahren und zur

    Den zuständigen Behörden nach dem Vereinsgesetz sind besondere Aufklärungsbefugnisse eingeräumt, die denen der Staatsanwaltschaft ähnlich sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. Februar 2001 - 6 B 3.01 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 33 S. 30).

    Behördliche Ermittlungsmaßnahmen dürfen auch nach Erlass der Vereinsverbotsverfügung ergriffen werden, wenn die Voraussetzungen des § 4 Abs. 4 Satz 1 VereinsG gegeben sind, d.h. wenn die ernsthafte Möglichkeit besteht, dass sie neue tatsächliche Erkenntnisse erbringen oder bisherige Erkenntnisse erhärten, aber auch in Frage stellen können (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. Februar 2001 - 6 B 3.01 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 33).

  • OVG Sachsen, 08.09.2016 - 3 C 8/14

    Verein; Vereinszweck; G-10-Protokoll; Überwachung der Telekommunikation;

    Denn mit der gesetzlichen Zielsetzung einer effektiven Bekämpfung verbotener Vereinigungen wäre es unvereinbar, wenn die Verbotsbehörden Hinweisen auf zusätzliches und eventuell gewichtiges Beweismaterial nur nachgehen könnten, um unter Aufhebung der bereits ergangenen eine erneute Verbotsverfügung zu erlassen (BVerwG, Beschl. v. 9. Februar 2001 - 6 B 3.01 -, juris Rn. 19; SächsOVG, a. a. O. Rn. 39; Beschl. v. 12. November 2013 - 3 E 70/13 -, juris Rn. 15).

    Unbedeutende oder vereinzelte Tätigkeiten über das Gebiet eines Bundeslandes hinaus berühren die Zuständigkeit der obersten Landesbehörde nämlich nicht (BVerwG, Beschl. v. 9. Februar 2001 - 6 B 3.01 -, juris Rn. 7; NdsOVG, Urt. v. 13. April 2016 - 11 KS 272/14 -, juris Rn. 26).

  • OVG Bremen, 10.06.2014 - 1 D 126/11

    Klage gegen Vereinsverbot des "Mongols MC Bremen" erfolglos - Hells Angels;

    Die Beteiligten sind vom Senat darauf hingewiesen worden, dass maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Verbotsverfügung ihr Erlasszeitpunkt ist (BVerwG Urteil vom 27.11.2002 - 6 A 4/02 - juris Rn. 32; Urteil vom 03.12.2004 - 6 A 10/02 - juris Rn. 14; Vorlagebeschluss vom 24.02.2010 - 6 A 7/08 - juris Rn. 39), wobei dies einer Berücksichtigung erst nachträglich erzielter Ermittlungsergebnisse nicht entgegensteht, soweit sie Rückschlüsse über die Sachlage zu diesem Zeitpunkt zulassen (vgl. BVerwG Beschluss vom 09.02.2001 - 6 B 3/01 -.
  • BVerwG, 10.06.2020 - 6 AV 3.19

    Streit um die Durchführung einer Postbeschlagnahme im Zusammenhang mit dem Verbot

    Den zuständigen Behörden nach dem Vereinsgesetz sind besondere Aufklärungsbefugnisse eingeräumt, die denen der Staatsanwaltschaft ähnlich sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. Februar 2001 - 6 B 3.01 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 33 S. 30).

    Behördliche Ermittlungsmaßnahmen dürfen auch nach Erlass der Vereinsverbotsverfügung ergriffen werden, wenn die Voraussetzungen des § 4 Abs. 4 Satz 1 VereinsG gegeben sind, d.h. wenn die ernsthafte Möglichkeit besteht, dass sie neue tatsächliche Erkenntnisse erbringen oder bisherige Erkenntnisse erhärten, aber auch in Frage stellen können (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. Februar 2001 - 6 B 3.01 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 33).

  • BVerwG, 10.06.2020 - 6 AV 2.19

    Streit um die Durchführung einer Postbeschlagnahme im Zusammenhang mit dem Verbot

    Den zuständigen Behörden nach dem Vereinsgesetz sind besondere Aufklärungsbefugnisse eingeräumt, die denen der Staatsanwaltschaft ähnlich sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. Februar 2001 - 6 B 3.01 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 33 S. 30).

    Behördliche Ermittlungsmaßnahmen dürfen auch nach Erlass der Vereinsverbotsverfügung ergriffen werden, wenn die Voraussetzungen des § 4 Abs. 4 Satz 1 VereinsG gegeben sind, d.h. wenn die ernsthafte Möglichkeit besteht, dass sie neue tatsächliche Erkenntnisse erbringen oder bisherige Erkenntnisse erhärten, aber auch in Frage stellen können (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. Februar 2001 - 6 B 3.01 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 33).

  • BVerwG, 10.06.2020 - 6 AV 8.19

    Streit um die Durchführung einer Postbeschlagnahme im Zusammenhang mit dem Verbot

  • OVG Niedersachsen, 13.04.2016 - 11 KS 272/14

    Anhörung; Benehmen; Bundeszuständigkeit; Hells Angels; verfassungsmäßige Ordnung;

  • OVG Sachsen, 12.11.2015 - 3 C 12/13

    Vereinsverbot ; subjektive Klageänderung ; Klagebefugnis von Vereinsmitgliedern ;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.11.2013 - 1 A 4.12

    Vereinsverbot; Anfechtungsklage; Feststellungsantrag (unzulässig); verwertbare

  • BVerwG, 09.02.2001 - 6 B 4.01

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Unterstützung eines sich gegen

  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.12.2018 - 1 S 13.18

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses trotz Fehlerhaftigkeit der

  • BVerwG, 12.05.2005 - 1 WB 43.04

    Eignung eines Soldaten für eine bestimmte Verwendung; Soldatische Kernpflichten

  • OVG Sachsen, 12.11.2013 - 3 E 70/13

    Durchsuchung von Wohnräumen, Personen und Sachen, Zuständigkeit für Antrag vor

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.08.2002 - 5 E 993/01

    Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung war rechtmäßig

  • KG, 27.02.2007 - 4 U 205/06

    BGB-Gesellschaft: Haftung des Neugesellschafters eines geschlossenen

  • OVG Bremen, 06.09.2013 - 1 B 104/13

    Vereinsverbot des "Mongols MC Bremen" gilt weiter - Hells Angels; Mongols;

  • VG Gelsenkirchen, 24.02.2022 - 14 I 24/22

    Vereinsverbot; Durchsuchung; Wohnung; Duldung; Beschlagnahme; Datenträger;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.01.2021 - 1 L 14.20

    Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung gegen eine Teilorganisation der Hizb

  • OVG Sachsen, 14.09.2015 - 3 C 12/13

    Prozesskostenhilfe; mangelnde Erfolgsaussichten; Vereinsverbot

  • VG Gelsenkirchen, 04.05.2017 - 14 I 30/17

    Hooligan; Ultra; Ultras; Hooligans; Verein; Vereinigung; Durchsuchung

  • VG München, 18.09.2023 - M 30 X 23.4359

    Vereinsrechtliche Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung, Vereinsverbot und

  • VG Gelsenkirchen, 20.01.2020 - 14 I 66/19

    Durchsuchung Durchsicht Wohnung Vereinsverbot Vereinigung Verbot Computer

  • VG Gelsenkirchen, 31.08.2023 - 14 I 104/23

    Durchsuchung; Durchsuchungsanordnung; Durchsicht; Datenträger; Hammerskins

  • VG Köln, 07.06.2021 - 20 I 18/21
  • VG München, 31.08.2022 - M 30 X 22.4187

    Vereinsverbot und dessen Vollzug, Vereinsrechtliche Durchsuchungs- und

  • VG München, 31.08.2022 - M 30 X 22.4188

    Vereinsverbot und dessen Vollzug, Vereinsrechtliche Durchsuchungs- und

  • VG Gelsenkirchen, 24.02.2022 - 14 I 32/22

    Vereinsverbot, Konto, Beschlagnahme, Vereinsvermögen, Bank, Sicherstellung

  • VG Köln, 06.02.2019 - 20 I 3/19
  • VG Düsseldorf, 06.02.2019 - 18 M 5/19
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Rechtsprechung
   LSG Thüringen, 14.03.2001 - L 6 B 3/01 SF   

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LSG Thüringen, 14.03.2001 - L 6 B 3/01 SF (https://dejure.org/2001,4411)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 14.03.2001 - L 6 B 3/01 SF (https://dejure.org/2001,4411)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 14. März 2001 - L 6 B 3/01 SF (https://dejure.org/2001,4411)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2002, 606
 
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Wird zitiert von ... (52)Neu Zitiert selbst (9)

  • LSG Thüringen, 08.02.2000 - L 6 B 71/99

    Gebührenbestimmung in Streitigkeiten über eine Dauerrente aus der gesetzlichen

    Auszug aus LSG Thüringen, 14.03.2001 - L 6 B 3/01
    Abweichungen bis zu 20 v.H. von der als billig erscheinenden Gebühr werden im Einzelfall im Allgemeinen noch als verbindlich angesehen (vgl. u.a. Senatsbeschlüsse vom 21. April 1999 - Az.: L 6 B 59/98 SF in E-LSG B-137 und vom 8. Februar 2000 - Az.: L 6 B 71/99 SF in E-LSG B-172; Madert in Gerold/Schmidt, Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte, Kommentar, 13. Auflage 1997, § 12 Rdnr. 9).

    Die Mittelgebühr wird in ausgesprochenen Normalfällen ohne Besonderheiten und ohne Bedeutung, Umfang und Schwierigkeit und bei durchschnittlichen Vermögensverhältnissen des Klägers, für die regelmäßig drei volle Gebühren anfallen, erstattet (vgl. Senatsbeschlüsse vom 21. April 1999, a.a.O., und vom 8. Februar 2000, a.a.O.; LSG Schleswig-Holstein, a.a.O., S. 738, 740; Hartmann, a.a.O., § 116 BRAGO Rdnr. 7).

    Wie der Senat bereits entschieden hat (vgl. Beschlüsse vom 8. Februar 2000, a.a.O., 3. April 2000 - Az.: L 6 B 1/00 SF in E-LSG B-175 und vom 6. Oktober 2000 - Az.: L 6 B 47/00 SF), ist in Streitigkeiten über eine Dauerrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung immer eine erhebliche wirtschaftliche Bedeutung anzunehmen, wenn durch sie das Einkommen in der Hauptsache bestritten wird; im Regelfall ist dann die Höchstgebühr angemessen.

    Dies ist nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschluss vom 8. Februar 2000, a.a.O.) nur möglich, wenn die Umstände vom "Normalfall" abweichen.

    Die schlechten wirtschaftlichen Verhältnisse des Klägers rechtfertigen es als einziger Umstand im Gesamtzusammenhang nicht, diese Höchstgebühren zu verweigern (vgl. Senatsbeschluss vom 8. Februar 2000, a.a.O.).

    Grundsätzlich können bessere wirtschaftliche Verhältnisse zwar zu einer höheren Vergütung und schlechte wirtschaftliche Verhältnisse zu einer Ermäßigung der Gebühr führe (vgl. u.a. Senatsbeschlüsse vom 26. April 1999 - Az.: L 6 B 17/98 SF und vom 8. Februar 2000, a.a.O.).

  • LSG Thüringen, 06.10.2000 - L 6 B 47/00
    Auszug aus LSG Thüringen, 14.03.2001 - L 6 B 3/01
    Nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats kann ein im Einzelfall besonders ins Gewicht fallendes Kriterium die relevanten übrigen Umstände kompensierend zurückdrängen (vgl. u.a. Beschlüsse vom 17. Mai 1999 - Az.: L 6 B 34/98 SF in: E-LSG B-139, 17. Juli 2000 - Az.: L 6 B 27/00 SF und vom 6. Oktober 2000 - Az.: L 6 B 47/00 SF).

    Der Ansicht des Beschwerdegegners, für jedes der drei Kriterien des § 12 BRAGO (Bedeutung der Angelegenheit für den Kläger, Umfang und Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit, Vermögens- und Einkommensverhältnisse des Klägers) sei ca. 1/3 der Differenz zur Höchstgebühr zu addieren beziehungsweise 1/3 der Differenz zur Mindestgebühr abzuziehen, kann nicht gefolgt werden (vgl. Senatsbeschluss vom 6. Oktober 2000 - Az.: L 6 B 47/00 SF).

    Wie der Senat bereits entschieden hat (vgl. Beschlüsse vom 8. Februar 2000, a.a.O., 3. April 2000 - Az.: L 6 B 1/00 SF in E-LSG B-175 und vom 6. Oktober 2000 - Az.: L 6 B 47/00 SF), ist in Streitigkeiten über eine Dauerrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung immer eine erhebliche wirtschaftliche Bedeutung anzunehmen, wenn durch sie das Einkommen in der Hauptsache bestritten wird; im Regelfall ist dann die Höchstgebühr angemessen.

  • LSG Thüringen, 21.04.1999 - L 6 B 59/98
    Auszug aus LSG Thüringen, 14.03.2001 - L 6 B 3/01
    Abweichungen bis zu 20 v.H. von der als billig erscheinenden Gebühr werden im Einzelfall im Allgemeinen noch als verbindlich angesehen (vgl. u.a. Senatsbeschlüsse vom 21. April 1999 - Az.: L 6 B 59/98 SF in E-LSG B-137 und vom 8. Februar 2000 - Az.: L 6 B 71/99 SF in E-LSG B-172; Madert in Gerold/Schmidt, Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte, Kommentar, 13. Auflage 1997, § 12 Rdnr. 9).

    Die Mittelgebühr wird in ausgesprochenen Normalfällen ohne Besonderheiten und ohne Bedeutung, Umfang und Schwierigkeit und bei durchschnittlichen Vermögensverhältnissen des Klägers, für die regelmäßig drei volle Gebühren anfallen, erstattet (vgl. Senatsbeschlüsse vom 21. April 1999, a.a.O., und vom 8. Februar 2000, a.a.O.; LSG Schleswig-Holstein, a.a.O., S. 738, 740; Hartmann, a.a.O., § 116 BRAGO Rdnr. 7).

  • LSG Thüringen, 02.07.1999 - L 6 B 12/99
    Auszug aus LSG Thüringen, 14.03.2001 - L 6 B 3/01
    Diese Tätigkeit wird ihm zugerechnet, denn auf den Vergütungsanspruch hat es keinen Einfluss, wenn sich der beigeordnete Rechtsanwalt von einem der in § 4 BRAGO genannten Stellvertreter vertreten lässt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 2. Juli 1999 - Az.: L 6 B 12/99 SF und vom 4. November 1999 - Az.: L 6 37/99 SF in: E-LSG B-162; Eicken in Gerold/Schmidt, a.a.O., § 121 Rdnr. 13).
  • BVerwG, 06.02.1998 - 6 B 17.98

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus LSG Thüringen, 14.03.2001 - L 6 B 3/01
    Grundsätzlich können bessere wirtschaftliche Verhältnisse zwar zu einer höheren Vergütung und schlechte wirtschaftliche Verhältnisse zu einer Ermäßigung der Gebühr führe (vgl. u.a. Senatsbeschlüsse vom 26. April 1999 - Az.: L 6 B 17/98 SF und vom 8. Februar 2000, a.a.O.).
  • BVerwG, 18.06.1999 - 6 B 44.99

    Verfahrenseinstellung nach Zurücknahme einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung

    Auszug aus LSG Thüringen, 14.03.2001 - L 6 B 3/01
    Relevant sind hierfür neben den unmittelbaren Zielen der anwaltlichen Tätigkeit auch weitere Auswirkungen auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des Auftraggebers oder seiner Stellung im öffentlichen Leben, sein Ansehen, seinen Namen und die rechtliche und tatsächliche Klärung für andere Fälle (vgl. Senatsbeschluss vom 26. August 1999 - Az.: L 6 B 44/99 SF, Madert in Gerold/Schmidt, a.a.O., § 12 Rdnr. 11).
  • LSG Thüringen, 17.07.2000 - L 6 B 27/00
    Auszug aus LSG Thüringen, 14.03.2001 - L 6 B 3/01
    Nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats kann ein im Einzelfall besonders ins Gewicht fallendes Kriterium die relevanten übrigen Umstände kompensierend zurückdrängen (vgl. u.a. Beschlüsse vom 17. Mai 1999 - Az.: L 6 B 34/98 SF in: E-LSG B-139, 17. Juli 2000 - Az.: L 6 B 27/00 SF und vom 6. Oktober 2000 - Az.: L 6 B 47/00 SF).
  • LSG Thüringen, 03.04.2000 - L 6 B 1/00

    Anwendbarkeit von § 126 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1 BRAGO im sozialgerichtlichen

    Auszug aus LSG Thüringen, 14.03.2001 - L 6 B 3/01
    Wie der Senat bereits entschieden hat (vgl. Beschlüsse vom 8. Februar 2000, a.a.O., 3. April 2000 - Az.: L 6 B 1/00 SF in E-LSG B-175 und vom 6. Oktober 2000 - Az.: L 6 B 47/00 SF), ist in Streitigkeiten über eine Dauerrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung immer eine erhebliche wirtschaftliche Bedeutung anzunehmen, wenn durch sie das Einkommen in der Hauptsache bestritten wird; im Regelfall ist dann die Höchstgebühr angemessen.
  • LSG Thüringen, 17.05.1999 - L 6 B 34/98
    Auszug aus LSG Thüringen, 14.03.2001 - L 6 B 3/01
    Nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats kann ein im Einzelfall besonders ins Gewicht fallendes Kriterium die relevanten übrigen Umstände kompensierend zurückdrängen (vgl. u.a. Beschlüsse vom 17. Mai 1999 - Az.: L 6 B 34/98 SF in: E-LSG B-139, 17. Juli 2000 - Az.: L 6 B 27/00 SF und vom 6. Oktober 2000 - Az.: L 6 B 47/00 SF).
  • LSG Thüringen, 06.03.2008 - L 6 B 198/07

    Höhe der Rechtsanwaltsgebühren für ein Verfahren auf Gewährung von vorläufigem

    Darauf hingewiesen wird, dass eine "gleiche Gewichtung" der Kriterien des § 14 Abs. 1 S. 1 RVG, wie vom Beschwerdeführer zu 2. im Verlauf des Verfahrens geltend gemacht, nicht in Betracht kommt (so schon Senatsbeschlüsse vom 30. August 2002 - Az.: L 6 B 3/02 SF, 6. Oktober 2000 - Az.: L 6 B 47/00 SF und 14. März 2001 - Az.: L 6 B 3/01 SF in: E-LSG B-207).

    Nicht vergleichbar ist dies allerdings mit Verfahren, in denen es um die Sicherung des dauerhaften Einkommens geht und für die deshalb ggf. sogar die Höchstgebühr angemessen sein kann (z.B. bei Streitigkeiten über die Dauerrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung, vgl. u.a. Senatsbeschlüsse vom 14. März 2001 - Az.: L 6 B 3/01 SF, 3. April 2000 - Az.: L 6 B 1/00 SF und 6. Oktober 2000 - Az.: L 6 B 47/00 SF).

  • LSG Thüringen, 23.02.2004 - L 6 B 54/03

    Höhe der Rechtsanwaltsgebühren für ein Verfahren vor dem Sozialgericht;

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  • LSG Thüringen, 11.11.2013 - L 6 SF 230/13

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Terminsgebühr -

    Dies steht zwischen den Beteiligten nicht im Streit und entspricht auch der Senatsrechtsprechung (vgl. Senatsbeschluss vom 14. März 2001 - L 6 B 3/01 SF).

    Bei Streitigkeiten über eine Dauerrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung ist immer eine erheblich überdurchschnittliche Bedeutung anzunehmen, wenn durch sie - wie hier - das Einkommen in der Hauptsache bestritten werden soll (vgl. Senatsbeschlüsse vom 12. Juli 2004 - L 6 B 41/04 SF, 14. März 2001 - L 6 B 3/01 SF, 3. April 2000 - Az.: L 6 B 1/00 SF).

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