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   BVerwG, 07.09.1995 - 6 B 32.95   

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BVerwG, 07.09.1995 - 6 B 32.95 (https://dejure.org/1995,4139)
BVerwG, Entscheidung vom 07.09.1995 - 6 B 32.95 (https://dejure.org/1995,4139)
BVerwG, Entscheidung vom 07. September 1995 - 6 B 32.95 (https://dejure.org/1995,4139)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Ablehnung ohne sachliche Prüfung wegen unvollständiger Unterlagen - Nachgehen von konkreten Zweifeln im "eingehenderen Prüfungsverfahren" - Vorliegen eines Verfahrensmangels - Erfordernis der Vornahme einer "Vollprüfung" über die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • gewissensfreiheit.de (Leitsatz)

    Das Verwaltungsgericht hat die Pflicht, eine "Vollprüfung" der Gewissensentscheidung des Kriegsdienstverweigerers durchzuführen - Zweifel an der Ernsthaftigkeit seiner Gewissensentscheidung

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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 19.08.1992 - 6 C 25.90

    Zivildienst - Dienstverweigerung - Anerkennungsbegehren

    Auszug aus BVerwG, 07.09.1995 - 6 B 32.95
    Der Senat hat in ständiger Rechtsprechung zu Art. 4 Abs. 3 Satz 1 GG in Verbindung mit den einschlägigen Normen des Kriegsdienstverweigerungsgesetzes - KDVG - (vgl. insbesondere Urteil vom 19. August 1992 - BVerwG 6 C 25.90 - Buchholz 448.6 § 5 KDVG Nr. 5 und Beschluß vom 18. Februar 1994 - BVerwG 6 B 41.93 - Buchholz 448.6 § 5 KDVG Nr. 6) entschieden, daß das Verwaltungsgericht ein vom Bundesamt für den Zivildienst wegen unvollständiger Unterlagen ohne sachliche Prüfung abgelehntes Anerkennungsbegehren eines ungedienten Wehrpflichtigen nach Vervollständigung der Unterlagen zunächst in entsprechender Anwendung des § 5 Abs. 1 KDVG zu prüfen hat; konkreten Zweifeln ist im "eingehenderen Prüfungsverfahren" der §§ 9 ff. KDVG nachzugehen.

    Der Kläger hat zwar nicht ausdrücklich eine Verfahrens rüge gemäß § 132 Abs. Nr. 3 VwGO erhoben, sondern er hat eine Abweichung vom Urteil des Senats vom 19. August 1992 (a.a.O.) gerügt.

  • BVerwG, 03.11.1992 - 11 B 40.92

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Berufung - Notwendigkeit der

    Auszug aus BVerwG, 07.09.1995 - 6 B 32.95
    Da die hier erhobene Divergenzrüge aber ausschließlich Verfahrensrecht betrifft, ist sie zugleich als Verfahrensrüge im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO aufzufassen (vgl. Beschluß vom 3. November 1992 - BVerwG 11 B 40.92 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 313).
  • BVerwG, 10.08.1988 - 6 B 16.88

    Kriegsdienstverweigerung - Eingehenderes Verfahren - Vollprüfung -

    Auszug aus BVerwG, 07.09.1995 - 6 B 32.95
    Diese "Vollprüfung" ist nicht nur durch den gemäß Art. 4 Abs. 3 Satz 1 GG i.V.m. §§ 1, 2 ff. KDVG verbrieften Anspruch auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer geboten, sondern sie liegt ersichtlich auch im Interesse des Wehrpflichtigen selbst, weil anderenfalls sein Anerkennungsbegehren dann, wenn er begründete Zweifel nicht ausräumen kann, ohne weitere Prüfung abgelehnt werden müßte, obwohl eine "Vollprüfung" möglicherweise seine Berechtigung zur Kriegsdienstverweigerung mit der Waffe ergäbe (vgl. Beschluß vom 10. August 1988 - BVerwG 6 B 16.88 - Buchholz 448.6 § 14 KDVG Nr. 20).
  • BVerwG, 24.10.2006 - 6 B 61.06

    Schule; Versetzung; Nichtversetzung; Interesse; Feststellungsinteresse;

    Da die Divergenzrüge aber ausschließlich auf einen Verfahrensmangel zielt, ist sie zugleich als Verfahrensrüge aufzufassen (vgl. Beschlüsse vom 10. April 1992 - BVerwG 9 B 142.91 - Buchholz 310 § 130a VwGO Nr. 5, vom 3. November 1992 - BVerwG 11 B 40.92 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 313 und vom 7. Dezember 1995 - BVerwG 6 B 32.95 - Buchholz 448.6 § 5 KDVG Nr. 7).
  • BVerwG, 28.01.2004 - 6 PKH 15.03

    Nichtzulassungsbeschwerde; Wiedereinsetzung; Prozesskostenhilfe; Rechtsanwalt der

    Aus dem angefochtenen Urteil und dem sonstigen Akteninhalt ergibt sich, dass das Verwaltungsgericht die ständige Senatsrechtsprechung zum abgestuften Prüfungsverfahren in Kriegsdienstverweigerungssachen und zur Notwendigkeit der förmlichen Vernehmung des Kriegsdienstverweigerers als Partei unbeachtet gelassen hat (vgl. dazu etwa Beschluss vom 7. September 1995 - BVerwG 6 B 32.95 - Buchholz 448.6 § 5 KDVG Nr. 7 sowie Beschluss vom 24. September 2003 - BVerwG 6 B 34.03 - jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 12.04.2001 - 8 B 2.01

    Rücknahmefiktion; fiktive Klagerücknahme; Voraussetzungen für

    Dies führt dazu, dass in der Divergenzrüge zugleich eine Verfahrensrüge (§ 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO) zu sehen ist (vgl. Beschlüsse vom 3. November 1992 - BVerwG 11 B 40.92 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 313 und vom 7. September 1995 - BVerwG 6 B 32.95 - Buchholz 448.6 § 5 KDVG Nr. 7 sowie Pietzner in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 133 Rn. 86).
  • BVerwG, 24.11.2004 - 6 B 38.04

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Mittellosigkeit und der dadurch

    6 Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts darf die Klage eines Wehrpflichtigen, mit der er seine Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer erstrebt, nachdem sein Antrag im Verwaltungsverfahren wegen unvollständiger Unterlagen ohne Sachprüfung erfolglos geblieben ist, in der Regel nicht abgewiesen werden, wenn er nicht zuvor zu den Gründen der geltend gemachten Gewissensentscheidung förmlich als Partei vernommen worden ist (vgl. etwa Urteil vom 19. August 1992 BVerwG 6 C 25.90 Buchholz 448.6 § 5 KDVG Nr. 5 = NVwZ-RR 1993, 88; Beschluss vom 7. September 1995 BVerwG 6 B 32.95 Buchholz 448.6 § 5 KDVG Nr. 7).

    In diesem Falle bezöge sich die festzustellende Abweichung von der zitierten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ebenfalls nur auf das bei der gerichtlichen Prüfung von Anerkennungsbegehren einzuhaltende Verfahrensrecht, so dass sich eine zusätzliche Aussage, welche über die mit dem Erfolg der Verfahrensrüge verbundene hinausgeht, damit nicht gewinnen ließe (vgl. Beschluss vom 7. September 1995 BVerwG 6 B 32.95 Buchholz 448.6 § 5 KDVG Nr. 7).

  • BVerwG, 18.09.1996 - 6 C 10.95

    Prüfungsrecht - Wirtschaftsprüfer, Ablehnung eines Antrags auf Zulassung zur

    In derartigen Fällen kann einem Antrag auch dann, wenn er im Verwaltungsverfahren zu Recht ohne sachliche Prüfung abgelehnt worden ist, weil der Antragsteller die nach dem Gesetz erforderlichen Unterlagen trotz Fristsetzung nur unvollständig vorgelegt hat, bei nachträglicher Feststellung der Voraussetzungen im Gerichtsverfahren gleichwohl noch stattgegeben werden (vgl. die stRspr des Senats zu den Fällen des § 6 Abs. 1 Satz 2 KDVG: Urteile vom 11. August 1988 - BVerwG 6 C 60.87 - und 6. Oktober 1988 - BVerwG 6 C 53.86 - Buchholz 448.6 § 6 KDVG Nr. 1; Beschlüsse vom 18. Februar 1994 - BVerwG 6 B 41.93 - und 7. September 1995 - BVerwG 6 B 32.95 - Buchholz 448.6 § 5 KDVG Nr. 6 u. 7, stRspr).
  • BVerwG, 24.09.2003 - 6 B 34.03

    Kriegsdienstverweigerung; Ablehnung; "Vollprüfung"; Amtsermittlung.

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts darf die Klage eines Wehrpflichtigen, mit der er seine Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer erstrebt, nachdem sein Antrag im Verwaltungsverfahren wegen unvollständiger Unterlagen ohne Sachprüfung erfolglos geblieben ist, in der Regel nicht abgewiesen werden, wenn er nicht zuvor zu den Gründen der geltend gemachten Gewissensentscheidung förmlich als Partei vernommen worden ist (vgl. etwa Urteil vom 19. August 1992 - BVerwG 6 C 25.90 - Buchholz 448.6 § 5 KDVG Nr. 5 = NVwZ-RR 1993, 88; Beschluss vom 7. September 1995 - BVerwG 6 B 32.95 - Buchholz 448.6 § 5 KDVG Nr. 7).

    In diesem Falle bezöge sich die festzustellende Abweichung von der zitierten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ebenfalls nur auf das bei der gerichtlichen Prüfung von Anerkennungsbegehren einzuhaltende Verfahrensrecht, so dass sich eine zusätzliche Aussage, welche über die mit dem Erfolg der Verfahrensrüge verbundene hinausgeht, damit nicht gewinnen ließe (vgl. Beschluss vom 7. September 1995 - BVerwG 6 B 32.95 - Buchholz 448.6 § 5 KDVG Nr. 7).

  • BVerwG, 11.10.2000 - 6 B 47.00

    Fehlende Vornahme einer Zwischenberatung nach informatorischer Anhörung und vor

    In den Ausgangsverfahren der von ihr angeführten Entscheidungen (Urteile vom 19. August 1992 - BVerwG 6 C 25.90 - Buchholz 448.6 § 5 KDVG Nr. 5, vom 21. Juni 1989 - BVerwG 6 C 34.87 - Buchholz 448.6 § 5 KDVG Nr. 3 und Beschluss vom 7. September 1995 - BVerwG 6 B 32.95 - Buchholz 448.6 § 5 KDVG Nr. 7) hatte kein Einzelrichter entschieden, sondern eine Kammer.
  • BVerwG, 03.09.2010 - 6 B 30.10

    Langzeitstudiengebühr; Antrag auf "Hinausschieben"; Anschlussberufung

    Denn eine neben einer Verfahrensrüge erhobene Divergenzrüge steht einer Zurückverweisung nach § 133 Abs. 6 VwGO nicht entgegen, wenn sie sich ausschließlich auf Verfahrensrecht bezieht (vgl. in diesem Sinne: Beschlüsse vom 7. September 1995 - BVerwG 6 B 32.95 - Buchholz 448.6 § 5 KDVG Nr. 7, vom 24. September 2003 - BVerwG 6 B 34.03 - Buchholz 448.6 § 14 KDVG Nr. 28 S. 4 und vom 24. November 2004 - BVerwG 6 B 38.04 - juris Rn. 8 f.), zumal wenn sie dieselbe Rechtsfrage betrifft, die mit der Entscheidung über die Verfahrensrüge in der Sache mit bindender Wirkung für die Vorinstanz (§ 144 Abs. 6 VwGO) schon abschließend beantwortet ist.
  • BVerwG, 03.09.2010 - 6 B 29.10

    Festsetzung einer Gebühr wegen Überschreitung der Regelstudienzeit ohne

    Denn eine neben einer Verfahrensrüge erhobene Divergenzrüge steht einer Zurückverweisung nach § 133 Abs. 6 VwGO nicht entgegen, wenn sie sich ausschließlich auf Verfahrensrecht bezieht (vgl. in diesem Sinne: Beschlüsse vom 7. September 1995 - BVerwG 6 B 32.95 - Buchholz 448.6 § 5 KDVG Nr. 7, vom 24. September 2003 - BVerwG 6 B 34.03 - Buchholz 448.6 § 14 KDVG Nr. 28 S. 4 und vom 24. November 2004 - BVerwG 6 B 38.04 - juris Rn. 8 f.), zumal wenn sie dieselbe Rechtsfrage betrifft, die mit der Entscheidung über die Verfahrensrüge in der Sache mit bindender Wirkung (§ 144 Abs. 6 VwGO) für die Vorinstanz schon abschließend beantwortet ist.
  • BVerwG, 13.09.2010 - 6 B 31.10

    Unvollständiger Anerkennungsantrag, Parteivernehmung, Vollprüfung

    Die auf die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer gerichtete Klage eines Wehrpflichtigen, dessen Antrag im Verwaltungsverfahren unvollständig geblieben und deshalb ohne Sachprüfung abgelehnt, jedoch im Klageverfahren vervollständigt worden ist, darf nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in der Regel nicht abgewiesen werden, wenn der Wehrpflichtige nicht zuvor zu den Gründen der geltend gemachten Gewissensentscheidung förmlich als Partei vernommen und dabei eine sog. Vollprüfung des Anerkennungsbegehrens durchgeführt worden ist (vgl. hierzu und zu den einzuhaltenden Prüfungsschritten: Urteil vom 19. August 1992 - BVerwG 6 C 25.90 - Buchholz 448.6 § 5 KDVG Nr. 5 S. 19; Beschlüsse vom 29. April 1991 - BVerwG 6 B 40.90 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 231 S. 59 f., vom 7. September 1995 - BVerwG 6 B 32.95 - Buchholz 448.6 § 5 KDVG Nr. 7, vom 15. November 1996 - BVerwG 6 B 61.96 - Buchholz 448.6 § 6 KDVG Nr. 3 S. 1 f., vom 11. Oktober 2000 - BVerwG 6 B 47.00 - Buchholz 448.6 § 5 KDVG Nr. 10 S. 7 und vom 30. Mai 2001 - BVerwG 6 B 31.01 - Buchholz 448.6 § 19 KDVG Nr. 5 S. 1 f.).
  • BVerwG, 03.11.2000 - 6 B 2.00

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 04.11.1996 - 6 B 64.96

    Verfassungsrecht - Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör;

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Rechtsprechung
   BVerwG, 15.11.1996 - 6 B 32.95   

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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Beiordnung eines Rechtsanwaltes

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