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   BVerwG, 05.10.2007 - 6 B 42.07   

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BVerwG, 05.10.2007 - 6 B 42.07 (https://dejure.org/2007,1850)
BVerwG, Entscheidung vom 05.10.2007 - 6 B 42.07 (https://dejure.org/2007,1850)
BVerwG, Entscheidung vom 05. Oktober 2007 - 6 B 42.07 (https://dejure.org/2007,1850)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    FahrlG § 33a
    Fahrlehrer; "inaktiver" Fahrlehrer; Fahrlehrererlaubnis; Fortbildungslehrgang.

  • Bundesverwaltungsgericht

    FahrlG § 33a
    Auslegung; Eigentumsgarantie; Fahrlehrer; Fahrlehrer; Fahrlehrererlaubnis; Fahrlehrererlaubnis; Fortbildung; Fortbildungslehrgang; Fortbildungslehrgang; Inaktivität; Pflicht; "inaktiver" Fahrlehrer

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung eines derzeit keine Fahrschüler ausbildenden Fahrlehrers zur Teilnahme an einem Fortbildungslehrgang im 4-Jahres-Turnus; Anforderungen an das Darlegungserfordernis des § 133 Abs. 3 S. 3 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Fahrlehrer - Fortbildungspflicht

  • Judicialis

    FahrlG § 33a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FahrlG § 33a
    Wirtschaftsverwaltungsrecht; Fahrlehrerrecht - Fahrlehrer; "inaktiver" Fahrlehrer; Fahrlehrererlaubnis; Fortbildungslehrgang

  • rechtsportal.de

    FahrlG § 33a
    Wirtschaftsverwaltungsrecht; Fahrlehrerrecht - Fahrlehrer; "inaktiver" Fahrlehrer; Fahrlehrererlaubnis; Fortbildungslehrgang

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Fortbildungspflicht des Fahrlehrers

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Auch nicht aktive Fahrlehrer müssen sich fortbilden

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Fortbildungspflicht eines nicht aktiven Fahrlehrers

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 454
  • NZV 2008, 111
  • DÖV 2008, 124
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 27.09.1989 - VIII ZR 57/89

    Übertragung von Rechten und Pflichten aus einer Genehmigung zur

    Auszug aus BVerwG, 05.10.2007 - 6 B 42.07
    Da der Kläger zudem nicht als Fahrlehrer tätig ist, hätte er darlegen müssen, dass und warum bereits allein die öffentlich-rechtliche Zugangsvoraussetzung zum Beruf des Fahrlehrers dem Eigentumsschutz unterliegt (vgl. auch BGH, Urteil vom 27. September 1989 - VIII ZR 57/89 - BGHZ 108, 364 ; Papier, in: Maunz/Dürig/Herzog, GG, Stand Juni 2002, Art. 14 Rn. 100; Wieland, in: Dreier (Hrsg.) Grundgesetz, 2004, Art. 14 Rn. 64).
  • BVerwG, 26.06.1986 - 3 C 46.84

    Wiedereinsetzungsantrag - Erfolglosigkeit - Begründungsfrist - Versäumung -

    Auszug aus BVerwG, 05.10.2007 - 6 B 42.07
    Vielmehr sind gemäß § 173 VwGO in Verbindung mit § 238 Abs. 1 Satz 1 ZPO die Verfahren über die Wiedereinsetzung und über die nachgeholte Prozesshandlung zu verbinden und gemäß § 173 VwGO in Verbindung mit § 238 Abs. 2 Satz 1 ZPO auf die Entscheidung über den Wiedereinsetzungsantrag die Vorschriften anzuwenden, die in dieser Beziehung für die nachgeholte Prozesshandlung gelten (vgl. Beschluss vom 26. Juni 1986 - BVerwG 3 C 46.84 - BVerwGE 74, 289 ).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 05.10.2007 - 6 B 42.07
    Ein solcher Mangel ist nur dann im Sinne des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO hinreichend bezeichnet, wenn er sowohl in Bezug auf die ihn (vermeintlich) begründenden Tatsachen als auch in seiner rechtlichen Würdigung substantiiert dargetan wird (Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26).
  • OLG Jena, 09.07.2004 - 1 Ss 324/03
    Auszug aus BVerwG, 05.10.2007 - 6 B 42.07
    Überdies wäre, worauf das OLG Jena (Beschluss vom 9. Juli 2004 - 1 Ss 324/03 - VRS 107 Nr. 161) mit Recht hinweist, das Abstellen auf die tatsächliche Ausübung der Fahrlehrertätigkeit wegen schwieriger Beweislage unpraktikabel.
  • BVerwG, 11.10.2000 - 6 B 47.00

    Fehlende Vornahme einer Zwischenberatung nach informatorischer Anhörung und vor

    Auszug aus BVerwG, 05.10.2007 - 6 B 42.07
    Dies ist nach der Rechtsprechung aller Senate des Bundesverwaltungsgerichts dann nicht der Fall, wenn sich die aufgeworfene Rechtsfrage auf der Grundlage des Gesetzeswortlauts mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Gesetzesinterpretation ohne Weiteres beantworten lässt (vgl. z.B. Beschlüsse vom 22. Dezember 1994 - BVerwG 4 B 114.94 - Buchholz 11 Art. 28 GG Nr. 102 S. 10 und vom 11. Oktober 2000 - BVerwG 6 B 47.00 - Buchholz 448.6 § 5 KDVG Nr. 10 S. 6 f. m.w.N.).
  • BVerwG, 22.12.1994 - 4 B 114.94

    Landesgesetzgeber - Eingriffsbefugnisse - Selbstverwaltung - Örtliche

    Auszug aus BVerwG, 05.10.2007 - 6 B 42.07
    Dies ist nach der Rechtsprechung aller Senate des Bundesverwaltungsgerichts dann nicht der Fall, wenn sich die aufgeworfene Rechtsfrage auf der Grundlage des Gesetzeswortlauts mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Gesetzesinterpretation ohne Weiteres beantworten lässt (vgl. z.B. Beschlüsse vom 22. Dezember 1994 - BVerwG 4 B 114.94 - Buchholz 11 Art. 28 GG Nr. 102 S. 10 und vom 11. Oktober 2000 - BVerwG 6 B 47.00 - Buchholz 448.6 § 5 KDVG Nr. 10 S. 6 f. m.w.N.).
  • VGH Hessen, 11.07.2012 - 2 A 556/11

    Kostenerstattungspflicht bei Verunreinigung einer Straße;

    Bei der Geltendmachung einer Rechtsfrage muss dargelegt werden, inwiefern in dem erstrebten Berufungsverfahren eine im Interesse der Rechtseinheit oder der Fortentwicklung des Rechts noch klärungsbedürftige, konkrete Frage zu beantworten sein soll (vgl.: BVerwG, Beschluss vom 12. August 1993 - 7 B 86.93 -, NJW 1994, 144; Beschluss vom 5. Oktober 2007 - 6 B 42.07 -, juris).
  • VGH Hessen, 19.12.2014 - 2 A 761/14
    Bei der Klärung einer Rechtsfrage muss dargelegt werden, inwiefern in dem erstrebten Berufungsverfahren eine im Interesse der Rechtseinheit oder der Fortentwicklung des Rechts noch klärungsbedürftige, konkrete Frage zu beantworten sein soll (vgl. ständige Rechtsprechung des BVerwG, z.B.: Beschluss vom 12.08.1993 - 7 B 86.93 -, NJW 1994, 144; Beschluss vom 05.10.2007 - 6 B 42.07 - NJW 2008, 454 = NZV 2008, 111).
  • VG Chemnitz, 09.11.2009 - 4 K 935/07

    Entziehung der Fahrlehrererlaubnis bei zweimaliger Versäumung der

    Danach ist erstens die Fortbildungspflicht - eindeutig und als unbedingte und ausnahmslose Pflicht (so der maßgebliche Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Verbesserung der beruflichen Qualifikation der Fahrlehrer, BT-Dr. 13/6914 v. 7.2.2007, S. 55, und nachgehend zu den seitens der Beteiligten zitierten Entscheidungen nunmehr BVerwG, Beschl. v. 5.10.2007 - 6 B 42/07, NJW 2008, 454; zust. Bier in: JurisPR) auf die (grundsätzlich lebenslang geltende, s. BT-Dr. 13/6914 v. 7.2.2007, S. 91) Erlaubnis bezogen zu verstehen und nicht bei bloßer Nichtausübung der Lehrtätigkeit, erst Recht bei ausgeübter oder auch nur angestrebter Aushilfstätigkeit, im Interesse der Verkehrssicherheit zur (auch praktikablen) Sicherung des gehobenen Ausbildungsniveaus eingeschränkt (vgl. BVerwG aaO.), zumal die Wiederaufnahme einer aktiven Tätigkeit im Wesentlichen allein von der Entscheidung des Betroffenen abhängt und demgemäß jederzeit wieder erfolgen könnte.
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