Weitere Entscheidung unten: VG Lüneburg, 29.07.2015

Rechtsprechung
   BVerwG, 06.11.2015 - 6 B 41.15   

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https://dejure.org/2015,40697
BVerwG, 06.11.2015 - 6 B 41.15 (https://dejure.org/2015,40697)
BVerwG, Entscheidung vom 06.11.2015 - 6 B 41.15 (https://dejure.org/2015,40697)
BVerwG, Entscheidung vom 06. November 2015 - 6 B 41.15 (https://dejure.org/2015,40697)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 4 PolAufgG BY 1990, Art 22 PolAufgG BY 1990, Art 23 Abs 1 S 1 Nr 3 PolAufgG BY 1990
    Rechtmäßigkeit polizeilicher Maßnahmen während eines Polizeieinsatzes; Aufklärungsrüge

  • Wolters Kluwer

    Feststellung der Rechtswidrigkeit eines Polizeieinsatzes in einer Privatwohnung; Rechtmäßigkeit der Durchsuchung von Privatunterlagen während des Verbleibs der Polizei in einer Privatwohnung; Rechtmäßigkeit von Gewaltanwendungen der Polizei während des Eindringens in ...

  • rewis.io

    Rechtmäßigkeit polizeilicher Maßnahmen während eines Polizeieinsatzes; Aufklärungsrüge

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Feststellung der Rechtswidrigkeit eines Polizeieinsatzes in einer Privatwohnung; Rechtmäßigkeit der Durchsuchung von Privatunterlagen während des Verbleibs der Polizei in einer Privatwohnung; Rechtmäßigkeit von Gewaltanwendungen der Polizei während des Eindringens in ...

  • datenbank.nwb.de

    Rechtmäßigkeit polizeilicher Maßnahmen während eines Polizeieinsatzes; Aufklärungsrüge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   VG Lüneburg, 29.07.2015 - 6 B 41/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,41370
VG Lüneburg, 29.07.2015 - 6 B 41/15 (https://dejure.org/2015,41370)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 29.07.2015 - 6 B 41/15 (https://dejure.org/2015,41370)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 29. Juli 2015 - 6 B 41/15 (https://dejure.org/2015,41370)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art 3 Abs 1 GG; § 123 VwGO
    Aufgabentext; Beurteilungsfehler; Bewertungsfehler; Bewertungsmaßstab; Chancengleichheit; juristisches Staatsexamen; Klausurendurchgang; Lösungsskizze; Notenbildung; Sonderklausurenkurs; Verfälschung; Wiederholung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Examenskandidaten der Zweiten Juristischen Staatsprüfung dürfen einzelne Prüfungen wiederholen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 16.01.1984 - 7 B 169.83

    Anforderungen an Begründung der Nichtzulassungsentscheidung; - Verhältnis

    Auszug aus VG Lüneburg, 29.07.2015 - 6 B 41/15
    Jede Form der Bevorzugung oder Benachteiligung von Prüfungskandidaten ist verboten; beide Arten der Ungleichbehandlung sind geeignet, den Zweck der Prüfung zu vereiteln und das Prüfungsergebnis zu verfälschen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 16.01.1984 - 7 B 169.83 - vom 23.03.1994 - 6 B 72.93 - vom 25.04.1996 - 6 B 49.95 - OVG Münster, Urteil vom 20.11.2012 - 14 A 755/11 - jeweils zitiert nach juris).

    Der Grundsatz der Chancengleichheit ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts beispielsweise dann verletzt, wenn ein Prüfling dadurch bevorzugt wird, dass der Prüfer in der Prüfung eine Aufgabe stellt, auf deren Lösung er den Prüfling durch privaten Nachhilfeunterricht besonders vorbereitet hat (BVerwG, Beschluss vom 16.01.1984 a.a.O.) oder der Prüfungsstoff einer mündlichen Prüfung gegenüber einem bestimmten Prüfling vor der Prüfung angekündigt wurde (VGH Mannheim, Beschluss vom 03.04.1987 - 9 S 151/86 - NVwZ 1987, 1013).

    Ist das Prüfungsverfahren bezüglich der in Rede stehenden Prüfung rechtswidrig, kommt keine Neubewertung der betreffenden Prüfungsleistung in Betracht, sondern allein die vorliegend hilfsweise beantragte Gestattung, die Prüfung erneut abzulegen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16.01.1984 a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.11.2012 - 14 A 755/11

    Rechtmäßigkeit eines Prüfungsverfahrens bei vorheriger Kenntnis eines Teils der

    Auszug aus VG Lüneburg, 29.07.2015 - 6 B 41/15
    Jede Form der Bevorzugung oder Benachteiligung von Prüfungskandidaten ist verboten; beide Arten der Ungleichbehandlung sind geeignet, den Zweck der Prüfung zu vereiteln und das Prüfungsergebnis zu verfälschen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 16.01.1984 - 7 B 169.83 - vom 23.03.1994 - 6 B 72.93 - vom 25.04.1996 - 6 B 49.95 - OVG Münster, Urteil vom 20.11.2012 - 14 A 755/11 - jeweils zitiert nach juris).

    Das Prüfungsergebnis der anderen wird nicht allein dadurch, dass ein Mitprüfling eine ihm nicht zustehende Note erschlichen hat, unrichtig, denn grundsätzlich sind Prüfungsleistungen allein nach dem absoluten Maßstab ohne Rücksicht auf die Leistungen der Mitprüflinge zu bewerten (OVG Münster, Urteil vom 20.11.2012 a.a.O.).

  • BVerwG, 15.12.1993 - 6 C 20.92

    Arztrecht - Vorprüfung - Ausschluß - Unwürdigkeit - Unzulässigkeit - Famulus -

    Auszug aus VG Lüneburg, 29.07.2015 - 6 B 41/15
    Unterliegt die Antragstellerin im Hauptsacheverfahren, entfällt die vorläufig eingeräumte Rechtsposition rückwirkend, so dass im Ergebnis die Hauptsache - auch wenn für den Zeitpunkt der Geltungsdauer der einstweiligen Anordnung (Interimszeitraum) die gerichtliche Zwischenregelung maßgeblich ist - dauerhaft jedenfalls nicht vorweggenommen wird (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 1993 - 6 C 20/92 - ; VG Schwerin, Beschluss vom 17. November 2000 - 7 B 859/00 - juris Rn. 39).
  • VG Schwerin, 17.11.2000 - 7 B 859/00
    Auszug aus VG Lüneburg, 29.07.2015 - 6 B 41/15
    Unterliegt die Antragstellerin im Hauptsacheverfahren, entfällt die vorläufig eingeräumte Rechtsposition rückwirkend, so dass im Ergebnis die Hauptsache - auch wenn für den Zeitpunkt der Geltungsdauer der einstweiligen Anordnung (Interimszeitraum) die gerichtliche Zwischenregelung maßgeblich ist - dauerhaft jedenfalls nicht vorweggenommen wird (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 1993 - 6 C 20/92 - ; VG Schwerin, Beschluss vom 17. November 2000 - 7 B 859/00 - juris Rn. 39).
  • BVerwG, 09.08.1996 - 6 C 3.95

    Prüfungsrecht - Abiturprüfung, Zulässigkeit und Eignung von Prüfungsfragen,

    Auszug aus VG Lüneburg, 29.07.2015 - 6 B 41/15
    Wenn einzelne Kandidaten im Voraus erfahren haben, welche Prüfungsaufgaben zu erwarten sind, etwa wenn die Aufgaben zuvor von Mitgliedern des Prüfungsamtes mit einem Teil der Prüflinge besprochen worden sind, kann nicht nur der Grundsatz der Chancengleichheit verletzt sein, sondern die betreffende Aufgabe zudem auch ungeeignet sein, Gegenstand einer Prüfung zu sein, da den betreffenden Kandidaten lediglich eine Gedächtnis- oder Abschreibeleistung abverlangt wird, die nicht geeignet ist, die Kandidaten, die das Ausbildungsziel erreicht haben, von denen zu unterscheiden, die dies nicht erreicht haben (BVerwG, Urteil vom 09.08.1996 - 6 C 3.95 - juris).
  • BVerfG, 25.07.1996 - 1 BvR 638/96

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die

    Auszug aus VG Lüneburg, 29.07.2015 - 6 B 41/15
    Denn die vorläufige Nichtzulassung zur Wiederholung der genannten Klausuren und ggf. zur mündlichen Prüfung hätte eine erhebliche Prüfungsverzögerung zur Folge und es ist der Antragstellerin nicht zuzumuten, das Prüfungswissen bis zum Ende des Hauptsacheverfahrens auf dem aktuellen Stand zu halten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. Juli 1996 - 1 BvR 638/96 - juris).
  • BVerwG, 24.02.1993 - 6 C 35.92

    Juristische Staatsprüfung Rheinland-Pfalz - Art. 12 GG, Rechtsschutz gegen

    Auszug aus VG Lüneburg, 29.07.2015 - 6 B 41/15
    Ausgehend von der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 17.04.1991 - 1 BvR 419/81 - juris) und des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 24.02.1993 - 6 C 32.92 -, NVwZ 1993, 689; Urteil vom 24.02.1993 - 6 C 35.92 -, NVwZ 1993, 681, jeweils zitiert nach juris) ist bei berufsbezogenen Prüfungen - wie hier der zweiten juristischen Staatsprüfung - zu unterscheiden zwischen Fachfragen und prüfungsspezifischen Wertungen.
  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus VG Lüneburg, 29.07.2015 - 6 B 41/15
    Ausgehend von der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 17.04.1991 - 1 BvR 419/81 - juris) und des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 24.02.1993 - 6 C 32.92 -, NVwZ 1993, 689; Urteil vom 24.02.1993 - 6 C 35.92 -, NVwZ 1993, 681, jeweils zitiert nach juris) ist bei berufsbezogenen Prüfungen - wie hier der zweiten juristischen Staatsprüfung - zu unterscheiden zwischen Fachfragen und prüfungsspezifischen Wertungen.
  • BVerwG, 24.02.1993 - 6 C 32.92

    Prüfungsrecht - Ungewöhnliche persönliche Belastungen - Vorverfahren

    Auszug aus VG Lüneburg, 29.07.2015 - 6 B 41/15
    Ausgehend von der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 17.04.1991 - 1 BvR 419/81 - juris) und des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 24.02.1993 - 6 C 32.92 -, NVwZ 1993, 689; Urteil vom 24.02.1993 - 6 C 35.92 -, NVwZ 1993, 681, jeweils zitiert nach juris) ist bei berufsbezogenen Prüfungen - wie hier der zweiten juristischen Staatsprüfung - zu unterscheiden zwischen Fachfragen und prüfungsspezifischen Wertungen.
  • BVerwG, 17.12.1997 - 6 B 55.97

    Fachfragen; prüfungsspezifische Wertungen; Verknüpfung von fachlichen

    Auszug aus VG Lüneburg, 29.07.2015 - 6 B 41/15
    Zu diesen prüfungsspezifischen Fragen, die der Letztentscheidungskompetenz der Prüfer überlassen bleiben, gehören insbesondere die Benotung, die Gewichtung verschiedener Aufgaben untereinander, die Einordnung des Schwierigkeitsgrades der Aufgabenstellung und die Würdigung der Qualität der Darstellung (BVerwG, Beschluss vom 17.12.1997 - 6 B 55/97 -, NVwZ 1998, 738, zit. nach juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.04.1986 - 9 S 151/86

    Prüfungsrecht - Verletzung des Gebots der Chancengleichheit durch Bevorzugung

  • VG Aachen, 27.10.2008 - 5 K 845/07

    Feststellung des Nichtbestehens einer Abschlussprüfung; Chancengleichheit eines

  • BVerwG, 14.06.1963 - VII C 44.62

    Zulässigkeit einer Abänderung von Vorschriften der Prüfung zum Wirtschaftsprüfer

  • BVerwG, 23.03.1994 - 6 B 72.93

    Verletzung der Chancengleichheit in einer schriftlichen Prüfung, wenn ein

  • BVerwG, 25.04.1996 - 6 B 49.95

    Rechtmäßigkeit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision -

  • BVerwG, 21.10.1993 - 6 C 12.92

    Bestehen der Wiederholungsprüfung - Rechtswidrigkeit der ersten

  • BVerwG, 03.10.1986 - 7 B 89.86

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Die sog. "Divergenzrüge" -

  • BVerwG, 06.04.1984 - 7 C 26.84

    Ausgestaltung der Anfechtung eines Prüfungsergebnisses in der zweiten

  • VG Lüneburg, 16.10.2020 - 5 B 21/20

    Anzahl Prüfer; Beurteilungsspielraum; Glaubhaftmachung; Krankenpflege;

    Dies wäre mit dem Grundsatz der Chancengleichheit unvereinbar, weil einzelne Kandidaten so die Möglichkeit einer vom Vergleichsrahmen der Prüfer unabhängigen Bewertung erhielten (zum Vorstehenden insgesamt BVerfG, Beschl. v. 17.04.1991 - 1 BvR 419/81, 1 BvR 213/83 -, juris, Rn. 52 f.; VG Lüneburg, Beschl. v. 29.07.2015 - 6 B 41/15 -, juris, Rn. 17).

    Zu diesen prüfungsspezifischen Fragen, die der Letztentscheidungskompetenz der Prüfer überlassen bleiben, gehören insbesondere die Benotung, die Gewichtung verschiedener Aufgaben untereinander, die Einordnung des Schwierigkeitsgrades der Aufgabenstellung und die Würdigung der Qualität der Darstellung (BVerwG, Beschl. v. 17.12.1997 - 6 B 55.97 -, juris; VGH Mannheim, Urt. v. 05.06.2020 - 9 S 149/20 -, juris, Rn. 24; VG Lüneburg, Beschl. v. 29.07.2015 - 6 B 41/15 -, juris, Rn. 18).

  • VG Greifswald, 24.02.2023 - 6 A 1654/18

    Tierarzt; Befreiung von der Verpflichtung zur Teilnahme am Notfalldienst wegen

    Nachdem die Kammer mit Beschluss vom 23. März 2015 zum Az. 6 B 41/15 HGW die Beklagte einstweilen verpflichtet hatte, die Klägerin von der Teilnahme am tierärztlichen Notfalldienst zu befreien, änderte die Beklagte diesen Bescheid mit Bescheid vom 28. Mai 2015 und befreite die Klägerin unter Ablehnung ihres Antrags auf Befreiung vom Notfalldienst für Kleintiere vom Notfalldienst für Großtiere befristet bis zum 30. Juni 2015.

    Hinsichtlich des weiteren Sach- und Streitstandes sowie des Vorbringens der Beteiligten im Einzelnen wird auf den Inhalt der Gerichtsakte, der beigezogenen Akten der Verfahren 6 A 1976/18 HGW, 6 A 1335/15 HGW, 6 B 41/15 HGW, 6 B 1281/14 HGW und 6 A 549/14 HGW, der Verwaltungsvorgänge und das Protokoll zu den mündlichen Verhandlungen ergänzend Bezug genommen.

  • VG Schleswig, 15.10.2015 - 6 A 18/15

    Klagen im Hinblick auf Erkundungsuntersuchungen für Erdöl-/Erdgasförderung in den

    Der vom Gericht im Beschluss zum Aktenzeichen 6 B 41/15 mit Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geäußerten Rechtsauffassung widersprechen die Kläger.
  • VG Schleswig, 15.10.2015 - 6 A 94/15
    Der vom Gericht im Beschluss zum Aktenzeichen 6 B 41/15 mit Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geäußerten Rechtsauffassung widerspreche sie.
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