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   BVerwG, 21.07.1998 - 6 B 44.98   

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BVerwG, 21.07.1998 - 6 B 44.98 (https://dejure.org/1998,1641)
BVerwG, Entscheidung vom 21.07.1998 - 6 B 44.98 (https://dejure.org/1998,1641)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Juli 1998 - 6 B 44.98 (https://dejure.org/1998,1641)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Bewertung schriftlicher Prüfungsleistungen - Sachverständigenbeweis im verwaltungsgerichtlichen Verfahren - Betreffend juristische Staatsprüfungen

  • Judicialis

    ZPO § 293; ; ZPO § 402 ff.; ; VwGO § 98

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 98; ZPO § 293 § 402 ff.
    Prüfungsrecht; Zweites juristisches Staatsexamen; Bewertung schriftlicher Prüfungsleistungen; Sachverständigenbeweis im verwaltungsgerichtlichen Verfahren, betreffend juristische Staatsprüfungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Sachverständige im Gerichtsverfahren - Einholung eines Gutachtens durch das Gericht bei mangelnder Sachkenntnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 1045 (Ls.)
  • NVwZ 1999, 187
  • DVBl 1998, 1350
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 1529/84

    Mulitple-Choice-Verfahren

    Auszug aus BVerwG, 21.07.1998 - 6 B 44.98
    Die Beschwerde legt zwar dar, in dem als Divergenzentscheidung herangezogenen Beschluß vom 17. April 1991 - 1 BvR 1529/84 und 138/87 - BVerfGE 84, 59, 80 f. = NJW 1991, 2008, 2011 r.Sp., habe das Bundesverfassungsgericht gefordert, bei berufsbezogenen Prüfungen eine Vertretbarkeitskontrolle gerade auch für den Fall, daß Prüferfragen keine allgemeinen Aussagen, sondern deren Anwendung auf einen fiktiven Einzelfall verlangen; darin liege, so die Beschwerde, eine Erweiterung des Rechtssatzes, den das Bundesverfassungsgericht in dem Beschluß vom gleichen Tage - 1 BvR 419/81 und 213/83 - BVerfGE 84, 34 = NJW 1991, 2005 zur Vertretbarkeitskontrolle aufgestellt habe, nämlich daß eine vertretbare und mit gewichtigen Argumenten folgerichtig begründete Lösung nicht als falsch bewertet werden dürfe (a.a.O. LS Nr. 3).

    Dem stellt die Beschwerde jedoch keinen Rechtssatz des Berufungsgerichts gegenüber, sondern sie behauptet lediglich, das Berufungsgericht habe nicht auch den als Divergenzentscheidung herangezogenen Beschluß (BVerfGE 84, 59) zitiert, wiewohl die Klägerin wiederholt darauf hingewiesen habe.

    Die Beschwerde hat auch nicht dargetan, daß und inwiefern im einzelnen das Berufungsgericht sich womöglich stillschweigend, d.h. sinngemäß durch die konkrete Rechtsanwendung, zu den Ausführungen in BVerfGE 84, 59, 81, in Widerspruch gesetzt habe.

  • BVerwG, 24.02.1993 - 6 C 38.92

    Kostenentscheidung - Prüfungsrecht - Vorverfahren - Neubewertung

    Auszug aus BVerwG, 21.07.1998 - 6 B 44.98
    Nach dem Urteil vom 24. Februar 1993 - BVerwG 6 C 38.92 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 314 ist zwar grundsätzlich Beweis in dieser Form zu erheben, wenn die Beurteilung einer konkreten Wertung eine besondere Sachkunde erfordert, die kein Mitglied des Gerichts besitzt, wovon in Prüfungssachen bei substantiierten Einwendungen des Prüflings gegen fachwissenschaftliche Wertungen in der Regel auszugehen ist.

    Befaßt sich ein Tatsachengericht mit Einwendungen eines Prüflings gegen die Bewertung in einer juristischen Prüfung, so wendet es daher nicht die vom Prüfling für die Fallbearbeitung herangezogenen Rechtsnormen an, sondern es würdigt den ihm unterbreiteten Sachverhalt im Rahmen der ihm nach § 108 Abs. 1 VwGO obliegenden Überzeugungsbildung; diese Würdigung ist keine Rechtsanwendung im Sinne des Art. 20 Abs. 3 GG; sie ist daher auch dann, wenn es um Prüfungsaufgaben auf dem Gebiet des Bundesrechts geht, keine Rechtsanwendung, die im Rahmen einer zulässigen Revision vom Bundesverwaltungsgericht darauf zu überprüfen wäre, ob sie i.S.d. § 137 Abs. 1 Nr. 1 VwGO Bundesrecht verletzt (vgl. zu allem auch das Urteil vom 24. Februar 1993 - BVerwG 6 C 38.92 - Buchholz a.a.O. S. 275 f.).

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus BVerwG, 21.07.1998 - 6 B 44.98
    Die Beschwerde legt zwar dar, in dem als Divergenzentscheidung herangezogenen Beschluß vom 17. April 1991 - 1 BvR 1529/84 und 138/87 - BVerfGE 84, 59, 80 f. = NJW 1991, 2008, 2011 r.Sp., habe das Bundesverfassungsgericht gefordert, bei berufsbezogenen Prüfungen eine Vertretbarkeitskontrolle gerade auch für den Fall, daß Prüferfragen keine allgemeinen Aussagen, sondern deren Anwendung auf einen fiktiven Einzelfall verlangen; darin liege, so die Beschwerde, eine Erweiterung des Rechtssatzes, den das Bundesverfassungsgericht in dem Beschluß vom gleichen Tage - 1 BvR 419/81 und 213/83 - BVerfGE 84, 34 = NJW 1991, 2005 zur Vertretbarkeitskontrolle aufgestellt habe, nämlich daß eine vertretbare und mit gewichtigen Argumenten folgerichtig begründete Lösung nicht als falsch bewertet werden dürfe (a.a.O. LS Nr. 3).

    Auch das Bundesverfassungsgericht ist in seiner Entscheidung zu den juristischen Prüfungen davon ausgegangen, daß die Einholung von Sachverständigengutachten zumindest möglich ist (Beschluß vom 17. April 1991 - 1 BvR 419/81 und 213/83 - BVerfGE 84, 34, 55).

  • BGH, 21.12.1983 - IVb ZB 29/82

    Heilung des Formmangels eines Scheidungsantrags; Heilung von Zustellungsfehlern

    Auszug aus BVerwG, 21.07.1998 - 6 B 44.98
    Zu Unrecht auch deutet die Beschwerde im Rahmen ihrer Verfahrensrüge an, daß eine statt an den Bevollmächtigten an den Widerspruchsführer selbst vorgenommene Zustellung nicht unwirksam sei, wie das Berufungsgericht meint (vgl. auch Urteil vom 9. November 1961 - BVerwG 8 C 491.59 - Buchholz 310 § 137 VwGO Nr. 14; BGH NJW 1984, 926), sondern lediglich nicht ordnungsgemäß.
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 21.07.1998 - 6 B 44.98
    Die Divergenzrüge genügt nur dann den Darlegungsanforderungen, wenn die einander widersprechenden Rechtssätze benannt und insoweit zutreffend wiedergegeben werden (stRspr des Senats, vgl. etwa Beschluß vom 2. April 1997 - BVerwG 6 PB 19.96 - siehe auch Beschluß vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - DÖV 1998, 117).
  • BVerwG, 02.04.1997 - 6 PB 19.96

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 21.07.1998 - 6 B 44.98
    Die Divergenzrüge genügt nur dann den Darlegungsanforderungen, wenn die einander widersprechenden Rechtssätze benannt und insoweit zutreffend wiedergegeben werden (stRspr des Senats, vgl. etwa Beschluß vom 2. April 1997 - BVerwG 6 PB 19.96 - siehe auch Beschluß vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - DÖV 1998, 117).
  • BVerwG, 09.06.1993 - 6 B 35.92

    Richtergesetz - Prüfung - Gespaltetene Notenskala - Juristische Prüfung -

    Auszug aus BVerwG, 21.07.1998 - 6 B 44.98
    bb) Wie der Senat in seinem Beschluß vom 9. Juni 1993 - BVerwG 6 B 35.92 - NJW 1993, 3340, 3343 = Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 315 ausgeführt hat, ist das Verwaltungsgericht lediglich nicht verpflichtet, sich der Hilfe eines Sachverständigen zu bedienen, wenn es meint, die allein im Streit stehende Beurteilung von Rechtsfehlern im Rahmen der Bewertung von Prüfungsleistungen in einem Zweiten Juristischen Staatsexamen aufgrund eigener Sachkunde leisten zu können.
  • BVerwG, 09.11.1961 - VIII C 491.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 21.07.1998 - 6 B 44.98
    Zu Unrecht auch deutet die Beschwerde im Rahmen ihrer Verfahrensrüge an, daß eine statt an den Bevollmächtigten an den Widerspruchsführer selbst vorgenommene Zustellung nicht unwirksam sei, wie das Berufungsgericht meint (vgl. auch Urteil vom 9. November 1961 - BVerwG 8 C 491.59 - Buchholz 310 § 137 VwGO Nr. 14; BGH NJW 1984, 926), sondern lediglich nicht ordnungsgemäß.
  • BVerwG, 04.05.1999 - 6 C 13.98

    Gesetzlicher Richter, Besetzungsrüge; Substantiierungspflicht bei der Rüge von

    Er ist jedoch erlaubt, insbesondere ist er auch verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. Beschluß vom 21. Juli 1998 - BVerwG 6 B 44.98 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 390 mit weiteren Nachweisen, u.a. auf BVerfGE 84, 34, 55; die gegen den Beschluß erhobene Verfassungsbeschwerde hat das Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen: Beschluß vom 4. Februar 1999 - 1 BvR 1652/98 ).
  • BVerwG, 27.04.1999 - 2 C 30.98

    Rügeverlust bei materiellen Prüfungsfehlern.

    Fehlt dem Gericht die eigene Sachkunde, um aufgrund eines derart substantiierten Sachvortrags selbst zu entscheiden, ob die fachwissenschaftliche Auffassung des Prüflings richtig oder zumindest vertretbar ist, bedarf es der Einholung eines Sachverständigengutachtens über den hinreichend gesicherten Stand der fachwissenschaftlichen Meinungen (vgl. Urteil vom 24. Februar 1993 - BVerwG 6 C 38.92 - und Beschluß vom 21. Juli 1998 - BVerwG 6 B 44.98 - ).
  • BSG, 04.06.2002 - B 2 U 16/01 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verletzung des Amtsermittlungsgrundsatzes -

    Von einem - medizinischen - Sachverständigengutachten kann das Gericht nur abweichen, wenn es dieses nicht für überzeugend hält und diesbezüglich eine eigene, darzulegende und zu begründende Sachkunde hat (vgl BSG, Urteil vom 11. September 1991 - 5 RJ 94/89 - SozSich 1992, 221; BVerwGE 68, 177, 182; BVerwG, Beschluss vom 21. Juli 1998 - 6 B 44.98 - DVBl 1998, 1350; Meyer-Ladewig, aaO, § 128 RdNr 7; Pawlak in Hennig, SGG, § 128 RdNr 71).
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