Weitere Entscheidung unten: VG Osnabrück, 11.07.2013

Rechtsprechung
   BVerwG, 13.08.2013 - 6 B 34.13   

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https://dejure.org/2013,23923
BVerwG, 13.08.2013 - 6 B 34.13 (https://dejure.org/2013,23923)
BVerwG, Entscheidung vom 13.08.2013 - 6 B 34.13 (https://dejure.org/2013,23923)
BVerwG, Entscheidung vom 13. August 2013 - 6 B 34.13 (https://dejure.org/2013,23923)
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Volltextveröffentlichungen (10)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 07.07.2009 - 1 BvR 1164/07

    Gleichbehandlung eingetragener Lebensgemeinschaft

    Auszug aus BVerwG, 13.08.2013 - 6 B 34.13
    Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass der allgemeine Gleichheitssatz u.a. einen gleichheitswidrigen Begünstigungsausschluss verbietet, bei dem eine Begünstigung einem Personenkreis gewährt, einem anderen Personenkreis aber vorenthalten wird (BVerfG, Beschluss vom 7. Juli 2009 - 1 BvR 1164/07 - BVerfGE 124, 199 ).

    Aus dem allgemeinen Gleichheitssatz ergeben sich je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen unterschiedliche rechtliche Grenzen, die vom bloßen Willkürverbot bis zu einer strengen Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse reichen (BVerfG, Beschluss vom 7. Juli 2009 a.a.O. S. 219).

    Wird - wie hier - durch die Auslegung gesetzlicher Vorschriften eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten verschieden behandelt, so ist zu prüfen, ob zwischen beiden Gruppen Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen können; verneinendenfalls verletzt die Gesetzesauslegung den allgemeinen Gleichheitssatz (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. Juli 2009 a.a.O. S. 219 f.).

    Vielmehr muss auch für das Maß der Differenzierung ein innerer Zusammenhang zwischen den vorgefundenen Verschiedenheiten und der differenzierenden Regelung bestehen, der sich als sachlich vertretbarer Unterscheidungsgesichtspunkt von hinreichendem Gewicht anführen lässt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. Juli 2009 a.a.O. S. 220).

  • BVerwG, 17.08.2009 - 6 B 10.09

    Rechtmäßigkeit einer Unterwerfung von Ansprüchen aus einer Berufungsvereinbarung

    Auszug aus BVerwG, 13.08.2013 - 6 B 34.13
    Die Beschwerde muss daher erläutern, dass und inwiefern die Revisionsentscheidung zur Klärung einer revisionsgerichtlich bislang nicht beantworteten fallübergreifenden Rechtsfrage führen kann (Beschluss vom 17. August 2009 - BVerwG 6 B 10.09 - juris Rn. 2).

    Es muss hierbei dargelegt werden, dass und inwiefern die jeweils angeführten bundesrechtlichen Maßgaben Rechtsfragen aufwerfen, die sich nicht auf Grund der bisherigen höchstrichterlichen Rechtsprechung beantworten lassen (Beschluss vom 17. August 2009 a.a.O. Rn. 7).

  • BVerwG, 20.02.2012 - 6 B 37.11

    Erlass von Langzeitstudiengebühren; Sachsen-Anhalt

    Auszug aus BVerwG, 13.08.2013 - 6 B 34.13
    Grundsätzlich bedeutsam im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO ist eine Rechtssache, wenn für die angefochtene Entscheidung der Vorinstanz eine konkrete, fallübergreifende und bislang höchstrichterlich ungeklärte Rechtsfrage des revisiblen Rechts von Bedeutung war, deren Klärung im Revisionsverfahren zu erwarten und zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder zur Weiterentwicklung des Rechts geboten ist (vgl. Beschluss vom 20. Februar 2012 - BVerwG 6 B 37.11 - Buchholz 421.2 Hochschulrecht Nr. 177 Rn. 11; stRspr).
  • BVerwG, 04.06.2013 - 6 B 22.13

    Betroffensein des Abwehrgehalts der Grundrechte auch bei faktischen oder

    Auszug aus BVerwG, 13.08.2013 - 6 B 34.13
    Entsprechende Anreize wären als rein tatsächliche Reflexwirkung dieser Vorschriften einzustufen, die in ihren Vorgaben zur Anspruchsbegrenzung - wie schon erwähnt - lediglich darauf zielen, die öffentlichen Mittelaufwendungen zu beschränken (vgl. Beschluss vom 4. Juni 2013 - BVerwG 6 B 22.13 - juris Rn. 5).
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Rechtsprechung
   VG Osnabrück, 11.07.2013 - 6 B 34/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,16352
VG Osnabrück, 11.07.2013 - 6 B 34/13 (https://dejure.org/2013,16352)
VG Osnabrück, Entscheidung vom 11.07.2013 - 6 B 34/13 (https://dejure.org/2013,16352)
VG Osnabrück, Entscheidung vom 11. Juli 2013 - 6 B 34/13 (https://dejure.org/2013,16352)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Wirksamkeit eines dem Betreuten von der Führerscheinbehörde zur Kostenersparnis abgenommenen Rechtsmittelverzichts

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Niedersachsen, 25.04.2007 - 12 ME 142/07

    Rechtmäßigkeit eines Entzugs der Fahrerlaubnis unter Anordnung der sofortigen

    Auszug aus VG Osnabrück, 11.07.2013 - 6 B 34/13
    Vor diesem Hintergrund hat das OVG Lüneburg (B. v. 25.04.2007 - 12 ME 142/07 - Blutalkohol 2008, 146) eine entsprechende Gutachtenanordnung daher auch nach einer bereits mehr als 7 Jahre zurückliegenden Trunkenheitsfahrt mit einer Blutalkoholkonzentration von 1, 6 ‰ nicht beanstandet.".
  • BVerwG, 27.09.1995 - 11 C 34.94

    Trunkenheitsfahrt auf dem Fahrrad kann zur Entziehung der Fahrerlaubnis für

    Auszug aus VG Osnabrück, 11.07.2013 - 6 B 34/13
    Denn Ziff. 8.1 der Anlage 4 zur FeV hat insoweit - in Übernahme der zuvor praktizierten ständigen Verwaltungsrechtsprechung (vgl. BVerwG, U. v. 21.05.2008 - 3 C 32.07 -, NJW 2008, 2601; U. v. 27.09.1995 - 11 C 34.94 -, DVBl. 1996, 165; OVG Lüneburg, B. v. 11.07.2008 - 12 ME 136/08 - VG Oldenburg, B. v. 24.03.2009 - 7 B 457/09 -, jew. www.dbovg.niedersachsen.de, m.w.N.) - eine Klarstellung im Wortlaut dahingehend erfahren, dass der Normgeber nunmehr in Kenntnis des unterschiedlichen Bedeutungsgehalts der Begriffe "Fahrzeug" und "Kraftfahrzeug" für die Definition des (eignungsausschließenden) Alkoholmissbrauchs nur noch an das Führen von Fahrzeugen - und nicht wie zuvor Kraftfahrzeugen - anknüpft.
  • BVerwG, 05.07.2001 - 3 C 13.01

    Entziehung der Fahrerlaubnis, maßgeblicher Zeitpunkt; Fahrerlaubnisentziehung,

    Auszug aus VG Osnabrück, 11.07.2013 - 6 B 34/13
    Voraussetzung hierfür ist zunächst, dass die Anordnung einer solchen Untersuchung ihrerseits rechtmäßig war (vgl. BVerwG, U. v. 5.07.2001 - 3 C 13.01 -, NJW 2002, 78 m.w.N.).
  • BVerwG, 21.05.2008 - 3 C 32.07

    Alkohol; Alkoholmissbrauch; Alkoholauffälligkeit; Alkoholproblematik;

    Auszug aus VG Osnabrück, 11.07.2013 - 6 B 34/13
    Denn Ziff. 8.1 der Anlage 4 zur FeV hat insoweit - in Übernahme der zuvor praktizierten ständigen Verwaltungsrechtsprechung (vgl. BVerwG, U. v. 21.05.2008 - 3 C 32.07 -, NJW 2008, 2601; U. v. 27.09.1995 - 11 C 34.94 -, DVBl. 1996, 165; OVG Lüneburg, B. v. 11.07.2008 - 12 ME 136/08 - VG Oldenburg, B. v. 24.03.2009 - 7 B 457/09 -, jew. www.dbovg.niedersachsen.de, m.w.N.) - eine Klarstellung im Wortlaut dahingehend erfahren, dass der Normgeber nunmehr in Kenntnis des unterschiedlichen Bedeutungsgehalts der Begriffe "Fahrzeug" und "Kraftfahrzeug" für die Definition des (eignungsausschließenden) Alkoholmissbrauchs nur noch an das Führen von Fahrzeugen - und nicht wie zuvor Kraftfahrzeugen - anknüpft.
  • OVG Niedersachsen, 01.04.2008 - 12 ME 35/08

    Voraussetzungen für die Untersagung des Führens von führerscheinfreien

    Auszug aus VG Osnabrück, 11.07.2013 - 6 B 34/13
    Dementsprechend umfasst die der Fahrerlaubnisbehörde durch § 3 Abs. 1 und 2 FeV eröffnete Möglichkeit, ungeeigneten Personen das Führen von Fahrzeugen zu untersagen bzw. im Vorfeld eine Eignungsüberprüfung nach Maßgabe der §§ 11-14 FeV zu verlangen, auch fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge wie z.B. Fahrräder (vgl. OVG Lüneburg, B. v. 01.04.2008 - 12 ME 35/08 -, juris = NJW 2008, 2059).
  • OVG Niedersachsen, 11.07.2008 - 12 ME 136/08

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Trunkenheitsfahrt mit einem Fahrrad;

    Auszug aus VG Osnabrück, 11.07.2013 - 6 B 34/13
    Denn Ziff. 8.1 der Anlage 4 zur FeV hat insoweit - in Übernahme der zuvor praktizierten ständigen Verwaltungsrechtsprechung (vgl. BVerwG, U. v. 21.05.2008 - 3 C 32.07 -, NJW 2008, 2601; U. v. 27.09.1995 - 11 C 34.94 -, DVBl. 1996, 165; OVG Lüneburg, B. v. 11.07.2008 - 12 ME 136/08 - VG Oldenburg, B. v. 24.03.2009 - 7 B 457/09 -, jew. www.dbovg.niedersachsen.de, m.w.N.) - eine Klarstellung im Wortlaut dahingehend erfahren, dass der Normgeber nunmehr in Kenntnis des unterschiedlichen Bedeutungsgehalts der Begriffe "Fahrzeug" und "Kraftfahrzeug" für die Definition des (eignungsausschließenden) Alkoholmissbrauchs nur noch an das Führen von Fahrzeugen - und nicht wie zuvor Kraftfahrzeugen - anknüpft.
  • VG Oldenburg, 24.03.2009 - 7 B 457/09

    Alkohol; Fahrerlaubnis; Fahrrad; Streitwert

    Auszug aus VG Osnabrück, 11.07.2013 - 6 B 34/13
    Denn Ziff. 8.1 der Anlage 4 zur FeV hat insoweit - in Übernahme der zuvor praktizierten ständigen Verwaltungsrechtsprechung (vgl. BVerwG, U. v. 21.05.2008 - 3 C 32.07 -, NJW 2008, 2601; U. v. 27.09.1995 - 11 C 34.94 -, DVBl. 1996, 165; OVG Lüneburg, B. v. 11.07.2008 - 12 ME 136/08 - VG Oldenburg, B. v. 24.03.2009 - 7 B 457/09 -, jew. www.dbovg.niedersachsen.de, m.w.N.) - eine Klarstellung im Wortlaut dahingehend erfahren, dass der Normgeber nunmehr in Kenntnis des unterschiedlichen Bedeutungsgehalts der Begriffe "Fahrzeug" und "Kraftfahrzeug" für die Definition des (eignungsausschließenden) Alkoholmissbrauchs nur noch an das Führen von Fahrzeugen - und nicht wie zuvor Kraftfahrzeugen - anknüpft.
  • VGH Bayern, 09.02.2005 - 11 CS 04.2438

    Verwaltungsrechtliche Bindungswirkung

    Auszug aus VG Osnabrück, 11.07.2013 - 6 B 34/13
    Eine Anwendung dieser Vorschrift setzt im konkreten Einzelfall jedoch voraus, dass die Nichtvorlage des Gutachtens ohne ausreichenden Grund erfolgt ist, weil nur dann die in der Vorschrift zum Ausdruck kommende Vermutung berechtigt ist, der Betroffene wolle durch sein Verhalten einen ihm bekannten Eignungsmangel verbergen (vgl. Hentschel/König/Dauer, aaO, § 11 FeV Rn. 22 m.w.N.; VGH München, B. v. 09.02.2005 - 11 CS 04.2438 -, juris).
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