Weitere Entscheidung unten: LSG Niedersachsen-Bremen, 19.05.2008

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   BVerwG, 13.08.2008 - 6 B 38.08 (6 PKH 12.08)   

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BVerwG, 13.08.2008 - 6 B 38.08 (6 PKH 12.08) (https://dejure.org/2008,16915)
BVerwG, Entscheidung vom 13.08.2008 - 6 B 38.08 (6 PKH 12.08) (https://dejure.org/2008,16915)
BVerwG, Entscheidung vom 13. August 2008 - 6 B 38.08 (6 PKH 12.08) (https://dejure.org/2008,16915)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Kriterien für das Vorliegen einer grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache für die Zulassung einer Revision - Erfordernis einer substantiierten Erklärung für ein Geltendmachen eines Verfahrensmangels wegen ungenügender Sachaufklärung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 11.07.2007 - 9 C 1.07

    Wasserwirtschaft; Gewässerunterhaltung; Gewässerunterhaltungsbeitrag; Umlage;

    Auszug aus BVerwG, 13.08.2008 - 6 B 38.08
    Überdies spricht gegen eine Pflicht zur Belehrung über die Frist des § 127 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 VwGO, dass die Anschlussberufung kein selbstständiges Rechtsmittel ist, sondern sich letztlich als Antragstellung innerhalb einer fremden Berufung darstellt (Urteil vom 11. Juli 2007 - BVerwG 9 C 1.07 - Buchholz 445.20 Wasserverbandsrecht Nr. 1 Rn. 13).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 13.08.2008 - 6 B 38.08
    Ein solcher Mangel ist nur dann im Sinne des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO hinreichend bezeichnet, wenn er sowohl in Bezug auf die ihn (vermeintlich) begründenden Tatsachen als auch in seiner rechtlichen Würdigung substantiiert dargetan wird (Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26).
  • BVerwG, 06.03.1995 - 6 B 81.94

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache als

    Auszug aus BVerwG, 13.08.2008 - 6 B 38.08
    aa) Die Darlegung des von dem Kläger geltend gemachten Verfahrensmangels ungenügender Sachaufklärung (§ 86 Abs. 1 VwGO) erfordert die substantiierte Erklärung, hinsichtlich welcher tatsächlicher Umstände Aufklärungsbedarf bestanden hat, welche für geeignet und erforderlich gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht gekommen wären und welche tatsächlichen Feststellungen bei Durchführung der unterbliebenen Sachverhaltsaufklärung voraussichtlich getroffen worden wären; weiterhin muss dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (stRspr, z.B. Beschluss vom 6. März 1995 - BVerwG 6 B 81.94 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 265).
  • BVerwG, 29.06.1992 - 3 B 102.91

    Anforderungen an die Revision eröffnende Divergenz - Grundsätzliche Bedeutung der

    Auszug aus BVerwG, 13.08.2008 - 6 B 38.08
    Eine Rechtsfrage, die für das Berufungsgericht nicht entscheidungserheblich war, kann nicht zur Zulassung der Grundsatzrevision führen (stRspr; vgl. Beschlüsse vom 29. Juni 1992 - BVerwG 3 B 102.91 - Buchholz 418.04 Heilpraktiker Nr. 17 und vom 30. April 2008 - BVerwG 6 B 16.08 -).
  • BVerwG, 30.04.2008 - 6 B 16.08

    Voraussetzungen der rechtsmissbräuchlichen Geltendmachung eines Anspruchs auf

    Auszug aus BVerwG, 13.08.2008 - 6 B 38.08
    Eine Rechtsfrage, die für das Berufungsgericht nicht entscheidungserheblich war, kann nicht zur Zulassung der Grundsatzrevision führen (stRspr; vgl. Beschlüsse vom 29. Juni 1992 - BVerwG 3 B 102.91 - Buchholz 418.04 Heilpraktiker Nr. 17 und vom 30. April 2008 - BVerwG 6 B 16.08 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.09.2010 - 6 A 2077/08

    Klagen von Beamten der früheren Versorgungsämter und der Umweltverwaltung gegen

    Durch Beschluss vom 19. Februar 2008 - 6 B 38/08 - lehnte das OVG NRW im Beschwerdeverfahren die Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes ab.

    vgl. näher OVG NRW, Beschluss vom 19. Februar 2008 - 6 B 38/08 -, www.nrwe.de.

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 19. Februar 2008 - 6 B 38/08 -, www.nrwe.de.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.09.2010 - 6 A 3249/08

    Klagen von Beamten der früheren Versorgungsämter und der Umweltverwaltung gegen

    vgl. näher OVG NRW, Beschluss vom 19. Februar 2008 - 6 B 38/08 -, www.nrwe.de.

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 19. Februar 2008 - 6 B 38/08 -, www.nrwe.de.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.09.2010 - 6 A 3164/08

    Klagen von Beamten der früheren Versorgungsämter und der Umweltverwaltung gegen

    vgl. näher OVG NRW, Beschluss vom 19. Februar 2008 - 6 B 38/08 -, www.nrwe.de.

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 19. Februar 2008 - 6 B 38/08 -, www.nrwe.de.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.09.2010 - 6 A 2111/08
    vgl. näher OVG NRW, Beschluss vom 19. Februar 2008 - 6 B 38/08 -, www.nrwe.de.

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 19. Februar 2008 - 6 B 38/08 -, www.nrwe.de .

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.09.2010 - 6 A 3163/08
    vgl. näher OVG NRW, Beschluss vom 19. Februar 2008 - 6 B 38/08 -, www.nrwe.de.

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 19. Februar 2008 - 6 B 38/08 -, www.nrwe.de.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.04.2012 - 2 L 46/11

    Bauaufsichtliches Einschreiten; Aufschüttungen; Ablehnung von Beweisanträgen

    Ein solcher Mangel ist nur dann im Sinne des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO dargelegt, wenn er sowohl in Bezug auf die ihn (vermeintlich) begründenden Tatsachen als auch in seiner rechtlichen Würdigung substantiiert dargetan wird (vgl. zur Nichtzulassungsbeschwerde: BVerwG, Beschl. v. 13.08.2006 - 6 B 38.08 -, Juris).
  • VG Düsseldorf, 30.05.2008 - 13 K 6043/07

    Verfassungsmäßigkeit des Eingliederungsgesetzes Nordrhein-Westfalen (EglG NRW);

    Durch Beschluss vom 19. Februar 2008 - 6 B 38/08 - hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen auf die hiergegen erhobene Beschwerde hin die Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes abgelehnt.

    Der Zuordnungsplan, der die Zuordnung der Klägerin zu dem Beigeladenen vorsieht, ist nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen, vgl. etwa Beschlüsse vom 18. Februar 2008 - 6 B 147/08 -, NRWE und juris, und vom 19. Februar 2008 - 6 B 38/08 -, kein Verwaltungsakt, weil es an der entsprechenden Regelungsintention des erlassenden Ministeriums fehlt.

  • BVerwG, 08.05.2014 - 5 B 3.14

    Konkretisierung der Bestimmung der Merkmale einer unangemessenen Dauer des

    Eine Rechtsfrage, die für den Verwaltungsgerichtshof nicht entscheidungserheblich war, kann nicht zur Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung führen (stRspr, z.B. Beschluss vom 13. August 2008 - BVerwG 6 B 38.08 - juris Rn. 4 m.w.N.).
  • VG Düsseldorf, 30.05.2008 - 13 K 1005/08

    Notwendigkeit einer Regelung im Einzelfall für den Übergang eines

    Der Zuordnungsplan, der die Zuordnung des Klägers zu der Beigeladenen vorsieht, ist nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen, vgl. etwa Beschlüsse vom 18. Februar 2008 - 6 B 147/08 -, NRWE und juris, und vom 19. Februar 2008 - 6 B 38/08 -, kein Verwaltungsakt, weil es an der entsprechenden Regelungsintention des erlassenden Ministeriums fehlt.
  • BVerwG, 30.09.2008 - 6 B 71.08
    Die Anhörungsrüge des Klägers gegen den Beschluss des Senats vom 13. August 2008 - BVerwG 6 B 38.08 - wird zurückgewiesen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.12.2009 - 9 A 587/08

    Festsetzung der Niederschlagswassergebühr aufgrund Gebührensatzes i.R.d.

  • VG Düsseldorf, 30.05.2008 - 13 K 5281/07

    Verfassungsmäßigkeit des Eingliederungsgesetzes Nordrhein-Westfalen (EglG NRW);

  • VG Düsseldorf, 30.05.2008 - 13 K 5403/07

    Feststellungsklage zur Klärung der Frage des Fortbestehens eines

  • VG Düsseldorf, 06.02.2009 - 13 K 5850/08

    Beamtenverhältnis Überleitung Kommunalisierung der Umweltverwaltung

  • VG Düsseldorf, 30.05.2008 - 13 K 5515/07

    Verfassungsmäßigkeit der Überleitung eines Beamten nach dem Personalfolgengesetz;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.03.2011 - 9 A 1373/10
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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 19.05.2008 - L 6 B 38/08 AS   

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https://dejure.org/2008,117823
LSG Niedersachsen-Bremen, 19.05.2008 - L 6 B 38/08 AS (https://dejure.org/2008,117823)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 19.05.2008 - L 6 B 38/08 AS (https://dejure.org/2008,117823)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 19. Mai 2008 - L 6 B 38/08 AS (https://dejure.org/2008,117823)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 07.11.2007 - 1 BvR 1840/07

    Nichtannahme einer wegen unzureichender Begründung unzulässigen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.05.2008 - L 6 B 38/08
    Darüber hinaus ist auch dem Nichtannahmebeschluss des BVerfG vom 7. November 2007 (1 BvR 1840/07 Rn 22f) zu entnehmen, dass die Abschaffung der Arbeitslosenhilfe zum 31. Dezember 2004 und deren Ersetzung durch die Grundsicherung für Arbeitsuchende nicht verfassungswidrig waren (siehe auch Wenner, SozSich 2008, 36/37f).
  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.05.2008 - L 6 B 38/08
    Nach der in Rechtsprechung und Literatur weit überwiegenden und vom BVerfG gebilligten (BVerfGE 81, 347/358f) Auffassung hat ein Rechtsschutzbegehren Aussicht auf Erfolg, wenn die aufgeworfene Rechtsfrage schwierig und bislang ungeklärt ist.
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