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   VG Braunschweig, 18.02.2008 - 6 B 411/07   

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VG Braunschweig, 18.02.2008 - 6 B 411/07 (https://dejure.org/2008,5564)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 18.02.2008 - 6 B 411/07 (https://dejure.org/2008,5564)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 18. Februar 2008 - 6 B 411/07 (https://dejure.org/2008,5564)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Ausnahmegenehmigung für Auszubildende zum unbegleiteten Fahren mit 17

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für das unbegleitete Fahren von Fahrzeugen der Klasse B durch einen 17-Jährigen als Folge des Vorliegens außergewöhnlicher Umstände; Anforderungen an eine Genehmigung einer Ausnahme vom Mindestalter nach der Fahrerlaubnisverordnung ...

  • verkehrslexikon.de

    Zu den Voraussetzungen einer Ausnahme vom Mindestalter für den Erwerb einer Fahrerlaubnis zum unbegleiteten Fahren

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für das unbegleitete Fahren von Fahrzeugen der Klasse B durch einen 17-Jährigen als Folge des Vorliegens außergewöhnlicher Umstände; Anforderungen an eine Genehmigung einer Ausnahme vom Mindestalter nach der Fahrerlaubnisverordnung ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Jugendlicher und Fahrerlaubnis für unbegleitetes Fahren

  • mpu-intensiv.de

    Ausnahmen beim Mindestalter - Ausnahmen vom Mindestalter für das unbegleitete Fahren von Kraftfahrzeugen dürfen die Fahrerlaubnisbehörden nur restriktiv genehmigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Unbegleitetes Fahren mit 17 nur unter engen Voraussetzungen

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Unbegleitetes Fahren: Ausnahmegenehmigung für unbegleitetes Fahren

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Ausnahmegenehmigung für unbegleitetes Fahren

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Wann dürfen 17-Jährige alleine fahren?

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Unbegleitetes Fahren: Ausnahmegenehmigung für unbegleitetes Fahren

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Unbegleitetes Fahren mit 17 nur unter engen Voraussetzungen - Mindestalter für Autofahrer: Behörden müssen bei Ausnahmegenehmigungen für 17-jährige Auszubildende "restriktiv" vorgehen

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Ausnahmegenehmigung für unbegleitetes Fahren

Papierfundstellen

  • NZV 2008, 315
  • NZV 2008, 315 (Teilabdr.)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • VG Braunschweig, 10.03.2006 - 6 B 52/06

    Deutsche Sprachkenntnis; Deutschkenntnis; DSH-Prüfungsordnung; Einschreibung;

    Auszug aus VG Braunschweig, 18.02.2008 - 6 B 411/07
    So darf die Entscheidung in der Hauptsache ausnahmsweise vorweggenommen werden, wenn ein Hauptsacheverfahren mit überwiegender Wahrscheinlichkeit Erfolg haben würde und wenn es dem Antragsteller darüber hinaus schlechthin unzumutbar wäre, den Abschluss des Hauptsacheverfahrens abzuwarten (vgl. VG Braunschweig, B. v. 10.03.2006 - 6 B 52/06 -, www. dbovg. niedersachsen.de; Dombert in: Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 5. Aufl., Rn. 183 ff., 175 ff.).
  • BVerwG, 11.06.1986 - 8 B 16.86

    Anschlussgebühren - Wasserversorgung - Gleichheitssatz

    Auszug aus VG Braunschweig, 18.02.2008 - 6 B 411/07
    Selbst wenn dies der Fall gewesen wäre, könnte der Antragsteller daraus keine Ansprüche herleiten: Die frühere Entscheidung des Antragsgegners wäre in diesem Fall rechtswidrig gewesen; aus einer rechtswidrigen Verwaltungspraxis lässt sich im Hinblick auf die von der Verfassung angeordnete Bindung der Verwaltung an Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG, Art. 2 Abs. 2 NV) kein Anspruch des Bürgers auf Wiederholung des rechtswidrigen Handelns herleiten ("keine Gleichbehandlung im Unrecht", vgl. BVerwG, B. v. 11.06.1986 - 8 B 16/86 - , NVwZ 1986, 758).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.03.2002 - 7 A 11244/01

    Rechtliche Zulässigkeit der Nachschulungspflicht und der Verlängerung der

    Auszug aus VG Braunschweig, 18.02.2008 - 6 B 411/07
    Dieses sogenannte Jugendlichkeitsrisiko äußert sich nach den vorliegenden wissenschaftlichen Studien unter anderem in einer altersbedingt erhöhten Risikobereitschaft und einer weniger realistischen Einschätzung der eigenen Fähigkeiten (s. zu allem: Deutscher Verkehrssicherheitsrat, aaO.; Leutner, Lehr-lernpsychologische Grundlagen des Begleiteten Fahrens ab 17, in: Symposium zum Nds. Modellversuch "Begleitetes Fahren mit 17"; ders., Das Begleitete Fahren aus lehr-lernpsychologischer Sicht, verfügbar unter www.begleitetes-fahren.de, Downloads; OVG Rheinland-Pfalz, U. v. 12.03.2002 - 7 A 11244/01 -, NZV 2002, 528).
  • LAG Köln, 19.09.2006 - 9 Sa 1555/05

    Berufsausbildungsverhältnis; Verdachtskündigung; wiederholte Verspätung im

    Auszug aus VG Braunschweig, 18.02.2008 - 6 B 411/07
    Dafür sind vor allem auch bei Verspätungen des Auszubildenden am Arbeitsplatz erhebliche rechtliche Hürden zu überwinden (dazu z. B. LAG Köln, U. v. 19.09.2006 - 9 Sa 1555/05 -, juris Rn. 33 ff.; Herkert/Töltl, BBiG, Stand Dezember 2007, § 22 Rn. 33 ff.).
  • VG Augsburg, 24.01.2003 - Au 3 E 03.1

    Zu den Voraussetzungen einer Ausnahme vom Mindestalter für den Erwerb einer

    Auszug aus VG Braunschweig, 18.02.2008 - 6 B 411/07
    Dies setzt voraus, dass sich die Verweigerung der Ausnahme nach Abwägung des öffentlichen Interesses an der Sicherheit des Straßenverkehrs und des vom Antragsteller geltend gemachten Interesses an einem vorzeitigen Erwerb der Fahrerlaubnis als unverhältnismäßig erweist (im Ergebnis ebenso VG Augsburg, B. v. 24.01.2003 - Au 3 E 03.1 -, juris Rn. 13; Bouska/Laeverenz, aaO., § 74 FeV Erl. 2).
  • VG Würzburg, 02.03.2017 - W 6 E 17.137

    Fahren mit 17 Jahren ohne Begleitperson

    Es müssen bei der Antragstellerin außergewöhnliche, von der Situation Gleichaltriger wesentlich abweichende Umstände vorliegen, die für sie eine unzumutbare Härte darstellen (vgl. zum Ganzen Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 44. Aufl. 2017, § 10 Rn. 13; BayVGH, B.v. 13.10.2014 - 11 CE 14.1986 - juris; B.v. 3.11.2011 - 11 CE 11.2193 - juris sowie VG Köln, U.v. 25.3.2015 - 23 K 6741/14 - juris; B.v. 10.1.2011 - 11 L 1653/10 - VRR 2011, 83; B.v. 3.5.2010 - 11 L 524/10 - juris; VG Osnabrück, GB.v. 14.5.2014 - 6 A 158/13 - juris; VG München, B.v. 29.8.2011 - M 6b E 11.3900 - juris; VG Gelsenkirchen, U.v. 5.10.2010 - 9 K 1864/10 - juris; VG Regensburg, U.v. 1.2.2010 - RN 8 K 09.1392 - juris; VGH BW, B.v. 7.10.2008 - 10 S 2012/08 - NJW 2009, 870; VG Augsburg, U.v. 1.7.2008 - Au 3 K 08.625 - juris; U.v. 21.12.2007 - Au 3 K 07.1245 - juris; B.v. 24.1.2003 - Au 3 E 03.1 - juris; VG Braunschweig, B.v. 18.2.2008 - 6 B 411/07 - NZV 2008, 315).

    Der Antragsgegner hat im streitgegenständlichen Bescheid darauf hingewiesen, dass 1-Zimmer-Wohnungen mit einer Kaltmiete schon ab 173, 00 EUR angeboten würden, so dass sich angesichts des hohen Guts der Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer auch die Frage stellt, für knapp zehn Monate in die Nähe der Berufsfachschule zu ziehen (vgl. BayVGH, B.v. 3.11.2011 - 11 CE 11.2193 - juris, VG Köln, B.v. 3.5.2010 - 11 L 524/10 - juris; VG Braunschweig, B.v. 18.2.2008 - 6 B 411/07 - NZV 2008, 315).

    Dass der Antragsgegner bei seiner Entscheidung auf allgemeine Richtlinien Bezug nimmt, die eine gleichmäßige Rechtsanwendung gewährleisten sollen, ist nicht zu beanstanden (BayVGH, B.v. 13.10.2014 - 11 CE 14.1986 - juris; VG Regensburg, U.v. 1.2.2010 - RN 8 K 09.1392 - juris; VG Braunschweig, B.v. 18.2.2008 - 6 B 411/07 - NZV 2008, 315).

    Schließlich ist in dem Zusammenhang ergänzend darauf hinzuweisen, dass vor Erteilung einer Ausnahmegenehmigung auch noch die Einholung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens nach § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 FeV zur Feststellung der Kraftfahreignung zu erwägen ist, selbst wenn das Vorliegen einer außergewöhnlichen Härte unterstellt würde (vgl. VG Braunschweig, B.v. 18.2.2008 - 6 B 411/07 - NZV 2008, 315; Dauer, NZV 2008, 318; vgl. auch Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 44. Aufl. 2017, § 10 Rn. 14).

  • VG Aachen, 08.04.2020 - 3 L 1383/19

    Fahrerlaubnis; Mindestalter; Ausnahme; Klasse B; 18 Jahre; Härte; unzumutbare

    In diesem Sinne auch VG Braunschweig, Beschluss vom 18. Februar 2008 - 6 B 411/07 - juris, Rn. 26 und VG Augsburg, Beschluss vom 24. Januar 2003 - Au 3 E 03.1 -, juris Rn. 13.

    vgl. dazu näher: VG Braunschweig, Beschluss vom 18. Februar 2008 - 6 B 411/07 - juris, Rn. 23 ff., unter Hinweis auf die aus der Verkehrsunfallstatistik gewonnen Erfahrungswerte, wonach junge Fahranfänger besonders häufig und überproportional an Unfällen im Straßenverkehr beteiligt sind.

    vgl. VG Köln, Beschluss vom 3. Mai 2010 - 11 L 524/10 - juris, Rn. 15; VG Braunschweig, Beschluss vom 18. Februar 2008 - 6 B 411/07 - juris, Rn. 27;.

  • VG Braunschweig, 24.03.2010 - 5 A 30/10

    Feiertagsgesetz; Feiertagsschutz; Festsetzung; Flohmarkt; Gleichbehandlung im

    Im Hinblick auf die von der Verfassung angeordnete Bindung der Verwaltung an Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG, Art. 2 Abs. 2 NV) ergibt sich aus Art. 3 GG kein Anspruch des Bürgers auf Wiederholung eines rechtswidrigen Handelns ("keine Gleichbehandlung im Unrecht", vgl. BVerwG, B. v. 11.06.1986 - 8 B 16/86 -, NVwZ 1986, 758; VG Braunschweig; B. v. 18.02.2008 - 6 B 411/07 -, juris Rn. 41 m.w.N.).
  • VG Köln, 10.01.2011 - 11 L 1653/10

    Begleitetes Fahren, Ausnahmegenehmigung

    VG Regensburg, Urteil vom 01.02.2010 - RN 8 K 09.1392 - ausführlich VG Braunschweig, Beschluss vom 18.02.2008, NZV 2008, 315.
  • VG Braunschweig, 18.06.2013 - 6 A 305/12

    Aliasname; Duldungsbescheinigung; Fahrerlaubnis; allgemeine Handlungsfreiheit;

    Nur auf diese Weise kann hinreichend dem Umstand Rechnung getragen werden, dass das auch "geduldeten" Ausländern zustehende Grundrecht der allgemeinen Handlungsfreiheit aus Art. 2 Abs. 1 GG das Führen von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr grundsätzlich umfasst (vgl. VG Braunschweig, B. v. 18.02.2008 - 6 B 411/07 - zum begleiteten Fahren, www.rechtsprechung.niedersachsen.de; s. auch die Erlasse des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr vom 13.08.2004 und 19.09.2011).
  • VG Köln, 03.05.2010 - 11 L 524/10

    Zu den Voraussetzungen einer Ausnahme vom Mindestalter für den Erwerb einer

    Denn der Antragsteller muss alle zumutbaren Möglichkeiten nutzen, um den Ausbildungsort ohne Ausnahmegenehmigung zu erreichen, vgl. VG Augsburg, Beschluss vom 24.01.2003 - Au 3 E 03.1 - VG Braunschweig vom 18.02.2008 - 6 B 411/07 -, juris.
  • VG München, 29.08.2011 - M 6b E 11.3900

    Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klasse B für Fahrten zwischen Wohn-

    Der Verordnungsgeber geht dabei davon aus, dass von jungen Menschen aufgrund ihrer altersbedingten besonderen Entwicklungssituation dann, wenn sie Kraftfahrzeuge führen, eine signifikant erhöhte Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeht (wie hier VGH Baden-Württemberg vom 7.10.2008, Az.: 10 S 2012/08; VG Regensburg vom 1.2.2010, Az.: RN8 K09.1392; VG Köln vom 10.1.2011, Az.: 11 L 1653/10; VG Augsburg vom 21.12.2007, Az.: Au 3 K 07.1245 und vom 1.7.2008, Az.: Au 3 K 08.625; VG Braunschweig vom 18.2.2008, Az.: 6 B 411/07; VG Köln vom 3.5.2010, Az.: 11 L 524/10, sämtliche zitiert nach juris).
  • VG Regensburg, 01.02.2010 - RN 8 K 09.1392

    Erteilung einer Ausnahme vom Mindestalter zum Führen von Kraftfahrzeugen

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass das Allgemeininteresse an der Verkehrssicherheit einen sehr hohen Stellenwert einnimmt und junge Fahranfänger an schweren Unfallgeschehen extrem überproportional beteiligt sind (vgl. Bouska/Laeverenz, a.a.O., § 11 Anm. 19 c; zu den Hintergründen ausführlich VG Braunschweig, Urteil vom 18.02.2008 - 6 B 411/07 - Juris).
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