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   VG Braunschweig, 11.03.2008 - 6 B 44/08   

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VG Braunschweig, 11.03.2008 - 6 B 44/08 (https://dejure.org/2008,27712)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 11.03.2008 - 6 B 44/08 (https://dejure.org/2008,27712)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 11. März 2008 - 6 B 44/08 (https://dejure.org/2008,27712)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Bindung an strafgerichtliche Entscheidungen im Rahmen von § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 FeV

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Bindung an strafgerichtliche Entscheidungen im Rahmen von § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 FeV

  • mpu-intensiv.de

    Wiederholte Verstöße - Bindung der Verwaltungsgerichte an rechtskräftige Feststellungen der Strafgerichte bei Entziehung der Fahrerlaubnis wegen wiederholter Verstöße

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bindung an strafgerichtliche Entscheidungen im Rahmen von § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 FeV

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Niedersachsen, 07.06.2005 - 12 OA 81/05

    Bedeutung des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit vom 7. / 8.

    Auszug aus VG Braunschweig, 11.03.2008 - 6 B 44/08
    dem halben Auffangwert in Höhe von 2500, 00 Euro für die mitbetroffene Klasse E auszugehen und dieser Gesamtwert für das Eilverfahren auf die Hälfte zu reduzieren (vgl. zu allem Nds. OVG, B. v. 07.06.2005 - 12 OA 81/05 - VG Braunschweig, B. v. 19.08.2005 - 6 B 420/05 -).
  • BVerwG, 13.11.1997 - 3 C 1.97

    Folgen einer unrechtmäßigen Anordnung der Beibringung eines

    Auszug aus VG Braunschweig, 11.03.2008 - 6 B 44/08
    Die Regelung beruht auf der Überlegung, dass der Betroffene bei grundloser Weigerung seine Mitwirkungspflicht verletzt und deshalb davon auszugehen ist, er wolle Mängel verbergen, die seine Fahreignung ausschließen können (vgl. BVerwG, U. v. 13.11.1997 - 3 C 1/97 -, NZV 1998, 300 f.).
  • BVerwG, 12.03.1985 - 7 C 26.83

    Fahreignungsuntersuchung - Finanzielle Schwierigkeiten und Kosten der MPU

    Auszug aus VG Braunschweig, 11.03.2008 - 6 B 44/08
    Die Behörde darf die Fahrerlaubnis nach dieser Regelung daher nur entziehen, wenn ihre Anordnung zur Beibringung eines Eignungsgutachtens rechtmäßig gewesen ist und der Betroffene ohne ausreichenden Grund die Untersuchung verweigert bzw. das geforderte Gutachten nicht beigebracht hat (vgl. BVerwG, a. a. O. und U. v. 12.03.1985 - 7 C 26/83 -, NJW 1985, 2490; VG Braunschweig, B. v. 17.07.2007 - 6 B 185/07 - Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 39. Aufl., § 11 FeV Rn. 22 und 24 m. w. N.).
  • OVG Brandenburg, 31.01.2003 - 4 B 10/03
    Auszug aus VG Braunschweig, 11.03.2008 - 6 B 44/08
    Versäumt er dies aus von ihm zu vertretenden Gründen, ist es verfassungsrechtlich unbedenklich, wenn von den Fahrerlaubnisbehörden aus der rechtskräftigen strafgerichtlichen Verurteilung ohne eine weitere Gelegenheit zu einem nochmaligen Gegenbeweis im straßenverkehrsbehördlichen Verfahren auf die fehlende Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs geschlossen oder die Verurteilung zur Grundlage fahrerlaubnisrechtlicher Maßnahmen gemacht wird (vgl. auch VG Braunschweig, B v. 14.12.2005 - 6 B 731/05 - bestätigt durch Nds. OVG, B. v. 04.12 1998 - 12 ME 24/06 - unter Hinweis auf Nds. OVG, B. v. 04.12.1998 - 12 L 5322/98 - BVerwG, B. v. 03.09.1992 - 11 B 22/92 -, NVwZ-RR 1993, 165 und OVG Brandenburg, B. v. 31.01.2003 - 4 B 10/03 -, juris).
  • BVerwG, 03.09.1992 - 11 B 22.92

    Fahrerlaubnisentziehung; Verwaltungsbehörde

    Auszug aus VG Braunschweig, 11.03.2008 - 6 B 44/08
    Versäumt er dies aus von ihm zu vertretenden Gründen, ist es verfassungsrechtlich unbedenklich, wenn von den Fahrerlaubnisbehörden aus der rechtskräftigen strafgerichtlichen Verurteilung ohne eine weitere Gelegenheit zu einem nochmaligen Gegenbeweis im straßenverkehrsbehördlichen Verfahren auf die fehlende Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs geschlossen oder die Verurteilung zur Grundlage fahrerlaubnisrechtlicher Maßnahmen gemacht wird (vgl. auch VG Braunschweig, B v. 14.12.2005 - 6 B 731/05 - bestätigt durch Nds. OVG, B. v. 04.12 1998 - 12 ME 24/06 - unter Hinweis auf Nds. OVG, B. v. 04.12.1998 - 12 L 5322/98 - BVerwG, B. v. 03.09.1992 - 11 B 22/92 -, NVwZ-RR 1993, 165 und OVG Brandenburg, B. v. 31.01.2003 - 4 B 10/03 -, juris).
  • VG Braunschweig, 14.12.2005 - 6 B 731/05

    Aggressionspotential; Aufklärung der Eignungszweifel; Beleidigung;

    Auszug aus VG Braunschweig, 11.03.2008 - 6 B 44/08
    Versäumt er dies aus von ihm zu vertretenden Gründen, ist es verfassungsrechtlich unbedenklich, wenn von den Fahrerlaubnisbehörden aus der rechtskräftigen strafgerichtlichen Verurteilung ohne eine weitere Gelegenheit zu einem nochmaligen Gegenbeweis im straßenverkehrsbehördlichen Verfahren auf die fehlende Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs geschlossen oder die Verurteilung zur Grundlage fahrerlaubnisrechtlicher Maßnahmen gemacht wird (vgl. auch VG Braunschweig, B v. 14.12.2005 - 6 B 731/05 - bestätigt durch Nds. OVG, B. v. 04.12 1998 - 12 ME 24/06 - unter Hinweis auf Nds. OVG, B. v. 04.12.1998 - 12 L 5322/98 - BVerwG, B. v. 03.09.1992 - 11 B 22/92 -, NVwZ-RR 1993, 165 und OVG Brandenburg, B. v. 31.01.2003 - 4 B 10/03 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 26.01.2009 - 12 ME 316/08

    Auswirkungen der Beseitigung der rechtlichen Folgen eines Strafurteils bzw. eines

    Seinen Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes hat das Verwaltungsgericht mit Beschluss vom 11. März 2008 - 6 B 44/08 - abgelehnt (vgl. dazu den Beschluss des Senates vom 10. Juni 2008 - 12 ME 87/08 -) und dabei berücksichtigt, dass der Antragsteller mit Urteil des Landgerichts D. vom 23. Juli 2002 wegen Nötigung in Tateinheit mit einem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr und mit Strafbefehl des Amtsgerichts D. vom 16. Januar 2007 wegen Nötigung rechtskräftig verurteilt worden ist.

    Bereits in dem Beschluss vom 6. März 2008 - 6 B 44/08 - hat das Verwaltungsgericht vielmehr überzeugend darauf hingewiesen, dass der Antragsteller es versäumt hat, seine Einwendungen im Strafbefehlsverfahren rechtzeitig geltend zu machen.

  • VG Braunschweig, 06.10.2008 - 6 B 251/08

    Auswirkung; Berücksichtigung; Bundeszentralregister; Eignungsgutachten;

    Der Antrag des Antragstellers, den Beschluss des Gerichts vom 11.03.2008 (6 B 44/08) aufzuheben und die aufschiebende Wirkung seiner Klage (6 A 43/08) gegen die mit Bescheid des Antraggegners vom 20.02.2008 verfügte Entziehung der Fahrerlaubnis wiederherzustellen (§ 80 Abs. 7 VwGO), hat keinen Erfolg.

    In seinem Beschluss vom 11.03.2008 (6 B 44/08) ist das Gericht ebenso wie das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in dem diese Entscheidung bestätigenden Beschluss vom 10.06.2008 (12 ME 87/08) von einer zweimaligen rechtskräftigen Verurteilung des Antragstellers in den Jahren 2002 und 2007 wegen ähnlich gelagerter Straftaten, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr unter Benutzung eines Kraftfahrzeuges begangen wurden, ausgegangen.

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   BVerwG, 13.10.2008 - 6 B 44.08   

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BVerwG, Entscheidung vom 13.10.2008 - 6 B 44.08 (https://dejure.org/2008,77706)
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