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   BVerwG, 01.07.1999 - 6 B 41.99   

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https://dejure.org/1999,9340
BVerwG, 01.07.1999 - 6 B 41.99 (https://dejure.org/1999,9340)
BVerwG, Entscheidung vom 01.07.1999 - 6 B 41.99 (https://dejure.org/1999,9340)
BVerwG, Entscheidung vom 01. Juli 1999 - 6 B 41.99 (https://dejure.org/1999,9340)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Fehlerhafte Festsetzung des Verwendungsgrades im Musterungsbescheid

  • Judicialis

    WPflG § 8 a

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1999, 767
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 24.06.1981 - 8 CB 53.80

    Erledigung des Musterungsbescheides - Tauglichkeitsüberprüfungsbescheid -

    Auszug aus BVerwG, 01.07.1999 - 6 B 41.99
    Da nach § 8 a Abs. 2 Satz 2 WPflG wehrdienstfähige Wehrpflichtige grundsätzlich nur im Rahmen ihrer Verwendungsfähigkeit für den Wehrdienst zur Verfügung stehen, dürfen sie nur in dem durch ihre Verwendungsfähigkeit bestimmten Verfügbarkeitsrahmen zum Wehrdienst herangezogen werden; außerhalb dieses Rahmens stehen sie für den Wehrdienst nicht zur Verfügung (Urteil vom 24. Juni 1981, a.a.O., S. 4).

    Da somit die vier in § 8 a Abs. 2 Satz 1 WPflG aufgeführten Verwendungsgrade die Eignung der wehrdienstfähigen Wehrpflichtigen für den Wehrdienst rechtserheblich abstufen, führt die fehlerhafte Festsetzung des Verwendungsgrades im Musterungsbescheid ebenso zu dessen Rechtswidrigkeit wie das gänzliche Fehlen einer Aussage zum Verwendungsgrad (Urteil vom 3. Juni 1983 - BVerwG 8 C 153.81 - Buchholz 448.11 § 7 ZDG Nr. 4; vgl. ferner Urteil vom 24. Juni 1981 - BVerwG 8 CB 53.80 - Buchholz § 18 WPflG Nr. 10 S. 8 f.; Beschluß vom 6. November 1992 - BVerwG 8 B 75.92 - Buchholz 448.0 § 19 WPflG Nr. 21).

  • BVerwG, 06.11.1992 - 8 B 75.92

    Angabe der im Musterungsverfahren erhobenen ärztlichen Befunde im

    Auszug aus BVerwG, 01.07.1999 - 6 B 41.99
    Da somit die vier in § 8 a Abs. 2 Satz 1 WPflG aufgeführten Verwendungsgrade die Eignung der wehrdienstfähigen Wehrpflichtigen für den Wehrdienst rechtserheblich abstufen, führt die fehlerhafte Festsetzung des Verwendungsgrades im Musterungsbescheid ebenso zu dessen Rechtswidrigkeit wie das gänzliche Fehlen einer Aussage zum Verwendungsgrad (Urteil vom 3. Juni 1983 - BVerwG 8 C 153.81 - Buchholz 448.11 § 7 ZDG Nr. 4; vgl. ferner Urteil vom 24. Juni 1981 - BVerwG 8 CB 53.80 - Buchholz § 18 WPflG Nr. 10 S. 8 f.; Beschluß vom 6. November 1992 - BVerwG 8 B 75.92 - Buchholz 448.0 § 19 WPflG Nr. 21).
  • BVerwG, 03.06.1983 - 8 C 153.81

    Anforderungen an die erneute Überprüfung eines Tauglichkeitsüberprüfungsbescheids

    Auszug aus BVerwG, 01.07.1999 - 6 B 41.99
    Da somit die vier in § 8 a Abs. 2 Satz 1 WPflG aufgeführten Verwendungsgrade die Eignung der wehrdienstfähigen Wehrpflichtigen für den Wehrdienst rechtserheblich abstufen, führt die fehlerhafte Festsetzung des Verwendungsgrades im Musterungsbescheid ebenso zu dessen Rechtswidrigkeit wie das gänzliche Fehlen einer Aussage zum Verwendungsgrad (Urteil vom 3. Juni 1983 - BVerwG 8 C 153.81 - Buchholz 448.11 § 7 ZDG Nr. 4; vgl. ferner Urteil vom 24. Juni 1981 - BVerwG 8 CB 53.80 - Buchholz § 18 WPflG Nr. 10 S. 8 f.; Beschluß vom 6. November 1992 - BVerwG 8 B 75.92 - Buchholz 448.0 § 19 WPflG Nr. 21).
  • BVerwG, 04.07.1979 - 8 C 5.78

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßgkeit eines

    Auszug aus BVerwG, 01.07.1999 - 6 B 41.99
    Dieser ist nur dann rechtmäßig, wenn er den Rahmen der im Musterungsbescheid geregelten Verwendungsfähigkeit des Wehrpflichtigen nicht verläßt, ihn also nicht zu einer Verwendung heranzieht, zu der er nicht fähig ist (Urteile vom 4. Juli 1979 - BVerwG 8 C 5.78 - und vom 3. Juli 1987 - BVerwG 8 C 71.85 - Buchholz 448.0 § 8 a WPflG Nr. 29 S. 56 bzw. Nr. 44 S. 12).
  • BVerwG, 03.07.1987 - 8 C 71.85

    Wehrpflicht - Tauglichkeit - Grundausbildung

    Auszug aus BVerwG, 01.07.1999 - 6 B 41.99
    Dieser ist nur dann rechtmäßig, wenn er den Rahmen der im Musterungsbescheid geregelten Verwendungsfähigkeit des Wehrpflichtigen nicht verläßt, ihn also nicht zu einer Verwendung heranzieht, zu der er nicht fähig ist (Urteile vom 4. Juli 1979 - BVerwG 8 C 5.78 - und vom 3. Juli 1987 - BVerwG 8 C 71.85 - Buchholz 448.0 § 8 a WPflG Nr. 29 S. 56 bzw. Nr. 44 S. 12).
  • BVerwG, 24.06.1981 - 8 C 17.80

    Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit eines Einberufungsbescheides -

    Auszug aus BVerwG, 01.07.1999 - 6 B 41.99
    Dies ergibt sich bereits aus dem von der Beklagten selbst angeführten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Juni 1981 - BVerwG 8 C 17.80 - (Buchholz 448.0 § 21 WPflG Nr. 31).
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