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   OVG Sachsen, 17.03.2020 - 6 B 314/19   

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OVG Sachsen, 17.03.2020 - 6 B 314/19 (https://dejure.org/2020,12495)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 17.03.2020 - 6 B 314/19 (https://dejure.org/2020,12495)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 17. März 2020 - 6 B 314/19 (https://dejure.org/2020,12495)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 80 Abs. 5, StVG § 3 Abs. 1 Satz 1, FeV § 11 Abs. 8
    Fahreignung; medizinisches Gutachten; altersbedingte Ausfälle

  • bussgeldsiegen.de

    Fahrerlaubnisentziehung - Einstellung Strafverfahren nach § 153 Abs 2 StPO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Auffahrunfall?

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 16.01.1991 - 1 BvR 1326/90

    Verstoß gegen die Unschuldsvermutung bei einer auf § 153a Abs. 2 StPO gestützten

    Auszug aus OVG Sachsen, 17.03.2020 - 6 B 314/19
    Auch darf allein aus der Verfahrenseinstellung auf dieser Rechtsgrundlage, die nur mit Zustimmung des Angeklagten möglich ist, nicht auf die Verwirklichung des objektiven Tatbestandes der angeklagten Straftaten geschlossen werden (vgl. BVerfG, Beschl. v. 16. Januar 1991 - 1 BvR 1326/90 -, NJW 1991, 1530, 1531 a. E.).

    Den Verwaltungsbehörden und den Gerichten ist nicht verwehrt, die im staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren und im strafgerichtlichen Verfahren gewonnenen Erkenntnisse und Beweismittel einer eigenständigen Überprüfung im Hinblick darauf zu unterziehen, ob sie Zweifel an der Fahreignung wecken (vgl. BVerfG, Beschl. v. 16. Januar 1991 a. a. O., 1532 für den Approbationswiderruf; BayVGH, Beschl. v. 24. März 2014 - 11 CE 14.11 -, juris Rn. 15).

  • OVG Sachsen, 13.10.2009 - 3 B 314/09

    Fahrerlaubnis; Entziehung nach Wiedererteilung; Verwertungsverbot; Sofortvollzug;

    Auszug aus OVG Sachsen, 17.03.2020 - 6 B 314/19
    Solange der Antragsteller nicht den Nachweis seiner hinreichenden Fahreignung geführt hat, hat sein persönliches Mobilitätsinteresse gegenüber dem öffentlichen Interesse am wirksamen Schutz der anderen Verkehrsteilnehmer sowie seiner selbst regelmäßig zurückzutreten (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 13. Oktober 2009 - 3 B 314/09 -, juris Rn. 6).
  • BVerwG, 09.06.2005 - 3 C 25.04

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Drogenkonsum; Einnahme von Kokain; Fahreignung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 17.03.2020 - 6 B 314/19
    Der Schluss auf die Nichteignung ist zwar nur zulässig, wenn die Anordnung der ärztlichen bzw. medizinisch-psychologischen Untersuchung rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig ist (BVerwG, Urt. v. 9. Juni 2005 - 3 C 25.04 -, juris Rn. 19).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.08.2015 - 10 S 278/15

    Fahrtenbuchauflage bei erheblicher Geschwindigkeitsüberschreitung mit einem

    Auszug aus OVG Sachsen, 17.03.2020 - 6 B 314/19
    Die Unschuldsvermutung gilt nur im Bereich der straf-, ordnungswidrigkeits- oder disziplinarrechtlichen Ahndung, nicht im vorliegenden präventivpolizeilichen Zusammenhang (vgl. z. B. BVerwG, Urt. v. 25. September 2008 - 3 C 34.07 -, juris Rn. 36; VGH BW, Beschl. v. 10. August 2015 - 10 S 278/15 -, juris Rn. 7).
  • BVerwG, 25.09.2008 - 3 C 34.07

    Mehrfachtäter-Punktsystem; Punktesystem; Tattagprinzip; Rechtskraftprinzip;

    Auszug aus OVG Sachsen, 17.03.2020 - 6 B 314/19
    Die Unschuldsvermutung gilt nur im Bereich der straf-, ordnungswidrigkeits- oder disziplinarrechtlichen Ahndung, nicht im vorliegenden präventivpolizeilichen Zusammenhang (vgl. z. B. BVerwG, Urt. v. 25. September 2008 - 3 C 34.07 -, juris Rn. 36; VGH BW, Beschl. v. 10. August 2015 - 10 S 278/15 -, juris Rn. 7).
  • VGH Bayern, 24.03.2014 - 11 CE 14.11

    Eilantrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis; Eignungszweifel; Verwertbarkeit

    Auszug aus OVG Sachsen, 17.03.2020 - 6 B 314/19
    Den Verwaltungsbehörden und den Gerichten ist nicht verwehrt, die im staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren und im strafgerichtlichen Verfahren gewonnenen Erkenntnisse und Beweismittel einer eigenständigen Überprüfung im Hinblick darauf zu unterziehen, ob sie Zweifel an der Fahreignung wecken (vgl. BVerfG, Beschl. v. 16. Januar 1991 a. a. O., 1532 für den Approbationswiderruf; BayVGH, Beschl. v. 24. März 2014 - 11 CE 14.11 -, juris Rn. 15).
  • VGH Bayern, 06.05.2008 - 11 CS 08.551

    Berücksichtigungsfähigkeit lange zurückliegender Tatsachen bei der Überprüfung

    Auszug aus OVG Sachsen, 17.03.2020 - 6 B 314/19
    Auch wenn man das Verhalten als unvorsätzliches Entfernen wertet, ergibt die einzelfallbezogene Wertung (vgl. BayVGH, Beschl. v. 6. Mai 2008 - 11 CS 08.551 -, juris Rn. 39), dass das Verhalten des Antragstellers vor drei Jahren auch zum Zeitpunkt der Untersuchungsanordnung noch Zweifel an seiner Fahreignung begründet.
  • OVG Sachsen, 04.08.2023 - 6 B 67/23

    Beschwerde; Entziehung der Fahrerlaubnis; Unfall; Erkrankung; Fahreignung;

    Der Schluss auf die Nichteignung ist zwar nur zulässig, wenn die Anordnung der ärztlichen oder medizinisch-psychologischen Untersuchung rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig ist (BVerwG, Urt. v. 9. Juni 2005 - 3 C 25.04 -, juris Rn. 19; SächsOVG, Beschl. v. 17. März 2020 - 6 B 314/19 -, juris Rn. 5).

    Zur Beeinträchtigungen der Fahreignung kann es auch aufgrund pathologischer Alterungsprozesse kommen (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 17. März 2020 - 6 B 314/19 -, juris Rn. 3, bis 9).

    Den Verwaltungsbehörden und den Gerichten ist nicht verwehrt, die im staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren und im strafgerichtlichen Verfahren gewonnenen Erkenntnisse und Beweismittel einer eigenständigen Überprüfung im Hinblick darauf zu unterziehen, ob sie Zweifel an der Fahreignung wecken (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 17. März 2020 - 6 B 314/19 -, juris Rn. 11; BayVGH, Beschl. v. 24. März 2014 - 11 CE 14.11 -, juris Rn. 15).

    Auch dieses Geschehen lässt den Rückschluss darauf zu, dass er in unvorhergesehenen Situationen im Straßenverkehr nicht angemessen reagiert - sei es, weil er sie aufgrund krankheits- oder altersbedingter Einschränkungen gar nicht bemerkt, sei es, weil er aufgrund dieser Einschränkungen inadäquat auf sie reagiert (SächsOVG, Beschl. v. 17. März 2020 a. a. O.).

    Solange der Antragsteller nicht den Nachweis seiner hinreichenden Fahreignung geführt hat, hat sein persönliches Mobilitätsinteresse gegenüber dem öffentlichen Interesse am wirksamen Schutz der anderen Verkehrsteilnehmer sowie seiner selbst regelmäßig zurückzutreten (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 17. März 2020 - 6 B 314/19 -, juris Rn. 14; v. 13. Oktober 2009 - 3 B 314/09 -, juris Rn. 6).

  • OVG Sachsen, 08.02.2021 - 6 B 404/20

    Verlust der Fahreignung; Alkoholabhängigkeit; Wiedererteilung der Fahrerlaubnis;

    Bei Vorfällen, die nicht in das Verkehrszentralregister eingetragen werden, muss im Einzelfall unter Einbeziehung aller relevanten Umstände geprüft werden, ob die gegebenen Verdachtsmomente noch einen relevanten Gefahrenverdacht begründen (BVerwG, Urt. v. 9. Juni 2005 - 3 C 25.04 -, juris Rn. 22; SächsOVG, Beschl. v. 17. März 2020 - 6 B 314/19 -, juris Rn. 12; BayVGH, Beschl. v. 6. Mai 2008 - 11 CS 08.551 -, juris Rn. 41).
  • VGH Bayern, 05.10.2020 - 11 CS 20.1203

    Anforderungen an die Anordnung zur Beibringung eines Fahreignungsgutachtens

    Auch wenn aufgrund der polizeilichen Mitteilung ausschließlich Fragen zur Schwerhörigkeit veranlasst waren (vgl. SächsOVG, B.v. 17.3.2020 - 6 B 314/19 - juris Rn. 6) und der Antragsteller sonstige Fragen zu seinem Gesundheitszustand nicht hätte beantworten müssen, führt dies nicht zu einem Verwertungsverbot hinsichtlich der durch die Vorlage des ärztlichen Befundberichts und des Attests erlangten Kenntnisse (vgl. BayVGH, B.v. 5.12.2019 - 11 CS 19.2070 - juris Rn. 14 f. m.w.N. zu einem rechtswidrig angeordneten, aber dennoch vorgelegten Fahreignungsgutachten).
  • OVG Sachsen, 26.02.2021 - 6 B 431/20

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Beibringungsanordnung nach Führen eines Fahrrads

    Solange der Antragsteller nicht den Nachweis seiner hinreichenden Fahreignung geführt hat, hat sein persönliches Mobilitätsinteresse gegenüber dem öffentlichen Interesse am wirksamen Schutz der anderen Verkehrsteilnehmer sowie seiner selbst regelmäßig zurückzutreten (vgl. z. B. SächsOVG, Beschl. v. 17. März 2020 - 6 B 314/19 -, juris Rn. 14; v. 13. Oktober 2009 - 3 B 314/09 -, juris Rn. 6).
  • VG Minden, 09.03.2022 - 9 K 2233/20
    vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. Januar 1991 - 1 BvR 1326/90 -, juris Rn. 20 (für den Wideruf einer Approbation); zum Fahrerlaubnisrecht s.a. BayVGH, Beschluss vom 24. März 2014 - 11 CE 14.11 -, juris Rn. 15; SächsOVG, Beschluss vom 17. März 2020 - 6 B 314/19 -, juris Rn. 11.
  • OVG Sachsen, 18.03.2021 - 6 B 3/21

    Fahrerlaubnis; Entziehung; psychische Erkrankung; ärztliches Gutachten;

    Bei nicht zu einer Eintragung ins Fahreignungsregister führenden Ereignissen ist einzelfallbezogen zu werten, ob das Verhalten des Antragstellers auch zum Zeitpunkt der Untersuchungsanordnung noch Zweifel an seiner Fahreignung begründet (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 17. März 2020 - 6 B 314/19 -, juris Rn. 12; BayVGH, Beschl. v. 6. Mai 2008 - 11 CS 08.551 -, juris Rn. 39).
  • VG Köln, 30.05.2023 - 6 L 66/23
    vgl. Sächs. OVG, Beschluss vom 17.03.2020 - 6 B 314/19 -, juris, Rn. 11 m. w. N.
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