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   BVerwG, 14.09.2012 - 6 B 35.12   

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BVerwG, 14.09.2012 - 6 B 35.12 (https://dejure.org/2012,31191)
BVerwG, Entscheidung vom 14.09.2012 - 6 B 35.12 (https://dejure.org/2012,31191)
BVerwG, Entscheidung vom 14. September 2012 - 6 B 35.12 (https://dejure.org/2012,31191)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    GG Art. 12 Abs. 1
    Prüfungsrecht; Kausalität von Bewertungsfehlern; Heraufsetzung der Benotung im Überdenkensverfahren

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 12 Abs. 1
    Heraufsetzung der Benotung im Überdenkensverfahren; Kausalität von Bewertungsfehlern; Prüfungsrecht

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 12 Abs 1 GG
    Prüfungsrecht; Kausalität von Bewertungsfehlern; Heraufsetzung der Benotung im Überdenkensverfahren

  • Wolters Kluwer

    Bindung eines Zweitkorrektors an die erfolgte Anhebung der Benotung durch den Erstkorrektor einer Klausur im Falle der vollumfänglichen Übernahme der Bewertung einer Prüfungsleistung durch den Zweitkorrektor; Voraussetzungen für das Absprechen der Kausalität eines ...

  • rewis.io

    Prüfungsrecht; Kausalität von Bewertungsfehlern; Heraufsetzung der Benotung im Überdenkensverfahren

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1
    Bindung eines Zweitkorrektors an die erfolgte Anhebung der Benotung durch den Erstkorrektor einer Klausur im Falle der vollumfänglichen Übernahme der Bewertung einer Prüfungsleistung durch den Zweitkorrektor; Voraussetzungen für das Absprechen der Kausalität eines ...

  • datenbank.nwb.de

    Prüfungsrecht; Kausalität von Bewertungsfehlern; Heraufsetzung der Benotung im Überdenkensverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zweitprüfer - Heraufsetzung der Note im Überdenkungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Zweitkorrektor im Überdenkungsverfahren

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Zweitkorrektor ist nicht an Anhebung der Benotung durch den Erstkorrektor gebunden

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2013, 42
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 09.08.2012 - 6 B 19.12

    Prüfungsrecht; Überdenken der Bewertung von Prüfungsleistungen im Rahmen eines

    Auszug aus BVerwG, 14.09.2012 - 6 B 35.12
    Dies folgt - unabhängig von der generellen Frage, inwieweit der Kläger überhaupt eine gerichtliche Kontrolle der Fehlerfreiheit des Überdenkensverfahrens begehren kann (vgl. hierzu Beschluss vom 9. August 2012 - BVerwG 6 B 19.12 - BA Rn. 8 ff.) - aus den nachstehenden Erwägungen:.

    Auf die generelle Frage, inwieweit der Kläger überhaupt eine gerichtliche Kontrolle der Fehlerfreiheit des Überdenkensverfahrens begehren kann (vgl. hierzu Beschluss vom 9. August 2012 - BVerwG 6 B 19.12 - BA Rn. 8 ff.) und sich das angefochtene Urteil daher gegebenenfalls aus einem anderen Grunde als im Ergebnis offensichtlich richtig erweist (vgl. zur analogen Anwendbarkeit von § 144 Abs. 4 VwGO im Beschwerdeverfahren Kraft, in: Eyermann, Verwaltungsgerichtsordnung, 13. Aufl. 2010, § 133 Rn. 51 m.w.N.), kommt es daher nicht an.

  • BVerwG, 20.02.2012 - 6 B 38.11

    Auslegung der Härtefallklausel im Zusammenhang mit der Verpflichtung zum Erlass

    Auszug aus BVerwG, 14.09.2012 - 6 B 35.12
    a) Grundsätzlich bedeutsam im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO ist eine Rechtssache, wenn für die angefochtene Entscheidung der Vorinstanz eine konkrete, fallübergreifende und bislang höchstrichterlich ungeklärte Rechtsfrage des revisiblen Rechts von Bedeutung war, deren Klärung im Revisionsverfahren zu erwarten und zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder zur Weiterentwicklung des Rechts geboten ist (stRspr; vgl. etwa Beschluss vom 20. Februar 2012 - BVerwG 6 B 38.11 - juris Rn. 11).

    b) Der Zulassungsgrund der Divergenz im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO ist erfüllt, wenn die Vorinstanz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift mit einem ihre Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz einem ebensolchen Rechtssatz, der in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts oder eines anderen in der Vorschrift genannten Gerichts aufgestellt worden ist, widersprochen hat (stRspr; vgl. etwa Beschluss vom 20. Februar 2012 - BVerwG 6 B 38.11 - juris Rn. 4).

  • BVerwG, 13.03.1998 - 6 B 28.98
    Auszug aus BVerwG, 14.09.2012 - 6 B 35.12
    Diese Grundsätze haben sodann der Senat in seinem Beschluss vom 13. März 1998 - BVerwG 6 B 28.98 - (juris Rn. 7) und in seinem Urteil vom 4. Mai 1999 - BVerwG 6 C 13.98 - (Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 395 S. 15 f.) sowie der 2. Senat in seinem Urteil vom 27. April 1999 - BVerwG 2 C 30.98 - (Buchholz 237.5 § 22 HeLBG Nr. 1 S. 5) bekräftigt.
  • BVerwG, 08.03.2012 - 6 B 36.11

    Prüfungsrecht; Begründung von Prüfungsbewertungen; Notenstufe "ungenügend" im

    Auszug aus BVerwG, 14.09.2012 - 6 B 35.12
    Im Hinblick auf prüfungsspezifische Wertungen, hinsichtlich derer jedem Prüfer nach ständiger Rechtsprechung ein nur beschränkter gerichtlicher Überprüfung zugänglicher Bewertungsspielraum zusteht (vgl. nur Beschluss vom 16. August 2011 - BVerwG 6 B 18.11 - juris Rn. 16), bestehen indes Grenzen der Objektivierbarkeit, die ihrer vollen Abbildung in der schriftlichen Bewertungsbegründung notwendig entgegenstehen (vgl. Beschluss vom 8. März 2012 - BVerwG 6 B 36.11 - NJW 2012, 2054 Rn. 9).
  • BVerwG, 17.07.2003 - 7 B 62.03

    Gerichtsbescheid; Antrag auf mündliche Verhandlung; Nichtzulassungsbeschwerde;

    Auszug aus BVerwG, 14.09.2012 - 6 B 35.12
    Anerkanntermaßen ist der Umstand, dass die Vorinstanz auf der Ebene der Subsumtion einen höchstrichterlich aufgestellten Rechtssatz nicht oder nicht richtig angewandt hat, nicht divergenzbegründend im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO (stRspr; vgl. etwa Beschluss vom 17. Juli 2003 - BVerwG 7 B 62.03 - NVwZ-RR 2003, 902 ).
  • BVerwG, 24.08.1999 - 4 B 72.99

    Prozeßvergleich; Widerrufsvorbehalt; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand;

    Auszug aus BVerwG, 14.09.2012 - 6 B 35.12
    bb) Die von dem Kläger aufgezeigte Frage ist im Rahmen eines Revisionsverfahrens nicht klärungsbedürftig, weil sie auf der Grundlage der vorhandenen Rechtsprechung und mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Gesetzesinterpretation offenkundig im Sinne der angefochtenen Entscheidung zu verneinen ist (vgl. zu diesem Maßstab etwa Beschluss vom 24. August 1999 - BVerwG 4 B 72.99 - BVerwGE 109, 268 = Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 228 S. 13; stRspr).
  • BVerwG, 04.05.1999 - 6 C 13.98

    Gesetzlicher Richter, Besetzungsrüge; Substantiierungspflicht bei der Rüge von

    Auszug aus BVerwG, 14.09.2012 - 6 B 35.12
    Diese Grundsätze haben sodann der Senat in seinem Beschluss vom 13. März 1998 - BVerwG 6 B 28.98 - (juris Rn. 7) und in seinem Urteil vom 4. Mai 1999 - BVerwG 6 C 13.98 - (Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 395 S. 15 f.) sowie der 2. Senat in seinem Urteil vom 27. April 1999 - BVerwG 2 C 30.98 - (Buchholz 237.5 § 22 HeLBG Nr. 1 S. 5) bekräftigt.
  • BVerwG, 27.04.1999 - 2 C 30.98

    Rügeverlust bei materiellen Prüfungsfehlern.

    Auszug aus BVerwG, 14.09.2012 - 6 B 35.12
    Diese Grundsätze haben sodann der Senat in seinem Beschluss vom 13. März 1998 - BVerwG 6 B 28.98 - (juris Rn. 7) und in seinem Urteil vom 4. Mai 1999 - BVerwG 6 C 13.98 - (Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 395 S. 15 f.) sowie der 2. Senat in seinem Urteil vom 27. April 1999 - BVerwG 2 C 30.98 - (Buchholz 237.5 § 22 HeLBG Nr. 1 S. 5) bekräftigt.
  • BVerwG, 12.11.1997 - 6 C 11.96

    Korrekturfehler bei Prüfungen; Bewertungsfehler bei Prüfungen; Kausalität eines

    Auszug aus BVerwG, 14.09.2012 - 6 B 35.12
    bb) Der Kläger meint, der Verwaltungsgerichtshof weiche, indem er in dieser Weise die Kausalität des Bewertungsfehlers für das Prüfungsergebnis verneint habe, von dem Urteil des Senats vom 12. November 1997 - BVerwG 6 C 11.96 - (BVerwGE 105, 328 = Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 384) ab (S. 8 ff. der Beschwerdebegründung).
  • BVerwG, 16.08.2011 - 6 B 18.11

    Prüfungsrecht; Bewertungsspielraum; Anhörungsrüge

    Auszug aus BVerwG, 14.09.2012 - 6 B 35.12
    Im Hinblick auf prüfungsspezifische Wertungen, hinsichtlich derer jedem Prüfer nach ständiger Rechtsprechung ein nur beschränkter gerichtlicher Überprüfung zugänglicher Bewertungsspielraum zusteht (vgl. nur Beschluss vom 16. August 2011 - BVerwG 6 B 18.11 - juris Rn. 16), bestehen indes Grenzen der Objektivierbarkeit, die ihrer vollen Abbildung in der schriftlichen Bewertungsbegründung notwendig entgegenstehen (vgl. Beschluss vom 8. März 2012 - BVerwG 6 B 36.11 - NJW 2012, 2054 Rn. 9).
  • BVerwG, 09.10.2012 - 6 B 39.12

    Prüfungsrecht; Überdenken der Bewertung von Prüfungsleistungen im Rahmen eines

    Ein Zweitprüfer, der sich die Bewertung des Erstprüfers vollständig zu eigen macht, erklärt hiermit nicht sein Einverständnis mit sämtlichen von diesem vorgenommenen prüfungsspezifischen Wertungen, weil diese Wertungen - was in der Natur der Sache liegt - in der schriftlichen Bewertungsbegründung des Erstprüfers zwangsläufig nicht sämtlich zur Abbildung gelangen können; zudem besteht die Möglichkeit, dass beide Prüfer die vom Prüfling im Überdenkensverfahren vorgebrachten Einwände in jeweils unterschiedlichem Umfang für begründet erachten (vgl. Beschluss vom 14. September 2012 - BVerwG 6 B 35.12 - noch unveröff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.01.2017 - 14 A 1460/16

    Auswirkungen der Bewertungsfehler auf das Ergebnis der Prüfungsentscheidung;

    vgl. BVerwG, Urteil vom 4.5.1999 - 6 C 13.98 -, juris, Rn. 48, 50, 51, 52, Beschluss vom 14.9.2012 - 6 B 35.12 -, juris, Rn. 10.

    Zur Unzulässigkeit einer solchen Gewichtung durch das Gericht vgl. BVerwG, Beschluss vom 14.9.2012 - 6 B 35.12 -, juris, Rn. 10.

  • VGH Baden-Württemberg, 11.10.2023 - 9 S 1759/22

    Neubewertung einer Aufsichtsarbeit in der Staatsprüfung der Ersten juristischen

    Der Prüfling hat keinen Anspruch auf eine Neubewertung, wenn mit der erforderlichen Gewissheit auszuschließen ist, dass sich der Bewertungsfehler auf das Ergebnis ausgewirkt haben kann (vgl. zur Kausalitätsprüfung und deren Grenzen: BVerwG, Urteile vom 12.11.1997 - 6 C 11.96 -, BVerwGE 105, 328, vom 27.04.1999 - 2 C 30.98 -, juris, und vom 04.05.1999 - 6 C 13.98 -, juris; Beschlüsse vom 13.03.1998 - 6 B 28.98 -, juris, und vom 14.09.2012 - 6 B 35.12 -, juris; Senatsurteil vom 21.11.2006 - 9 S 987/06 -, juris; Senatsbeschluss vom 19.08.2020 - 9 S 1005/20 - Fischer/Jeremias/Dieterich, Prüfungsrecht, 8. Aufl. 2022, Rn. 679, 887).
  • OLG Frankfurt, 06.02.2020 - 1 U 67/17

    Anfechtung der Prüfungsentscheidung einer privaten Hochschule

    Im Hinblick auf prüfungsspezifische Wertungen, hinsichtlich derer jedem Prüfer nach ständiger Rechtsprechung ein nur beschränkter gerichtlicher Überprüfung zugänglicher Bewertungsspielraum zusteht, bestehen Grenzen der Objektivierbarkeit, die ihrer vollen Abbildung in der schriftlichen Bewertungsbegründung notwendig entgegenstehen (BVerwG, Beschl. v. 14.9.2012 - 6 B 35/12).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.06.2019 - 6 A 2997/17

    Berufung einer ehemaligen Kommissaranwärterin gerichtet auf die erneute Bewertung

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. September 2012 - 6 B 35.12 -, NVwZ-RR 2013, 42 = juris Rn. 10, mit weiteren Nachweisen; OVG NRW, Urteil vom 17. Januar 2017 - 14 A 1460/16 -, juris Rn. 28; Niehues/Jeremias/Fischer, a. a. O., Rn. 887.
  • VG Göttingen, 21.02.2024 - 4 B 277/23

    Bewertungsfehler; Kausalität; Bewertungsgrundlage; Lehramtsanwärterin;

    Die Gerichte dürften mögliche Auswirkungen eines von ihnen festgestellten Prüfungsfehlers nicht auf die Weise verneinen, dass sie dabei selbst eine Bewertung abgäben, indem sie etwa verschiedene Aufgaben, die gestellt worden seien, untereinander gewichteten, den Schwierigkeitsgrad einer Aufgabe einordneten, die Qualität einer Darstellung würdigten oder aber Stärken und Schwächen in der Bearbeitung bzw. die Bedeutung eines Mangels gewichteten (BVerwG, Beschluss vom 14.09.2012 - 6 B 35/12 -, mit weiteren Rechtsprechungshinweisen, Rn. 10, juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.07.2021 - 7 A 11413/20

    Zur Entkräftung einer amtstierärztlichen Beurteilung ist ein qualifiziertes

    Der Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung setzt voraus, dass die im Zulassungsantrag dargestellte Rechts- oder Tatsachenfrage für die Entscheidung der Vorinstanz von Bedeutung war, auch für die Entscheidung im Berufungsverfahren erheblich wäre, bisher höchstrichterlich oder - bei tatsächlichen Fragen oder nicht revisiblen Rechtsfragen - durch die Rechtsprechung des Berufungsgerichts nicht geklärt, aber klärungsbedürftig und über den zu entscheidenden Fall hinaus bedeutsam ist (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 14. September 2012 - 6 B 35/12 -, juris Rn. 2; Happ, in: Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 124 Rn. 36).
  • OVG Niedersachsen, 17.01.2019 - 2 ME 812/18

    Arithmetisches Mittel; Ausgleich; Beurteilungsspielraum; Bewertung; Curriculum;

    Daher dürfen die Gerichte mögliche Auswirkungen eines von ihnen festgestellten Prüfungsfehlers nicht auf die Weise verneinen, dass sie dabei selbst Bewertungen abgeben, indem sie etwa verschiedene Aufgaben, die gestellt worden sind, untereinander gewichten, den Schwierigkeitsgrad einer Aufgabenstellung einordnen, die Qualität einer Darstellung würdigen oder aber Stärken und Schwächen in der Bearbeitung bzw. die Bedeutung eines Mangels gewichten (vgl. zusammenfassend BVerwG, Beschl. v. 14.09.2012 - 6 B 35.12 -, juris Rn. 10 m.w.N.).
  • VG Gelsenkirchen, 13.12.2012 - 18 K 2151/11

    Überdenkensverfahren; Befangenheit; Prüfungsstoff; Bewertungsfehler;

    vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Mai 1999 - 6 C 13.98 -, NVwZ 2000, S. 915; Beschluss vom 14. September 2012 - 6 B 35.12 -, juris.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.04.2020 - 3 L 21/20

    Zulässigkeit des Ausschlusses einer 2. Wiederholungsmöglichkeit bzgl. der

    Einer eigenen Begründung bedarf es dann nicht; sie wäre eine bloße Wiederholung der Erstbewertung mit anderen Worten (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Dezember 1992 - 6 C 3.92 - BVerwGE 91, 262 ; Beschlüsse vom 14. September 2012 - 6 B 35.12 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 416 Rn. 5 und vom 9. Oktober 2012 - 6 B 39.12 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 417 Rn. 7)" (vgl. a.a.O. Rn. 12).".
  • VG Berlin, 23.01.2020 - 12 K 15.17

    Nichtbestehen der Staatsprüfung für das Lehramt an Integrierten Sekundarschulen

  • VG Stuttgart, 06.11.2020 - 8 K 6411/18

    Kein Anspruch auf (Wieder-)Erteilung einer personenbeförderungsrechtlichen

  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.04.2014 - 10 N 84.11

    Nichtbestehen der Zweiten Staatsprüfung für das Amt des Studienrates in den

  • VG Köln, 30.10.2013 - 10 K 5755/12

    Anspruch auf Neubewertung der Prüfungsarbeit eines Fachinformatikers bei

  • VG Würzburg, 27.09.2023 - W 2 K 22.1587

    Prüfungsrecht, Zweites Juristisches Staatsexamen, offene Zweitbewertung, Nutzung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.10.2020 - 19 A 2998/19
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.03.2020 - 19 A 3167/18

    Darlegen der Zulassungsgründe i.R.e. Antrags auf Zulassung der Berufung;

  • VG Augsburg, 17.02.2020 - Au 8 K 19.117

    Anfechtung der Ersten Juristischen Staatsprüfung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.03.2019 - 6 A 1476/17

    Anspruch einer vormaligen Kommissaranwärterin auf Wiederholung bzw. Neubewertung

  • OVG Sachsen, 04.01.2018 - 5 A 638/16

    Prüfungsrecht; Erforderlichkeit eines Sachverständigengutachtens

  • VG Köln, 22.11.2018 - 6 K 5398/16
  • VG Würzburg, 29.01.2020 - W 2 K 18.982

    Unberechtigte Kritik am methodischen Aufbau einer juristischen Prüfungsarbeit als

  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.07.2017 - 5 N 26.16

    Verstoß gegen die Nichtöffentlichkeit des Promotionsverfahrens durch dessen

  • VG Hamburg, 10.06.2013 - 2 K 1581/11

    Neubewertung einer juristischen Aufsichtsarbeit; Schwerpunktbereichsprüfung in

  • VG Bayreuth, 22.05.2019 - B 3 K 18.676

    Kein Elterngeld für zusätzliche Schulleistungen

  • VG Köln, 28.04.2020 - 10 K 2682/19
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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 27.02.2013 - 6 B 35.12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,44323
OVG Berlin-Brandenburg, 27.02.2013 - 6 B 35.12 (https://dejure.org/2013,44323)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   VG Osnabrück, 30.03.2012 - 6 B 31/12 - 6 B 35/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,8291
VG Osnabrück, 30.03.2012 - 6 B 31/12 - 6 B 35/12 (https://dejure.org/2012,8291)
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Kurzfassungen/Presse (2)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Problemfans müssen sich beim Rückspiel des SC Preußen Münster gegen den VfL Osnabrück auf der Polizeistation melden

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zum Derby in der Dritten Liga - Problemfans müssen sich beim Rückspiel auf der Polizeistation melden

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